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   BGH, 17.07.2007 - X ZR 95/06   

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https://dejure.org/2007,611
BGH, 17.07.2007 - X ZR 95/06 (https://dejure.org/2007,611)
BGH, Entscheidung vom 17.07.2007 - X ZR 95/06 (https://dejure.org/2007,611)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 2007 - X ZR 95/06 (https://dejure.org/2007,611)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorlage an den EuGH zur Anwendbarkeit eines verschuldensunabhängigen standardisierten Ausgleichsanspruchs nach Art. 7 Verordnung EG Nr. 261/2004/EG über Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste (VO 261/2004/EG) für einen annulierten Flug von mehr als 3500 ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Art. 2, Art. 5
    Vorlage an den EuGH: Definition der "Annullierung" i. S. d. EG-Entschädigungsrichtlinie für Fluggäste

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechte) Art. 2 lit. l; ; Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechte) Art. 5 Abs. 1 lit. c; ; Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechte) Art. 7

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Luftbeförderungsvertrag

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechte) Art. 2 Buchst. l; Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechte) Art. 2 Buchst. 5 Abs. 1 c; Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechte) Art. 2 Buchst. 7
    Vorlage zur Vorabentscheidung durch den EuGH über die Auslegung des Begriffs "Annullierung" eines Fluges im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 261/2004

  • RA Kotz

    Flugannullierung - Wann liegt eine Annullierung und wann eine Verspätung vor?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der Annullierung eines Fluges; Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Vorabentscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Reiserecht - Auslegung der Richtlinie zu Fluggastrechten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Vorlagebeschluss an den EuGH zur Auslegung von Art. 2 lit. l, 5 Abs. 1 lit. c der Verordnung (EG) Nr. 261/2004

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Wie sind Annullierung und Verspätung von Flügen nach der EG-Verordnung Nr.261/2004 voneinander abzugrenzen?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fluggastrechte - Verordnung (EG) Nr. 261/2004

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3437
  • EuZW 2007, 709
  • NZV 2007, 614 (Ls.)
  • VersR 2008, 277
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.07.2006 - X ZR 22/05

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung

    Auszug aus BGH, 17.07.2007 - X ZR 95/06
    Weder das deutsche autonome Recht noch internationale Abkommen sehen einen derartigen Anspruch vor (BGH, Beschl. v. 12.07.2006 - X ZR 22/05, NJW-RR 2006, 1719).

    Der beschließende Senat hat die Frage eines Zeitfaktors ausdrücklich offengelassen (Beschl. v. 12.07.2006, aaO).

  • AG Frankfurt/Main, 12.10.2006 - 30 C 1726/06

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Ausführendes Luftfahrtunternehmen / Annullierung /

    Auszug aus BGH, 17.07.2007 - X ZR 95/06
    Wenig Indizwirkung dürften auch die Auswechslung des Flugzeugs und die der Besatzung haben (a.A. AG Frankfurt am Main, Urt. v. 12.10.2006 - 30 C 1726/06-75, nicht veröffentlicht), da die Identität der Maschine und des Flugpersonals nichts mit der Planung des Fluges zu tun hat, sondern nur mit dessen Organisation und Durchführung.

    Das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 12.10.2006, aaO) hat die Grenze bei 22 Stunden deutlich überschritten gesehen, das Amtsgericht Rüsselsheim (Urt. v. 07.11.2006 - 3 C 717/06 (32), nicht veröffentlicht) hat sie bei 48 Stunden gezogen.

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BGH, 17.07.2007 - X ZR 95/06
    Eine Vorlagepflicht besteht nur dann nicht, wenn die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts so offenkundig ist, dass für vernünftige Zweifel kein Raum bleibt (EuGH, Rs. 283/81, Slg. 1982, 3415 = NJW 1983, 1257 - CILFIT; BGHZ 153, 82, 92 und ständig).
  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler

    Auszug aus BGH, 17.07.2007 - X ZR 95/06
    Eine Vorlagepflicht besteht nur dann nicht, wenn die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts so offenkundig ist, dass für vernünftige Zweifel kein Raum bleibt (EuGH, Rs. 283/81, Slg. 1982, 3415 = NJW 1983, 1257 - CILFIT; BGHZ 153, 82, 92 und ständig).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 15.11.2005 - 218 C 290/05

    Ansprüche eines Fluggastes bei Flugverschiebung: Abgrenzung von Flugannulierung

    Auszug aus BGH, 17.07.2007 - X ZR 95/06
    b) Entscheidend für die Annullierung könnte somit sein, dass ein bestimmter Flug, den die Fluggesellschaft in ihren Flugplan aufgenommen und zur Buchung angeboten hatte, endgültig aufgegeben wird (so AG Charlottenburg, Urt. v. 15.11.2005 - 218 C 290/05, nicht veröffentlicht; für Unmaßgeblichkeit des Zeitfaktors auch Bezirksgericht für Handelssachen Wien, Urt. v. 04.08.2006 - 8 C 2016/05m, RRa 2006, 276; AG Frankfurt a.M., Urt. v. 31.08.2006 - 30 C 1370/06, nicht veröffentlicht; so auch Führich, MDR 7/2007 Sonderbeilage S. 8).
  • AG Rüsselsheim, 07.11.2006 - 3 C 717/06

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Verspätung / Nichtbeförderung / Technisches

    Auszug aus BGH, 17.07.2007 - X ZR 95/06
    Das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 12.10.2006, aaO) hat die Grenze bei 22 Stunden deutlich überschritten gesehen, das Amtsgericht Rüsselsheim (Urt. v. 07.11.2006 - 3 C 717/06 (32), nicht veröffentlicht) hat sie bei 48 Stunden gezogen.
  • EuGH, 10.01.2006 - C-344/04

    DIE VERORDNUNG ÜBER AUSGLEICHS- UND UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN FÜR FLUGGÄSTE IST

    Auszug aus BGH, 17.07.2007 - X ZR 95/06
    bb) Die Verordnung erklärt also nicht ausdrücklich, weshalb der Fluggast im Falle einer Annullierung weitergehende Ansprüche hat als bei einer Verspätung, nämlich unabhängig von seinem tatsächlichen Schaden eine Ausgleichszahlung beanspruchen kann (vgl. EuGH, Urt. v. 10.01.2006 - C-344/04 IATA v. Department of Transport, Slg. 2006, S. 1-00403, LS 3 Rdn. 69 ff.).
  • AG Frankfurt/Main, 31.08.2006 - 30 C 1370/06

    Verordnung (EU) Nr. 261/2004 / Annullierung / Verspätung / Außerordentliche

    Auszug aus BGH, 17.07.2007 - X ZR 95/06
    b) Entscheidend für die Annullierung könnte somit sein, dass ein bestimmter Flug, den die Fluggesellschaft in ihren Flugplan aufgenommen und zur Buchung angeboten hatte, endgültig aufgegeben wird (so AG Charlottenburg, Urt. v. 15.11.2005 - 218 C 290/05, nicht veröffentlicht; für Unmaßgeblichkeit des Zeitfaktors auch Bezirksgericht für Handelssachen Wien, Urt. v. 04.08.2006 - 8 C 2016/05m, RRa 2006, 276; AG Frankfurt a.M., Urt. v. 31.08.2006 - 30 C 1370/06, nicht veröffentlicht; so auch Führich, MDR 7/2007 Sonderbeilage S. 8).
  • BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 95/06

    BGH spricht Ausgleichansprüche nach der Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 der

    Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren mit Beschluss vom 17. Juli 2007 (RRa 2007, 233 = NJW 2007, 3437) ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zwei Fragen zur Auslegung der Verordnung vorgelegt.
  • BGH, 07.05.2013 - X ZR 127/11

    Ausgleichszahlung für verpassten Anschlussflug

    Der Bundesgerichtshof hat es in seinem Vorlagebeschluss im Fall "Sturgeon" für möglich gehalten, dass eine erhebliche Verzögerung des Abflugs als Annullierung des Flugs anzusehen sein könne und den Ausgleichsanspruch wegen Annullierung auslöse, da eine nicht erkennbar vom Verordnungsgeber gewollte Schutzlücke aufträte, wenn auch eine erhebliche, im Vorlagefall mehr als 24 Stunden betragende Verspätung keinen Ausgleichsanspruch auslöse und es die Luftverkehrsunternehmen jedenfalls in gewissem Umfang in der Hand hätten, die Rechtsfolgen einer Annullierung durch - in der Dauer nicht begrenzte - Verschiebungen der Abflugzeit zu umgehen (BGH, Beschluss vom 17. Juli 2007 - X ZR 95/06, NJW 2007, 3437 Rn. 18 ff.).
  • BGH, 11.03.2008 - X ZR 49/07

    Anspruchsgegner von Ausgleichszahlungen wegen Nichtbeförderung oder Annullierung

    Danach soll ein hohes Schutzniveau für Fluggäste sichergestellt und den Erfordernissen des Verbraucherschutzes in vollem Umfang Rechnung getragen werden (Erwägungsgrund 1; vgl. Sen.Beschl. v. 17.7.2007 - X ZR 95/06).
  • BGH, 14.10.2008 - X ZR 15/08

    Begriff der Annullierung eines Fluges

    Eine so formulierte und begründete Aufforderung zur Umbuchung stellt ein Indiz für eine vollständige Aufgabe der Absicht dar, den Flug durchzuführen; aus ihm könnte daher - insbesondere in Verbindung mit weiteren Umständen und bei Fehlen von Hinweisen auf eine falsche rechtliche oder tatsächliche Einordnung der Störung - auf eine Annullierung zu schließen sein (vgl. dazu auch Sen.Vorlagebeschl. v. 17.7.2007 - X ZR 95/06, NJW 2007, 3437, 3438).

    Zwar hat der Senat eine Auslegung der Verordnung für denkbar gehalten, nach der es nicht mehr auf den Willen des Luftfahrtunternehmens ankommt, an der Durchführung des Flugs festzuhalten, weil die Verspätung so lange dauert, dass sie für den Fluggast einer Nichtdurchführung des Flugs gleichkommt, und deshalb von einer Annullierung auszugehen ist (vgl. Sen.Vorlagebeschl. v. 17.7.2007 - X ZR 95/06, NJW 2007, 3477 ff.).

  • BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 164/07

    EU-Luftverkehrsrecht: Anspruch auf Ausgleichszahlung bei über dreistündiger

    Der Bundesgerichtshof hat dem Gerichtshof die Streitsache X ZR 95/06 zur Vorabentscheidung vorgelegt, weil er es nicht für zweifelsfrei gehalten hat, dass den Fluggästen eines wesentlich verspäteten Fluges, wie er im Streitfall vorliegt, nach der Verordnung kein Anspruch auf Ausgleichszahlungen zusteht.
  • BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 106/06

    Gleichsetzung eines verspäteten Fluges mit der Annullierung eines Fluges;

    Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren mit Beschluss vom 21. August 2008 auf übereinstimmenden Antrag der Parteien bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften in der Vorlagesache X ZR 95/06 ausgesetzt.

    Der Bundesgerichtshof hat dem Gerichtshof die Streitsache X ZR 95/06 zur Vorabentscheidung vorgelegt, weil er es nicht für zweifelsfrei gehalten hat, dass den Fluggästen eines wesentlich verspäteten Fluges, wie er im Streitfall vorliegt, nach der Verordnung kein Anspruch auf Ausgleichszahlungen zusteht.

  • OLG Bremen, 23.04.2010 - 2 U 50/07

    Voraussetzungen einer teilweisen Zulassung der Berufung; Rechte des Fluggasts bei

    Gegen dieses ihr am 21.05.2007 zugestellte Urteil hat die Beklagte am 18.06.2007 unter Ankündigung des Antrags, auf die Berufung das amtsgerichtliche Urteil abzuändern und die Klage abzuweisen, beim OLG Bremen Berufung eingelegt und diese am 19.07.2007 begründet, verbunden mit dem Antrag, das Verfahren bis zur Entscheidung des EuGH über den Vorlagebeschluss des BGH vom 17.07.2007 zum Az.: X ZR 95/06 auszusetzen, hilfsweise das Ruhen anzuordnen.

    Der erkennende Senat hat mit Beschluss vom 19.09.2007 die Verhandlung des Rechtsstreits gemäß § 148 ZPO bis zur Entscheidung des EuGH auf den Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofes vom 17.07.2007 - X ZR 95/06 - ausgesetzt und das Verfahren sodann nach der Entscheidung des EuGH vom 19.11.2009 (Rs. C-402/07 und 432/07) u.a. über den oben angeführten Vorlagebeschluss fortgesetzt.

  • BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 166/07

    Ausgleichsanspruch wegen einer wie eine Annullierung zu behandelnden großen

    Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren mit Beschluss vom 21. Oktober 2008 im Einverständnis mit den Parteien bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften in der Vorlagesache X ZR 95/06 ausgesetzt.

    Der Bundesgerichtshof hat dem Gerichtshof die Streitsache X ZR 95/06 zur Vorabentscheidung vorgelegt, weil er es nicht für zweifelsfrei gehalten hat, dass den Fluggästen eines wesentlich verspäteten Fluges, wie er im Streitfall vorliegt, nach der Verordnung kein Anspruch auf Ausgleichszahlungen zusteht.

  • OLG Frankfurt, 26.09.2007 - 21 U 23/07

    Aussetzung eines Berufungsverfahrens im Hinblick auf anhängiges Vorlageverfahren

    Die Verhandlung wird bis zur Erledigung des Vorlageverfahrens in dem vor dem Bundesgerichtshof anhängigen Rechtsstreit mit dem Aktenzeichen X ZR 95/06 ausgesetzt.

    Die Verhandlung ist entsprechend § 148 ZPO bis zur Erledigung des Vorlageverfahrens in dem vor dem Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen X ZR 95/06 anhängigen Rechtsstreit auszusetzen.

  • LG Darmstadt, 29.10.2008 - 7 S 200/08

    Fluggastrechte bei Flugannulierung: Aussetzung eines Rechtsstreits bis zur

    Das Verfahren wird ausgesetzt bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in dem Vorlageverfahren aufgrund des Beschlusses des Bundesgerichtshofes vom 17.07.2007, AZ: X ZR 95/06.

    Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 17.07.2007 (Az: X ZR 95/06) dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Auslegung von Artt. 2 lit. I, 5 Abs. 1 lit. c der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:.

  • LG Berlin, 13.12.2007 - 57 S 44/07

    Gemeinschaftsrecht: Ausgleichsanspruch wegen einer Flugannulierung auf Grund

  • LG Köln, 21.09.2011 - 13 S 132/11

    Anwendung des VO 261/2004/EG (Fluggastrechte-VO) bei Antreten der Reise aus einem

  • LG Stuttgart, 20.04.2011 - 13 S 227/10

    Ausgleichszahlung bei großer Verspätung des Fluges: Ausschlussgrund bei

  • BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 64/07

    Ausgleichszahlung wegen eines aufgrund technischer Beanstandungen wesentlich

  • AG Geldern, 20.02.2008 - 4 C 241/07

    Anforderungen an den Nachweis von außergewöhnlichen Umständen durch das

  • AG Nürtingen, 05.07.2013 - 46 C 520/13

    Ausgleichszahlung bei Verspätung eines Fluges

  • LG Düsseldorf, 06.04.2020 - 22 S 346/19

    Fluggastrechte

  • AG Berlin-Charlottenburg, 27.01.2015 - 206 C 297/14

    Fluggastrechte: Haftung eines Luftfahrtunternehmens für falschen Angaben des

  • LG Hamburg, 08.02.2012 - 318 S 84/11

    Entschädigung wegen Verspätung eines Flugs

  • OLG Köln, 23.11.2010 - 15 U 132/09

    Anspruch auf Ausgleich wegen eines verspäteten Rückflugs um fünfeinhalb bis sechs

  • LG Köln, 18.11.2009 - 20 O 577/08

    Abflugverzögerung von etwas mehr als 23 Stunden bei Nutzung der gleichen Maschine

  • AG Nürtingen, 16.06.2014 - 11 C 6/14
  • AG Köln, 24.02.2012 - 145 C 263/11

    Anspruch gegen eine Fluggesellschaft wegen Verspätung eines Fluges um drei

  • AG Köln, 09.12.2011 - 145 C 15/11

    Ausgleichansprüche gemäß VO 261/2004/EG gegen ein Luftfahrtunternehmen bei Erhalt

  • AG Köln, 08.03.2012 - 120 C 154/11

    Anspruch auf Schadensersatz unter dem Blickwinkel des Europarechts bei einer mehr

  • AG Nürtingen, 03.12.2012 - 11 C 1948/12

    Anspruch der Fluggäste auf Ausgleichsleistungen bei Verspätung eines Fluges

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