Weitere Entscheidung unten: BGH, 31.03.2015

Rechtsprechung
   BGH, 28.10.2014 - X ZR 79/13   

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BGH, 28.10.2014 - X ZR 79/13 (https://dejure.org/2014,31875)
BGH, Entscheidung vom 28.10.2014 - X ZR 79/13 (https://dejure.org/2014,31875)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2014 - X ZR 79/13 (https://dejure.org/2014,31875)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 3 S 1 BGB
    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Luftverkehrsunternehmens: Kontrollfähigkeit von Regelungen eines Prämiensystems für Vielflieger

  • IWW

    §§ 137, 398, 903 BGB, §§ 613, 399 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 305 Abs. 2 BGB, § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 314 Abs. 2 Satz 3 BGB, § 91 Abs. 1, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Klausel in AGB über Nichtübertragbarkeit von Prämien der Inhaltskontrolle nicht unterworfen

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Inhaltskontrolle einer Klausel mit dem Verbot der Weitergabe von Prämientickets an Dritte ("Miles and More")

  • reise-recht-wiki.de

    Kontrollfähigkeit von Regelungen eines Prämiensystems für Vielflieger

  • rewis.io

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Luftverkehrsunternehmens: Kontrollfähigkeit von Regelungen eines Prämiensystems für Vielflieger

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Bm, Ce
    Klausel in AGB über Nichtübertragbarkeit von Prämien der Inhaltskontrolle nicht unterworfen

  • rechtsportal.de

    BGB § 307
    Klausel in AGB über Nichtübertragbarkeit von Prämien der Inhaltskontrolle nicht unterworfen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Inhaltskontrolle einer Klausel zur Verwendung von Prämiendokumenten im Rahmen eines Kundenbindungsprogramms

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (24)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen am "Miles & More"-Programm der Lufthansa

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Weitergabe von Prämientickets - Teilnahmebedingungen des "Miles & More"-Programms der Lufthansa wirksam

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Flugprämien gehören nicht auf ebay

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Beschränkung von Miles & More-Flugprämien der Lufthansa auf Teilnehmer und mit ihm nah verbundene Personen zulässig - Anbieter hat bei Kundenbindungsprogrammen Gestaltungsspielraum

  • paloubis.com (Kurzinformation)

    Anbieter von Prämienprogrammen können Bedingungen frei aufstellen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Weitergabe von Flug-Bonusmeilen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "Miles & More" - und die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen

  • lto.de (Kurzinformation)

    "Miles & More" Programm der Lufthansa - Keine Weitergabe der Boni an Dritte

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Miles and More-Vielfliegerprogramm: Verbot der Veräußerung von Prämientickets an Dritte zulässig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Miles & More: Lufthansa darf Möglichkeit der Weitergabe von Prämien einschränken

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen am "Miles & More"-Programm der Lufthansa

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klauseln eines Luftverkehrsunternehmens zur Übertragung von Vielflieger-Prämien der AGB-Inhaltskontrolle entzogen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zulässige Teilnahmebeschränkungen des "Miles & More"-Programms der Lufthansa

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Teilnahmebedingungen von Miles & More sind wirksam

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen am "Miles & More"-Programm der Lufthansa

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Wirksamkeit der "Miles & More"-Teilnahmebedingungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Klauseln eines Luftverkehrsunternehmens zur Übertragung von Vielflieger-Prämien der AGB-Inhaltskontrolle entzogen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen am "Miles & More"-Programm der Lufthansa

  • recht.help (Kurzinformation)

    "Miles & More"-Programm der Lufthansa

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen am Vielflieger- und Prämienprogramm

  • juraexamen.info (Kurzinformation)

    Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen am "Miles & More"-Programm der Lufthansa

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Prämientickets aus dem Miles & More-Programm der Lufthansa AG sind nicht frei verkäuflich

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Verkauf von Miles & More-Bonusmeilen berechtigt Lufthansa zur Kündigung

  • spiegel.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 28.10.2014)

    Miles & More: BGH prüft Vielfliegerprogramm der Lufthansa

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen am "Miles & More"-Programm der Lufthansa

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 687
  • ZIP 2014, 90
  • ZIP 2015, 690
  • MDR 2015, 196
  • WM 2015, 639
  • BB 2014, 2754
  • DB 2015, 246
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.12.2013 - X ZR 24/13

    Zur Bindung des Reiseveranstalters an "vorläufige Flugzeiten"

    Auszug aus BGH, 28.10.2014 - X ZR 79/13
    § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB gestattet vielmehr - insbesondere bei Fehlen entsprechender gesetzlicher Normen - eine Inhaltskontrolle auch solcher Klauseln, die sich aus der Natur des Vertrags ergebende, wesentliche Rechte und Pflichten oder sonst allgemein anerkannte Rechtsgrundsätze modifizieren (vgl. BGH, Urteile vom 8. Oktober 2013 - XI ZR 401/12, BGHZ 198, 250 Rn. 20 und vom 10. Dezember 2013 - X ZR 24/13, NJW 2014, 1168 Rn. 16).

