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   BGH, 12.06.2007 - X ZR 87/06   

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https://dejure.org/2007,145
BGH, 12.06.2007 - X ZR 87/06 (https://dejure.org/2007,145)
BGH, Entscheidung vom 12.06.2007 - X ZR 87/06 (https://dejure.org/2007,145)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 2007 - X ZR 87/06 (https://dejure.org/2007,145)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beeinträchtigung des Reisenden durch eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters als Reisemangel; Verweisung des Reiseveranstalters auf Prospektangaben über die Ausschlussfrist der Geltendmachung von Reisemängeln; Geltendmachung von ...

  • reise-recht-wiki.de

    Verletzung des Reisenden bei Cluburlaub als Reisemangel und Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters

  • rabüro.de

    Beeinträchtigung, die ein Reisender durch eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters erleidet, kann Reisemangel darstellen

  • Judicialis

    BGB § 651c; ; BGB § 651f; ; BGB § 651g Abs. 1; ; BGB-InfoV § 6 Abs. 2 Nr. 8; ; BGB-InfoV § 6 Abs. 4 Satz 1

  • ra.de
  • RA Kotz

    Reisepreisminderung wegen Verkehrssicherungspflichtverletzung und Ausschlussfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des Reisemangels; Anforderungen an den Hinweis des Reiseveranstalters auf die Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Reisemängeln; Rechtsfolgen des Unterlassens von Hinweisen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Reiserecht - Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht als Reisemangel?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Haftung eines Reiseveranstalters trotz Versäumung der Ausschlussfrist

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Widerlegliche Vermutung dafür, dass die Fristversäumung des Reisenden entschuldigt ist, wenn kein Hinweis auf die Ausschlussfrist erfolgt

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Ausschlussfrist bei Reisemängeln

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Reisevertragsprozess - Aufklärungspflicht über Ausschlussfrist

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausschlussfrist bei Reisemängeln

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Haftung eines Reiseveranstalters trotz Versäumung der Ausschlussfrist

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Reiseveranstalter muss über Ausschlussfrist belehren

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Haftung eines Reiseveranstalters trotz Versäumung der Ausschlussfrist

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Reiserecht: Kein verschuldetes Fristversäumnis des Reisenden

  • anwaltzentrale.de (Kurzinformation)

    Haftung eines Reiseveranstalters trotz Versäumung der Ausschlussfrist

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Reiseveranstalter können auch bei Versäumung der Ausschlussfrist für Reisemängel haften

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Reisevertragsprozess - Aufklärungspflicht über Ausschlussfrist

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Reisemangel bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht; Ausschlussfrist bei Reisemangel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2549
  • MDR 2007, 1410
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 22.06.2004 - X ZR 171/03

    Zur Anwendung der reiserechtlichen Ausschlußfrist auf den

    Auszug aus BGH, 12.06.2007 - X ZR 87/06
    f) Ein Reisender, der die Ausschlussfrist des § 651g Abs. 1 BGB mangels Kenntnis seiner Ansprüche unverschuldet versäumt hat, braucht nach Kenntniserlangung die Anspruchsanmeldung nur dann unverzüglich nachzuholen, wenn der Reiseveranstalter ihn bei Vertragsschluss auf die Ausschlussfrist hingewiesen oder wenn er sie anderweitig in Erfahrung gebracht hatte (Fortführung von BGH, Urt. v. 22.06.2004 - X ZR 171/03).

    Dahinter steht der Gedanke der schnellen Beweissicherung: Der Reiseveranstalter soll kurzfristig erfahren, welche Gewährleistungsansprüche auf ihn zukommen, damit er alsbald die notwendigen Beweissicherungsmaßnahmen treffen, insbesondere die Erinnerung der Beteiligten und den Zustand von Hoteleinrichtungen festhalten kann (Sen.Urt. v. 22.06.2004 - X ZR 171/03, BGHZ 159, 350, 354).

    Dieser Einwand ist unbehelflich, weil die Beklagte verkannt hat, dass, wie die Pflicht zur fristgerechten Anmeldung, so auch die Pflicht zur unverzüglichen Nachholung bei unverschuldeter Fristversäumung (Sen.Urt. v. 22.06.2004 - X ZR 171/03 unter II 2 a) nur verletzt sein kann, wenn zuvor der Anspruchsgegner seine Pflicht zum Hinweis auf die Ausschlussfrist erfüllt oder der Anspruchssteller diese auf andere Weise in Erfahrung gebracht hatte.

    Unkenntnis des anspruchbegründenden Schadens ist daher ein Entschuldigungsgrund (BGHZ 159, 350, 358).

  • BGH, 15.04.1992 - IV ZR 198/91

    Ausschlußfrist für nach Vertragsende gemeldete Fälle in der

    Auszug aus BGH, 12.06.2007 - X ZR 87/06
    Ob im Einzelfall den Reisenden kein Verschulden trifft, unterliegt im Wesentlichen der revisionsrechtlich nur beschränkt nachprüfbaren Würdigung des Tatrichters (vgl. BGH, Urt. v. 15.04.1992 - IV ZR 198/91, NJW 1992, 2233).

