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   BGH, 26.08.2014 - X ARZ 275/14   

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BGH, 26.08.2014 - X ARZ 275/14 (https://dejure.org/2014,27552)
BGH, Entscheidung vom 26.08.2014 - X ARZ 275/14 (https://dejure.org/2014,27552)
BGH, Entscheidung vom 26. August 2014 - X ARZ 275/14 (https://dejure.org/2014,27552)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 36 Abs 1 Nr 6 ZPO, § 36 Abs 2 ZPO, § 36 Abs 3 ZPO, § 281 Abs 2 S 4 ZPO, § 13 UWG
    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses: Gewährung rechtlichen Gehörs durch die Übersendung einer Hinweisverfügung zur Zuständigkeitsfrage; Gerichtsstand für Klage auf Zahlung einer wettbewerbsrechtlichen Vertragsstrafe

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

  • online-und-recht.de

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses: Gewährung rechtlichen Gehörs durch die Übersendung einer Hinweisverfügung zur Zuständigkeitsfrage; Gerichtsstand für Klage auf Zahlung einer wettbewerbsrechtlichen Vertragsstrafe

  • rewis.io

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses: Gewährung rechtlichen Gehörs durch die Übersendung einer Hinweisverfügung zur Zuständigkeitsfrage; Gerichtsstand für Klage auf Zahlung einer wettbewerbsrechtlichen Vertragsstrafe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bindungswirkung der Verweisung entfällt nur ausnahmsweise!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 51
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.02.2013 - X ARZ 507/12

    Verweisung des Rechtsstreits durch das örtlich unzuständige Gericht:

    Auszug aus BGH, 26.08.2014 - X ARZ 275/14
    Eine solche Zuständigkeitsleugnung genügt den Anforderungen, die an das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu stellen sind (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2013 - X ARZ 507/12, NJW-RR 2013, 764 mwN).

    Ein Verweisungsbeschluss ist vielmehr nur dann nicht bindend, wenn ihm jede rechtliche Grundlage fehlt, wenn er auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruht oder wenn er sonst bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheint (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2013 - X ARZ 507/12, NJW-RR 2013, 764 mwN).

  • BGH, 23.03.1988 - IVb ARZ 8/88

    Prozeßökonomie - Zuständigkeit - Vermeidung der Verzögerung - Verweisungsbeschluß

    Auszug aus BGH, 26.08.2014 - X ARZ 275/14
    b) Die Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses des Landgerichts Köln entfällt auch nicht deshalb, weil der Beschluss nicht mit einer Begründung versehen ist (offen gelassen für den Fall eines übereinstimmenden Verweisungsantrags in BGH, Beschluss vom 23. März 1988 - IVb ARZ 8/88, FamRZ 1988, 943).
  • BGH, 10.06.2003 - X ARZ 92/03

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Geltendmachung von

    Auszug aus BGH, 26.08.2014 - X ARZ 275/14
    Angesichts dessen reicht es für die Zulässigkeit einer Vorlage gemäß § 36 Abs. 3 ZPO aus, wenn die Rechtsfrage, die zur Vorlage an den Bundesgerichtshof führt, nach Auffassung des vorlegenden Oberlandesgerichts entscheidungserheblich ist und dies in den Gründen des Vorlagebeschlusses nachvollziehbar dargelegt wird (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2002 - X ARZ 334/01, NJW 2002, 1425, 1426; Beschluss vom 10. Juni 2003 - X ARZ 92/03, NJW 2003, 3201, 3202).
  • BGH, 19.02.2002 - X ARZ 334/01

    Finanzprodukte für Kindergärtnerin - § 32 ZPO, zur Frage, ob - in Abweichung von

    Auszug aus BGH, 26.08.2014 - X ARZ 275/14
    Angesichts dessen reicht es für die Zulässigkeit einer Vorlage gemäß § 36 Abs. 3 ZPO aus, wenn die Rechtsfrage, die zur Vorlage an den Bundesgerichtshof führt, nach Auffassung des vorlegenden Oberlandesgerichts entscheidungserheblich ist und dies in den Gründen des Vorlagebeschlusses nachvollziehbar dargelegt wird (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2002 - X ARZ 334/01, NJW 2002, 1425, 1426; Beschluss vom 10. Juni 2003 - X ARZ 92/03, NJW 2003, 3201, 3202).
  • OLG Jena, 01.09.2010 - 2 U 330/10

    Zur Gerichtszuständigkeit bei wettbewerbsrechtlich begründeten

    Auszug aus BGH, 26.08.2014 - X ARZ 275/14
    Damit würde es von der Rechtsprechung des Thüringer Oberlandesgerichts (GRUR-RR 2011, 199) abweichen.
  • BGH, 15.12.2011 - I ZR 174/10

    Bauheizgerät

    Auszug aus BGH, 26.08.2014 - X ARZ 275/14
    Auf die in Rechtsprechung und Literatur umstrittene Frage, ob §§ 13, 14 UWG auch für eine Klage auf Zahlung der Vertragsstrafe gelten, die auf eine strafbewehrte, nach wettbewerbsrechtlicher Abmahnung abgegebene Unterlassungserklärung gestützt wird (offengelassen in BGH, Urteil vom 15. Dezember 2011 - I ZR 174/10, GRUR 2012, 730 Rn. 23 - Bauheizgerät, mit Nachweisen zum Streitstand), kommt es mithin nicht an.
  • LG Frankfurt/Main, 10.02.2016 - 6 O 344/15

    Für Klagen auf Zahlung einer Vertragsstrafe wegen eines UWG-Verstoßes im Internet

    Der Bundesgerichtshof hat diese Frage bisher offen lassen können (vgl. zuletzt BGH (B.v. 26.08.2014 - X ARZ 275/14), juris, Leitsatz 3. i.V.m. Rn. 10; BGH (U.v. 15.12.2011 - I ZR 174/10) -Bauheizgerät, juris, Rn. 22 ff. m.w.N. zum Streitstand; siehe auch die Übersicht bei OLG Schleswig-Holstein (U.v. 09.04.2015 - 6 U 57/13) - Kaiserin der Heilpflanzen, juris, Rn. 19, LG Mannheim (B.v. 28.04.2015 - 2 0 46/15 - Zuständigkeit bei Vertragsstrafe, Leitsatz i.V.m. Rn. 6 ff.).
  • BGH, 15.08.2017 - X ARZ 204/17

    Bestimmung des zuständigen Gerichts: Vorlage an den BGH bei Abweichung von der

    (vgl. BGH, Beschluss vom 26. August 2014 - X ARZ 275/14, MDR 2015, 2015 Rn. 2 mwN).

    Eine solche Zuständigkeitsleugnung genügt den Anforderungen, die an das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu stellen sind (BGH, Beschluss vom 26. August 2014 - X ARZ 275/14, Rn. 3; Beschluss vom 19. Februar 2013 - X ARZ 507/12, NJW-RR 2013, 764, 764 f. mwN).

    Der Bundesgerichtshof hat bislang nicht abschließend entschieden, inwieweit ein Verweisungsbeschluss einer Begründung bedarf (vgl. BGH, Beschluss vom 26. August 2014 - X ARZ 275/14 Rn. 9; Beschluss vom 23. März 1988 - IVb ARZ 8/88, FamRZ 1988, 943).

  • OLG Köln, 21.04.2021 - 8 AR 11/21

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Denn entscheidend ist, dass die Beklagte mit der prozessleitenden Verfügung des Landgerichts Köln vom 7. Januar 2021 auf dessen Rechtsauffassung betreffend die Anwendbarkeit des § 29 ZPO umfassend hingewiesen worden ist und die Möglichkeit hatte, zu der aufgeworfenen Zuständigkeitsfrage Stellung zu (vgl. BGH, Beschluss vom 26. August 2014 - X ARZ 275/14, juris Rn. 8).
  • OLG Hamm, 14.12.2018 - 32 SA 53/18

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Geltendmachung von

    Dass das Landgericht Essen der Beklagten den Verweisungsantrag des Klägers nicht vor Beschlussfassung zur Stellungnahme zugeleitet und den Rechtsstreit schon vor Ablauf der Stellungnahmefrist verwiesen hat, war verfahrensfehlerhaft, begründet jedoch keinen die Bindungswirkung beseitigenden Gehörsverstoß (BGH, Beschluss vom 26.08.2014, X ARZ 275/14, MDR 2015, 51 - juris Rn 8).
  • BayObLG, 26.10.2021 - 101 AR 148/21

    Gerichtsstandsvereinbarung mit salvatorischer Klausel in Allgemeinen

    Eine Verletzung des Gebots rechtlichen Gehörs scheidet somit im Streitfall nicht schon deshalb aus, weil sich der Beklagte in einem früheren Stadium des Verfahrens zur Frage des zuständigen Gerichts hat äußern können (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 26. August 2014, X ARZ 275/14, MDR 2015, 51 Rn. 8) und geäußert hat.
  • OLG Hamm, 06.09.2016 - 32 Sa 49/16

    Gerichtsstandbestimmung; Urheberrecht; Streitwert; Unterlassung; Verweisung;

    So genügt es, dass sich die Begründung für die Verweisung aus dem Akteninhalt erschließt und eine Partei zu der Rechtsauffassung des verweisenden Gerichts nicht Stellung nimmt, obwohl sie dazu Gelegenheit hatte (BGH, Beschluss vom 26.08.2014 - X ARZ 275/14, juris Rn. 9).
  • BayObLG, 05.03.2024 - 101 AR 246/23

    Verweisungsbeschluß, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Gewährung von

    Maßgeblich ist, ob sich aus dem Vortrag der Parteien oder dem sonstigen Akteninhalt hinreichende Anhaltspunkte für die Gründe, auf denen die Entscheidung beruht, ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 26. August 2014, X ARZ 275/14, juris Rn. 9; OLG Hamm, Beschluss vom 6. September 2016, 32 SA 49/16, juris Rn. 31 ff.).
  • BGH, 26.07.2022 - X ARZ 3/22

    Gerichtsstandbestimmung bei negativem Kompetenzkonflikt zwischen Spruchkörpern

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht es für die Zulässigkeit einer Vorlage nach § 36 Abs. 3 Satz 1 ZPO aus, wenn die Rechtsfrage, die zur Vorlage führt, nach Auffassung des vorlegenden Oberlandesgerichts entscheidungserheblich ist und dies in den Gründen des Vorlagebeschlusses nachvollziehbar dargelegt wird (BGH, Beschluss vom 6. Juni 2018 - X ARZ 303/18, NJW 2018, 2200 Rn. 7; Beschluss vom 15. August 2017 - X ARZ 204/17, NJW-RR 2017, 1213 Rn. 6; Beschluss vom 26. August 2014 - X ARZ 275/14, MDR 2015, 51 Rn. 2).
  • KG, 18.02.2016 - 2 AR 6/16

    Zuständigkeitsbestimmung: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei

    1.Erlässt ein Gericht einen Verweisungsbeschluss, ohne den Ablauf einer Frist zur Stellungnahme zu dem Verweisungsantrag abzuwarten, lässt dies noch nicht die Bindungswirkung des Beschlusses nach § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO entfallen, wenn die Parteien zuvor Gelegenheit hatten, zur Zuständigkeit Stellung zu nehmen (Anschluss an BGH, Beschluss vom 26. August 2014 - X ARZ 275/14).

    Vielmehr reicht es aus, wenn das Gericht den Kläger auf Bedenken gegen seine örtliche Zuständigkeit hinweist und der Beklagte hierzu Stellung nahmen kann, auch wenn der Hinweis nicht ausdrücklich an ihn gerichtet ist (BGH, Beschluss vom 26. August 2014 - X ARZ 275/14 -, Rn. 7, MDR 2015, 51).

  • OLG Düsseldorf, 21.02.2018 - U (Kart) 20/17

    Bindung der Verweisung einer Nichtkartellsache an das Kartellgericht

    Eine solche Verneinung der Zuständigkeit genügt den Anforderungen, die an das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu stellen sind (vgl. BGH, Beschluss v. 26. August 2014 - X ARZ 275/14 , MDR 2015, 51 Rz. 3; Beschluss v. 19. Februar 2013 - X ARZ 507/12 , NJW-RR 2013, 764 Rz. 5; Beschluss v. v. 10. Dezember 1987 - I ARZ 809/87 , BGHZ 102, 338 = NJW 1988, 1794 [1795] [unter II.1.], Rz. 6 bei juris, alle m.w.N.).
  • BayObLG, 17.10.2022 - 101 AR 80/22

    Fehlende Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses

  • OLG Hamm, 04.04.2017 - 32 SA 9/17

    Gerichtliche Zuständigkeit für eine auf Anfechtung gestützte Klage auf Duldung

  • OLG München, 24.01.2022 - 34 AR 138/21

    Örtliche Zuständigkeit bei Klagen gegen den Hersteller in vom sogenannten

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.04.2015 - 21 SHa 462/15

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit im Beschlussverfahren - Restmandat -

  • OLG München, 11.04.2016 - 34 AR 18/16

    Örtliche Zuständigkeit bei Ansprüchen wegen vorvertraglicher

  • BayObLG, 20.07.2023 - 101 AR 150/23

    Bindungswirkung einer Gerichtsstandswahl

  • OLG Hamm, 06.09.2016 - 32 Sa 50/16

    Gerichtsstandsbestimmung; Urheberrecht; Streitwert; Unterlassung; Verweisung;

  • OLG München, 24.08.2017 - 34 AR 126/16

    Bestimmung eines nicht am Zuständigkeitsstreit beteiligten Gerichts

  • BayObLG, 20.07.2023 - 101 AR 150/23e

    Prozessrecht

  • BayObLG, 21.12.2022 - 102 AR 136/22

    Objektiv willkürlicher Verweisungsbeschluss

  • OLG Köln, 18.05.2018 - 8 AR 17/18

    Bindungswirkung einer Verweisung zwischen Nichtkartell- und Kartellgerichten

  • OLG Düsseldorf, 29.07.2019 - 5 SA 27/19

    Erstattung einer Mietkaution

  • OLG Köln, 01.02.2016 - 8 AR 88/15

    Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts für die Rückabwicklung eines

  • OLG Frankfurt, 03.02.2022 - 11 SV 55/21

    Verweisungsbeschluss bei Klage auf Arzthonorar wegen stationärer Heilbehandlung

  • BayObLG, 12.09.2019 - 1 AR 93/19

    Voraussetzungen für Zuständigkeitsbestimmung

  • OLG Brandenburg, 31.01.2023 - 1 AR 4/23
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