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   BGH, 03.07.2018 - X ZR 96/17   

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https://dejure.org/2018,18062
BGH, 03.07.2018 - X ZR 96/17 (https://dejure.org/2018,18062)
BGH, Entscheidung vom 03.07.2018 - X ZR 96/17 (https://dejure.org/2018,18062)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 2018 - X ZR 96/17 (https://dejure.org/2018,18062)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Wolters Kluwer

    Ersatzanspruch eines Reisenden bei Fehlen an einer ordnungsgemäßen Belehrung über das Erfordernis einer Mangelanzeige hinsichtlich Absehens von einem Abhilfeverlangen und einer Fristsetzung; Ersatz der Mehrkosten für einen Ersatzflug durch Buchung in Eigenregie

  • Betriebs-Berater

    Zum Ersatz der Mehrkosten wegen eines an Stelle des gebuchten in Eigenregie durchgeführten Ersatzflugs

  • rabüro.de

    Zu den Rechtsfolgen einer fehlenden Belehrung über das Erfordernis einer Mangelanzeige gegenüber dem Reiseveranstalter

  • rewis.io

    Reisevertrag: Rechtsfolgen des Fehlens der Belehrung über das Erfordernis einer Mangelanzeige

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Reiseteilnehmer kann eigenmächtig Rückflug buchen - Reiseveranstalter muss zahlen

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Reisevertrag

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB a. F. § 651c Abs. 3; BGB-InfoV a. F. § 6 Abs. 2 Nr. 7
    Ersatzanspruch für Kosten der Selbstabhilfe bei Fehlen einer ordnungsgemäßen Belehrung über das Erfordernis einer Mangelanzeige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ersatzanspruch eines Reisenden bei Fehlen an einer ordnungsgemäßen Belehrung über das Erfordernis einer Mangelanzeige hinsichtlich Absehens von einem Abhilfeverlangen und einer Fristsetzung; Ersatz der Mehrkosten für einen Ersatzflug durch Buchung in Eigenregie

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zum Ersatz der Mehrkosten wegen eines an Stelle des gebuchten in Eigenregie durchgeführten Ersatzflugs

  • lto.de (Kurzinformation)

    Reiseveranstalter muss Kosten für Rückflug übernehmen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ersatz der Mehrkosten wegen eines an Stelle des gebuchten in Eigenregie durchgeführten Ersatzflugs

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Ersatz der Mehrkosten wegen eines an Stelle des gebuchten in Eigenregie durchgeführten Ersatzflugs

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ersatz der Mehrkosten wegen eines an Stelle des gebuchten in Eigenregie durchgeführten Ersatzflugs

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Pauschalurlauber buchen Ersatz-Rückflug - 6-stündige Flugverspätung drohte: Muss der Reiseveranstalter für die Zusatzkosten aufkommen?

  • versr.de (Kurzinformation)

    Zum Ersatz der Mehrkosten wegen eines anstelle des gebuchten in Eigenregie durchgeführten Ersatzfluges

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechte des Reisenden beim Fehlen einer ordnungsgemäßen Belehrung

  • reiserechtfuehrich.com (Kurzinformation)

    Keine Mängelanzeige notwendig bei fehlender Belehrung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Reiseveranstalter muss Mehrkosten für selbst organisierten Ersatzflug erstatten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ohne Belehrung müssen Reisende auch keine Frist setzen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wann kann ein Pauschalurlauber auf Kosten des Reiseveranstalters einen Ersatzflug buchen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ersatz der Mehrkosten wegen eines anstatt des gebuchten in Eigenregie durchgeführten Ersatzflugs

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Flugverspätung: Ersatzflug in Eigenregie

  • reiserechtfuehrich.com (Kurzinformation)

    Ersatz der Mehrkosten vom Reiseveranstalter wegen eines in Eigenregie durchgeführten Ersatzflugs

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Zum Ersatz der Mehrkosten wegen eines an Stelle des gebuchten in Eigenregie durchgeführten Ersatzflugs

Besprechungen u.ä.

  • fuehrich.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Obliegenheiten des Reisenden bei fehlender Belehrung über das Erfordernis einer Mängelanzeige

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 1255
  • MDR 2018, 1301
  • VersR 2019, 307
  • BB 2018, 2113
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.02.2017 - X ZR 49/16

    Pauschalreisevertrag: Nicht ordnungsgemäßer Hinweis des Reiseveranstalters auf

    Auszug aus BGH, 03.07.2018 - X ZR 96/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird, wenn der Reiseveranstalter seine Pflicht zum Hinweis auf die in § 651g Abs. 1 BGB normierte Ausschlussfrist nicht erfüllt hat, widerleglich vermutet, dass die Versäumung der Frist nicht auf einem Verschulden des Reisenden beruht (BGH, Urteil vom 12. Juni 2007 - X ZR 87/06, RRa 2007, 215 Rn. 37; Urteil vom 21. Februar 2017 - X ZR 49/16, RRa 2017, 168 Rn. 15).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht ein in der Reisebestätigung enthaltener Verweis auf Angaben im Prospekt nur dann aus, wenn auf die Existenz von Obliegenheiten zur Anzeige von Mängeln und Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen hingewiesen und die einschlägige Fundstelle im Prospekt angeführt wird (BGH, RRa 2007, 215 Rn. 28; RRa 2017, 168 Rn. 19).

    Darüber hinaus muss der Verweis hinreichend deutlich und bei durchschnittlicher Aufmerksamkeit des Kunden ohne weiteres erkennbar sein (BGH, RRa 2007, 215 Rn. 30; RRa 2017, 168 Rn. 20).

  • BGH, 12.06.2007 - X ZR 87/06

    Haftung eines Reiseveranstalters trotz Versäumung der Ausschlussfrist

    Auszug aus BGH, 03.07.2018 - X ZR 96/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird, wenn der Reiseveranstalter seine Pflicht zum Hinweis auf die in § 651g Abs. 1 BGB normierte Ausschlussfrist nicht erfüllt hat, widerleglich vermutet, dass die Versäumung der Frist nicht auf einem Verschulden des Reisenden beruht (BGH, Urteil vom 12. Juni 2007 - X ZR 87/06, RRa 2007, 215 Rn. 37; Urteil vom 21. Februar 2017 - X ZR 49/16, RRa 2017, 168 Rn. 15).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht ein in der Reisebestätigung enthaltener Verweis auf Angaben im Prospekt nur dann aus, wenn auf die Existenz von Obliegenheiten zur Anzeige von Mängeln und Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen hingewiesen und die einschlägige Fundstelle im Prospekt angeführt wird (BGH, RRa 2007, 215 Rn. 28; RRa 2017, 168 Rn. 19).

    Darüber hinaus muss der Verweis hinreichend deutlich und bei durchschnittlicher Aufmerksamkeit des Kunden ohne weiteres erkennbar sein (BGH, RRa 2007, 215 Rn. 30; RRa 2017, 168 Rn. 20).

  • BGH, 01.12.2015 - X ZR 170/12

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung II - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung:

    Auszug aus BGH, 03.07.2018 - X ZR 96/17
    Ungeachtet der Säumnis beruht das Urteil auf einer vollständigen rechtlichen Nachprüfung (vgl. nur BGH, Urteil vom 1. Dezember 2015 - X ZR 170/12, GRUR 2016, 630 Rn. 9 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung II [insoweit nicht in BGHZ 208, 119]).
  • LG Frankfurt/Main, 22.05.2019 - 24 O 106/17

    Baulärm in Beach- und Golfhotel in Florida

    Denn ein etwaiges Versäumnis der Rügeobliegenheit war jedenfalls unverschuldet, weil die Beklagte ihn nicht ordnungsgemäß über diese Obliegenheit informiert hatte und sie überdies nichts für eine Widerlegung der davon ausgelösten Vermutung einer unverschuldet versäumten Rüge vorgebracht hat (vgl. insofern BGH, Versäumnisurteil vom 3. Juli 2018, X ZR 96/17).

    Denn unabhängig davon, ob Reisebedingungen überhaupt einen Prospekt im Sinne von § 6 IV BGB-InfoV darstellen (offenlassend BGH, Versäumnisurteil vom 3. Juli 2018, X ZR 96/17), fehlt es an der jedenfalls erforderlichen Übermittlung der Reisebedingungen, die den Anforderungen des § 6 III BGB-InfoV entsprechen würde.

  • OLG Celle, 30.03.2020 - 11 U 167/19

    Mängel einer Kreuzfahrt aufgrund des Zustandes der zugewiesenen Kabine

    b) Auch losgelöst von dem vorstehend genannten Aspekt dürfte es vorliegend nicht auf die - sich ansonsten gegebenenfalls stellende - Frage ankommen, ob es dem Kläger i. S. v. § 651 d Abs. 2 BGB a. F. zum Vorwurf gemacht werden kann, dass er die Mangelanzeige nicht direkt an die Beklagte, sondern an sein Reisebüro gerichtet hat (vgl. zu dieser Problematik BGH, Versäumnisurteil vom 3. Juli 2018 - X ZR 96/17, juris Rn. 17 ff.; BGH, Urteil vom 21. Februar 2017 - X ZR 49/16, juris Rn. 15 ff.; BGH, Urteil vom 12. Juni 2007 - X ZR 87/06, juris Rn. 25 ff.).
  • OLG Celle, 19.05.2020 - 11 U 20/20

    Dem Reisenden können; je nach den Umständen des Einzelfalles; gegen den

    Ob dieser Hinweis überhaupt den Anforderungen des § 6 Abs. 2 Nr. 7 BGB-InfoV a. F. genügt (vgl. dazu BGH, Versäumnisurteil vom 3. Juli 2018 - X ZR 96/17 , juris Rn. 17 ff.; BGH, Urteil vom 21. Februar 2017 - X ZR 49/16 , juris Rn. 15 ff.; BGH, Urteil vom 12. Juni 2007 - X ZR 87/06 , juris Rn. 25 ff.), kann dahinstehen (der Senat hat in einem Hinweisbeschluss vom 4. Oktober 2018 in dem Verfahren 11 U 51/18, an dem die hiesige Beklagte beteiligt gewesen ist, ausgeführt, dass er zwar dahin tendiere, diese Frage zu bejahen, er im Falle einer streitigen Entscheidung - zu der es in dem damaligen Verfahren nicht gekommen ist - im Hinblick auf diese Problematik allerdings die Revision zulassen würde).
  • OLG Celle, 09.03.2020 - 11 W 1/20

    Montrealer Übereinkommen / Luftfahrttypische Gefahr / Service-Wagen

    v. 3.7.2018 - X ZR 96/17, RRa 2018, 257 Rn. 17 ff.; BGH, Urt. v. 21.2.2017 - X ZR 49/16, RRa 2017, 168 Rn. 15 ff.; BGH, Urt. v. 12.6.2007 - X ZR 87/06, RRa 2007, 215 Rn. 25 ff.).
  • AG Westerburg, 08.05.2019 - 23 C 227/18

    Pauschalreisevertrag - Minderungs- und Schadensersatzansprüche

    Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Belehrung über das Erfordernis einer Mangelanzeige, darf der Reiseveranstalter einem Ersatzanspruch aus § 651c Abs. 3 BGB grundsätzlich nicht entgegenhalten, dass der Reisende von einem Abhilfeverlangen und einer Fristsetzung abgesehen hat (Vgl. BGH MDR 2018, 1301-1302 mwN).
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