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BGH, 15.03.2005 - X ZR 80/04 |
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Radschützer
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Angebot eines gebrauchsmusterverletzenden Radschützers; Begriff des "Angebots" im patentrechtlichen und gebrauchsmusterrechtlichen Sinne; Ermittlung des objektiven Erklärungswertes einer Werbung für ein geschützes Erzeugnis bei fehlendem unmittelbaren Bezug zwischen ...
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GebrMG § 11 Abs. 1 S. 2; PatG § 9; ZPO § 286
"Radschützer"; Zulässigkeit der Werbung für ein schutzrechtsverletzendes Erzeugnis - rechtsportal.de
GebrMG § 11 Abs. 1 S. 2 ; PatG § 9 ; ZPO § 286
"Radschützer"; Zulässigkeit der Werbung für ein schutzrechtsverletzendes Erzeugnis - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Radschützer
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Patentrecht - Werbeabbildung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 2005, 665
Wird zitiert von ... (50) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.09.2003 - X ZR 179/02
"Kupplung für optische Geräte"; Begriff des Anbietens
Auszug aus BGH, 15.03.2005 - X ZR 80/04
b) Läßt sich eine Werbeabbildung, die in der Vergangenheit für ein ein Schutzrecht verletzendes Erzeugnis eingesetzt wurde, in unveränderter Form auch auf einen nicht schutzrechtsverletzenden Gegenstand beziehen, kommt es darauf an, ob die angesprochenen Kreise das beworbene Erzeugnis bei objektiver Betrachtung als schutzrechtsverletzend ansehen (Fortführung von BGH, Urt. v. 16. September 2003 - X ZR 179/02, GRUR 2003, 1031 - Kupplung für optische Geräte).Zu letzterer hat der Senat bereits entschieden, daß der Begriff des "Anbietens" im wirtschaftlichen Sinne zu verstehen ist (Senat, Urt. v. 16.09.2003 - X ZR 179/02, GRUR 2003, 1031, 1032 - Kupplung für optische Geräte).
Das Berufungsgericht meint, nach der vom Senat in seinem Urteil vom 16. September 2003 (aaO) verlangten objektiven Betrachtung stelle sich die Verteilung der streitgegenständlichen Prospekte als ein Anbieten desjenigen gebrauchsmusterverletzenden Radschützers dar, den die Beklagte nicht anzubieten sich verpflichtet habe.
a) Zu Recht ist das Berufungsgericht allerdings bei seinen Überlegungen im Anschluß an das zum Patentrecht ergangene Urteil des Senats vom 16. September 2003 (aaO) davon ausgegangen, daß in Fällen, in denen es wie bei einer bildlichen Darstellung eines Erzeugnisses an einem unmittelbaren Bezug zu einem körperlichen Gegenstand fehlt, dessen Gestalt und Beschaffenheit feststeht und dem Beweis zugänglich ist, anhand einer objektiven Betrachtung der im Streitfall tatsächlich gegebenen Umstände geprüft werden muß, ob ein dem Schutzrecht gemäßes Erzeugnis angeboten wird.
Erlauben die objektiv zu würdigenden Umstände die Feststellung eines schutzrechtsverletzenden Angebots, so kommt es nicht mehr darauf an, ob die Verwirklichung der schutzrechtsgemäßen Merkmale aus der Angebotshandlung bzw. dem hierbei verwendeten Mittel selbst offenbar wird (Urt. v. 16.09.2003 aaO).
Die insoweit vom Berufungsgericht vorgenommene objektive Bestimmung des Erklärungswerts der Prospektwerbung der Beklagten steht nicht in Widerspruch zu dem Urteil des Senats vom 16. September 2003 (aaO).
So hat es der Senat in seinem Urteil vom 16. September 2003 (aaO) für wesentlich gehalten, ob sich die Werbung auf einen schutzrechtsverletzenden Gegenstand beziehen mußte, weil es den in ihr abgebildeten Gegenstand zur Zeit der Werbung nur in einer schutzrechtsverletzenden Ausführungsform gab.
- OLG Düsseldorf, 22.03.2019 - 2 U 31/16
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents
Es kommt nur auf die bei objektiver Betrachtung feststellbaren Gegebenheiten an, also darauf, ob dem Angebot nach seinem Inhalt ein Erzeugnis zugrunde liegt, das dem Gegenstand des Patents entspricht, und ob gerade dieses Erzeugnis als solches oder als Bestandteil eines anderen angeboten wird (BGH, GRUR 2003, 1031 - KDplung für optische Geräte; GRUR 2005, 665 - Radschützer; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2007, 259, 262 - Thermocylcer). - OLG Düsseldorf, 23.03.2017 - 2 U 58/16
Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für eine prothektive …
Der Begriff "Anbieten" ist im wirtschaftlichen Sinne zu verstehen und fällt nicht mit dem juristischen Begriff eines Vertragsangebots zusammen (BGH, GRUR 2003, 1031, 1032 - Kupplung für optische Geräte; GRUR 2005, 665, 666 - Radschützer; GRUR 2006, 927, 928 - Kunststoffbügel;… Benkard/Scharen, a.a.O., § 9 Rn. 41).Fehlt es an einem unmittelbaren Bezug zu einem körperlichen Gegenstand, dessen Gestalt und Beschaffenheit feststeht und dem Beweis zugänglich ist, muss dies anhand derjenigen objektiven Gegebenheiten des Streitfalles geprüft werden, die in vergleichbarer Weise eine verlässliche Aussage über Gestalt und Beschaffenheit des Erzeugnisses zulassen (BGH, GRUR 2003, 1031, 1032 - Kupplung für optische Geräte; GRUR 2005, 665, 666 - Radschützer;… Benkard/Scharen, a.a.O., § 9 Rn. 42).
Zu den zu berücksichtigen objektiven Umständen gehört beispielsweise, ob es das im Werbeprospekt oder Internetauftritt abgebildete Erzeugnis zur Zeit der Werbung nur in einer patentverletzenden Ausführung gab oder ob Abbildung und Artikelnummer derjenigen entsprechen, die zuvor für patentverletzende Gegenstände benutzt wurden (BGH, GRUR 2005, 665, 666 - Radschützer;… Senat, Urt. v. 20.12.2012 - 2 U 89/07;… Benkard/Scharen, a. a. O., § 9 Rn. 42).
Dagegen bilden weder das Verständnis des Werbenden noch das Verständnis einzelner Empfänger oder einer bestimmten Gruppe von Personen, an die sich das Werbemittel wendet, einen brauchbaren Maßstab (BGH, GRUR 2003, 1031, 1032 - Kupplung für optische Geräte; GRUR 2005, 665, 666 - Radschützer;… Benkard/Scharen, a. a. O., § 9 Rn. 42).
Es bedarf daher keiner empirischen Ermittlung des Verständnisses der Adressaten der Werbung (BGH, GRUR 2005, 665, 666 - Radschützer).
Das bedeutet aber nicht, dass bei der Beurteilung der schutzrechtsverletzenden Qualität von Angeboten deren objektiver Erklärungswert, der aus der Sicht der Angebotsempfänger zu beurteilen ist, außer Betracht zu lassen ist; der aus der Sicht der angesprochenen Kreise unter Berücksichtigung aller tatsächlichen Umstände des Einzelfalls zu ermittelnde objektive Erklärungswert der Werbung ist vielmehr ein wesentlicher Gesichtspunkt für die tatrichterliche Würdigung (BGH, GRUR 2005, 665, 666 - Radschützer ;… Benkard/Scharen, a. a. O., § 9 Rn. 42).
Aus der Werbeankündigung, also etwa einem Werbeprospekt oder einer Internetwerbung mit einer Darstellung des Gegenstandes, müssen sich daher nicht notwendig sämtliche Merkmale der geschützten Lehre ergeben, sofern deren Vorliegen aus sonstigen, objektiven Gesichtspunkten zuverlässig geschlossen werden kann (BGH, GRUR 2003, 1031, 1032 - Kupplung für optische Geräte; GRUR 2005, 665, 666 - Radschützer; Senat, GRUR 2004, 417 - Cholesterinspiegelsenker;… Urt. v. 02.11.2011- I- 2 U 103/06;… Urt. v. 20.12.2012 - 2 U 89/07;… Benkard/Scharen, a. a. O., § 9 Rn. 42).
