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   BFH, 15.04.2016 - X B 155/15   

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https://dejure.org/2016,14746
BFH, 15.04.2016 - X B 155/15 (https://dejure.org/2016,14746)
BFH, Entscheidung vom 15.04.2016 - X B 155/15 (https://dejure.org/2016,14746)
BFH, Entscheidung vom 15. April 2016 - X B 155/15 (https://dejure.org/2016,14746)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Bundesfinanzhof

    Anschlussprüfung trotz vernichteter Unterlagen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 193 Abs 1 AO, § 4 Abs 3 S 2 BpO
    Anschlussprüfung trotz vernichteter Unterlagen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zulässigkeit einer Anschlussprüfung mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rewis.io

    Anschlussprüfung trotz vernichteter Unterlagen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zulässigkeit einer Anschlussprüfung mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rechtsportal.de

    AO § 193 Abs. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zulässigkeit einer Anschlussprüfung mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Anschlussprüfung bei Erzielung von Gewinneinkünften zulässig; Verlust von Unterlagen steht der Durchführung einer Außenprüfung nicht entgegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anschlussprüfung - und die begründungslose Anordnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2016, 1066
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 16.09.2014 - X R 30/13

    Erweiterung des Prüfungszeitraums einer Außenprüfung wegen der Erwartung nicht

    Auszug aus BFH, 15.04.2016 - X B 155/15
    Die Bestimmung des Prüfungsumfangs ist eine von den Gerichten nur gemäß § 102 FGO zu überprüfende Ermessensentscheidung (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 16. September 2014 X R 30/13, BFH/NV 2015, 150, unter II.2.a aa, m.w.N.).

    c) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den vom Kläger angeführten BFH-Urteilen in BFH/NV 2015, 150, vom 1. August 1984 I R 138/80 (BFHE 142, 198, BStBl II 1985, 350), vom 25. April 1985 IV R 342/84 (BFH/NV 1987, 79) und vom 14. September 1993 VIII R 56/92 (BFH/NV 1994, 677), da sich diese ausschließlich mit Fällen der Prüfungserweiterung und nicht mit der Frage der Rechtmäßigkeit einer Anschlussprüfung befassen.

  • BFH, 01.08.1984 - I R 138/80

    Erweiterung des Prüfungszeitraums - Steuernachforderung - Wahrscheinlichkeit

    Auszug aus BFH, 15.04.2016 - X B 155/15
    c) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den vom Kläger angeführten BFH-Urteilen in BFH/NV 2015, 150, vom 1. August 1984 I R 138/80 (BFHE 142, 198, BStBl II 1985, 350), vom 25. April 1985 IV R 342/84 (BFH/NV 1987, 79) und vom 14. September 1993 VIII R 56/92 (BFH/NV 1994, 677), da sich diese ausschließlich mit Fällen der Prüfungserweiterung und nicht mit der Frage der Rechtmäßigkeit einer Anschlussprüfung befassen.
  • BFH, 24.06.2014 - X B 216/13

    Keine Prüfung der Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs durch den BFH -

    Auszug aus BFH, 15.04.2016 - X B 155/15
    Dazu muss ausgeführt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchem Grunde die Beantwortung der Frage zweifelhaft und streitig ist (Senatsbeschluss vom 24. Juni 2014 X B 216/13, BFH/NV 2014, 1888).
  • BFH, 31.01.2013 - X B 21/12

    Vorliegen von Scheinrechnungen - Geltendmachung von Verfahrensfehlern wegen

    Auszug aus BFH, 15.04.2016 - X B 155/15
    Hierin liegt jedoch nicht die Geltendmachung eines Revisionsgrundes, auch keines Verfahrensfehlers, sondern allein die Geltendmachung einer falschen materiellen Rechtsanwendung, die grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision führt (ständige BFH-Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 31. Januar 2013 X B 21/12, BFH/NV 2013, 759, m.w.N.).
  • BFH, 21.01.2014 - X B 181/13

    Anerkennung von Ehegatten-Arbeitsverhältnisses bei Einräumung einer Pkw-Nutzung -

    Auszug aus BFH, 15.04.2016 - X B 155/15
    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es insbesondere auch dann, wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den BFH geboten erscheinen lassen (Senatsbeschluss vom 21. Januar 2014 X B 181/13, BFH/NV 2014, 523, m.w.N.).
  • BFH, 12.01.2006 - XI B 43/05

    Zulässigkeit einer sog. Erstreckungsprüfung

    Auszug aus BFH, 15.04.2016 - X B 155/15
    Der Verlust von Unterlagen steht der Durchführung einer (solchen) Außenprüfung nicht entgegen (so schon BFH-Beschluss vom 12. Januar 2006 XI B 43/05, Steuer-Eildienst 2006, 1043, Rz 7).
  • BFH, 14.09.1993 - VIII R 56/92

    Verfahrensrecht; Zeitliche Erweiterung einer Prüfungsanordnung (§ 91 AO )

    Auszug aus BFH, 15.04.2016 - X B 155/15
    c) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den vom Kläger angeführten BFH-Urteilen in BFH/NV 2015, 150, vom 1. August 1984 I R 138/80 (BFHE 142, 198, BStBl II 1985, 350), vom 25. April 1985 IV R 342/84 (BFH/NV 1987, 79) und vom 14. September 1993 VIII R 56/92 (BFH/NV 1994, 677), da sich diese ausschließlich mit Fällen der Prüfungserweiterung und nicht mit der Frage der Rechtmäßigkeit einer Anschlussprüfung befassen.
  • BFH, 25.04.1985 - IV R 342/84