    Mangels gesetzlicher Vorgaben fehlt es daher insoweit auch an einem Kontrollmaßstab (BGH, Urteile vom 20. Mai 2010 - Xa ZR 68/09, NJW 2010, 2719 Rn. 26; vom 10. Dezember 2013 - X ZR 24/13, NJW 2014, 1168 Rn. 16).

  • BGH, 08.10.2013 - XI ZR 401/12

    BGH erklärt Erbnachweisklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer

    Auszug aus BGH, 28.10.2014 - X ZR 79/13
    § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB gestattet vielmehr - insbesondere bei Fehlen entsprechender gesetzlicher Normen - eine Inhaltskontrolle auch solcher Klauseln, die sich aus der Natur des Vertrags ergebende, wesentliche Rechte und Pflichten oder sonst allgemein anerkannte Rechtsgrundsätze modifizieren (vgl. BGH, Urteile vom 8. Oktober 2013 - XI ZR 401/12, BGHZ 198, 250 Rn. 20 und vom 10. Dezember 2013 - X ZR 24/13, NJW 2014, 1168 Rn. 16).

    Ob eine Klausel danach kontrollfähig ist, ist durch Auslegung zu ermitteln (BGHZ 198, 250 Rn. 21).

  • BGH, 28.01.2010 - Xa ZR 37/09

    Zum Verfall von Bonuspunkten einer Fluggesellschaft

    Auszug aus BGH, 28.10.2014 - X ZR 79/13
    Diese Beurteilung steht nicht im Widerspruch zum Urteil des Senats vom 28. Januar 2010 (Xa ZR 37/09, NJW 2010, 2046), das ebenfalls Teilnahmebedingungen für das Flugprämienprogramm eines Luftverkehrsunternehmens zum Gegenstand hatte.

    Dort hat der Senat angenommen, dass eine Klausel, nach der bei einer Kündigung des Teilnahmevertrags durch das Luftverkehrsunternehmen oder bei Beendigung des Prämienprogramms erworbene und bis dahin innerhalb von fünf Jahren nach Flugdatum gegen Prämienflüge einlösbare Bonuspunkte sechs Monate nach Zugang der Kündigung ihre Gültigkeit verlieren, als Einschränkung des vertraglichen Leistungsversprechens der Inhaltskontrolle unterliege (BGH, NJW 2010, 2046 Rn. 9).

  • BGH, 13.11.2012 - XI ZR 500/11

    Engeltklauseln für Pfändungsschutzkonten

    Auszug aus BGH, 28.10.2014 - X ZR 79/13
    Maßgeblich ist, wie der Wortlaut der Klausel von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der regelmäßig beteiligten Verkehrskreise nach dem objektiven Inhalt und dem typischen Sinn der Klausel verstanden wird (BGH, Urteil vom 13. November 2012 - XI ZR 500/11, BGHZ 195, 298 Rn. 16).
  • BGH, 20.05.2010 - Xa ZR 68/09

    Ryanair darf Barzahlung ausschließen, aber keine zusätzlichen Gebühren für

    Auszug aus BGH, 28.10.2014 - X ZR 79/13
    Mangels gesetzlicher Vorgaben fehlt es daher insoweit auch an einem Kontrollmaßstab (BGH, Urteile vom 20. Mai 2010 - Xa ZR 68/09, NJW 2010, 2719 Rn. 26; vom 10. Dezember 2013 - X ZR 24/13, NJW 2014, 1168 Rn. 16).
  • BGH, 13.12.2019 - V ZR 203/18

    Zulässigkeit des Betreibens eines Eltern-Kind-Zentrums in einer Wohnungs- und

    Bei nächstliegender Auslegung kann allerdings schon eine schlichte Bezeichnung in der Teilungserklärung als Zweckbestimmung zu verstehen sein (vgl. Senat, Urteil vom 22. März 2019 - V ZR 298/16, ZfIR 2019, 405 Rn. 8 mwN; siehe auch Senat, Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 169/14, WM 2015, 639 Rn. 18: "Ladenraum").

    Entscheidend ist dabei, dass eine solche anderweitige Nutzung die übrigen Wohnungseigentümer nicht über das Maß hinaus beeinträchtigt, das bei einer Nutzung zu dem vereinbarten Zweck typischerweise zu erwarten ist (Senat, Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 169/14, WM 2015, 639 Rn. 21; Urteil vom 27. Oktober 2017 - V ZR 193/16, ZfIR 2018, 17 Rn. 9 mwN).

    Bei der näheren Bestimmung des Maßes der Beeinträchtigungen, die nach der Teilungserklärung hinzunehmen sind, geht es auch zutreffend davon aus, dass unter einem "Laden" Geschäftsräume verstanden werden, in denen ständig Waren zum Verkauf dargeboten werden und bei denen der Charakter einer bloßen Verkaufsstätte im Vordergrund steht (Senat, Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 169/14, WM 2015, 639 Rn. 20 mwN; Urteil vom 25. Oktober 2019 - V ZR 271/18, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Hierfür kann dahinstehen, ob mit "Laden" in der Teilungserklärung statisch auf die zum Zeitpunkt der Teilung geltenden Ladenschlusszeiten oder dynamisch auf die künftig jeweils geltenden verwiesen wird (offen gelassen auch vom Senat in dem Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 169/14, WM 2015, 639 Rn. 22; siehe zum Meinungsstand BeckOK WEG/Müller [1.8.2019], § 15 Rn. 219 mwN).

  • BGH, 27.09.2016 - X ZR 107/15

    Zu Mehrkosten bei Eintritt eines Dritten in den Reisevertrag

    Neben Gründen der Flugsicherheit, die hierfür eine Rolle spielen mögen, wollen die Luftverkehrsunternehmen mit der dargestellten Art der Tarifgestaltung vornehmlich einen Zweitmarkt mit abgeschlossenen Luftbeförderungsverträgen verhindern (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2014 - X ZR 79/13, NJW 2015, 687 Rn. 28).
  • BGH, 27.09.2016 - X ZR 141/15

    Zu Mehrkosten bei Eintritt eines Dritten in den Reisevertrag

    Neben Gründen der Flugsicherheit, die hierfür eine Rolle spielen mögen, wollen die Luftverkehrsunternehmen mit der dargestellten Art der Tarifgestaltung vornehmlich einen Zweitmarkt mit abgeschlossenen Luftbeförderungsverträgen verhindern (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2014 - X ZR 79/13, NJW 2015, 687 Rn. 28).
  • BGH, 28.11.2017 - X ZR 42/16

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Luftfahrtunternehmens für ein

    a) Der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB sind nicht nur solche Allgemeine Geschäftsbedingungen unterworfen, die von Rechtsvorschriften im engeren Sinne abweichen, sondern - insbesondere beim Fehlen einschlägiger dispositiver Gesetzesregelungen - auch Klauseln, die wesentliche, sich aus der Natur des Vertrages ergebende Rechte und Pflichten zum Nachteil des Vertragspartners einschränken oder sonst gegen allgemein anerkannte Rechtsgrundsätze verstoßen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH, Urteil vom 28. Oktober 2014 - X ZR 79/13, NJW 2015, 687 Rn. 23; Urteil vom 8. Oktober 2013 - XI ZR 401/12, BGHZ 198, 250 Rn. 20).

    aa) Wie der Bundesgerichtshof in Bezug auf ein vergleichbares Flugprämienprogramm bereits entschieden hat, kann der Verwender im Rahmen solcher Kundenbindungsprogramme mangels eines gesetzlich geregelten Leitbilds und entsprechender Vorgaben hierfür autonom bestimmen, welche Anreize er zur Bindung seiner Kunden an sein Unternehmen setzen will (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2014 - X ZR 79/13, NJW 2015, 687 Rn. 25).

  • OLG Frankfurt, 29.03.2019 - 8 U 218/17

    Verpflichtung eines "Sanierungsberaters" zur Beratung über die

    Mangels gesetzlicher Vorgaben fehlt es daher insoweit auch an einem Kontrollmaßstab (vgl. etwa BGH, Urteil vom 28.10.2014 - X ZR 79/13 -, NJW 2015, 687, 689; H. Schmidt, in: Bamberger/Roth/Hau/Poseck (Hrsg.), BGB, Band 1, 4. Aufl. 2019, § 307, Rdnr. 79).

    Allerdings gestattet § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB - insbesondere bei Fehlen entsprechender gesetzlicher Normen - eine Inhaltskontrolle auch solcher Klauseln, die sich aus der Natur des Vertrags ergebende, wesentliche Rechte und Pflichten oder sonst allgemein anerkannte Rechtsgrundsätze modifizieren (vgl. BGH, Urteil vom 28.10.2014 - X ZR 79/13 -, NJW 2015, 687, 689).

