Rechtsprechung
BGH, 17.07.2012 - X ZR 77/11 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Verdichtungsvorrichtung
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Verdichtungsvorrichtung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 148 ZPO, § 543 Abs 2 ZPO, § 544 ZPO, § 81 PatG, §§ 81 ff PatG
Patentnichtigkeitsverfahren: Aussetzung des entscheidungsreifen Verfahrens über die Nichtzulassungsbeschwerde wegen einer nachträglich erhobenen zweiten Nichtigkeitsklage - Verdichtungsvorrichtung - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Aussetzung eines an sich entscheidungsreifen Verfahrens über die Nichtzulassungsbeschwerde wegen einer nach Abschluss eines ersten Nichtigkeitsverfahrens erhobenen zweiten Nichtigkeitsklage
- rewis.io
Patentnichtigkeitsverfahren: Aussetzung des entscheidungsreifen Verfahrens über die Nichtzulassungsbeschwerde wegen einer nachträglich erhobenen zweiten Nichtigkeitsklage - Verdichtungsvorrichtung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aussetzung eines an sich entscheidungsreifen Verfahrens über die Nichtzulassungsbeschwerde wegen einer nach Abschluss eines ersten Nichtigkeitsverfahrens erhobenen zweiten Nichtigkeitsklage
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Aussetzung des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zweite Nichtzulassungsbeschwerde und die Verfahrensaussetzung
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 15.12.2009 - 4a O 300/04
- OLG Düsseldorf, 09.06.2011 - 2 U 8/10
- BGH, 17.07.2012 - X ZR 77/11
- LG Düsseldorf, 05.09.2012 - 4a O 300/04
Papierfundstellen
- GRUR 2012, 1072
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.09.2011 - X ZR 68/10
Klimaschrank
Auszug aus BGH, 17.07.2012 - X ZR 77/11
Nach der Rechtsprechung des Senats handelt es sich bei der Entscheidung über die Aussetzung um eine Ermessensentscheidung, im Rahmen derer nicht nur das Interesse an widerspruchsfreien Entscheidungen zu berücksichtigen ist, sondern auch das Interesse des Verletzungsklägers an einem zeitnahen Abschluss des Verletzungsverfahrens (BGHZ 158, 372, 376 - Druckmaschinentemperierungssystem; BGH, Beschluss vom 28. September 2011 - X ZR 68/10, GRUR 2012, 93 f. - Klimaschrank). - BGH, 06.04.2004 - X ZR 272/02
Druckmaschinen-Temperierungssystem
Auszug aus BGH, 17.07.2012 - X ZR 77/11
Nach der Rechtsprechung des Senats handelt es sich bei der Entscheidung über die Aussetzung um eine Ermessensentscheidung, im Rahmen derer nicht nur das Interesse an widerspruchsfreien Entscheidungen zu berücksichtigen ist, sondern auch das Interesse des Verletzungsklägers an einem zeitnahen Abschluss des Verletzungsverfahrens (BGHZ 158, 372, 376 - Druckmaschinentemperierungssystem; BGH, Beschluss vom 28. September 2011 - X ZR 68/10, GRUR 2012, 93 f. - Klimaschrank).