    Zulässigkeit einer Ausdehnung des Besteuerungszeitraums

    Auszug aus BFH, 15.04.2016 - X B 155/15
    c) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den vom Kläger angeführten BFH-Urteilen in BFH/NV 2015, 150, vom 1. August 1984 I R 138/80 (BFHE 142, 198, BStBl II 1985, 350), vom 25. April 1985 IV R 342/84 (BFH/NV 1987, 79) und vom 14. September 1993 VIII R 56/92 (BFH/NV 1994, 677), da sich diese ausschließlich mit Fällen der Prüfungserweiterung und nicht mit der Frage der Rechtmäßigkeit einer Anschlussprüfung befassen.
  • BFH, 07.06.2011 - X B 212/10

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Erheblichkeit

    Auszug aus BFH, 15.04.2016 - X B 155/15
    Anders kann es sich lediglich dann verhalten, wenn das angefochtene Urteil derart schwerwiegende Fehler bei der Auslegung des revisiblen Rechts aufweist, dass die Entscheidung des FG objektiv willkürlich erscheint oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Juni 2011 X B 212/10, BFH/NV 2011, 1709).
  • BFH, 18.08.2020 - VII R 34/18

    Übertragung von Prüfungsbefugnissen nach dem MiLoG auf die Zollverwaltung -

    Ergibt die angeordnete Prüfung, dass die Klägerin als ausländische Arbeitgeberin in den Anwendungsbereich des MiLoG fällt und dass sie tatsächlich gegen die ihr danach obliegenden Pflichten verstoßen hat, wäre das HZA berechtigt und unter Umständen auch verpflichtet, im Wege einer Anschlussprüfung oder einer sog. Erweiterungsanordnung (zur Unterscheidung vgl. BFH-Beschluss vom 15.04.2016 - X B 155/15, BFH/NV 2016, 1139, Rz 10) weitere Zeiträume und ggf. auch weitere Arbeitnehmer in die Prüfung mit einzubeziehen, um den tatsächlichen Umfang der Pflichtverstöße zu ermitteln.
  • BFH, 18.08.2020 - VII R 12/19

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18.08.2020 VII R 34/18 - Übertragung

    Ergibt die angeordnete Prüfung, dass die Klägerin als ausländische Arbeitgeberin in den Anwendungsbereich des MiLoG fällt und dass sie tatsächlich gegen die ihr danach obliegenden Pflichten verstoßen hat, wäre das HZA berechtigt und unter Umständen auch verpflichtet, im Wege einer Anschlussprüfung oder einer sog. Erweiterungsanordnung (zur Unterscheidung vgl. BFH-Beschluss vom 15.04.2016 - X B 155/15, BFH/NV 2016, 1139, Rz 10) weitere Zeiträume und ggf. auch weitere Arbeitnehmer in die Prüfung miteinzubeziehen, um den tatsächlichen Umfang der Pflichtverstöße zu ermitteln.
  • BFH, 18.08.2020 - VII R 35/18

    Übertragung von Prüfungsbefugnissen nach dem MiLoG auf die Zollverwaltung -

    Ergibt die angeordnete Prüfung, dass die Klägerin als ausländische Arbeitgeberin in den Anwendungsbereich des MiLoG fällt und dass sie tatsächlich gegen die ihr danach obliegenden Pflichten verstoßen hat, wäre das HZA berechtigt und unter Umständen auch verpflichtet, im Wege einer Anschlussprüfung oder einer sog. Erweiterungsanordnung (zur Unterscheidung vgl. BFH-Beschluss vom 15.04.2016 - X B 155/15, BFH/NV 2016, 1139, Rz 10) weitere Zeiträume und ggf. auch weitere Arbeitnehmer in die Prüfung miteinzubeziehen, um den tatsächlichen Umfang der Pflichtverstöße zu ermitteln.
  • BFH, 29.03.2022 - XI B 72/21

    (Umsatzsteuerpflicht für Tennisunterricht)

    Der Kläger legt mit seinem im Stil einer Revisionsbegründung gehaltenen Beschwerdevorbringen im Übrigen keinen Revisionszulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO dar, sondern rügt im Kern die aus seiner Sicht "fehlerhafte [materielle] Rechtsanwendung" durch das FG, wobei eine solche Rüge grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision führt (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 15.04.2016 - X B 155/15, BFH/NV 2016, 1139, Rz 13; vom 18.07.2017 - XI B 24/17, BFH/NV 2018, 60, Rz 29; vom 15.10.2021 - VIII B 130/20, BFH/NV 2022, 97, Rz 18).
  • BFH, 15.10.2021 - VIII B 130/20

    Zur Zulässigkeit einer dritten Anschlussprüfung

    Mit seinen weitergehenden Einwendungen gegen die Ausführungen des FG zur Zulässigkeit der Prüfungsanordnung legt der Kläger keinen Revisionszulassungsgrund dar, sondern rügt die falsche materielle Rechtsanwendung durch das FG, die grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision führt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 15.04.2016 - X B 155/15, BFH/NV 2016, 1139, und vom 18.07.2017 - XI B 24/17, BFH/NV 2018, 60).
  • BFH, 19.09.2016 - X B 159/15

    Sachaufklärung - Beweislastentscheidung

    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es insbesondere auch dann, wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den Bundesfinanzhof (BFH) geboten erscheinen lassen (Senatsbeschluss vom 15. April 2016 X B 155/15, BFH/NV 2016, 1139, m.w.N.).
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