Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.05.1992

Rechtsprechung
   BGH, 18.02.1992 - X ZR 8/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1395
BGH, 18.02.1992 - X ZR 8/90 (https://dejure.org/1992,1395)
BGH, Entscheidung vom 18.02.1992 - X ZR 8/90 (https://dejure.org/1992,1395)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 1992 - X ZR 8/90 (https://dejure.org/1992,1395)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,1395) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Patent - Gebrauchsmuster - Patentverletzung - Gebrauchsmusterverletzung - Bereicherung - Bereicherungsausgleich - Lizenzanalogie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 818 Abs. 2; GebrMG § 24; PatG (1981) § 139
    Berechnung des Bereicherungsausgleichs im Wege der Lizenzanalogie bei Patent- und Gebrauchsmusterverletzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 872
  • MDR 1992, 663
  • GRUR 1992, 599
  • BB 1992, 1302
  • BB 1992, 1524
  • DB 1992, 2621
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.03.1990 - I ZR 59/88

    "Lizenzanalogie"; Schadensberechnung bei ungenehmigter Verwertung geschützter

    Auszug aus BGH, 18.02.1992 - X ZR 8/90
    Das entspricht dem allgemeinen Grundsatz der Lizenzanalogie, daß ein Schutzrechtsverletzer das schuldet, was vernünftige Parteien bei Abschluß eines fiktiven Lizenzvertrages vereinbart hätten, wenn sie die künftige Entwicklung und namentlich den Umfang der Rechtsverletzung vorhergesehen hätten (BGH GRUR 1962, 401, 404 - Kreuzbodenventilsäcke III; vgl. auch Benkard aaO. Rdn. 64, 85 u. BGH GRUR 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie - zu entsprechenden Grundsätzen im Urheberrecht).
  • BGH, 07.10.1965 - Ia ZR 129/63

    Bindungswirkung einer Entscheidung des wegen einer Patentverletzung angerufenen

    Auszug aus BGH, 18.02.1992 - X ZR 8/90
    Wenn das der Fall wäre, könnte die Klägerin ein entsprechendes Vorbenutzungsrecht zwar nicht an etwaige Lizenznehmer weitergeben (vgl. Benkard aaO. Rdn. 25 zu § 12 PatG; RGZ 112, 242, 245; BGH GRUR 66, 370, 373 - Dauerwellen II); sie wäre jedoch nicht gehindert, selber nach ihrem Schutzrecht zu arbeiten und patentgemäße Vorrichtungen ohne Rücksicht auf das Schutzrecht der Beklagten zu vertreiben.
  • BGH, 13.03.1962 - I ZR 18/61

    Kreuzbodenventilsäcke III

    Auszug aus BGH, 18.02.1992 - X ZR 8/90
    Das entspricht dem allgemeinen Grundsatz der Lizenzanalogie, daß ein Schutzrechtsverletzer das schuldet, was vernünftige Parteien bei Abschluß eines fiktiven Lizenzvertrages vereinbart hätten, wenn sie die künftige Entwicklung und namentlich den Umfang der Rechtsverletzung vorhergesehen hätten (BGH GRUR 1962, 401, 404 - Kreuzbodenventilsäcke III; vgl. auch Benkard aaO. Rdn. 64, 85 u. BGH GRUR 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie - zu entsprechenden Grundsätzen im Urheberrecht).
  • RG, 19.12.1925 - I 60/25

    Patentverlängerungsgesetz; Zwischenbenutzungsrecht

    Auszug aus BGH, 18.02.1992 - X ZR 8/90
    Wenn das der Fall wäre, könnte die Klägerin ein entsprechendes Vorbenutzungsrecht zwar nicht an etwaige Lizenznehmer weitergeben (vgl. Benkard aaO. Rdn. 25 zu § 12 PatG; RGZ 112, 242, 245; BGH GRUR 66, 370, 373 - Dauerwellen II); sie wäre jedoch nicht gehindert, selber nach ihrem Schutzrecht zu arbeiten und patentgemäße Vorrichtungen ohne Rücksicht auf das Schutzrecht der Beklagten zu vertreiben.
  • BGH, 11.10.1984 - IX ZR 73/83

    Formularmäßige Vereinbarung der Stellung einer Sicherheit auf Verlangen der Bank

    Auszug aus BGH, 18.02.1992 - X ZR 8/90
    Das angefochtene Urteil geht davon aus, daß die Beklagten gemäß rechtskräftiger Feststellung im Vorprozeß wegen Verletzung der Klageschutzrechte nach § 812 BGB in Verbindung mit §§ 5, 15 GebrMG 1968 zur Herausgabe der durch die Schutzrechtsverletzung erlangten Bereicherung verpflichtet sind, und daß die Klägerin ihren letztlich auf Wertausgleich gerichteten Herausgabeanspruch gemäß ständiger Rechtsprechung (insbesondere BGHZ 92, 299 ff. [BGH 11.10.1984 - IX ZR 73/83] - Kunststoffhohlprofil II) nach der Methode der Lizenzanalogie in Form eines prozentualen Anteils an den mit den patentverletzenden Gegenständen erzielten Umsätzen berechnen kann.
  • RG, 21.03.1934 - I 165/33

    1. Wann kann der Patentinhaber, der eine ausschließliche Lizenz mit der Maßgabe

    Auszug aus BGH, 18.02.1992 - X ZR 8/90
    Bei der insoweit gebotenen Prüfung kann es nach der bei Benkard aaO. Rdn. 69 zusammengestellten Rechtsprechung namentlich eine Rolle spielen, ob die Gesamtvorrichtung üblicherweise als Ganzes geliefert wird, und ob sie durch den geschützten Teil insgesamt eine Wertsteigerung erfährt (RGZ 144, 187, 192).
  • OLG Hamburg, 02.09.2009 - 5 U 8/08

