Rechtsprechung
   BFH, 24.05.2005 - X B 137/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2767
BFH, 24.05.2005 - X B 137/04 (https://dejure.org/2005,2767)
BFH, Entscheidung vom 24.05.2005 - X B 137/04 (https://dejure.org/2005,2767)
BFH, Entscheidung vom 24. Mai 2005 - X B 137/04 (https://dejure.org/2005,2767)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,2767) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; EStG § 4 Abs. 1; ; EStG § 5; ; EStG § 7 Abs. 3 Nr. 3; ; EStG § 7g

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7g; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Ansparrücklage

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an die Bildung einer Ansparrücklage; Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und bei kumulativer Begründung des angefochtenen FG-Urteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 17.11.2004 - X R 41/03

    Ansparrücklage: zwischenzeitliche Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe

    Auszug aus BFH, 24.05.2005 - X B 137/04
    Indes ist im Rahmen der zur Annahme einer "voraussichtlichen" Investition erforderlichen Prognose (näher dazu Senatsurteil vom 19. September 2002 X R 51/00, BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184, unter II. 4. der Gründe) vor allem zu prüfen, ob der Ansparrücklage eine (noch) durchführbare, objektiv mögliche Investition zugrunde liegt (Senatsurteil vom 17. November 2004 X R 41/03, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2005, 409, m.w.N. der Rechtsprechung).

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil in HFR 2005, 409 darauf hingewiesen, dass der Steuerpflichtige das ihm hinsichtlich der Bildung der Ansparrücklage zustehende (Bilanz-) Ansatzwahlrecht verbindlich durch den Ausweis eines entsprechenden Passivpostens in seiner (Handels- und Steuer-)Bilanz ausübt und dass es deswegen für die Bildung der Ansparrücklage entscheidend auf den Zeitpunkt der Bilanzerstellung und -feststellung bzw. auf deren Manifestierung durch Einreichung der Bilanz beim Finanzamt ankommt.

  • BFH, 21.04.1999 - I B 99/98

    Keine Pflicht zum Steuerabzug nach § 50 a Abs. 4 EStG bei Zahlungen an

    Auszug aus BFH, 24.05.2005 - X B 137/04
    a) "Grundsätzliche Bedeutung" i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO kommt einer Rechtssache nach ständiger Rechtsprechung des BFH zu, wenn die für die Beurteilung des Streitfalles maßgebliche Rechtsfrage das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt, d.h. wenn die Beantwortung der Rechtsfrage aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und/oder Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 21. April 1999 I B 99/98, BFHE 188, 372, BStBl II 2000, 254; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 115 Rz. 23, mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung des BFH).
  • BFH, 27.07.1993 - VII B 214/92

    Voraussetzung einer Divergenzentscheidung

    Auszug aus BFH, 24.05.2005 - X B 137/04
    Ist das angefochtene Urteil wie vorliegend kumulativ auf mehrere Gründe gestützt, muss hinsichtlich jeder rechtlich selbständigen tragenden Erwägung ein Grund für die Zulassung der Revision greifen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 27. Juli 1993 VII B 214/92, BFH/NV 1994, 559).
  • BFH, 12.12.2001 - XI R 13/00

    Ansparabschreibung - Ansparrücklage auch ohne echte Investitionsabsicht

    Auszug aus BFH, 24.05.2005 - X B 137/04
    Deshalb sind nicht nur Angaben zur Funktion des Wirtschaftsgutes, sondern auch zu den voraussichtlichen Anschaffungskosten oder Herstellungskosten erforderlich (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 12. Dezember 2001 XI R 13/00, BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385; Beschluss vom 25. September 2002 IV B 55/02, BFH/NV 2003, 159).
  • BFH, 09.07.2004 - XI B 44/03

    Betriebsaufgabeerklärung - Gewerbeabmeldung

    Auszug aus BFH, 24.05.2005 - X B 137/04
    Die Zulassung der Revision wegen Divergenz zu dem Beschluss des BFH vom 9. Juli 2004 XI B 44/03 (BFH/NV 2004, 1639) ist nicht möglich, weil mit dem Beschluss über die Zulassung der Revision über keine revisible Rechtsfrage entschieden worden ist (Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 50).
  • BFH, 19.09.2002 - X R 51/00