- OLG Düsseldorf, 11.06.2015 - 2 U 64/14
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zur Verbesserung …
Entschließt er sich erst relativ spät für eine Nichtigkeitsklage, so kann dies jedoch dazu führen, dass eine Aussetzung des Verletzungsrechtsstreits gemäß § 148 ZPO nur noch unter engen Voraussetzungen angeordnet wird (vgl. BGH, GRUR 2012, 93 f. - Klimaschrank; GRUR 2012, 1072 - Verdichtungsvorrichtung; GRUR 2014, 758, 759 - Proteintrennung). - BGH, 18.03.2014 - X ZR 77/12
Proteintrennung - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent: …
Entschließt er sich erst relativ spät für eine Nichtigkeitsklage, so kann dies dazu führen, dass eine Aussetzung des Verletzungsrechtsstreits gemäß § 148 ZPO nur noch unter engen Voraussetzungen angeordnet wird (vgl. BGH…, Beschluss vom 28. September 2011 - X ZR 68/10, GRUR 2012, 93 Rn. 5 f. - Klimaschrank; Beschluss vom 17. Juli 2012 - X ZR 77/11, GRUR 2012, 1072 Rn. 2 - Verdichtungsvorrichtung). - OLG Karlsruhe, 29.08.2016 - 6 U 57/16
Verurteilung des Verletzers eines standardessentiellen Patents im …
Bei der Entscheidung über die Aussetzung handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, im Rahmen derer nicht nur das Interesse an widerspruchsfreien Entscheidungen zu berücksichtigen ist, sondern auch das Interesse des Verletzungsklägers an einem zeitnahen Abschluss des Verletzungsverfahrens (BGHZ 158, 372, 376 - Druckmaschinentemperiersystem; BGH, GRUR 2012, 93 f- Klimaschrank; Beschl. v. 17.07.2012 - X ZR 77/11 Rn. 2).
- OLG Düsseldorf, 06.12.2012 - 2 U 46/12
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Verfügung wegen der Verletzung eines …
Zu diesen Umständen gehört das Interesse des Verletzungsbeklagten, nicht aus einem möglicherweise nicht rechtsbeständigen Patent in Anspruch genommen zu werden, aber auch das Interesse des Verletzungsklägers an einem zeitnahen Abschluss des Verletzungsverfahrens (BGH, GRUR 2012, 93 f. - Klimaschrank; GRUR 2012, 1072 - Verdichtungsvorrichtung). - BGH, 27.09.2022 - X ZR 30/21
Inanspruchnahme wegen Verletzung eines europäischen Patents betreffend eine …
Nach rechtskräftigem Abschluss eines Nichtigkeitsverfahrens kommt regelmäßig wegen der damit verbundenen erheblichen Verzögerung des Verfahrensabschlusses eine (erneute) Aussetzung des an sich entscheidungsreifen Verfahrens über die Nichtzulassungsbeschwerde im Hinblick auf eine nach Abschluss des ersten Nichtigkeitsverfahrens erhobene zweite Nichtigkeitsklage nur dann in Betracht, wenn die Erfolgsaussicht der neuen Nichtigkeitsklage offensichtlich ist (BGH, Beschluss vom 17. Juli 2012 - X ZR 77/11, GRUR 2012, 1072 - Verdichtungsvorrichtung). - BPatG, 04.12.2012 - 8 W (pat) 701/10
Verfahren zur Herstellung von Kunststoffbehältern für Flüssigkeiten - …
Nachdem jetzt auch der Bundesgerichtshof der Auffassung des 7. Senats ausdrücklich nicht gefolgt ist und nochmals festgestellt hat, dass für die Fortsetzung des Verfahrens nach Erlöschen des Streitpatents ein Rechtschutzbedürfnis des Einsprechenden am Widerruf erforderlich ist (BGH GRUR 2012, 1072, Rn. 9 Sondensystem ), muss davon ausgegangen werden, dass diese Grundsätze als gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung weiterhin anzuwenden sind. - LG München I, 04.03.2022 - 21 O 7664/20
Umfang der Auskunftspflicht bei Peripheriegeräten
Vielmehr ist vorliegend zu berücksichtigen, dass das Klagepatent bereits - im Zusammenhang mit der Verletzungsklage des Klägers gegen die E... GmbH wegen der an I... gelieferten patentverletzenden TGAs und damit auch im Zusammenhang mit den hier gegenständlichen Vorgängen - ein Nichtigkeitsverfahren durchlaufen hat und vom BGH in der Berufung mit Entscheidung vom 05.09.2017 (Anlage K 3) in der hier geltend gemachten Fassung aufrechterhalten wurde, so dass eine Aussetzung nur dann geboten erscheint, wenn ein besonders hohes Maß an Wahrscheinlichkeit des Erfolgs der Nichtigkeitsklage gegeben ist (vgl. BGH GRUR 2012, 1072 - Verdichtungsvorrichtung).