    Unberechtigte Verwendung von Lichtbildern: Bemessung der fiktiven Lizenzgebühr

    Abzustellen ist hierbei darauf, welche Vergütung ein vernünftig handelnder Lizenzgeber auf dieser Grundlage vereinbart und ein vernünftig denkender Lizenznehmer auch zugebilligt hätte (BGH GRUR 06, 136, 137 - Pressefotos; BGH GRUR 66, 375, 378 - Meßmer-Tee II), wenn diese die künftige Entwicklung und namentlich den Umfang der (rechtswidrigen) Nutzung nach Zeitdauer und Ausmaß vorausgesehen hätten (BGH WRP 00, 766, 768, 769 - Formunwirksamer Lizenzvertrag; BGH GRUR 92, 599, 600 - Teleskopzylinder).
  • OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 2 U 15/13

    Scharniereinrichtung (Arbeitnehmererf.)

    Bei zusammengesetzten Vorrichtungen, von denen nur ein Teil patentiert ist, ist die sachgerechte Bezugsgröße vielmehr, wenn sich wie hier nicht ermitteln lässt, auf welcher Grundlage die Lizenz in dem betreffenden Industriezweig üblicherweise vereinbart und ob üblicherweise der patentierte Teil allein oder nur in Verbindung mit der Gesamtvorrichtung bewertet wird (vgl. RL Nr. 8 S. 2), unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, vor allem nach der Verkehrsüblichkeit und der Zweckmäßigkeit, zu bestimmen (vgl. BGH, GRUR 1992, 597, 598 - Steuereinrichtung; BGH, GRUR 1992, 599, 600 - Teleskopzylinder).

    Der Bundesgerichtshof hat dies bei der Anwendung der Lizenzanalogie zur Ermittlung der Höhe einer Bereicherungslizenz oder einer Schadenersatzlizenz wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts dahin präzisiert, dass der Lizenznehmer dem Lizenzgeber eine angemessene Lizenz in der Höhe schuldet, wie sie vernünftige Vertragsparteien bei Abschluss eines Lizenzvertrages vereinbart hätten, wenn sie die künftige Entwicklung und namentlich den Umfang der Benutzungshandlungen vorhergesehen hätten (vgl. BGH, GRUR 1962, 401, 404 - Kreuzbodenventilsäcke III; GRUR 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie; GRUR 1992, 599, 600 - Teleskopzylinder).

  • BGH, 14.03.2000 - X ZR 115/98

    Formunwirksamer Lizenzvertrag; Bemessung der Lizengebühr

    a) In den Fällen der Eingriffskondiktion nach einer Schutzrechtsverletzung ist der rechtliche Ansatzpunkt für die Bereicherungshaftung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Sen.Urt v. 24.11.1981 - X ZR 7/80, GRUR 1982, 301, 303 - Kunststoffhohlprofil II; BGHZ 107, 46, 66 - Ethofumesat; Sen.Urt. v. 18.02.1992 - X ZR 8/90, GRUR 1992, 599 - Teleskopzylinder; vgl. auch BGH, Urt. v. 18.12.1986 - I ZR 111/84, GRUR 1987, 520, 523 - Chanel No. 5 (I)) der von der Rechtsordnung mißbilligte Eingriff in eine solche Rechtsposition, die nach dem Willen der Rechtsordnung einem Berechtigten zu dessen ausschließlicher Verfügung zugewiesen ist.

    Der Kläger kann deshalb seinen auf Wertausgleich gerichteten Herausgabeanspruch nach der Methode der sogenannten Lizenzanalogie in Form eines prozentualen Anteils an den mit den patentverletzenden Gegenständen erzielten Umsätzen berechnen (Sen.Urt. v. 18.02.1992 - X ZR 8/90, GRUR 1992, 599, 600 - Teleskopzylinder).

    Dies widerspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wonach bei der Berechnungsweise der Lizenzanalogie der Inhaber eines Schutzrechts von einem Verletzer eine angemessene Lizenz in der Höhe verlangen kann, wie sie von vernünftigen Vertragsparteien bei Abschluß eines Lizenzvertrages vereinbart worden wäre, wenn diese die künftige Entwicklung und namentlich den Umfang der Schutzrechtsbenutzung vorausgesehen hätten (BGH, Urt. v. 13.03.1962 - I ZR 18/61, GRUR 1962, 401, 404 - Kreuzbodenventilsäcke III; Sen.Urt. v. 06.03.1980 - X ZR 49/78, GRUR 1980, 841 - Tolbutamid; Sen.Urt. v. 18.02.1992 - X ZR 8/90, GRUR 1992, 599, 600 - Teleskopzylinder; Sen.Urt. v. 25.05.1993 - X ZR 19/92, GRUR 1993, 897, 898 - Mogul-Anlage; Benkard, aaO, § 139 PatG Rdn. 64).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 26.05.1992 - X ZR 8/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,24954
BGH, 26.05.1992 - X ZR 8/90 (https://dejure.org/1992,24954)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1992 - X ZR 8/90 (https://dejure.org/1992,24954)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1992 - X ZR 8/90 (https://dejure.org/1992,24954)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,24954) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.11.1981 - X ZR 7/80

    Kunststoffhohlprofil II

    Auszug aus BGH, 26.05.1992 - X ZR 8/90
    Ferner wird das Zitat auf S. 5 Abs. 2 von Ausfertigung und Urschrift dahingehend berichtigt, daß es heißen muß "BGHZ 82, 299 ff.".
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht