Rechtsprechung
   BFH, 31.01.2013 - X B 21/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,3686
BFH, 31.01.2013 - X B 21/12 (https://dejure.org/2013,3686)
BFH, Entscheidung vom 31.01.2013 - X B 21/12 (https://dejure.org/2013,3686)
BFH, Entscheidung vom 31. Januar 2013 - X B 21/12 (https://dejure.org/2013,3686)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,3686) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Vorliegen von Scheinrechnungen - Geltendmachung von Verfahrensfehlern wegen Verstoßes gegen die richterliche Sachaufklärungspflicht und wegen Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens

  • openjur.de

    Vorliegen von Scheinrechnungen; Geltendmachung von Verfahrensfehlern wegen Verstoßes gegen die richterliche Sachaufklärungspflicht und wegen Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § 96 Abs 1 S 1
    Vorliegen von Scheinrechnungen - Geltendmachung von Verfahrensfehlern wegen Verstoßes gegen die richterliche Sachaufklärungspflicht und wegen Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens

  • Bundesfinanzhof

    Vorliegen von Scheinrechnungen - Geltendmachung von Verfahrensfehlern wegen Verstoßes gegen die richterliche Sachaufklärungspflicht und wegen Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 S 1 FGO, § 96 Abs 1 S 1 FGO
    Vorliegen von Scheinrechnungen - Geltendmachung von Verfahrensfehlern wegen Verstoßes gegen die richterliche Sachaufklärungspflicht und wegen Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens

  • rewis.io

    Vorliegen von Scheinrechnungen - Geltendmachung von Verfahrensfehlern wegen Verstoßes gegen die richterliche Sachaufklärungspflicht und wegen Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Begriff des Verfahrensfehlers im Sinne von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO

  • datenbank.nwb.de

    Verstoß gegen die richterliche Sachaufklärungspflicht; Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens; Vorliegen von Scheinrechnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulassung der Revision bei Geltendmachung einer Verletzung der Sachverhalts- und Beweiswürdigung durch das Gericht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 25.07.2012 - X B 144/11

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen eines Verfahrensfehlers gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 3

    Auszug aus BFH, 31.01.2013 - X B 21/12
    Es ist vielmehr im Allgemeinen davon auszugehen, dass ein Gericht auch denjenigen Akteninhalt in Erwägung gezogen hat, mit dem es sich in den schriftlichen Entscheidungsgründen nicht ausdrücklich auseinandergesetzt hat (Senatsbeschluss vom 25. Juli 2012 X B 144/11, BFH/NV 2012, 1982, m.w.N.).

    Darin liegt jedoch nicht die Geltendmachung eines Verfahrensfehlers, sondern falscher materieller Rechtsanwendung, die grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision führt (ständige BFH-Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss in BFH/NV 2012, 1982, m.w.N.).

    Sachverhalts- und Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2012, 1982).

  • BFH, 18.12.1998 - X B 95/98

    NZB; Rüge der fehlerhaften Beweiswürdigung

    Auszug aus BFH, 31.01.2013 - X B 21/12
    Dagegen kann die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, verfahrensfehlerhaft sein, wenn das FG seiner Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) nicht nachkommt oder Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt lässt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 7. Juli 2011 V R 53/10, BFHE 234, 548, und Senatsbeschluss vom 18. Dezember 1998 X B 95/98, BFH/NV 1999, 811, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 30.04.2008 - VI B 131/07

    Verfahrensmangel durch Übergehen eines Beweisantrags - Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 31.01.2013 - X B 21/12
    Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich, das Beweismittel unerreichbar, unzulässig oder absolut untauglich ist oder wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann (BFH-Beschluss vom 30. April 2008 VI B 131/07, BFH/NV 2008, 1475, m.w.N.).
  • BFH, 07.07.2011 - V R 53/10

    Umsatzsteuerrechtliche Organschaft: Anforderungen an organisatorische

    Auszug aus BFH, 31.01.2013 - X B 21/12
    Dagegen kann die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, verfahrensfehlerhaft sein, wenn das FG seiner Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) nicht nachkommt oder Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt lässt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 7. Juli 2011 V R 53/10, BFHE 234, 548, und Senatsbeschluss vom 18. Dezember 1998 X B 95/98, BFH/NV 1999, 811, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 27.06.2012 - X B 62/11

    Nichtberücksichtigung von Tatsachen als Verfahrensfehler

    Auszug aus BFH, 31.01.2013 - X B 21/12
    a) Einwendungen gegen die finanzgerichtliche Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und deshalb der Nachprüfung durch den BFH im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde grundsätzlich entzogen (ständige Rechtsprechung des BFH, siehe Senatsbeschluss vom 27. Juni 2012 X B 62/11, BFH/NV 2012, 1625, m.w.N.).
  • BGH, 07.11.2000 - 1 StR 303/00

    Betrug; Beweisantrag; Fehlerhafte Beweiswürdigung (Wahrunterstellung);