    Aus demselben Grund kann auch die für das Versicherungsrecht aufgestellte Sorgfaltspflicht, dass der Versicherungsnehmer sich über den wesentlichen Inhalt der Vertragsbedingungen, darunter eine etwaige Ausschlussfrist, informieren muss (BGH NJW 1992, 2233), für § 651g Abs. 1 BGB nicht gelten.

  • BGH, 14.12.1999 - X ZR 122/97

    Leistungsumfang bei einer Pauschalreise (hier: Sportmöglichkeiten

    Auszug aus BGH, 12.06.2007 - X ZR 87/06
    b) Da hier die Beklagte aufgrund der Reisebeschreibung in ihrem Prospekt die Unterhaltungsveranstaltungen im Clubtheater als eigene Leistung schuldete, hat das Berufungsgericht im Ansatz zutreffend diese Veranstaltungen der Verkehrssicherungspflicht der Beklagten unterworfen (Sen.Urt. v. 14.12.1999 - X ZR 122/97, NJW 2000, 1188).

    Im vorliegenden Fall kommt es nicht auf die darüber hinausgehende Rechtsprechung des Senats an, dass allein die Realisierung einer objektiv vorhandenen Gefahr einen Mangel herbeiführt, ohne dass an dieser Stelle schon geprüft werden müsste, ob die Gefahr für den Reiseveranstalter erkennbar war (in diesem Sinne Sen.Urt. NJW 2000, 1188 unter 1.3.).

  • BGH, 16.11.1999 - VI ZR 37/99

    Verjährung des deliktischen Anspruchs bei zunächst nicht vorhersehbaren

    Auszug aus BGH, 12.06.2007 - X ZR 87/06
    Diese Rechtsprechung besagt, dass die die Verjährungsfrist in Lauf setzende Kenntnis vom Schaden nicht gleichbedeutend ist mit Kenntnis von Umfang und Höhe des Schadens, sondern dass auch nachträglich auftretende Schadensfolgen, die im Zeitpunkt der Kenntnis vom Schaden für Fachleute als möglich vorhersehbar waren, von der allgemeinen Schadenskenntnis erfasst werden (vgl. nur BGH, Urt. v. 16.11.1999 - VI ZR 37/99, NJW 2000, 8961 Rdn. 8).
  • BGH, 27.11.1990 - VI ZR 2/90

    Berufung des Schädigers auf Verjährung des Schadensersatzanspruchs bei später

    Auszug aus BGH, 12.06.2007 - X ZR 87/06
    Sie stellt das Interesse des Schädigers an Rechtsklarheit und Rechtssicherheit in den Vordergrund und beruht auf der Annahme, dass es in aller Regel dem Geschädigten zuzumuten ist, schon aufgrund der Kenntnis von der haftungsbegründenden Erstschädigung sich durch eine Feststellungsklage bezüglich aller weiteren Schadensfolgen gegen eine Verjährung zu sichern (Urt. v. 27.11.1990 - VI ZR 2/90 Rdn. 14, 19).
  • BGH, 19.04.2005 - X ZR 15/04

    Münchener Trabrennbahn

    Auszug aus BGH, 12.06.2007 - X ZR 87/06
    Da hier indessen das Berufungsgericht die Möglichkeit der Exkulpation nicht gesehen und daher nicht geprüft hat, ob die Klägerin entschuldigt ist, und da außerdem insoweit keine weitere Sachaufklärung zu erwarten ist, kann der Senat diese Prüfung selbst vornehmen (Sen.Urt. v. 19.04.2005 - X ZR 15/04, NJW 2005, 2766).
  • BGH, 14.05.2004 - V ZR 164/03

    Beginn der Ausschlussfrist für Ansprüche des Besitzers bei Rücknahme der gegen

    Auszug aus BGH, 12.06.2007 - X ZR 87/06
    Steht die Partei den Geschehnissen aber erkennbar fern, so kann von ihr eine nähere Substantiierung ihres Bestreitens nicht verlangt werden, vielmehr genügt dann ein einfaches Bestreiten (vgl. nur BGH, Urt. v. 14.05.2004 - V ZR 164/03, MDR 2004, 1349 Rdn. 13).
  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 97/99

    Anmeldung von Ersatzansprüchen gegen den Reiseveranstalter durch einen

    Auszug aus BGH, 12.06.2007 - X ZR 87/06
    Hier fällt der vom Senat bereits in anderem Zusammenhang berücksichtigte Umstand ins Gewicht, dass die Überprüfung solcher Beanstandungen mit einem nicht unerheblichen Aufwand verbunden ist und deshalb auf der Seite des Reiseveranstalters ein anzuerkennendes und schützenswertes Interesse daran besteht, diese Tätigkeiten nicht vergeblich in Gang zu setzen (Sen.Urt. v. 17.10.2000 - X ZR 97/99, BGHZ 145, 343, 349).
  • BGH, 17.03.1987 - VI ZR 282/85

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs einer Kommanditgesellschaft gegen den

    Auszug aus BGH, 12.06.2007 - X ZR 87/06
    Sie kann aber dann in Betracht kommen, wenn der Beklagte die wesentlichen Tatsachen kennt und es ihm zumutbar ist, nähere Angaben zu machen (BGH, Urt. v. 17.03.1987 - VI ZR 282/85, BGHZ 100, 190, 196).
  • BGH, 16.02.2006 - III ZR 68/05

    Haftung des Betreibers eines Stauwehrs für Schäden bei Hochwasser

    Auszug aus BGH, 12.06.2007 - X ZR 87/06
    Voraussetzung ist daher, dass sich vorausschauend für ein sachkundiges Urteil die naheliegende Gefahr ergibt, dass Rechtsgüter anderer verletzt werden können (st. Rspr. des BGH; vgl. nur Urt. v. 16.05.2007 - VI ZR 189/05, NJW 2006, 2326; v. 16.02.2006 - II ZR 68/05, VersR 2006, 665).
  • BGH, 18.07.2006 - X ZR 142/05

    Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters für eine Hotel-Wasserrutsche

  • BGH, 09.11.2004 - X ZR 119/01

    Anforderungen an die Entlastung durch den Reiseveranstalter; Mitverschulden des

  • BGH, 13.07.2004 - VI ZR 136/03

    Haftung des Brokers für Schinden von Provisionen durch den Anlageberater und -

  • BGH, 18.06.1986 - VIII ZR 137/85

    Anforderungen an ausdrücklichen Hinweis auf AGB

  • BGH, 25.02.1988 - VII ZR 348/86

    Haftung des Reiseveranstalters für Mängel einer Hotelanlage

  • OLG Karlsruhe, 18.06.2003 - 7 U 221/02

    Pauschalreisevertrag: Erstreckung der Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters

  • BGH, 16.05.2006 - VI ZR 189/05

    Verkehrssicherungspflicht des Vermieters einer Wohnung hinsichtlich mit

  • OLG Celle, 18.04.2002 - 11 U 202/01

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung beim Vorliegen eines Reisemangels ;

  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 239/06

    Werbung eines Partnervermittlungsinstituts mit einer nicht vermittlungsbereiten

    Steht ein darlegungspflichtiger Kläger außerhalb des für seinen Anspruch erheblichen Geschehensablaufs und kennt der Beklagte alle wesentlichen Tatsachen, so genügt nach den Grundsätzen über die sekundäre Darlegungslast sein einfaches Bestreiten nicht, sofern ihm nähere Angaben zuzumuten sind (BGHZ 86, 23, 29; 100, 190, 196; 140, 156, 158 f.; 163, 209, 214; siehe auch BGH, Urteil vom 12. Juni 2007 - X ZR 87/06 - NJW 2007, 2549, 2553 Rn. 46).
  • OLG Köln, 05.11.2020 - 7 U 35/20

    Daimler im Abgasskandal verurteilt - Schadenersatz bei Wohnmobil Mercedes Marco

    Steht ein darlegungspflichtiger Kläger außerhalb des für seinen Anspruch erheblichen Geschehensablaufs und kennt der Beklagte alle wesentlichen Tatsachen, so genügt nach den Grundsätzen über die sekundäre Darlegungslast sein einfaches Bestreiten nicht, sofern ihm nähere Angaben zuzumuten sind (BGHZ 86, 23, 29; 100, 190, 196; 140, 156, 158 f.; 163, 209, 214; siehe auch BGH, Urteil vom 12. Juni 2007 - X ZR 87/06 - NJW 2007, 2549, 2553 Rn. 46).
  • BGH, 03.07.2018 - X ZR 96/17

    Zum Ersatz der Mehrkosten wegen eines an Stelle des gebuchten in Eigenregie

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird, wenn der Reiseveranstalter seine Pflicht zum Hinweis auf die in § 651g Abs. 1 BGB normierte Ausschlussfrist nicht erfüllt hat, widerleglich vermutet, dass die Versäumung der Frist nicht auf einem Verschulden des Reisenden beruht (BGH, Urteil vom 12. Juni 2007 - X ZR 87/06, RRa 2007, 215 Rn. 37; Urteil vom 21. Februar 2017 - X ZR 49/16, RRa 2017, 168 Rn. 15).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht ein in der Reisebestätigung enthaltener Verweis auf Angaben im Prospekt nur dann aus, wenn auf die Existenz von Obliegenheiten zur Anzeige von Mängeln und Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen hingewiesen und die einschlägige Fundstelle im Prospekt angeführt wird (BGH, RRa 2007, 215 Rn. 28; RRa 2017, 168 Rn. 19).

    Darüber hinaus muss der Verweis hinreichend deutlich und bei durchschnittlicher Aufmerksamkeit des Kunden ohne weiteres erkennbar sein (BGH, RRa 2007, 215 Rn. 30; RRa 2017, 168 Rn. 20).

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