    Investitionsabsicht bei Ansparabschreibung

    Auszug aus BFH, 24.05.2005 - X B 137/04
    Indes ist im Rahmen der zur Annahme einer "voraussichtlichen" Investition erforderlichen Prognose (näher dazu Senatsurteil vom 19. September 2002 X R 51/00, BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184, unter II. 4. der Gründe) vor allem zu prüfen, ob der Ansparrücklage eine (noch) durchführbare, objektiv mögliche Investition zugrunde liegt (Senatsurteil vom 17. November 2004 X R 41/03, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2005, 409, m.w.N. der Rechtsprechung).
  • BFH, 25.09.2002 - IV B 55/02

    Ansparrücklage nach § 7 g EStG; inhaltliche Bezeichnung

    Auszug aus BFH, 24.05.2005 - X B 137/04
    Deshalb sind nicht nur Angaben zur Funktion des Wirtschaftsgutes, sondern auch zu den voraussichtlichen Anschaffungskosten oder Herstellungskosten erforderlich (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 12. Dezember 2001 XI R 13/00, BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385; Beschluss vom 25. September 2002 IV B 55/02, BFH/NV 2003, 159).
  • BFH, 19.06.2002 - IX B 74/01

    Verfahrensmängel; fehlerhafte Tatsachen- und Beweiswürdigung

    Auszug aus BFH, 24.05.2005 - X B 137/04
    Im Übrigen kann mit der Rüge einer fehlerhaften Beweiserhebung bzw. Beweiswürdigung regelmäßig die Revisionszulassung nicht begehrt werden (BFH-Beschluss vom 12. März 2002 VIII B 2/01, BFH/NV 2002, 1273), da es sich hierbei um die Rüge eines materiell-rechtlichen Fehlers handelt, der einen Verfahrensmangel i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO nicht begründet (BFH-Beschluss vom 19. Juni 2002 IX B 74/01, BFH/NV 2002, 1331, und Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 81 f., m.w.N.).
  • BFH, 11.02.1999 - III R 112/96

    Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen; Betriebsaufgabe?

    Auszug aus BFH, 24.05.2005 - X B 137/04
    Zudem liegt eine Abweichung vom BFH-Urteil vom 11. Februar 1999 III R 112/96 (BFH/NV 1999, 1198) schon deshalb nicht vor, weil der BFH in jenem Streitfall eine fehlende Gewerbeabmeldung als Indiz für die Absicht des Steuerpflichtigen, den Betrieb nicht einzustellen und die stillen Reserven nicht aufzulösen, herangezogen hat.
  • BFH, 12.03.2002 - VIII B 2/01

    NZB; KSt-Bescheid Grundlagenbescheid für ESt?

    Auszug aus BFH, 24.05.2005 - X B 137/04
    Im Übrigen kann mit der Rüge einer fehlerhaften Beweiserhebung bzw. Beweiswürdigung regelmäßig die Revisionszulassung nicht begehrt werden (BFH-Beschluss vom 12. März 2002 VIII B 2/01, BFH/NV 2002, 1273), da es sich hierbei um die Rüge eines materiell-rechtlichen Fehlers handelt, der einen Verfahrensmangel i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO nicht begründet (BFH-Beschluss vom 19. Juni 2002 IX B 74/01, BFH/NV 2002, 1331, und Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 81 f., m.w.N.).
  • BFH, 06.09.2006 - XI R 28/05

    Wiederholte Bildung einer 7g-Rücklage für dasselbe Wirtschaftsgut eingeschränkt -

    Notwendig sind insbesondere Angaben zur Funktion des Wirtschaftsguts und zu den voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385; BFH-Beschluss vom 24. Mai 2005 X B 137/04, BFH/NV 2005, 1563; BFH-Urteil in BFHE 202, 250, BStBl II 2004, 187).
  • BFH, 13.12.2005 - XI R 52/04

    Anforderungen an die Bildung der als Betriebsausgabe abziehbaren Rücklage nach §

    Hierzu genügt es, wenn die notwendigen Angaben zur Funktion des Wirtschaftsguts und zu den voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (BFH-Beschluss vom 24. Mai 2005 X B 137/04, BFH/NV 2005, 1563) --und im Falle eines Gesamtpostens die entsprechenden Aufschlüsselungen-- in einer zeitnah erstellten Aufzeichnung festgehalten werden, die in den steuerlichen Unterlagen des Steuerpflichtigen aufbewahrt wird und die der Steuerbehörde auf Verlangen jederzeit zur Verfügung gestellt werden kann.

