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VGH Baden-Württemberg, 21.02.1978 - X 535/77 |
Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVG § 4
Papierfundstellen
- DÖV 1978, 450
Wird zitiert von ... (15)
- VG Karlsruhe, 11.05.1999 - 4 K 485/99 Bei der nach § 80 Abs. 5 VwGO vorzunehmenden Interessenabwägung ist dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung der Verfügung gegenüber dem privaten Interesse des Betroffenen in aller Regel schon dann der Vorrang einzuräumen, wenn der dringende Verdacht besteht, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist (stand. Rspr., vgl. VGH Bad.-Württ, Urt. v. 21.02.1978-X 535/77-, Beschl. v. 17.12.1991 -10 S 2855/91 -u. v. 27.05.1992 -10 S 1009/92 -).
Zwar gehen Zweifel an der Kraftfahreignung grundsätzlich zu Lasten der Behörde, die sich zur Begründung ihrer Maßnahme auf die Ungeeignetheit des Kraftfahrers beruft (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.02.1978-X 535/77-).
- VG Sigmaringen, 16.05.2006 - 6 K 489/06
Überwiegendes Suspensivinteresse bei Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis …
Es ist daher nicht zu beanstanden, wenn eine Behörde in Orientierung an diesem Grundsatz den Vorrang des öffentlichen Interesses gegenüber den privaten Belangen abstrakt begründet und darauf verzichtet, auf Einzelheiten des konkreten Falles einzugehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 21.02.1978 - X 535/77 -, DÖV 1978, 450 ff.). - VG Hamburg, 31.07.2006 - 5 E 864/06 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass bei einem dringenden Verdacht der Nichteignung eines Fahrerlaubnisinhabers in der Regel kein privates Interesse vorstellbar ist, dass das öffentliche Interesse am zumindest vorläufigen Ausschluss des einschlägig aufgefallenen Fahrzeugführers von der Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr rechtfertigen könnte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt.v. 21.02.1978, DÖV 1978, S. 450).
- VG Sigmaringen, 25.07.2006 - 6 K 924/06
Aberkennung einer EU-Fahrerlaubnis für das Bundesgebiet
Es ist daher nicht zu beanstanden, wenn eine Behörde in Orientierung an diesem Grundsatz den Vorrang des öffentlichen Interesses gegenüber den privaten Belangen abstrakt begründet und darauf verzichtet, auf Einzelheiten des konkreten Falles einzugehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.02.1978 - X 535/77 -, DÖV 1978, 450 ff.). - VG Sigmaringen, 06.10.2005 - 2 K 1276/05
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Aberkennung des Rechts, in der …
Es ist daher nicht zu beanstanden, wenn eine Behörde in Orientierung an diesem Grundsatz den Vorrang des öffentlichen Interesses gegenüber den privaten Belangen abstrakt begründet und darauf verzichtet, auf Einzelheiten des konkreten Falles einzugehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 21.02.1978 - X 535/77 -, DÖV 1978, 450 f.). - VG Sigmaringen, 05.01.2005 - 4 K 2198/04
Aberkennung des Rechts, in der Bundesrepublik Deutschland Kraftfahrzeuge zu …
Es ist daher nicht zu beanstanden, wenn eine Behörde in Orientierung an diesem Grundsatz den Vorrang des öffentlichen Interesses gegenüber den privaten Belangen abstrakt begründet und darauf verzichtet, auf Einzelheiten des konkreten Falles einzugehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 21.02.1978 - X 535/77 -, DÖV 1978, 450 f.). - BGH, 06.10.1983 - III ZR 50/82
Anspruch auf Ersatz von durch den zeitweiligen Entzug der Fahrerlaubnis …
Nicht behebbare Zweifel an der Ungeeignetheit des Klägers zum Führen von Kraftfahrzeugen gingen somit zu Lasten des Beklagten (vgl. VGH Bad.-Württ. VRS 55, 299, 301). - VG Sigmaringen, 09.02.2006 - 7 K 55/06
Verkehrsteilnahme nach Einnahme von Drogen
Es ist daher auch materiell-rechtlich nicht zu beanstanden, wenn eine Behörde in Orientierung an diesem Grundsatz den Vorrang des öffentlichen Interesses gegenüber den privaten Belangen abstrakt begründet (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 21.02.1978 - X 535/77 - DÖV 1978, 450 und Beschluss v. 15.11.2004 - 10 S 2194/04 -). - VG Sigmaringen, 09.09.2005 - 7 K 985/05
Erlöschen des Rechts zum Führen von KFZ im Inland; tschechische Fahrerlaubnis; …
Es ist daher auch materiell-rechtlich nicht zu beanstanden, wenn eine Behörde in Orientierung an diesem Grundsatz den Vorrang des öffentlichen Interesses gegenüber den privaten Belangen abstrakt begründet (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.02.1978 - X 535/77, DÖV 1978, 450, 451). - VG Weimar, 14.01.2016 - 1 E 1187/15
Zur fehlenden Fahreignung bei gelegentlichem Cannabis-Konsum.
In diesen Fällen genügt es, in der Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung auf den besonderen Gefahrenabwehrcharakter in geeigneter Form hinzuweisen (vgl. OVG Münster, NRWVBl 1994, 424 f.; VGH Mannheim, DÖV 1978, 450 f.). - VG Sigmaringen, 11.03.2005 - 2 K 245/05
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichem Cannabiskonsum
- OVG Bremen, 15.09.1978 - II T 17/78
Voraussetzungen für die ausnahmsweise sofortige Vollziehung der Entziehung der …
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.1993 - 3 S 2/93
Begründung der Sofortvollzugsanordnung, Sofortvollzug bei der …
- VG Freiburg, 28.08.2001 - 1 K 1209/01
- VG Leipzig, 21.02.2001 - 1 K 176/01
Entzug der Fahrerlaubnis wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ; …