  • OLG München, 27.04.2017 - U 3922/15

    Risikoverteilung bei Veränderung des Marktpreises für Strom

    Leistung und Gegenleistung können von den Vertragsparteien nach dem Grundsatz der Privatautonomie frei bestimmt werden; mangels gesetzlicher Vorgaben fehlt es daher insoweit auch an einem Kontrollmaßstab (vgl. BGH NJW 2015, 687 Tz. 23).
  • OLG München, 12.10.2017 - 29 U 4903/16

    Ein- und Auszahlungsentgelte beim Girokonto

    Leistung und Gegenleistung können von den Vertragsparteien nach dem Grundsatz der Privatautonomie frei bestimmt werden; mangels gesetzlicher Vorgaben fehlt es daher insoweit an einem Kontrollmaßstab (vgl. BGH NJW 2015, 687 Tz. 23 m. w. N.).
  • OLG München, 08.12.2016 - 29 U 668/16

    Zu Klauseln in einem Vertrag über Mobilfunkdienstleistungen

    Leistung und Gegenleistung können von den Vertragsparteien nach dem Grundsatz der Privatautonomie frei bestimmt werden; mangels gesetzlicher Vorgaben fehlt es daher insoweit auch an einem Kontrollmaßstab (vgl. BGH NJW 2015, 687 Tz. 23 m. w. N.).
  • BGH, 31.03.2015 - X ZR 79/13

    Tatrichterliche Übergehung eines entscheidungserheblichen Vorbringen

    Mit Urteil vom 28. Oktober 2014 (NJW 2015, 687) hat der Senat die Revision des Klägers gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln zurückgewiesen und auf die Revision der Beklagten das erstinstanzliche Urteil wiederhergestellt.
  • LG München I, 27.11.2023 - 22 O 877/23

    Allgemeine Geschäftsbedingungen, Bausparverträge, unangemessene Benachteiligung,

    Es sei denn, das Gesetz selbst enthält Vorgaben für die Preisgestaltung (vgl. BGH WM 2015, 639).
  • OLG München, 07.06.2018 - 29 U 2490/17

    Videoberichterstattung im Amateurfußball II

  • AG Frankfurt/Main, 15.12.2023 - 32 C 1631/23
  • LG München I, 10.03.2023 - 22 O 2030/21

    Zulässigkeit von sog. Negativ-Zinsen bei Girokonten in AGB einer Bank

  • AG Frankfurt/Main, 13.09.2023 - 29 C 1065/23
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Rechtsprechung
   BGH, 31.03.2015 - X ZR 79/13   

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https://dejure.org/2015,8003
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BGH, Entscheidung vom 31.03.2015 - X ZR 79/13 (https://dejure.org/2015,8003)
BGH, Entscheidung vom 31. März 2015 - X ZR 79/13 (https://dejure.org/2015,8003)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BGH, 31.03.2015 - X ZR 79/13
    Der verfassungsrechtlich gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) soll sicherstellen, dass die von den Gerichten zu treffenden Entscheidungen frei von materiell-rechtlichen oder Verfahrensfehlern ergehen, welche ihren Grund darin haben, dass der Vortrag der Parteien nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidungsfindung nicht berücksichtigt worden ist (BVerfGE 60, 250, 252; 69, 141, 142 f.; 86, 133, 145 f.; BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 - X ZB 6/05, BGHZ 173, 47 Rn. 30; Beschluss vom 15. April 2010 - Xa ZB 10/09, GRUR 2010, 950 Rn. 11).

    Geht das Gericht allerdings auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von besonderer Bedeutung ist, nicht ein, lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfGE 86, 133, 146; BGHZ 173, 47 Rn. 31).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BGH, 31.03.2015 - X ZR 79/13
    Der verfassungsrechtlich gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) soll sicherstellen, dass die von den Gerichten zu treffenden Entscheidungen frei von materiell-rechtlichen oder Verfahrensfehlern ergehen, welche ihren Grund darin haben, dass der Vortrag der Parteien nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidungsfindung nicht berücksichtigt worden ist (BVerfGE 60, 250, 252; 69, 141, 142 f.; 86, 133, 145 f.; BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 - X ZB 6/05, BGHZ 173, 47 Rn. 30; Beschluss vom 15. April 2010 - Xa ZB 10/09, GRUR 2010, 950 Rn. 11).

    Geht das Gericht allerdings auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von besonderer Bedeutung ist, nicht ein, lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfGE 86, 133, 146; BGHZ 173, 47 Rn. 31).