    Dementsprechend reicht es bei Steuerpflichtigen, die den Gewinn nach §§ 5, 4 Abs. 1 EStG ermitteln, aus, wenn die für die Anerkennung einer Ansparrücklage nach § 7g EStG erforderlichen Angaben sich in der Buchführung befinden; dass sie im Jahresabschluss gemacht werden, ist nicht erforderlich (BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 1563).

  • BFH, 02.08.2006 - XI R 44/05

    Schädlichkeit von geringfügigen Beteiligungen an Mitunternehmerschaften bei der

    Im Übrigen fehlen zeitnahe Aufzeichnungen; die erforderlichen Angaben müssen spätestens bei Abgabe der Steuererklärung vorhanden sein (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Mai 2005 X B 137/04, BFH/NV 2005, 1563; BFH-Urteil vom 13. Dezember 2005 XI R 52/04, BFHE 212, 208, BStBl II 2006, 462).
  • FG Hamburg, 18.08.2005 - III 404/04

    Einkommensteuer: Streichung von Anspar- und Existenzgründerrücklage im Jahr ihrer

    Ebenso sind für jedes dieser Wirtschaftsgüter die Funktion sowie die voraussichtlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten festzuhalten (BFH vom 24. Mai 2005, X B 137/04, BFH/NV 2005, 1563 ; vom 25. September 2002, IV B 55/02, BFH/NV 2003, 159 ; vom 12. Dezember 2001, XI R 13/00, BFHE 197, 448 , BStBl II 2002, 385 , BFH/NV 2002, 708 ; FG Hamburg vom 17. März 2005, VI 317/03, Juris; FG des Landes Brandenburg vom 2. Juni 2004, 2 K 753/03, EFG 2004, 1441 ; BMF vom 25. Februar 2004, BStBl I 2004, 337, 338; Drenseck in Schmidt, EStG , § 7g Rd. 23).

    ff) Danach kann dahinstehen, ob die Klägerin aus der Sicht im Zeitpunkt der erstmaligen Bildung der Rücklage (d.h. aus der Prognose vom Stichtag Ende 1997) im Sinne von § 7g Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 oder Abs. 3 Satz 2 EStG "voraussichtlich" in der Lage gewesen wäre, Investitionen in der seinerzeit skizzierten Größenordnung zu realisieren oder zu finanzieren (vgl. BFH vom 24. Mai 2005, X B 137/04, BFH/NV 2005, 1563 ; vom 17. November 2004, X R 38/02, HFR 2005, 635, BFH/NV 2005, 846; vom 19. September 2002, X R 51/00, BFHE 200, 343 ; BStBl II 2004, 184 ; Hessisches FG vom 19. August 2003, 2 K 1602/01, DStRE 2003, 1431 ).

  • BFH, 18.04.2006 - VIII B 141/05

    NZB: gewerblicher Grundstückshandel, kumulative Urteilsbegründung

    Ist ein Urteil auf mehrere Gründe gestützt worden, so muss hinsichtlich jeder, das Urteil allein tragenden Begründung mindestens ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO substantiiert dargetan werden und tatsächlich auch vorliegen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. Januar 2005 VIII B 163/03, BFH/NV 2005, 835; vom 24. Mai 2005 X B 137/04, BFH/NV 2005, 1563).
  • BFH, 01.02.2013 - III B 222/11

    Grundsätzliche Bedeutung - Zum Inhalt des Anspruchs des Kindes auf Auszahlung des

    Im Übrigen fehlt es an der Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage, wenn sie sich ohne Weiteres anhand des Gesetzes beantworten lässt (BFH-Beschluss vom 24. Mai 2005 X B 137/04, BFH/NV 2005, 1563).
  • FG München, 28.05.2008 - 10 K 1426/07

    Ansparrücklage nach Fahndungsmehrergebnis

    Es kommt daher für die Bildung der Ansparrücklage entscheidend auf den Zeitpunkt der Bilanzerstellung und -feststellung bzw. auf deren Manifestierung durch Einreichung der Bilanz beim Finanzamt an (BFH-Urteil vom 17. November 2004 X R 41/03, BFH/NV 2005, 848; BFH-Beschluss vom 24. Mai 2005 X B 137/04, BFH/NV 2005, 1563).

