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   BGH, 29.05.2018 - X ZR 94/17   

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https://dejure.org/2018,13667
BGH, 29.05.2018 - X ZR 94/17 (https://dejure.org/2018,13667)
BGH, Entscheidung vom 29.05.2018 - X ZR 94/17 (https://dejure.org/2018,13667)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 2018 - X ZR 94/17 (https://dejure.org/2018,13667)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Höhe des Anspruchs des Reisenden gegen den Reiseveranstalter auf eine angemessene Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit; Berücksichtigen des Ausmaßes der Beeinträchtigung des Reisenden durch die nicht oder mangelhaft erbrachten ...

  • Betriebs-Berater

    Angemessene Entschädigung wegen Vereitelung einer gebuchten Kreuzfahrt

  • rabüro.de

    Zur Höhe des Anspruchs auf angemessene Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit

  • rewis.io

    Reisevertrag: Höhe des Anspruchs auf angemessene Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit; Maß der Beeinträchtigung bei vollständiger Vereitelung einer Reise; Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten einer Ersatzreise

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ersatzanspruch wegen geplatzter Karibik-Kreuzfahrt - Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 651f Abs. 2; BGB § 651c Abs. 3
    Kein Anspruch auf Mehrkosten einer Ersatzreise neben dem Entschädigungsanspruch wegen Vereitelung der Reise

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung der Höhe des Anspruchs des Reisenden gegen den Reiseveranstalter auf eine angemessene Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit; Berücksichtigen des Ausmaßes der Beeinträchtigung des Reisenden durch die nicht oder mangelhaft erbrachten ...

  • datenbank.nwb.de

    Reisevertrag: Höhe des Anspruchs auf angemessene Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit; Maß der Beeinträchtigung bei vollständiger Vereitelung einer Reise; Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten einer Ersatzreise

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur angemessenen Entschädigung wegen Vereitelung einer gebuchten Kreuzfahrt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Vergessene Reservierung: Reisende erhalten Entschädigung: Florida ist doch auch schön

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entschädigung wegen Vereitelung einer gebuchten Kreuzfahrt

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Angemessene Entschädigung wegen Vereitelung einer gebuchten Kreuzfahrt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Angemessene Entschädigung wegen Vereitelung einer gebuchten Kreuzfahrt

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vereitelte Karibik-Kreuzfahrt - Reiseveranstalter muss den Reisepreis zurückzahlen und die Kunden obendrein "angemessen entschädigen"

  • versr.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Mehrkosten einer Ersatzreise neben dem Entschädigungsanspruch wegen Vereitelung der Reise

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entschädigungsanspruch wegen Vereitelung einer Reise

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wer bei einem Reiseveranstalter eine Kreuzfahrt gebucht hat, diese aber, weil es auf dem Schiff keine Buchung (mehr) für ihn gibt, nicht antreten kann, hat nicht nur Anspruch auf Erstattung des Reisepreises, sondern auch auf eine angemessene Entschädigung in Geld

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Geplatzte Kreuzfahrt - Anspruch auf Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vereitelung einer Kreuzfahrtreise

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kreuzfahrt fällt ins Wasser

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kreuzfahrt geplatzt - Urlauber erhalten Entschädigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Reiseveranstalter muss Entschädigung für ausgefallene Kreuzfahrt zahlen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    MSC Cruises / Seaview - Absage von Kreuzfahrten, Anspruch auf Entschädigung

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Anspruch des Reisenden gegen den Reiseveranstalter auf Entschädigung wegen Vereitelung einer gebuchten Kreuzfahrt in voller Höhe des Reisepreises und Anspruch auf Ersatz der Mehrkosten für eine vom Reisenden gebuchte Ersatzreise

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 219, 26
  • NJW 2018, 3173
  • MDR 2018, 1175
  • VersR 2019, 180
  • BB 2018, 1921
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.01.2005 - X ZR 118/03

    Entschädigungsanspruch des Reisenden gegen den Reiseveranstalter bei Verteitelung

    Auszug aus BGH, 29.05.2018 - X ZR 94/17
    Kann oder will der Reiseveranstalter den Reisevertrag nicht ordnungsgemäß erfüllen, z.B. infolge einer Überbuchung, und führt dies dazu, dass der Kunde die Reise nicht antritt, so wird die Reise vereitelt (BGH, Urteil vom 11. Januar 2005 - X ZR 118/03, BGHZ 161, 389, 392 ["Malediven-Urteil"]).

    Seine Würdigung kann vom Revisionsgericht nur in engen Grenzen nachgeprüft werden, insbesondere darauf, ob er die für die Bemessung maßgeblichen Kriterien nicht verkannt, alle maßgeblichen Umstände berücksichtigt und sich um eine angemessene Beziehung der Entschädigung zum Umfang der Beeinträchtigung bemüht hat (BGHZ 161, 389, 396).

    bb) Nicht anders als bei einer mangelhaften Erbringung der vereinbarten Reiseleistung, bei der für die Höhe der Entschädigung der Umfang der die erhebliche Beeinträchtigung begründenden Reisemängel, die zu einer nutzlosen Aufwendung der Urlaubszeit bei den Reisenden geführt haben, sowie der Reisepreis maßgeblich heranzuziehen sind (BGH, Urteil vom 17. April 2012 - X ZR 76/11, NJW 2012, 2107 Rn. 32; Urteil vom 21. November 2017 - X ZR 111/16, NJW 2018, 789 = RRa 2018, 63 Rn. 22), sind auch bei Vereitelung der Reise das Ausmaß der Beeinträchtigung und der Reisepreis für die Bemessung der Höhe der Entschädigung von maßgeblicher Bedeutung (BGHZ 161, 389, 398).

    Insbesondere liege es im Ermessen des Tatrichters, in Bagatellfällen von der Zuerkennung einer Entschädigung abzusehen (BGHZ 161, 389, 394 f.).

    Bei Vereitelung der Reise sei hingegen die tatrichterliche Bemessung der Entschädigung mit der Hälfte des Reisepreises revisionsrechtlich nicht zu beanstanden (BGHZ 161, 389, 392, 399).

    Bei dieser Sichtweise bliebe jedoch außer Betracht, dass die angemessene Entschädigung - anders als die vollständige oder teilweise Rückzahlung des Reisepreises - gerade nicht dem Ausgleich im vertraglichen Synallagma dient, sondern den Reisenden dafür entschädigen soll, dass er seine Urlaubszeit nicht so verbringen konnte wie mit dem Veranstalter vereinbart (BGHZ 161, 389, 395).

    Vielmehr ist dies gerade die Konsequenz der Beschränkung der Betrachtung auf den dem Reisenden entgangenen konkreten Nutzen seiner Urlaubszeit in Gestalt der vom Reiseveranstalter versprochenen, aber nicht oder mangelhaft erbrachten Reiseleistungen (BGHZ 161, 389, 395).

    Zwar hat das Landgericht nicht beachtetet, dass bei der Bestimmung der Höhe der Entschädigung nicht berücksichtigt werden darf, wie der Reisende die Zeit seiner gebuchten, aber durch den Reiseveranstalter vereitelten Reise genutzt hat, da er gegenüber dem Reiseveranstalter auch aufgrund seiner Schadensabwendungs- und -minderungspflicht nach § 254 Abs. 2 BGB nicht verpflichtet ist, Anstrengungen zu entfalten, die den Reiseveranstalter entlasten könnten (BGHZ 161, 389, 396), indem es zwischen (zwölf) Tagen, an denen die Klägerin und ihr Ehemann eine Ersatzreise durchgeführt haben, und (drei) Tagen, an denen die Klägerin und ihr Ehemann ungewollt zuhause geblieben sind, unterschieden hat und für jene Tage zwei Drittel, für diese aber den vollen Tagesreisepreis angesetzt hat.

  • BGH, 17.04.2012 - X ZR 76/11

    Die Vorverlegung des Rückflugs um 10 Stunden kann den Reiseveranstalter zum

    Auszug aus BGH, 29.05.2018 - X ZR 94/17
    bb) Nicht anders als bei einer mangelhaften Erbringung der vereinbarten Reiseleistung, bei der für die Höhe der Entschädigung der Umfang der die erhebliche Beeinträchtigung begründenden Reisemängel, die zu einer nutzlosen Aufwendung der Urlaubszeit bei den Reisenden geführt haben, sowie der Reisepreis maßgeblich heranzuziehen sind (BGH, Urteil vom 17. April 2012 - X ZR 76/11, NJW 2012, 2107 Rn. 32; Urteil vom 21. November 2017 - X ZR 111/16, NJW 2018, 789 = RRa 2018, 63 Rn. 22), sind auch bei Vereitelung der Reise das Ausmaß der Beeinträchtigung und der Reisepreis für die Bemessung der Höhe der Entschädigung von maßgeblicher Bedeutung (BGHZ 161, 389, 398).
  • BGH, 21.11.2017 - X ZR 111/16

    Zur Minderung des Reisepreises bei Hotelüberbuchung und zur angemessenen

    Auszug aus BGH, 29.05.2018 - X ZR 94/17
    bb) Nicht anders als bei einer mangelhaften Erbringung der vereinbarten Reiseleistung, bei der für die Höhe der Entschädigung der Umfang der die erhebliche Beeinträchtigung begründenden Reisemängel, die zu einer nutzlosen Aufwendung der Urlaubszeit bei den Reisenden geführt haben, sowie der Reisepreis maßgeblich heranzuziehen sind (BGH, Urteil vom 17. April 2012 - X ZR 76/11, NJW 2012, 2107 Rn. 32; Urteil vom 21. November 2017 - X ZR 111/16, NJW 2018, 789 = RRa 2018, 63 Rn. 22), sind auch bei Vereitelung der Reise das Ausmaß der Beeinträchtigung und der Reisepreis für die Bemessung der Höhe der Entschädigung von maßgeblicher Bedeutung (BGHZ 161, 389, 398).
  • BGH, 17.01.2007 - VIII ZR 171/06

    Voraussetzungen der Befreiungswirkung der Hinterlegung eines Geldbetrages des

    Auszug aus BGH, 29.05.2018 - X ZR 94/17
    - VIII ZR 171/06, BGHZ 170, 311 Rn. 20; Beschluss vom 11. Februar 2003 - XI ZR 153/02, NJW-RR 2003, 1003, 1004, jeweils mwN.).
  • BGH, 11.02.2003 - XI ZR 153/02

    Zulassung der Revision wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör;

    Auszug aus BGH, 29.05.2018 - X ZR 94/17
    - VIII ZR 171/06, BGHZ 170, 311 Rn. 20; Beschluss vom 11. Februar 2003 - XI ZR 153/02, NJW-RR 2003, 1003, 1004, jeweils mwN.).
  • OLG Celle, 10.04.2019 - 11 U 13/19

    Vollständige Vereitelung einer Reise

    a) Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 29. Mai 2018 (X ZR 94/17, juris Rn. 15) klargestellt, dass eine vollständige Vereitelung der Reise regelmäßig nicht dem Fall gleichzusetzen sei, in dem die Reise wegen Mängeln der Leistung des Veranstalters so erheblich beeinträchtigt worden ist, dass der Erfolg der Reise (nahezu) vollständig verfehlt worden und deshalb eine Entschädigung in Höhe des vollen Reisepreises angemessen ist.

    Auch aus dem bereits mehrfach erwähnten jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. Mai 2018 (a.a.O., Rn. 17 ff.) ergibt sich entgegen den Ausführungen in der Berufungserwiderung nicht, dass der Bundesgerichtshof gleichsam von einer Regelgrenze von 50 % bei Vereitelung der Reise ausgeht.

    Diesen Aspekt hat ersichtlich auch der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 29. Mai 2018 (a.a.O., Rn. 20) im Blick gehabt.

  • OLG Celle, 30.03.2020 - 11 U 167/19

    Mängel einer Kreuzfahrt aufgrund des Zustandes der zugewiesenen Kabine

    Hinzuweisen ist in diesem Rahmen auch darauf, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Höhe des Reisepreises bei der Bemessung der Höhe der Entschädigung zu berücksichtigen ist (BGH, Urteil vom 29. Mai 2018 - X ZR 94/17, juris Rn. 14).
  • OLG Celle, 06.08.2020 - 11 U 113/19

    Haftung des Reiseveranstalters für unrichtige Angaben eines von ihm mit der

    Da die Reise vollständig vereitelt wurde, ist ein Entschädigungsanspruch jedenfalls in dieser Höhe auch ohne nähere Darlegung der dem Kläger erwachsenen Beeinträchtigungen begründet, weil der Kläger den mit einer solchen Reise üblicherweise verfolgten Erholungs- und Erlebniszweck nicht erreichen konnte (vgl. zur Entschädigungshöhe aus jüngerer Zeit auch BGH, Urteil vom 29. Mai 2018 - X ZR 94/17, juris).
  • LG Rostock, 07.08.2020 - 1 O 112/20

    Kreuzfahrt ausgefallen - Schadensersatzansprüche

    Die Rechtsprechung des BGH hat eine Entschädigung in Höhe von 50 % des Reisepreises ebenso unbeanstandet gelassen (BGH Urt. v. 11.01.2005 - X ZR 118/03, NJW 2005, 1007 für eine ausgefallene zweiwöchige Reise auf den Malediven) wie eine Entschädigung in Höhe von 73 % des Reisepreises (BGH, Urt. v. 29.05.2018, X ZR 94/17, NJW 2018, 3173 für eine ausgefallene zweiwöchige Karibikreise; OLG Köln Urt. v. 19.7.2017 - 16 U 31/17, BeckRS 2017, 125642 Rn. 21, beck-online).
  • OLG Celle, 31.01.2024 - 14 U 58/23

    Haftungsausschluss; Ladegut; Reichweite; Auslegung; Haftungsausschluss für

    Eine auf die Verletzung einer Hinweispflicht gem. § 139 Abs. 2 ZPO gestützte Verfahrensrüge ist nur dann ordnungsgemäß erhoben, wenn angegeben wird, was auf einen entsprechenden Hinweis in der Vorinstanz vorgebracht worden wäre; der zunächst unterbliebene Vortrag muss vollständig nachgeholt werden und schlüssig sein ( BGH, Urteil vom 29. Mai 2018 - X ZR 94/17 -, BGHZ 219, 26-35, Rn. 28 ).
  • BGH, 28.05.2020 - I ZR 194/19

    Hinweispflicht des Maklers bei Belehrungsbedürftigkeit der Käufer i.R.e.

    Die Beschwerde hätte dabei den insoweit in der Vorinstanz wegen des gebotenen, vom Berufungsgericht aber nicht gegebenen rechtlichen Hinweises nicht gehaltenen Vortrag der Kläger so vollständig nachholen müssen, dass der Vortrag nunmehr schlüssig war (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Februar 2003 - XI ZR 153/02, NJW-RR 2003, 1003, 1004 [juris Rn. 2]; Urteil vom 17. Januar 2007 - VIII ZR 171/06, BGHZ 170, 311 Rn. 20; Urteil vom 29. Mai 2018 - X ZR 94/17, BGHZ 219, 26 Rn. 28).
  • LG Frankfurt/Main, 09.03.2023 - 24 O 96/22

    Economy- statt Business-Class für die Kanada-Rundreise

    Eine Vereitelung einer Pauschalreise im Sinne des § 651n Abs. 2 BGB liegt vor, wenn der Reiseveranstalter den Pauschalreisevertrag nicht ordnungsgemäß erfüllen kann oder will und dies dazu führt, dass der Kunde die Reise nicht antritt (BGH NJW 2018, 3173 Rn. 9; (Führich/Staudinger, Reiserecht, 8. Aufl. § 22 Rz. 27).

    Zu berücksichtigen ist mithin auch das Ausmaß der Beeinträchtigungen (vgl. BGH, Urteil vom 29.05.2018 - X ZR 94/17 = NJW 2018, 3173, Rz. 14).

  • AG Bonn, 31.10.2023 - 101 C 30/23
    Will der Reiseveranstalter den Reisevertrag nicht ordnungsgemäß erfüllen und führt dies dazu, dass der Kunde die Reise nicht antritt, so wird die Reise vereitelt (vgl. nur BGH, Urteil vom 29. Mai 2018 - X ZR 94/17 -, BGHZ 219, 26-35, juris Rn 9 m.w.N.: Steinrötter in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 10. Aufl., § 651n BGB (Stand: 01.02.2023) Rn 46 m.w.N.).

    Bei der Bestimmung der Höhe des Anspruchs des Reisenden gegen den Reiseveranstalter auf eine angemessene Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit sind sämtliche Umstände zu würdigen, wobei insbesondere das Ausmaß der Beeinträchtigung der Reise, die Schwere des dem Reiseveranstalter zur Last fallenden Verschuldens sowie der Reisepreis zu berücksichtigen sind (vgl. nur BGH, Urteil vom 29. Mai 2018 - X ZR 94/17 -, BGHZ 219, 26-35m, juris Rn 14 m.w.N.; BT-Drs 8/786, 30).

  • LG Hamburg, 06.11.2019 - 305 S 24/19
    Entscheidend ist das durch den Tatrichter zu bewertende konkrete Maß der Beeinträchtigung im jeweiligen Einzelfall (vgl. BGH, Urteil vom 29. Mai 2018, X ZR 94/17, juris).

    Wie bereits die Zivilkammer 21 in dem zitierten Urteil vom 01. Februar 2019 (321 O 232/18) festgestellt hat, stehen dieser Wertung die Entscheidungen des BGH vom 29. Mai 2018 (X ZR 94/17) und 11. Januar 2005 (X ZR 118/03) nicht entgegen.

  • LG Rostock, 09.10.2020 - 1 O 259/20

    Kreuzfahrt - Rückzahlung Reisepreis

    Die Rechtsprechung des BGH hat eine Entschädigung in Höhe von 50 % des Reisepreises ebenso unbeanstandet gelassen (BGH Urt. v. 11.01.2005 - X ZR 118/03, NJW 2005, 1007 für eine ausgefallene zweiwöchige Reise auf den Malediven) wie eine Entschädigung in Höhe von 73 % des Reisepreises (BGH, Urt. v. 29.05.2018, X ZR 94/17, NJW 2018, 3173 für eine ausgefallene zweiwöchige Karibikreise; OLG Köln Urt. v. 19.7.2017 - 16 U 31/17, BeckRS 2017, 125642 Rn. 21, beck-online).
  • AG Köln, 20.08.2020 - 138 C 678/19
  • AG Hannover, 03.04.2020 - 506 C 7963/19

    Nutzlos aufgewendete Urlaubszeit bei Reisevereitelung durch Baulärm auf

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