Weitere Entscheidung unten: BGH, 09.06.2020

Rechtsprechung
   BGH, 06.08.2019 - X ZR 97/18   

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https://dejure.org/2019,29084
BGH, 06.08.2019 - X ZR 97/18 (https://dejure.org/2019,29084)
BGH, Entscheidung vom 06.08.2019 - X ZR 97/18 (https://dejure.org/2019,29084)
BGH, Entscheidung vom 06. August 2019 - X ZR 97/18 (https://dejure.org/2019,29084)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Dampfdruckverringerung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Dampfdruckverringerung

    § 707 Abs 1 ZPO, § 719 Abs 1 ZPO
    Berufungseinlegung durch den Patentinhaber gegen ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil in einer Patentnichtigkeitssache: Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen des drohenden Verlustes der wirtschaftlichen Existenzgrundlage des Schuldners; ...

  • IWW

    § 845 ZPO, § 719 Abs. 1, § 707 Abs. 1 ZPO, §§ 707, 719 ZPO, § 144 PatG

  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung der Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen drohendem Verlust der wirtschaftlichen Existenzgrundlage des Schuldners; Nicht zu ersetzender Nachteil im Sinne der §§ 707, 719 ZPO; Erforderlichkeit einer Interessenabwägung

  • rewis.io

    Berufungseinlegung durch den Patentinhaber gegen ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil in einer Patentnichtigkeitssache: Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen des drohenden Verlustes der wirtschaftlichen Existenzgrundlage des Schuldners; ...

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 707 Abs. 1 ; ZPO § 719 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    ZPO § 707 Abs. 1 ; ZPO § 719 Abs. 1
    Rechtfertigung der Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen drohendem Verlust der wirtschaftlichen Existenzgrundlage des Schuldners; Nicht zu ersetzender Nachteil im Sinne der §§ 707 , 719 ZPO ; Erforderlichkeit einer Interessenabwägung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verlust der Existenzgrundlage: Einstellung der Zwangsvollstreckung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen durch die Vollstreckung drohenden Verlusts der wirtschaftlichen Existenzgrundlage des Schuldners

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen der Einstellung der Zwangsvollstreckung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Existenzgefährdung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 1278
  • GRUR 2019, 1215
  • WM 2019, 1800
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.09.2013 - X ZR 1/13

    Kostenbegünstigung III

    Auszug aus BGH, 06.08.2019 - X ZR 97/18
    Danach wird ein solches Unternehmen in seiner wirtschaftlichen Lage nicht zusätzlich im Sinne von § 144 PatG gefährdet, wenn es mit einer Prozesskostenforderung belastet wird, die angesichts seiner Vermögenssituation ohnehin nicht beitreibbar ist (BGH, Beschluss vom 3. September 2013 - X ZR 1/13, 2/13, GRUR 2013, 1288 - Kostenbegünstigung III unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 24. Februar 1953 - I ZR 106/51, GRUR 1953, 284 - Kostenbegünstigung I).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es regelmäßig nicht angemessen, einen Patentinhaber, der eine Vereinbarung über die Finanzierung von Prozesskosten getroffen hat, die ihm und dem finanzierenden Dritten alle mit dem Rechtsstreit verbundenen Chancen sichert, das Kostenrisiko eines Nichtigkeitsverfahrens wirtschaftlich aber der Gegenseite auferlegt, von diesem Kostenrisiko durch eine Kostenbegünstigung gemäß § 144 PatG noch weitergehend zu entlasten (BGH, GRUR 2013, 1288 - Kostenbegünstigung III).

  • BGH, 16.09.2014 - X ZR 61/13

    Kurznachrichten - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem

    Auszug aus BGH, 06.08.2019 - X ZR 97/18
    Die Beklagte zeigt keine gewichtigen Anhaltspunkte dafür auf und der Senat kann auch sonst nicht feststellen, dass die Nichtigerklärung einer Nachprüfung im Berufungsverfahren aller Voraussicht nach nicht standhalten wird (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2014 - X ZR 61/13 - Kurznachrichten Rn. 6).
  • BGH, 24.02.1953 - I ZR 106/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.08.2019 - X ZR 97/18
    Danach wird ein solches Unternehmen in seiner wirtschaftlichen Lage nicht zusätzlich im Sinne von § 144 PatG gefährdet, wenn es mit einer Prozesskostenforderung belastet wird, die angesichts seiner Vermögenssituation ohnehin nicht beitreibbar ist (BGH, Beschluss vom 3. September 2013 - X ZR 1/13, 2/13, GRUR 2013, 1288 - Kostenbegünstigung III unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 24. Februar 1953 - I ZR 106/51, GRUR 1953, 284 - Kostenbegünstigung I).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2021 - 15 U 39/21

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem für vorläufig

    Die Gefahr eines besonderen Schadens, der deutlich über die allgemeinen Vollstreckungswirkungen hinausgeht, ist grundsätzlich nur zu bejahen, wenn außergewöhnliche, praktisch irreparable Nachteile drohen, wie bei einer drohenden Vernichtung der Existenz des Beklagten durch die Vollstreckung (vgl. BGH, GRUR 2019, 1215 Rn. 8 - Dampfdruckverringerung; OLG Düsseldorf, a.a.O.).
  • LAG Hessen, 03.08.2021 - 10 Ta 56/21

    Beachtlichkeit der Unmöglichkeit im Verfahren nach § 888 ZPO Unterschied zwischen

    Allerdings kann es als allgemeines Prinzip gewertet werden, dass der Gesetzgeber vorläufige Einstellungen der Zwangsvollstreckung zulässt, um erkennbaren Fehlentwicklungen zu begegnen (zu § 707 ZPO vgl. BGH 6. August 2019 - X ZR 97/18 - Rn. 16, NJ 2019, 488; Müko-ZPO/Götz 6. Aufl. § 707 Rn. 12) .
  • OLG Düsseldorf, 17.06.2020 - 2 U 20/20

    Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Urteil

    Die Gefahr eines besonderen Schadens, der deutlich über die allgemeinen Vollstreckungswirkungen hinausgeht, ist nur zu bejahen, wenn außergewöhnliche, praktisch irreparable Nachteile drohen, wie bei einer drohenden Vernichtung der Existenz des Beklagten durch die Vollstreckung (vgl. BGH, GRUR 2019, 1215 Rn. 8 - Dampfdruckverringerung; Kühnen, a.a.O., Kap. H Rn. 47).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.06.2020 - X ZR 97/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,19930
BGH, 09.06.2020 - X ZR 97/18 (https://dejure.org/2020,19930)
BGH, Entscheidung vom 09.06.2020 - X ZR 97/18 (https://dejure.org/2020,19930)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 2020 - X ZR 97/18 (https://dejure.org/2020,19930)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Patentfähigkeit des Streitpatents "Verfahren zur Verminderung des Dampfdrucks einer ethanolhaltigen Treibstoffmischung auf der Basis von C3-C12-Kohlenwasserstoffen für funkengezündete Verbrennungsmotoren (Ottomotoren)" als Erfindung

  • rechtsportal.de

    PatG § 1 ; PatG § 3
    Patentfähigkeit des Streitpatents "Verfahren zur Verminderung des Dampfdrucks einer ethanolhaltigen Treibstoffmischung auf der Basis von C3-C12-Kohlenwasserstoffen für funkengezündete Verbrennungsmotoren (Ottomotoren)" als Erfindung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BPatG, 19.12.2017 - 3 Ni 31/15

    Antrag auf Nichtigerklärung des Patents "Method of Reducing the Vapour Pressure

    Auszug aus BGH, 09.06.2020 - X ZR 97/18
    Bundespatentgericht, Entscheidung vom 19.12.2017 - 3 Ni 31/15 (EP) - 1.
  • BGH, 21.01.2020 - X ZR 65/18

    Europäisches Patent: Vorteilhafte Dosierung nach Dosis-Wirkungs-Beziehungs-Studie

    Auszug aus BGH, 09.06.2020 - X ZR 97/18
    Die überraschende Wirkung ist in solchen Konstellationen als bloßer Bonuseffekt anzusehen, der nicht zur Bejahung der erfinderischen Tätigkeit führen kann (BGH, Urteil vom 10. Dezember 2002 - X ZR 68/99, GRUR 2003, 317, 320 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel I; Beschluss vom 6. Dezember 2016 - X ZR 105/14 Rn. 21; Urteil vom 17. September 2019 - X ZR 71/17 Rn. 68; Urteil vom 21. Januar 2020 - X ZR 65/18, GRUR 2020, 603 Rn. 74 - Tadalafil).
  • BGH, 06.12.2016 - X ZR 105/14

    Entscheid über die Kosten des Rechtsstreits nach billigem Ermessen unter

    Auszug aus BGH, 09.06.2020 - X ZR 97/18
    Die überraschende Wirkung ist in solchen Konstellationen als bloßer Bonuseffekt anzusehen, der nicht zur Bejahung der erfinderischen Tätigkeit führen kann (BGH, Urteil vom 10. Dezember 2002 - X ZR 68/99, GRUR 2003, 317, 320 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel I; Beschluss vom 6. Dezember 2016 - X ZR 105/14 Rn. 21; Urteil vom 17. September 2019 - X ZR 71/17 Rn. 68; Urteil vom 21. Januar 2020 - X ZR 65/18, GRUR 2020, 603 Rn. 74 - Tadalafil).
  • BGH, 10.12.2002 - X ZR 68/99

    "Kosmetisches Sonnenschutzmittel"; Erfinderische Tätigkeit bei Kombination

    Auszug aus BGH, 09.06.2020 - X ZR 97/18
    Die überraschende Wirkung ist in solchen Konstellationen als bloßer Bonuseffekt anzusehen, der nicht zur Bejahung der erfinderischen Tätigkeit führen kann (BGH, Urteil vom 10. Dezember 2002 - X ZR 68/99, GRUR 2003, 317, 320 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel I; Beschluss vom 6. Dezember 2016 - X ZR 105/14 Rn. 21; Urteil vom 17. September 2019 - X ZR 71/17 Rn. 68; Urteil vom 21. Januar 2020 - X ZR 65/18, GRUR 2020, 603 Rn. 74 - Tadalafil).
  • BGH, 17.09.2019 - X ZR 71/17

    Nichtigerklärung eines Patents; Patent für die Verwendung von Dexmedetomidin zur

    Auszug aus BGH, 09.06.2020 - X ZR 97/18
    Die überraschende Wirkung ist in solchen Konstellationen als bloßer Bonuseffekt anzusehen, der nicht zur Bejahung der erfinderischen Tätigkeit führen kann (BGH, Urteil vom 10. Dezember 2002 - X ZR 68/99, GRUR 2003, 317, 320 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel I; Beschluss vom 6. Dezember 2016 - X ZR 105/14 Rn. 21; Urteil vom 17. September 2019 - X ZR 71/17 Rn. 68; Urteil vom 21. Januar 2020 - X ZR 65/18, GRUR 2020, 603 Rn. 74 - Tadalafil).
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