    Vielmehr müssen auch die erforderlichen Angaben bei Aufstellung des Jahresabschlusses oder spätestens bei Abgabe der Steuererklärung vorhanden sein mit entsprechender Verfolgbarkeit in der Buchführung (BFH-Beschlüsse vom 03. Dezember 2007 VIII B 28/07 in [...]; vom 31. Mai 2005 XI B 240/03, BFH/NV 2005, 1990; und in BFH/NV 2005, 1563; BFH-Urteile vom 02. August 2006 XI R 44/05, BFHE 214, 486, BStBl II 2006, 903; vom 13. Dezember 2005 XI R 52/04, BFHE 212, 208, BStBl II 2006, 462; und in BFH/NV 2005, 848; s. in diesem Zusammenhang auch die Anmerkung von Wendt, FR 2007, 33, der das Erfordernis einer zeitnahen Dokumentation der Rücklage hervorhebt).

  • FG München, 04.07.2006 - 10 K 4121/04

    Möglichkeit der erstmaligen Geltendmachung einer Ansparabschreibung gem. § 7g

    Es sind daher Angaben insbesondere zur Funktion des Wirtschaftsgutes sowie zu den voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten erforderlich (BFH-Beschluss vom 24. Mai 2005 X B 137/04, BFH/NV 2005, 1563).

    Schließlich müssen die erforderlichen Angaben bereits bei Aufstellung des Jahresabschlusses oder spätestens bei Abgabe der Steuererklärung vorhanden sein (BFH in BFH/NV 2005, 1563), d.h. es dürfen auch keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sein, dass entsprechende Aufstellungen erst nachträglich angefertigt und auf ein Datum vor Einreichung der Steuererklärung zurückdatiert wurden (BFH in BFH/NV 2006, 1190; s. hierzu auch Anmerkung Fischer, jurisPR-SteuerR 21/2002 vom 22. Mai 2006).

  • FG Schleswig-Holstein, 30.11.2006 - 5 K 208/06

    Verfolgbarkeit der Bildung einer Rücklage nach § 7g EStG in der Buchführung

    Daher sind Angaben insbesondere zur Funktion des Wirtschaftsgutes nach Art und Lage sowie den voraussichtlichen Anschaffungskosten oder Herstellungskosten erforderlich (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Mai 2005, X B 137/04, BFH/NV 2005, 1563 mit weiteren Rechtsprechungshinweisen).

    Dementsprechend reicht es bei Steuerpflichtigen, die den Gewinn nach §§ 5, 4 Abs. 1 EStG ermitteln, aus, wenn die für die Anerkennung einer Ansparrücklage nach § 7 g EStG erforderlichen Angaben sich in der Buchführung befinden; dass sie im Jahresabschluss gemacht werden, ist nicht erforderlich (BFH-Beschluss vom 24. Mai 2005, X B 137/04, a.a.O.).

  • FG Bremen, 18.05.2006 - 1 K 174/05

    Verfolgbarkeit der Bildung der Rücklage in der Buchführung als Voraussetzung für

    Die erforderlichen Angaben müssen dabei mit Aufstellung des Jahresabschlusses oder spätestens mit dem Einreichen der Steuererklärung vorhanden sein, vgl. Beschluss des BFH vom 24.05.2005 X B 137/04 BFH/NV 2005, 1563 ; Urteil des FG Schleswig-Holstein vom 07.07.2003 5 K 116/00 juris-Dokument-Nr. STRE200371409.

