Weitere Entscheidungen unten: BFH | BFH, 17.08.2011

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   BFH, 21.02.2013 - X B 110/11   

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https://dejure.org/2013,11617
BFH, 21.02.2013 - X B 110/11 (https://dejure.org/2013,11617)
BFH, Entscheidung vom 21.02.2013 - X B 110/11 (https://dejure.org/2013,11617)
BFH, Entscheidung vom 21. Februar 2013 - X B 110/11 (https://dejure.org/2013,11617)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Kirchensteuererstattung als rückwirkendes Ereignis

  • openjur.de

    Kirchensteuererstattung als rückwirkendes Ereignis

  • Bundesfinanzhof

    AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 10 Abs 1 Nr 4
    Kirchensteuererstattung als rückwirkendes Ereignis

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kirchensteuererstattung als rückwirkendes Ereignis

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerliche Behandlung eines Kirchensteuerüberhangs

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 26.11.2008 - X R 24/08

    Verrechnung von erstatteter Kirchensteuer mit gezahlter Kirchensteuer -

    Auszug aus BFH, 21.02.2013 - X B 110/11
    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), dass erstattete Kirchensteuer, in dem Umfang, in dem sie nicht mit gezahlter Kirchensteuer im Jahr der Erstattung verrechnet werden kann (sog. Erstattungsüberhang), zur nachträglichen Kürzung der im Zahlungsjahr als Sonderausgabe berücksichtigten Kirchensteuer führt (BFH-Urteile vom 8. September 2004 XI R 28/04, BFH/NV 2005, 321, und vom 23. Februar 2005 XI R 68/03, BFH/NV 2005, 1304; Senatsurteile vom 2. September 2008 X R 46/07, BFHE 222, 215, BStBl II 2009, 229; vom 26. November 2008 X R 24/08, BFH/NV 2009, 568; Senatsbeschluss vom 9. Dezember 2009 X R 4/09, BFH/NV 2010, 596).

    Insbesondere kann auch ein durch einen Kirchensteuererlass ausgelöster Erstattungsüberhang eine Korrektur der ursprünglichen Steuerfestsetzung zur Folge haben (Senatsurteil in BFH/NV 2009, 568).

  • BFH, 09.12.2009 - X R 4/09

    Kirchensteuererstattungsüberhang als rückwirkendes Ereignis - kein "Verbrauch"

    Auszug aus BFH, 21.02.2013 - X B 110/11
    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), dass erstattete Kirchensteuer, in dem Umfang, in dem sie nicht mit gezahlter Kirchensteuer im Jahr der Erstattung verrechnet werden kann (sog. Erstattungsüberhang), zur nachträglichen Kürzung der im Zahlungsjahr als Sonderausgabe berücksichtigten Kirchensteuer führt (BFH-Urteile vom 8. September 2004 XI R 28/04, BFH/NV 2005, 321, und vom 23. Februar 2005 XI R 68/03, BFH/NV 2005, 1304; Senatsurteile vom 2. September 2008 X R 46/07, BFHE 222, 215, BStBl II 2009, 229; vom 26. November 2008 X R 24/08, BFH/NV 2009, 568; Senatsbeschluss vom 9. Dezember 2009 X R 4/09, BFH/NV 2010, 596).

    Demgemäß entsteht der hierdurch ausgelöste Steueranspruch nicht gemäß § 38 AO mit Ablauf des betroffenen Veranlagungszeitraums (hier mit Ablauf des Jahres 2006) oder dem Zeitpunkt des Erlasses, sondern erst zu dem Zeitpunkt, zu dem feststeht, in welchem Umfang die erstattete Kirchensteuer nicht mit im Erstattungsjahr gezahlter Kirchensteuer verrechnet werden kann (Senatsbeschluss in BFH/NV 2010, 596).

  • BFH, 08.09.2004 - XI R 28/04

    Erstattung von Kirchensteuer als rückwirkendes Ereignis

    Auszug aus BFH, 21.02.2013 - X B 110/11
    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), dass erstattete Kirchensteuer, in dem Umfang, in dem sie nicht mit gezahlter Kirchensteuer im Jahr der Erstattung verrechnet werden kann (sog. Erstattungsüberhang), zur nachträglichen Kürzung der im Zahlungsjahr als Sonderausgabe berücksichtigten Kirchensteuer führt (BFH-Urteile vom 8. September 2004 XI R 28/04, BFH/NV 2005, 321, und vom 23. Februar 2005 XI R 68/03, BFH/NV 2005, 1304; Senatsurteile vom 2. September 2008 X R 46/07, BFHE 222, 215, BStBl II 2009, 229; vom 26. November 2008 X R 24/08, BFH/NV 2009, 568; Senatsbeschluss vom 9. Dezember 2009 X R 4/09, BFH/NV 2010, 596).
  • BFH, 23.02.2005 - XI R 68/03

