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   BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02   

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BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02 (https://dejure.org/2002,248)
BGH, Entscheidung vom 09.07.2002 - X ARZ 110/02 (https://dejure.org/2002,248)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 2002 - X ARZ 110/02 (https://dejure.org/2002,248)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1498
  • MDR 2002, 1450
  • NJ 2003, 36
  • FamRZ 2003, 88
  • Rpfleger 2002, 629
  • JR 2003, 288
 
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Wird zitiert von ... (111)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag -

    Auszug aus BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02
    Willkür liegt vor, wenn dem Beschluß jede rechtliche Grundlage fehlt (Sen.Beschl. v. 19.1.1993 - X ARZ 845/92, NJW 1993, 1273).

    Es bedarf vielmehr zusätzlicher Umstände, die die getroffene Entscheidung als schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar erscheinen lassen (vgl. Sen.Beschl. v. 19.1.1993 - X ARZ 845/92, NJW 1993, 1273; BayObLG, Beschl. v. 22.7.1986 - Allg.

  • OLG Brandenburg, 08.03.2001 - 1 AR 7/01

    Bindungswirkung einer Verweisung

    Auszug aus BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02
    Berlin 1999, 242; OLG Brandenburg, Beschl. v. 8.3.2001 - 1 AR 7/01, OLGRep.
  • OLG Schleswig, 24.05.2000 - 2 W 83/00

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Ignorierung der Rechtslage

    Auszug aus BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02
    Es sieht sich hieran durch Entscheidungen der Oberlandesgerichte Schleswig (Beschl. v. 24.5.2000 - 2 W 83/00, MDR 2000, 1453) und Naumburg (Beschl. v. 4.1.2001 - 1 AR 54/00, MDR 2001, 769) gehindert.
  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02
    Dies ist auch dann der Fall, wenn die Entscheidung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständig erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 29, 45, 49; vgl. auch Sen.Beschl. v. 23.1.1996 - X ZB 3/95, MDR 1996, 1032).
  • OLG Naumburg, 04.01.2001 - 1 AR 54/00

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für die Durchführung eines Rechtstreits

    Auszug aus BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02
    Es sieht sich hieran durch Entscheidungen der Oberlandesgerichte Schleswig (Beschl. v. 24.5.2000 - 2 W 83/00, MDR 2000, 1453) und Naumburg (Beschl. v. 4.1.2001 - 1 AR 54/00, MDR 2001, 769) gehindert.
  • OLG Celle, 15.11.2001 - 4 AR 79/01

    Sachliche Zuständigkeit: Zusammenrechnung der Werte von Zahlungsklage und

    Auszug aus BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02
    88/85">MDR 1987, 59; OLG Celle, Beschl. v. 15.11.2001 - 4 AR 79/01, OLGRep.
  • BGH, 23.01.1996 - X ZB 3/95

    "Fensterstellungserfassung"; Zuständigkeitsabgrenzung der technischen

    Auszug aus BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02
    Dies ist auch dann der Fall, wenn die Entscheidung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständig erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 29, 45, 49; vgl. auch Sen.Beschl. v. 23.1.1996 - X ZB 3/95, MDR 1996, 1032).
  • KG, 10.02.1999 - 28 AR 13/99
    Auszug aus BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02
    Celle 2002, 11; KG, Beschl. v. 10.2.1999 - 28 AR 13/99, KGRep.
  • LG Düsseldorf, 26.02.2021 - 38 O 19/21

    Zum fliegenden Gerichtsstand im Wettbewerbsrecht

    Selbst wenn man - hinausgehend über die sich aus §§ 31 BVerfGG, 322, 563 Abs. 2 ZPO ergebenden Bindungen an Urteile anderer Gerichte und dem sich aus den Rechtswerten der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes ergebenden Gebot, grundsätzlich an einer gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung festzuhalten (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Oktober 1982 - GSZ 1/82, NJW 1983, 228 [unter II 1 b]) - eine dem deutschen Recht an sich fremde (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2002 - X ARZ 110/02 [unter III 2]) Präjudizienbindung von Instanzgerichten annehmen wollte, griffe diese nicht ein.
  • BGH, 13.12.2005 - X ARZ 223/05

    Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Insolvenzgericht; Prüfung der

    Nach ständiger Rechtsprechung kommt einem Verweisungsbeschluss jedoch dann keine Bindungswirkung zu, wenn er schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann, etwa weil er auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruht oder weil er jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss (BGHZ 71, 69, 72 f.; Sen.Beschl. v. 09.07.2002 - X ARZ 110/02, NJW-RR 2002, 1498).
  • OLG Hamm, 19.02.2016 - 32 Sa 1/16

    Gerichtsstandbestimmung; Zweigniederlassung; Schadenaußenstelle;

    Erforderlich sind in der Gesamtbetrachtung Umstände, die über das bloße Übersehen oder Verkennen einer Zuständigkeitsnorm hinausgehen und die Verweisung als schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar erscheinen lassen (st. Rspr., z. B. BGH, a.a.O.; BGH, Beschluss vom 09.07.2002 - X ARZ 110/02 -, Rn. 8, juris).
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