    Auszug aus BFH, 31.01.2013 - X B 21/12
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 7. November 2000  1 StR 303/00, Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht 2001, 150) im konkreten Einzelfall ausnahmsweise geboten sein kann, die als wahr unterstellte Tatsache im Rahmen der Beweiswürdigung mit zu erwägen.
  • BFH, 17.11.2015 - X R 3/14

    Betriebsausgabenabzug trotz nicht erbrachter Eingangsleistung - fehlerhafte

    Eine Zahlung an einen Scheinunternehmer bzw. auf eine Scheinrechnung ist dann vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen, wenn der Zahlende weiß, dass die Rechnung nur zum Schein gestellt ist, weil es dann an der subjektiven Voraussetzung des Betriebsausgabenabzugs --der Eignung, dem Betrieb zu dienen-- fehlt (vgl. z.B. die Sachverhalte, die den Senatsbeschlüssen vom 31. Januar 2013 X B 21/12, BFH/NV 2013, 759, und vom 20. November 2013 X B 164/13, BFH/NV 2014, 374 zugrunde lagen).
  • BFH, 04.06.2014 - X B 95/13

    Nichtigkeit eines Schätzungsbescheides - Indizienbeweis bei fehlenden

    Hierin liegt jedoch nicht eine Geltendmachung eines Verfahrensfehlers, sondern einer falschen materiellen Rechtsanwendung, die grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision führt (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, z.B. Senatsbeschluss vom 31. Januar 2013 X B 21/12, BFH/NV 2013, 759, m.w.N.).

    Insbesondere hat das FG nicht Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt gelassen, was verfahrensfehlerhaft gewesen wäre (vgl. insoweit etwa Senatsbeschluss in BFH/NV 2013, 759, m.w.N.).

  • BFH, 04.03.2015 - X B 39/14

    Korrektur eines Flüchtigkeitsfehlers; Teilnichtigkeit eines Bescheides bei

    Hierin liegt jedoch nicht eine Geltendmachung eines Verfahrensfehlers, sondern einer falschen materiellen Rechtsanwendung, die grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision führt (ständige BFH-Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 31. Januar 2013 X B 21/12, BFH/NV 2013, 759, m.w.N.).
  • BFH, 10.11.2016 - X B 85/16

    Unrichtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung - Fristwahrung durch Eingang bei der

    Hierin liegt jedoch nicht eine Geltendmachung eines Revisionsgrunds, sondern allein die Geltendmachung einer falschen materiellen Rechtsanwendung, die grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision führt (ständige BFH-Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 31. Januar 2013 X B 21/12, BFH/NV 2013, 759, m.w.N.).
  • BFH, 15.04.2016 - X B 155/15

    Anschlussprüfung trotz vernichteter Unterlagen

    Hierin liegt jedoch nicht die Geltendmachung eines Revisionsgrundes, auch keines Verfahrensfehlers, sondern allein die Geltendmachung einer falschen materiellen Rechtsanwendung, die grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision führt (ständige BFH-Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 31. Januar 2013 X B 21/12, BFH/NV 2013, 759, m.w.N.).
  • BFH, 09.09.2015 - V B 166/14

    Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen - Keine Vertrauensschutz

    Hierin liegt jedoch nicht die Geltendmachung eines Verfahrensfehlers, sondern die einer falschen materiellen Rechtsanwendung, die grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision führt (ständige BFH-Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 31. Januar 2013 X B 21/12, BFH/NV 2013, 759).
  • BFH, 16.08.2013 - III B 28/12

    Darlegungsanforderungen an die Rüge einer greifbar gesetzwidrigen Entscheidung -

    Darin liegt jedoch die Geltendmachung eines materiellen Fehlers, der grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision führt (ständige BFH-Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 31. Januar 2013 X B 21/12, BFH/NV 2013, 759, m.w.N.).
  • BFH, 21.08.2013 - X B 150/12

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung von Wohnmobilen - Anforderungen an die

    Eine unzutreffende Würdigung des Sachverhalts ist aber --sollte sie denn vorliegen-- kein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO und damit kein Verfahrensfehler, sondern ein materiell-rechtlicher Mangel (Senatsbeschluss vom 31. Januar 2013 X B 21/12, BFH/NV 2013, 759).
  • BFH, 12.01.2016 - X B 79/15

    Widerruf der Einverständniserklärung zur Entscheidung durch den konsentierten

    Hierin liegt jedoch nicht eine Geltendmachung eines Verfahrensfehlers, sondern einer falschen materiellen Rechtsanwendung, die grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision führt (ständige BFH-Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 31. Januar 2013 X B 21/12, BFH/NV 2013, 759, m.w.N.).
  • BFH, 11.07.2013 - III B 8/12

    Rüge unterlassener Aktenbeiziehung und unzutreffender Würdigung einer

    Darin liegt die Geltendmachung eines materiellen Fehlers, der grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision führt (ständige BFH-Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 31. Januar 2013 X B 21/12, BFH/NV 2013, 759, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht