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   BFH, 06.03.2013 - X B 139/12   

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https://dejure.org/2013,9117
BFH, 06.03.2013 - X B 139/12 (https://dejure.org/2013,9117)
BFH, Entscheidung vom 06.03.2013 - X B 139/12 (https://dejure.org/2013,9117)
BFH, Entscheidung vom 06. März 2013 - X B 139/12 (https://dejure.org/2013,9117)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Überraschungsentscheidung nach Hinweis des Gerichts; Kürzung des Vorwegabzugs bei nicht sozialversicherungspflichtiger Abfindung wegen Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses

  • openjur.de

    Überraschungsentscheidung nach Hinweis des Gerichts; Kürzung des Vorwegabzugs bei nicht sozialversicherungspflichtiger Abfindung wegen Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 10 Abs 3 Nr 2 S 2 Buchst a, FGO § 76 Abs 2, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, GG Art 103 Abs 1
    Überraschungsentscheidung nach Hinweis des Gerichts; Kürzung des Vorwegabzugs bei nicht sozialversicherungspflichtiger Abfindung wegen Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses

  • Bundesfinanzhof

    Überraschungsentscheidung nach Hinweis des Gerichts; Kürzung des Vorwegabzugs bei nicht sozialversicherungspflichtiger Abfindung wegen Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 3 Nr 2 S 2 Buchst a EStG 2002, § 76 Abs 2 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, Art 103 Abs 1 GG
    Überraschungsentscheidung nach Hinweis des Gerichts; Kürzung des Vorwegabzugs bei nicht sozialversicherungspflichtiger Abfindung wegen Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses

  • rewis.io

    Überraschungsentscheidung nach Hinweis des Gerichts; Kürzung des Vorwegabzugs bei nicht sozialversicherungspflichtiger Abfindung wegen Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Erlass einer Überraschungsentscheidung

  • datenbank.nwb.de

    Kein Vorliegen einer Überraschungsentscheidung bei Aufforderung zur Stellungnahme vor der mündlichen Verhandlung; Hinweispflicht des Gerichts; Kürzung des Vorwegabzugs bei Bezug einer nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegender Abfindung wegen Auflösung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an eine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Erlass einer Überraschungsentscheidung

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 26.09.2006 - X R 7/05

    Gemeinsame Veranlagung zur Einkommenssteuer als Eheleute; Erhalt einer Abfindung

    Auszug aus BFH, 06.03.2013 - X B 139/12
    Im Klageverfahren wies der Berichterstatter darauf hin, dass die Kläger nicht auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26. September 2006 X R 7/05 (BFH/NV 2007, 34) eingegangen seien.

    b) Im vorliegenden Fall scheidet eine solche Überraschungsentscheidung schon deshalb aus, weil das FG die Kläger zur Stellungnahme in Bezug auf das BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 34 aufgefordert hatte.

    d) Dementsprechend ist auch darin, dass das FG den Hinweis unterlassen hat, es halte das Senatsurteil in BFH/NV 2007, 34 weiterhin für einschlägig, keine Verletzung der richterlichen Hinweispflicht nach § 76 Abs. 2 FGO zu sehen.

    Soweit die Kläger darüber hinaus geltend machen, dass die Auslegung des BFH-Urteils in BFH/NV 2007, 34 gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoße und auf Literaturansichten verweisen, die sich kritisch mit der Rechtsprechung des angerufenen Senats in Bezug auf die Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen bei Nachzahlung von Arbeitslohn auseinandersetzen, wird sinngemäß die Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) begehrt.

    Der Senat hat in seinem Urteil in BFH/NV 2007, 34 die Vorschrift des § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a EStG a.F. unter Berücksichtigung der Gesetzesentwicklung wie auch des in der streitigen Norm zum Ausdruck kommenden gesetzgeberischen Willens zur pauschalierenden Handhabung der Kürzungsvorschriften dahingehend ausgelegt, dass es entscheidend auf den Charakter des Beschäftigungsverhältnisses ankomme.

  • BFH, 25.05.2000 - VI B 100/00

    Rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 06.03.2013 - X B 139/12
    Einer umfassenden Erörterung der für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte bedarf es dabei nicht (so schon BFH-Beschluss vom 25. Mai 2000 VI B 100/00, BFH/NV 2000, 1235).
  • BFH, 19.03.2001 - VII B 231/00

    Brennerei - Vergünstigung - Abfindungsbrennen - Entziehung - Vertrauenswürdigkeit

    Auszug aus BFH, 06.03.2013 - X B 139/12
    Liegt die rechtliche Bedeutung bestimmter Tatsachen und die sich daraus ergebende Notwendigkeit, diese Tatsachen bei Gericht vorzubringen und zu substantiieren, zur Erreichung des Prozessziels auf der Hand, so stellt ein unterlassener Hinweis jedenfalls dann keine gegen § 76 Abs. 2 FGO verstoßende Pflichtverletzung dar, wenn der Kläger steuerlich beraten und im Prozess entsprechend vertreten wird (Senatsbeschluss vom 17. März 2010 X B 120/09, BFH/NV 2010, 1240, und BFH-Beschluss vom 19. März 2001 VII B 231/00, BFH/NV 2001, 1012, m.w.N.).
  • BFH, 20.12.2006 - X R 38/05

    Kürzung des Vorwegabzugs bei nachträglicher Lohnzahlung für ein im Vorjahr

    Auszug aus BFH, 06.03.2013 - X B 139/12
    Diese Rechtsprechung ist vom Senat im Urteil vom 20. Dezember 2006 X R 38/05 (BFHE 216, 297, BStBl II 2007, 823) bestätigt worden.
  • BFH, 17.03.2010 - X B 10/10

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen

    Auszug aus BFH, 06.03.2013 - X B 139/12
    Insbesondere muss sich der Beschwerdeführer auch mit der bereits vorhandenen Rechtsprechung auseinandersetzen und substantiiert darlegen, weshalb nach seiner Ansicht diese Rechtsprechung keine Klärung herbeigeführt habe (vgl. nur BFH-Beschluss vom 17. März 2010 X B 10/10, BFH/NV 2012, 953, m.w.N.).
  • BFH, 17.03.2010 - X B 120/09

    Keine Bindung der Finanzgerichte an einen Freispruch in einem

    Auszug aus BFH, 06.03.2013 - X B 139/12
    Liegt die rechtliche Bedeutung bestimmter Tatsachen und die sich daraus ergebende Notwendigkeit, diese Tatsachen bei Gericht vorzubringen und zu substantiieren, zur Erreichung des Prozessziels auf der Hand, so stellt ein unterlassener Hinweis jedenfalls dann keine gegen § 76 Abs. 2 FGO verstoßende Pflichtverletzung dar, wenn der Kläger steuerlich beraten und im Prozess entsprechend vertreten wird (Senatsbeschluss vom 17. März 2010 X B 120/09, BFH/NV 2010, 1240, und BFH-Beschluss vom 19. März 2001 VII B 231/00, BFH/NV 2001, 1012, m.w.N.).
  • BFH, 22.03.2011 - X B 151/10

    Darlegungserfordernisse bei grundsätzlicher Bedeutung - Verfahrensmangel bei

    Auszug aus BFH, 06.03.2013 - X B 139/12
    Dazu muss dargelegt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchem Grunde die Beantwortung der Frage zweifelhaft und streitig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 22. März 2011 X B 151/10, BFH/NV 2011, 1165; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 116 Rz 32, 35, m.w.N.).
  • BFH, 12.07.2012 - I B 131/11

    Keine Überraschungsentscheidung bei Schriftsatzfrist

    Auszug aus BFH, 06.03.2013 - X B 139/12
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet das FG nicht, den Beteiligten die für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte anzudeuten und sie mit den Beteiligten umfassend zu erörtern (BFH-Beschluss vom 12. Juli 2012 I B 131/11, BFH/NV 2012, 1815).
  • BFH, 13.07.2012 - IX B 3/12

    NZB: Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; grundsätzliche

    Auszug aus BFH, 06.03.2013 - X B 139/12
    a) Eine Überraschungsentscheidung kann vorliegen, wenn das FG sein Urteil auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung nicht rechnen musste (BFH-Beschluss vom 13. Juli 2012 IX B 3/12, BFH/NV 2012, 1635).
  • BFH, 17.10.2012 - III B 68/12

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses verwitweter Alleinerziehender aus dem

    Auszug aus BFH, 06.03.2013 - X B 139/12
    Auch obliegt dem FG keine allgemeine Hinweispflicht in dem Sinne, dass es seine mögliche Beurteilung irgendwie andeuten müsse (BFH-Beschluss vom 17. Oktober 2012 III B 68/12, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 21.08.2013 - I B 60/12

    Minderung einer Rückstellung wegen künftiger Vorteile

    Auch obliegt dem FG keine allgemeine Hinweispflicht in dem Sinne, dass es seine mögliche Beurteilung irgendwie andeuten müsse (BFH-Beschlüsse vom 17. Oktober 2012 III B 68/12, BFH/NV 2013, 362, und vom 6. März 2013 X B 139/12, BFH/NV 2013, 978).
  • BFH, 13.09.2016 - X B 146/15

    Nichtzulassung der Revision bei behaupteten Schätzungsfehlern - Rüge eines

    Das Gesagte gilt erst Recht im Verhältnis zu einem Beteiligten, der --wie im Streitfall die Kläger-- rechtskundig beraten ist (vgl. Senatsbeschluss vom 6. März 2013 X B 139/12, BFH/NV 2013, 978, m.w.N.).
  • BFH, 21.08.2014 - X B 159/13

    Abweichung der Aufteilung eines Gesamtkaufpreises von den vertraglichen

    Das Gesagte gilt erst recht im Verhältnis zu einem Beteiligten, der wie im Streitfall die Kläger rechtskundig beraten ist (vgl. Senatsbeschluss vom 6. März 2013 X B 139/12, BFH/NV 2013, 978, m.w.N.).
  • BFH, 20.07.2017 - VIII B 107/16

    Schätzung durch das FG - Zulassung der Revision - Anforderungen an die

    Dies gilt erst Recht im Verhältnis zu einem Beteiligten, der --wie im Streitfall die Kläger-- rechtskundig beraten ist (vgl. BFH-Beschluss vom 6. März 2013 X B 139/12, BFH/NV 2013, 978, m.w.N.).
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