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus BGH, 31.03.2015 - X ZR 79/13
    Der verfassungsrechtlich gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) soll sicherstellen, dass die von den Gerichten zu treffenden Entscheidungen frei von materiell-rechtlichen oder Verfahrensfehlern ergehen, welche ihren Grund darin haben, dass der Vortrag der Parteien nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidungsfindung nicht berücksichtigt worden ist (BVerfGE 60, 250, 252; 69, 141, 142 f.; 86, 133, 145 f.; BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 - X ZB 6/05, BGHZ 173, 47 Rn. 30; Beschluss vom 15. April 2010 - Xa ZB 10/09, GRUR 2010, 950 Rn. 11).
  • BGH, 15.04.2010 - Xa ZB 10/09

    Walzenformgebungsmaschine

    Auszug aus BGH, 31.03.2015 - X ZR 79/13
    Der verfassungsrechtlich gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) soll sicherstellen, dass die von den Gerichten zu treffenden Entscheidungen frei von materiell-rechtlichen oder Verfahrensfehlern ergehen, welche ihren Grund darin haben, dass der Vortrag der Parteien nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidungsfindung nicht berücksichtigt worden ist (BVerfGE 60, 250, 252; 69, 141, 142 f.; 86, 133, 145 f.; BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 - X ZB 6/05, BGHZ 173, 47 Rn. 30; Beschluss vom 15. April 2010 - Xa ZB 10/09, GRUR 2010, 950 Rn. 11).
  • BGH, 07.07.2011 - I ZB 68/10

    Medicus. log

    Auszug aus BGH, 31.03.2015 - X ZR 79/13
    Vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht das von ihm entgegengenommene Parteivorbringen in Erwägung gezogen hat, auch wenn es die von einer Partei daraus gezogenen rechtlichen Schlussfolgerungen nicht teilt (BGH, Beschluss vom 7. Juli 2011 - I ZB 68/10, GRUR 2012, 314 Rn. 14).
  • BGH, 28.10.2014 - X ZR 79/13

    Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen am "Miles & More"-Programm der Lufthansa

    Auszug aus BGH, 31.03.2015 - X ZR 79/13
    Mit Urteil vom 28. Oktober 2014 (NJW 2015, 687) hat der Senat die Revision des Klägers gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln zurückgewiesen und auf die Revision der Beklagten das erstinstanzliche Urteil wiederhergestellt.
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BGH, 31.03.2015 - X ZR 79/13
    Der verfassungsrechtlich gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) soll sicherstellen, dass die von den Gerichten zu treffenden Entscheidungen frei von materiell-rechtlichen oder Verfahrensfehlern ergehen, welche ihren Grund darin haben, dass der Vortrag der Parteien nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidungsfindung nicht berücksichtigt worden ist (BVerfGE 60, 250, 252; 69, 141, 142 f.; 86, 133, 145 f.; BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 - X ZB 6/05, BGHZ 173, 47 Rn. 30; Beschluss vom 15. April 2010 - Xa ZB 10/09, GRUR 2010, 950 Rn. 11).
  • BGH, 08.03.2016 - KZR 17/14

    Kartellzivilprozess: Umfang der Garantie des rechtlichen Gehörs im gerichtlichen

    Vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht das von ihm entgegengenommene Parteivorbringen in Erwägung gezogen hat, auch wenn es die von einer Partei gezogenen rechtlichen Schlussfolgerungen nicht teilt (BGH, Beschluss vom 7. Juli 2011 - I ZB 68/10, GRUR 2012, 314 Rn. 12; Beschluss vom 31. März 2015 - X ZR 79/13 Rn. 3, juris).
  • BGH, 12.04.2017 - X ZR 66/14

    Pflicht des Gerichts zur Kenntnisnahme des Vorbringens der Prozessbeteiligten;

    Der verfassungsrechtlich gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) soll sicherstellen, dass die von den Gerichten zu treffenden Entscheidungen frei von materiell-rechtlichen Fehlern oder Verfahrensfehlern ergehen, welche ihren Grund darin haben, dass der Vortrag der Parteien nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidungsfindung nicht berücksichtigt worden ist (BVerfGE 60, 250, 252; BVerfGE 69, 141, 142 f.; BVerfGE 86, 133, 145 f.; BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 - X ZB 6/05, BGHZ 173, 47 Rn. 30 - Informationsübermittlungsverfahren II; Beschluss vom 15. April 2010 - Xa ZB 10/09, GRUR 2010, 950 Rn. 11 - Walzenformgebungsmaschine; Beschluss vom 31. März 2015 - X ZR 79/13, juris).
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