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   BGH - X ZR 99/15   

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BGH - X ZR 99/15 (https://dejure.org/9999,71298)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 20.07.2017 - 15 U 61/16
    In diesem Zusammenhang gilt es zu beachten, dass zwar aus (ggf. in Unteransprüchen geschützten) Ausführungsbeispielen regelmäßig keine den weiter gefassten Hauptanspruch einengende Rückschlüsse gezogen werden dürfen, jedoch die stets gebotene Auslegung im Einzelfall durchaus zu dem Ergebnis führen kann, dass der betreffende Beschreibungsinhalt (bzw. der Gegenstand des Unteranspruchs) nicht als Ganzes ein Spezifikum einer bevorzugten Ausführungsform darstellt, sondern (zumindest in Teilen) zwingender Bestandteil der allgemeinen Erfindung sein kann (vgl. Senat, Urteil vom 13.08.2015 - I-2 U 2/14 - Interfaceschaltung, rechtskräftig: vgl. BGH, Beschluss vom 09.08.2016 - X ZR 99/15).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2019 - 15 U 71/18

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine für Tintenstrahlaufzeichnungen

    Ebenso ist es nicht ausgeschlossen, dass Passagen des besonderen Teils einer Beschreibung Ausführungen enthalten, die allgemeines Gedankengut der Erfindung wiedergeben und diese folglich über deren gesamte Breite bestimmen (vgl. Senat, Urteil v. 13.08.2015 - I-15 U 2/14, rkr.: BGH Beschl. v. 09.08.2016 - X ZR 99/15).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2019 - 15 U 72/18

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine für Tintenstrahlaufzeichnungen

    Ebenso ist es nicht ausgeschlossen, dass Passagen des besonderen Teils einer Beschreibung Ausführungen enthalten, die allgemeines Gedankengut der Erfindung wiedergeben und diese folglich über deren gesamte Breite bestimmen (vgl. Senat, Urt. v. 13.08.2015 - I-15 U 2/14, rkr.: BGH Beschl. v. 09.08.2016 - X ZR 99/15).
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