- OLG Düsseldorf, 29.06.2017 - 15 U 4/17
Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Patents im Wege einstweiliger …
Zeigt die in Rede stehende Handlung, wie etwa ein Werbeprospekt nicht sämtliche Merkmale des Patentanspruchs, so ist erforderlich, dass aus sonstigen objektiven Umständen zuverlässig auf die Verwirklichung der patentgemäßen Lehre geschlossen werden kann (BGH, GRUR 2003, 1031 - Kupplung für optische Geräte; BGH, GRUR 2005, 665 - Radschützer).Auf die konkreten subjektiven Vorstellungen bestimmter Adressaten kommt es somit nicht an (BGH, GRUR 2005, 665 - Radschützer).
Die vorstehenden Grundsätze gelten indes nur, wenn es, wie bei der bildlichen Darstellung eines Erzeugnisses, an einem unmittelbaren Bezug zu einem körperlichen Gegenstand fehlt (vgl. BGH, GRUR 2005, 665 - Radschützer).
- BGH, 05.12.2006 - X ZR 76/05
Simvastatin
Die Beklagte hat auch selbst nicht in Abrede gestellt, dass sie ab dem 7. Mai 2003 für ein Arzneimittel mit dem Wirkstoff Simvastatin lieferbereit und lieferfähig war (vgl. Sen.Urt. v. 15.3.2005 - X ZR 80/04, GRUR 2005, 665, 667 - Radschützer). - OLG Düsseldorf, 21.12.2006 - 2 U 58/05
Thermocycler II
Vielmehr ist der aus der Sicht der angesprochenen Kreise unter Berücksichtigung aller tatsächlichen Umstände des Einzelfalls zu ermittelnde objektive Erklärungswert der Werbung ein wesentlicher Gesichtspunkt für die tatrichterliche Würdigung, ob ein patentverletzendes Anbieten vorliegt (vgl. BGH, GRUR 2005, 665 - Radschützer).Es könne nur - so der Bundesgerichtshof - auf die bei objektiver Betrachtung feststellbaren Gegebenheiten ankommen, also darauf, ob dem Angebot nach seinem Inhalt ein Erzeugnis zu Grunde liegt, das dem Gegenstand des Patents entspricht, und ob gerade dieses Erzeugnis als solches oder als Bestandteil eines anderen angeboten worden ist (vgl. BGH, GRUR 2003, 1031 - Kupplung für optische Geräte und BGH, GRUR 2005, 665 - Radschützer).
- OLG Düsseldorf, 23.08.2021 - 2 W 7/21
Unterlassung des Anbietens patentverletzender Gegenstände Antrag auf Verhängung …
Dies kann etwa der Fall sein, wenn die Abnehmer von einem unveränderten (patentverletzenden) Angebot ausgehen, weil hierin die Bezeichnung, Artikelnummer oder bildliche Darstellung eines als patentverletzend bekannten Produkts unverändert weiter benutzt werden (vgl. BGH, GRUR 2005, 665 - Radschützer).Ein wesentlicher Gesichtspunkt hierbei ist die Sicht der angesprochenen Kreise über den unter Berücksichtigung aller tatsächlichen Umstände des Einzelfalls zu ermittelnden objektiven Erklärungswert der Werbung (vgl. BGH, GRUR 2005, 665 - Radschützer).
Zwar müssen für ein verbotenes Anbieten - wie bereits dargelegt - nicht alle Merkmale des Patentanspruchs aus dem Angebot, also etwa aus der Darstellung im Internet, ersichtlich sein; es reicht aus, wenn deren Vorliegen aus sonstigen objektiven Umständen zuverlässig geschlossen werden kann (BGH, GRUR 2003, 1031 - Kupplung für optische Geräte; BGH, GRUR 2005, 665 - Radschützer;… Kühnen, Hdb. der Patentverletzung, 13. Aufl. 2021, Kap. A. Rn. 303).
- OLG Düsseldorf, 20.12.2012 - 2 U 89/07
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Elektronenstrahlsystem
Anerkannt ist ferner, dass der Begriff "Anbieten" im wirtschaftlichen Sinne zu verstehen ist und nicht mit dem juristischen Begriff eines Vertragsangebots zusammen fällt (BGH, GRUR 2003, 1031, 1032 - Kupplung für optische Geräte; GRUR 2005, 665, 666 - Radschützer; GRUR 2006, 927, 928 - Kunststoffbügel;… Benkard/Scharen, a.a.O., § 9 PatG Rdnr. 41).Aus der Werbeankündigung, also etwa einem Werbeprospekt mit einer Darstellung des Gegenstandes, müssen sich in einem solchen Fall nicht einmal sämtliche Merkmale der geschützten Lehre ergeben, sofern deren Vorliegen aus sonstigen, objektiven Gesichtspunkten zuverlässig geschlossen werden kann (BGH, GRUR 2003, 1031 - Kupplung für optische Geräte; GRUR 2005, 665 - Radschützer; OLG Düsseldorf, GRUR 2004, 417 - Cholesterinspiegelsenker).
Eine abweichende Beurteilung ist grundsätzlich nur dann angebracht, wenn in der Werbung entweder auf die vorgenommene technische Änderung hingewiesen wird oder diese den beteiligten Kreisen ansonsten allgemein bekannt gemacht worden ist (vgl. BGH, GRUR 2005, 665 - Radschützer).
- LG Düsseldorf, 03.05.2016 - 4b O 111/14
Dampftrocknungsanlage
Vielmehr ist der aus der Sicht der angesprochenen Kreise unter Berücksichtigung aller tatsächlichen Umstände des Einzelfalls zu ermittelnde objektive Erklärungswert der Werbung ein wesentlicher Gesichtspunkt für die tatrichterliche Würdigung, ob ein patentverletzendes Anbieten vorliegt (vgl. BGH, GRUR 2005, 665 - Radschützer).Es könne nur - so der BGH - auf die bei objektiver Betrachtung feststellbaren Gegebenheiten ankommen, also darauf, ob dem Angebot nach seinem Inhalt ein Erzeugnis zu Grunde liegt, das dem Gegenstand des Klagepatents entspricht, und ob gerade dieses Erzeugnis als solches oder als Bestandteil eines anderen angeboten worden ist (vgl. BGH, GRUR 2003, 1031 - Kupplung für optische Geräte; BGH, GRUR 2005, 665 - Radschützer).
- OLG Düsseldorf, 15.07.2021 - 15 U 42/20
Ansprüche wegen Verletzung eines europäischen Patents Montagegrube und …
Entscheidend ist in diesem Zusammenhang nur, dass sich die in der Werbung fehlenden Merkmale aus sonstigen objektiven Gesichtspunkten zuverlässig schließen lassen (BGH, GRUR 2003, 1031 - Kupplung für optische Geräte; BGH, GRUR 2005, 665 - Radschützer; OLG Düsseldorf, GRUR 2004, 417 - Cholesterinspiegelsenker; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2012, I-2 U 89/07; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.12.2011, I-2 U 103/06; OLG Karlsruhe, InstGE 12, 299). - LG Mannheim, 02.03.2021 - 2 O 131/19
(uplink)-Synchronisation - Angemessenheit eines Gegenangebots in …
Dabei ist es - anders als die Beklagten meinen - nicht erforderlich, dass sich sämtliche Merkmale der geschützten Lehre aus der Werbung ergeben, da auf deren Vorliegen aus objektiven Angaben - wie hier etwa der Hinweis auf die LTE-Fähigkeit bzw. auf das "Netzwerk: 4G" - zuverlässig geschlossen werden kann (…vgl. BGH, Urt. v. 16.09.2003, X ZR 179/02 - Kupplung für optische Gerät; BGH, Urt. v. 15.03.2005, X ZR 80/04, GRUR 2005, 665 - Radschützer). - LG Düsseldorf, 13.09.2018 - 4a O 107/17
Zusammensetzung für Tintenstrahlaufzeichnung I
- OLG Düsseldorf, 22.06.2022 - 15 U 50/21
Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren und eine …
- LG Düsseldorf, 13.09.2018 - 4a O 22/17
Zusammensetzung für Tintenstrahlaufzeichnung
- LG Düsseldorf, 14.02.2014 - 4a O 67/12
Biegeautomat II
- OLG Düsseldorf, 20.10.2005 - 2 U 72/04
Feststellung der Bewerbung eines schutzrechtsverletzenden Erzeugnisses
- LG Düsseldorf, 10.01.2012 - 4b O 161/11
Windturbine
- LG Düsseldorf, 23.08.2007 - 4b O 209/06
Elektronenstrahl-Therapiegerät II
- LG Düsseldorf, 04.06.2013 - 4b O 139/11
Elektrische Leitungsverbindung
- LG Düsseldorf, 17.09.2019 - 4a O 39/17
Aushärtevorrichtung für Rohrleitungsauskleidungen
- OLG Düsseldorf, 28.09.2006 - 2 U 38/06
Patentverletzende Internetwerbung für ein Fungizid; Begriff des "Anbietens" in § …
- LG Düsseldorf, 24.05.2018 - 4b O 3/17
Strecktexturiermaschine
- OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 2 U 103/06
Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren und eine …
- LG Düsseldorf, 05.01.2023 - 4a O 103/20
Steuerungsvorrichtung für Ultrafiltration von Blut
- OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 2 U 66/05
Zum Anbieten und Inverkehrbringen einer geschützten Sorte - Unterlassungsanspruch …
- LG Düsseldorf, 12.07.2022 - 4a O 15/21
- LG Düsseldorf, 30.06.2022 - 4a O 10/22
- LG Düsseldorf, 24.05.2016 - 4b O 109/14
Extraktionsverfahren für Curcuminoide
- LG Düsseldorf, 26.10.2006 - 4a O 372/05
Aufzugssysteme
- LG Düsseldorf, 13.08.2020 - 4b O 67/19
- LG Düsseldorf, 12.07.2022 - 4a O 73/20
- LG Düsseldorf, 29.09.2020 - 4b O 67/19
- LG Düsseldorf, 29.03.2012 - 4a O 237/10
Lichtemittierende Vorrichtung III
- LG Düsseldorf, 18.01.2022 - 4a O 31/21
Dosiervorrichtung
- LG Düsseldorf, 08.02.2022 - 4a O 96/21
Werkzeugeinrichtung
- LG Düsseldorf, 02.09.2008 - 4a O 185/08
Patentgesetz
- LG Düsseldorf, 26.10.2006 - 4a O 462/05
Aufzugssysteme II
- LG Düsseldorf, 03.09.2015 - 4a O 94/14
Ansprüche bei Geltendmachung der Verletzung eines Patents über ein Verfahren zur …
- LG Düsseldorf, 30.06.2015 - 4b O 14/14
Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch eines Patentrechtsinhabers aufgrund …
- LG Düsseldorf, 14.09.2021 - 4b O 30/20
Antennenanordnung
- LG Düsseldorf, 15.06.2021 - 4a O 116/19
- OLG Düsseldorf, 19.01.2012 - 2 U 9/08
- LG Düsseldorf, 30.06.2011 - 4a O 60/10
Duschtasse
- LG Düsseldorf, 19.02.2009 - 4b O 228/01
Drehschwingungsdämpfer
- LG Düsseldorf, 02.10.2007 - 4b O 409/06
Nordic-Walking-Stock
- LG Düsseldorf, 23.08.2007 - 4b O 198/06
Feuerlöschgerät
- LG Düsseldorf, 03.08.2021 - 4a O 116/19
Steinplattenbodenbelag
- LG Düsseldorf, 23.08.2007 - 4b O 348/06
Wassernebelsystem zur Brandbekämpfung III
- LG Düsseldorf, 23.08.2007 - 4b O 346/06
Wassernebelsystem zur Brandbekämpfung
- LG Düsseldorf, 23.08.2007 - 4b O 347/06
Wassernebelsysteme zur Brandbekämpfung II
- LG Düsseldorf, 03.09.2015 - 4a O 95/14
Fugen-Patent: HLC Hitec erringt Etappensieg