Rechtsprechung
   BGH, 09.12.2014 - X ZR 94/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,45243
BGH, 09.12.2014 - X ZR 94/13 (https://dejure.org/2014,45243)
BGH, Entscheidung vom 09.12.2014 - X ZR 94/13 (https://dejure.org/2014,45243)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 2014 - X ZR 94/13 (https://dejure.org/2014,45243)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,45243) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Streitwert der Nichtzulassungsbeschwerde

    § 544 ZPO, Nr 1230 GKVerz, Nr 1242 GKVerz, Nr 3206 RVG-VV, Nr 3506 RVG-VV
    Revisions- und Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren sowie Streitwertbemessung bei hilfsweiser Nichtzulassungsbeschwerde neben eingelegter Revision - Streitwert der Nichtzulassungsbeschwerde

  • IWW

    § 63 GKG, § 33 RVG, § 544 Abs. 6 Satz 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens verschiedener Rechtsverhältnisse im Zusammenhang mit der Einräumung von Patentlizenzen

  • rewis.io

    Revisions- und Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren sowie Streitwertbemessung bei hilfsweiser Nichtzulassungsbeschwerde neben eingelegter Revision - Streitwert der Nichtzulassungsbeschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens verschiedener Rechtsverhältnisse im Zusammenhang mit der Einräumung von Patentlizenzen

  • rechtsportal.de

    GKVerz Nr. 1230; GKVerz
    Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens verschiedener Rechtsverhältnisse im Zusammenhang mit der Einräumung von Patentlizenzen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streitwert der Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine gesonderten Gebühren bei Revision und hilfsweise eingelegter Nichtzulassungsbeschwerde

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zum Streitwert und zu Kosten bei Revision und gleichzeitger hilfsweiser Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich desselben Streitgegenstands

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streitwert der Nichtzulassungsbeschwerde - bei gleichzeitig eingelegter Revision

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Gebühren nur für das Revisionsverfahren bei Revision und hilfsweise eingelegter Nichtzulassungsbeschwerde ("Streitwert der Nichtzulassungsbeschwerde")

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Streitwert der Nichtzulassungsbeschwerde

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1253
  • ZIP 2015, 704 (Ls.)
  • MDR 2015, 295
  • GRUR 2015, 304
  • ZfBR 2015, 361
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • LG Düsseldorf, 12.12.2013 - 4b O 88/12

    Datenspeichersystem

    Der Kläger beantragt, - wie erkannt - Die Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen, hilfsweise das Verfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Nichtigkeit des Klagepatents auszusetzen, hilfsweise das Verfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss des derzeit beim Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen X ZR 94/13 (zuvor OLG München, Aktenzeichen 6 U 541/12) anhängigen Verfahrens auszusetzen.

    Die Streithelferin beantragt, das Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofes im Verfahren zwischen ihr und dem hiesigen Kläger mit dem Aktenzeichen X ZR 94/13 auszusetzen.

    Nach den vorstehenden Ausführungen besteht für eine Aussetzung der Verhandlung im Hinblick auf das beim Bundesgerichtshof anhängige Verfahren X ZR 94/13 keine Veranlassung.

    Auch im Hinblick auf den Verfahrensanspruch ist eine Aussetzung der Verhandlung bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofes über das dort anhängige Verfahren X ZR 94/13 nicht veranlasst.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2015 - 4 S 6.15

    Untersuchungsanordnung; statthafter (Eil-)Antrag; Verwaltungsaktqualität

    Betreffen Haupt- und Hilfsantrag - wie hier - denselben Gegenstand und erreicht der Antragsteller jedenfalls mit seinem Hilfsantrag dasselbe, wie es bei einer stattgebenden Entscheidung über den Hauptantrag geschehen wäre, dann sind die Kosten dem Antragsgegner in ihrer Gesamtheit aufzuerlegen; der Sache steht der Antragsteller in derartigen Fällen nicht anders da als in Konstellationen, in denen er mit einer anderen Begründung als der geltend gemachten erfolgreich ist (so zutreffend Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, Großkommentar, 3. Aufl. 2010, § 155 Rn. 16; ebenso Jeromin/Praml, in: Gärditz, VwGO, Kommentar, 1. Aufl. 2013, § 155 Rn. 4; zu § 92 ZPO BGH, Urteil vom 21. Februar 1962 - IV ZR 235/61 -, juris; s. entsprechend zur Streitwertberechnung § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG; vgl. hierzu wiederum BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 2014 - X ZR 94/13 -, juris, und vom 6. Juni 2013 - I ZR 190/11 -, juris).
  • BGH, 18.03.2015 - XI ZR 386/13

    Berichtigung eines Urteils bei einer versehentlichen Abweichung des vom Gericht

    Zu einer abweichenden Entscheidung besteht daher insoweit auch im Hinblick auf den Beschluss des X. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 9. Dezember 2014 (X ZR 94/13, MDR 2015, 295) kein Anlass.
  • LG Düsseldorf, 12.12.2013 - 4b O 87/12

    DRAM-Speicherbaustein

    Die Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen, hilfsweise, das Verfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Nichtigkeit des Klagepatents auszusetzen, das Verfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss des derzeit beim BGH unter dem Aktenzeichen X ZR 94/13 anhängigen Verfahrens auszusetzen.

    Die Streithelferin beantragt, die Aussetzung des Verfahrens gemäß § 148 ZPO bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Verfahren zwischen Infineon und dem hiesigen Kläger mit dem Aktenzeichen X ZR 94/13.

  • LG Düsseldorf, 05.12.2013 - 4b O 86/12

    Fehlercodierungsdatenblock

    hilfsweise das Verfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss des derzeit beim BGH unter dem Aktenzeichen X ZR 94/13 anhängigen Verfahrens (zuvor: OLG München, Az.: 6 U 541/12) auszusetzen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht