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   BGH, 11.08.2015 - X ZR 83/13   

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https://dejure.org/2015,26302
BGH, 11.08.2015 - X ZR 83/13 (https://dejure.org/2015,26302)
BGH, Entscheidung vom 11.08.2015 - X ZR 83/13 (https://dejure.org/2015,26302)
BGH, Entscheidung vom 11. August 2015 - X ZR 83/13 (https://dejure.org/2015,26302)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • damm-legal.de

    Ein europäisches Patent kann die Priorität eines deutschen Gebrauchsmusters in Anspruch nehmen

  • IWW

    Art. 87 Abs. 1 EPÜ, § 121 Abs. 2 PatG, §§ 97 Abs. 1, 101 Abs. 2, 100 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Patentfähigkeit eines Steinkorbs; Inanspruchnahme des Prioritätsrechts einer vorangegangenen Gebrauchsmusteranmeldung

  • kanzlei.biz

    Patent kann wirksam Priorität einer Voranmeldung in Anspruch nehmen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    EPÜ Art. 87 Abs. 1
    Patentfähigkeit eines Steinkorbs; Inanspruchnahme des Prioritätsrechts einer vorangegangenen Gebrauchsmusteranmeldung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Ein europäisches Patent kann die Priorität eines deutschen Gebrauchsmusters in Anspruch nehmen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Patent kann Priorität von Voranmeldung in Anspruch nehmen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Inanspruchnahme des Prioritätsrechts einer vorangegangenen Gebrauchsmusteranmeldung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Inanspruchnahme des Prioritätsrechts einer vorangegangenen Gebrauchsmusteranmeldung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 05.09.2017 - X ZR 112/15
    Die Streithelferin der Klägerin gilt als deren Streitgenossin (BGH, Urteil vom 16. Oktober 2007 - X ZR 226/02, GRUR 2008, 60 - Sammelhefter II; Urteil vom 11. August 2015 - X ZR 83/13 Rn. 38).
  • BPatG, 15.12.2022 - 12 W (pat) 44/19
    Jedoch führt dies nicht zu einer Einschränkung des beantragten Schutzumfangs, denn die Auslegung eines Patentanspruchs hat sich am Wortlaut des Anspruchs zu orientieren; Beschreibung und Zeichnungen sind zwar bei der Auslegung heranzuziehen, dürfen jedoch nicht zu einer sachlichen Einengung desjenigen führen, was der Anspruch bei sinnvollem Verständnis lehrt (vgl. BGH, Urteil vom 11. August 2015 - X ZR 83/13, Tz. 10; BGH, Urteil vom 7. September 2004, X ZR 255/01, BGHZ 160, 204, Ls. 1 und Abschnitt 4.a) - Bodenseitige Vereinzelungsvorrichtung).
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