    Rückwirkendes Ereignis; Erstattung von KiSt

    Auszug aus BFH, 21.02.2013 - X B 110/11
    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), dass erstattete Kirchensteuer, in dem Umfang, in dem sie nicht mit gezahlter Kirchensteuer im Jahr der Erstattung verrechnet werden kann (sog. Erstattungsüberhang), zur nachträglichen Kürzung der im Zahlungsjahr als Sonderausgabe berücksichtigten Kirchensteuer führt (BFH-Urteile vom 8. September 2004 XI R 28/04, BFH/NV 2005, 321, und vom 23. Februar 2005 XI R 68/03, BFH/NV 2005, 1304; Senatsurteile vom 2. September 2008 X R 46/07, BFHE 222, 215, BStBl II 2009, 229; vom 26. November 2008 X R 24/08, BFH/NV 2009, 568; Senatsbeschluss vom 9. Dezember 2009 X R 4/09, BFH/NV 2010, 596).
  • BFH, 02.09.2008 - X R 46/07

    Kirchensteuer als Sonderausgabe - Kirchensteuerabzug vom Arbeitslohn ohne

    Auszug aus BFH, 21.02.2013 - X B 110/11
    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), dass erstattete Kirchensteuer, in dem Umfang, in dem sie nicht mit gezahlter Kirchensteuer im Jahr der Erstattung verrechnet werden kann (sog. Erstattungsüberhang), zur nachträglichen Kürzung der im Zahlungsjahr als Sonderausgabe berücksichtigten Kirchensteuer führt (BFH-Urteile vom 8. September 2004 XI R 28/04, BFH/NV 2005, 321, und vom 23. Februar 2005 XI R 68/03, BFH/NV 2005, 1304; Senatsurteile vom 2. September 2008 X R 46/07, BFHE 222, 215, BStBl II 2009, 229; vom 26. November 2008 X R 24/08, BFH/NV 2009, 568; Senatsbeschluss vom 9. Dezember 2009 X R 4/09, BFH/NV 2010, 596).
  • BFH, 16.09.2008 - X B 267/07

    Erstattung von Kirchensteuer als rückwirkendes Ereignis

    Auszug aus BFH, 21.02.2013 - X B 110/11
    Die Behandlung erstatteter Kirchensteuer ist mithin in der Rechtsprechung des BFH in grundsätzlicher Hinsicht geklärt (Senatsbeschlüsse vom 16. September 2008 X B 267/07, BFH/NV 2009, 5, und vom 19. Januar 2010 X B 32/09, BFH/NV 2010, 1250).
  • BFH, 12.05.2009 - VII R 5/08

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der in § 18 Abs. 1

    Auszug aus BFH, 21.02.2013 - X B 110/11
    Das von den Klägern zitierte BFH-Urteil vom 12. Mai 2009 VII R 5/08 (BFH/NV 2009, 1602) ist zu § 171 Abs. 3 AO ergangen und nicht einschlägig.
  • BFH, 19.01.2010 - X B 32/09

    Verrechnung von Kirchensteuererstattung

    Auszug aus BFH, 21.02.2013 - X B 110/11
    Die Behandlung erstatteter Kirchensteuer ist mithin in der Rechtsprechung des BFH in grundsätzlicher Hinsicht geklärt (Senatsbeschlüsse vom 16. September 2008 X B 267/07, BFH/NV 2009, 5, und vom 19. Januar 2010 X B 32/09, BFH/NV 2010, 1250).
  • BFH, 11.03.2011 - V B 45/10

    Darlegungserfordernisse bei schwerwiegendem Rechtsfehler - Erlass bestandskräftig

    Auszug aus BFH, 21.02.2013 - X B 110/11
    Davon ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung dann auszugehen, wenn das FG eine offensichtlich einschlägige entscheidungserhebliche Rechtsnorm übersehen hat oder wenn das Urteil jeglicher gesetzlicher Grundlage entbehrt oder auf einer offensichtlich Wortlaut und Gesetzeszweck widersprechenden Gesetzesauslegung beruht (BFH-Beschluss vom 11. März 2011 V B 45/10, BFH/NV 2011, 999).
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Rechtsprechung
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Anhängiges Verfahren
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https://dejure.org/9999,57467
BFH - X B 110/11 (https://dejure.org/9999,57467)
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Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2, AO § 47, AO § 227, EStG § 10 Abs 1 Nr 4
    Änderung; Erlass; Erstattungsüberhang; Kirchensteuer; Rückwirkendes Ereignis; Steuerbescheid

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   BFH, 17.08.2011 - X B 110/11   

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https://dejure.org/2011,39580
BFH, 17.08.2011 - X B 110/11 (https://dejure.org/2011,39580)
BFH, Entscheidung vom 17.08.2011 - X B 110/11 (https://dejure.org/2011,39580)
BFH, Entscheidung vom 17. August 2011 - X B 110/11 (https://dejure.org/2011,39580)
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