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   BFH, 08.10.2013 - X B 105/12   

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https://dejure.org/2013,34498
BFH, 08.10.2013 - X B 105/12 (https://dejure.org/2013,34498)
BFH, Entscheidung vom 08.10.2013 - X B 105/12 (https://dejure.org/2013,34498)
BFH, Entscheidung vom 08. Oktober 2013 - X B 105/12 (https://dejure.org/2013,34498)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Sachaufklärung des Gerichts; Terminsverlegung

  • openjur.de

    Sachaufklärung des Gerichts; Terminsverlegung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § 76 Abs 2, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 155, ZPO § 227 Abs 1, GG Art 103
    Sachaufklärung des Gerichts; Terminsverlegung

  • Bundesfinanzhof

    Sachaufklärung des Gerichts; Terminsverlegung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 S 1 FGO, § 76 Abs 2 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 155 FGO
    Sachaufklärung des Gerichts; Terminsverlegung

  • rewis.io

    Sachaufklärung des Gerichts; Terminsverlegung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 227; FGO § 155; GG Art. 103 Abs. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Darlegung eines Verfahrensfehlers, da das Finanzgericht mangels Glaubhaftmachung der stationären Behandlung des Klägers nicht gehalten war, den anberaumten Verhandlungstermin zu verlegen

  • datenbank.nwb.de

    Keine Sachaufklärung durch das Gericht bei Versäumung der Klagefrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 21.04.2008 - XI B 206/07

    Aufhebung eines Verhandlungstermins wegen Erkrankung: keine Vertagung, wenn

    Auszug aus BFH, 08.10.2013 - X B 105/12
    Im Allgemeinen reicht zur Glaubhaftmachung die Vorlage eines substantiierten privatärztlichen Attestes aus, aus dem sich die Verhandlungsunfähigkeit eindeutig und nachvollziehbar ergibt (vgl. BFH-Beschluss vom 21. April 2008 XI B 206/07, XI B 207/07, BFH/NV 2008, 1191, m.w.N.).
  • BFH, 25.10.2012 - X B 130/12

    Antrag auf Terminsänderung/Protokoll über die mündliche Verhandlung

    Auszug aus BFH, 08.10.2013 - X B 105/12
    Wird wie im Streitfall erst kurz vor dem Sitzungstag ein Antrag auf Terminsverlegung wegen des Vorliegens einer Erkrankung gestellt, dann sind die Gründe für die Verhinderung so darzulegen und zu untermauern, dass das Gericht die Frage, ob der betroffene Beteiligte verhandlungs- und/oder reisefähig ist oder nicht, selbst beurteilen kann (ständige Rechtsprechung des BFH; vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 25. Oktober 2012 X B 130/12, BFH/NV 2013, 228, m.w.N.).
  • BFH, 15.05.2003 - IX B 30/03

    Grundsätzliche Bedeutung; nachgereichte Schriftsätze

    Auszug aus BFH, 08.10.2013 - X B 105/12
    Die erst nach Verkündung des Urteils nachgereichte Bescheinigung über die stationäre Behandlung des Klägers ist unbeachtlich (BFH-Beschluss vom 15. Mai 2003 IX B 30/03, BFH/NV 2003, 1206).
  • BFH, 17.07.2014 - XI B 87/13

    Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags gegenüber einer Sozietät -

    Ein für diesen Zweck vorgelegtes privatärztliches Attest muss deshalb die Verhandlungsunfähigkeit eindeutig und nachvollziehbar beschreiben (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. Beschlüsse vom 5. Juli 2004 VII B 7/04, BFH/NV 2005, 64; vom 12. Dezember 2006 I B 54/06, juris; vom 25. Oktober 2012 X B 130/12, BFH/NV 2013, 228; vom 8. Oktober 2013 X B 105/12, BFH/NV 2014, 168).
  • BFH, 31.01.2014 - X S 57/13

    Gerichtskosten bei Anhörungsrüge wegen Nichtzulassung der Revision - Zweck der

    Die deshalb erhobene Nichtzulassungsbeschwerde hat der Senat durch Beschluss vom 8. Oktober 2013 X B 105/12 als unbegründet zurückgewiesen.

    Bei einer Anhörungsrüge muss der Rügeführer schlüssig und substantiiert darlegen, zu welchen Sach- oder Rechtsfragen er sich im rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren (hier: Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren X B 105/12) nicht habe äußern können oder welches entscheidungserhebliche Vorbringen des Rügeführers das Gericht nicht zur Kenntnis genommen oder in Erwägung gezogen habe (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 20. April 2010 VI S 1/10, BFH/NV 2010, 1467, m.w.N.).

  • BFH, 12.03.2014 - XI B 97/13

    Anforderungen an die Substantiierung von Beweisanträgen - Sachverhaltswürdigung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH sind nämlich insoweit u.a. Ausführungen dazu erforderlich, welche Beweise das FG von Amts wegen hätte erheben müssen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 7. Dezember 2010 III B 33/10, BFH/NV 2011, 433; vom 6. Februar 2013 X B 108/12, BFH/NV 2013, 710, Rz 13; vom 8. Oktober 2013 X B 105/12, BFH/NV 2014, 168, Rz 17).
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