    Vielmehr müssen die erforderlichen Angaben bei Aufstellung des Jahresabschlusses oder spätestens bei Abgabe der Steuererklärung vorhanden sein und so die Verfolgbarkeit der Bildung und Auflösung der Rücklage in der Buchführung ermöglichen, vgl. Urteil des BFH vom 13.12.2005 XI R 52/04 DStR 2006, 739 ; Beschluss des BFH vom 24.05.2005 X B 137/04 BFH/NV 2005, 1563 ; Urteil des FG Brandenburg vom 02.06.2004 2 K 753/03, EFG 2004, 1441 ; Meyer in Herrmann/Heuer/Raupach EStG § 7g Anm. 112. Die Finanzverwaltung, welche in ihrem Erlass von 25.02.2004 IV A 6-S 2183b-1/04 100 BStBl. I 2004, 337 Tz. 15 die Auffassung vertritt, dass jede einzelne Rücklage getrennt zu buchen und zu erläutern ist (ebenso: Urteil des FG Köln vom 10.03.2005 10 K 999/01 DStRE 2005, 1308 ; Urteile des Niedersächsischen FG vom 13.04.2005 2 K 24/04 DStRE 2005, 1306, 2 K 25/04 EFG 2006, 35) teilt - allerdings aus Vertrauensschutzgründen - die vom Gericht vertretene Auffassung zumindest für die Fälle, in denen die Jahresabschlüsse erst nach dem 26.03.2004 eingereicht wurden, vgl. Verfügungen der OFD Frankfurt vom 09.02.2005 S 2183b a - 3 - St II Ziffer 2.01 DStR 2005, 784.

  • FG Rheinland-Pfalz, 05.02.2009 - 4 K 1908/06

    Zur Verfolgbarkeit der Bildung einer Ansparabschreibung in der Buchführung

  • BFH, 21.05.2013 - III B 131/12

    Herstellungsbeginn nach dem InvZulG 2005; grundsätzlich keine Revisionszulassung

  • BFH, 13.01.2022 - X B 82/21

    Altersvorsorgeaufwendungen zu kapitalbildenden Lebensversicherungen

  • BFH, 11.09.2008 - IV B 67/07

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Frist bei begehrter Änderung eines

  • FG Schleswig-Holstein, 30.11.2006 - 5 K208/06

    Verfolgbarkeit der Bildung einer Rücklage in der Buchführung im Sinne des

  • BFH, 08.11.2011 - X B 237/10

    Ansparrücklage gem. § 7g EStG 2000 - Keine nachträgliche Divergenz

  • FG Nürnberg, 16.06.2010 - 3 K 1992/07

    Berücksichtigung von Aufwendungen für beruflich genutzte Räume als

  • BFH, 28.09.2007 - V B 213/06

    Keine Beendigung einer Organschaft bei Abweisung des Antrags auf Eröffnung des

  • BFH, 28.02.2007 - II B 33/06

    Änderungsbescheid: schlichte Änderung, Ablauf der Einspruchsfrist

  • BFH, 21.10.2009 - X B 249/08

    Verletzung von Denkgesetzen und Erfahrungssätzen ist kein Verfahrensmangel -

  • BFH, 29.03.2006 - I B 81/05

    Ausschluss der Ansparabschreibung für Existenzgründer; Ausschluss der

  • BFH, 26.02.2008 - VIII B 107/07

    Zeitpunkt für Bildung der Rücklage nach § 7g Abs. 3 EStG - Anspruch auf

  • BFH, 03.12.2007 - VIII B 28/07

    NZB: Zum Zeitpunkt der Bildung einer Ansparrücklage

  • BFH, 20.10.2006 - V B 19/06

    Voraussetzungen der Revisionszulassung bei kumulativer Begründung des FG-Urteils

  • FG Brandenburg, 14.09.2006 - 5 V 655/06

    Anerkennung der Bildung einer Ansparrücklage im Schätzungsjahr

  • FG Rheinland-Pfalz, 05.05.2010 - 5 K 1856/07

    Wechsel der Einkunftsermittlung durch Einnahme-Überschuss-Rechnung zu

  • FG Berlin-Brandenburg, 27.09.2007 - 6 K 2538/04

    Ansparrücklage: Bezeichnung des Wirtschaftsguts, Bewegliches oder unbewegliches

  • BFH, 17.09.2007 - I B 67/07

    Darlegungserfordernis bei kumulativer Begründung des Urteils

  • FG Sachsen-Anhalt, 29.01.2014 - 3 K 1222/11

    Beiladung der Gesellschafter zum Klageverfahren der Personengesellschaft -

  • FG Niedersachsen, 22.10.2008 - 2 K 5/06

    Auflösung einer Ansparabschreibung durch das Finanzamt; Entgegenstehen von

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht