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   BFH, 09.08.2007 - X B 210/06   

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https://dejure.org/2007,14703
BFH, 09.08.2007 - X B 210/06 (https://dejure.org/2007,14703)
BFH, Entscheidung vom 09.08.2007 - X B 210/06 (https://dejure.org/2007,14703)
BFH, Entscheidung vom 09. August 2007 - X B 210/06 (https://dejure.org/2007,14703)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77

    Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die

    Auszug aus BFH, 09.08.2007 - X B 210/06
    Nach dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 27. November 1978 GrS 8/77 (BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213) fehlt es bei Auslandsgruppenreisen an einem offensichtlichen und unmittelbaren betrieblichen (beruflichen) Anlass im Gegensatz z.B. zu den Fällen, in denen ein Geschäftsfreund aufgesucht worden ist oder der Steuerpflichtige auf einer Tagung einen Vortrag gehalten hat.

    Dies ist insbesondere fraglich, wenn der Steuerpflichtige Anlagen und Einrichtungen gleicher Art auch im Inland oder im näher liegenden Ausland besichtigen könnte und wenn die Aufwendungen für die Reise im Verhältnis zur Größe und Bedeutung des Betriebs und auch im Hinblick auf die Reisedauer als unangemessen erscheinen (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213, unter C.II.1.a).

    Ob --ausnahmsweise-- der häufige Ortswechsel betrieblich veranlasst ist, hängt von den tatsächlichen Besonderheiten des jeweiligen Streitfalles ab (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213, unter C.II.1.c).

    Dies ist im Interesse der steuerlichen Gerechtigkeit zu vermeiden (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213, unter C.II.1.d).

    Diese vom Großen Senat des BFH im Beschluss in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213 (für Auslandsgruppenreisen) entwickelten und in der bisherigen ständigen Rechtsprechung angewendeten Leitlinien hat das FG der angefochtenen Entscheidung zugrunde gelegt.

    Nicht umsonst grenzt sich der Vorlagebeschluss in BFHE 214, 354, BStBl II 2007, 121 (unter D, letzter Absatz) von dem im Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213 beurteilten Fall ausdrücklich ab.

  • BFH, 20.07.2006 - VI R 94/01

    Aufteilung der Aufwendungen für die Hinreise und Rückreise bei gemischt

    Auszug aus BFH, 09.08.2007 - X B 210/06
    Im Vorlagebeschluss vom 20. Juli 2006 VI R 94/01 (BFHE 214, 354, BStBl II 2007, 121) habe der VI. Senat des BFH die folgende Auffassung vertreten: Den einzelnen Reisebestandteilen seien regelmäßig bestimmte Aufwendungen einzeln zurechenbar.

    Sie werden nach Auffassung des angerufenen Senats durch den Vorlagebeschluss des VI. Senats des BFH in BFHE 214, 354, BStBl II 2007, 121 nicht in Frage gestellt.

    Nicht umsonst grenzt sich der Vorlagebeschluss in BFHE 214, 354, BStBl II 2007, 121 (unter D, letzter Absatz) von dem im Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213 beurteilten Fall ausdrücklich ab.

  • BFH, 21.08.1995 - VI R 47/95

    Kein Werbungskostenabzug von Aufwendungen für eine Auslandsreise, bei der neben

    Auszug aus BFH, 09.08.2007 - X B 210/06
    Der beschließende (VI.) Senat halte an seiner insbesondere in den Urteilen vom 21. August 1995 VI R 47/95 (BFHE 179, 37, BStBl II 1996, 10) und vom 21. November 1997 VI R 24/97 (BFH/NV 1998, 449) vertretenen entgegenstehenden Auffassung nicht mehr fest.
  • BFH, 21.11.1997 - VI R 24/97

    Werbungskostenabzug bei Ferienreisen einer Kindesbetreuerin

    Auszug aus BFH, 09.08.2007 - X B 210/06
    Der beschließende (VI.) Senat halte an seiner insbesondere in den Urteilen vom 21. August 1995 VI R 47/95 (BFHE 179, 37, BStBl II 1996, 10) und vom 21. November 1997 VI R 24/97 (BFH/NV 1998, 449) vertretenen entgegenstehenden Auffassung nicht mehr fest.
  • BFH, 19.01.2012 - VI R 3/11

    Werbungskostenabzug bei Teilnahme an Auslandsgruppenreisen

    Nicht jede von einem Fachverband veranstaltete Reise ist als beruflich veranlasst anzusehen (BFH-Beschluss vom 9. August 2007 X B 210/06, BFH/NV 2007, 2106).
  • FG Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 3 K 255/07

    Steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für die Teilnahme an einer Gruppenreise

    Für die Prüfung der steuerrechtlichen Anerkennung einer --auch im Streitfall vorliegenden-- Gruppenreise sind nach dem insoweit grundlegenden Beschluss des Großen Senats des BFH vom 27. November 1978 GrS 8/77 (BFHE 126, 533 , BStBl II 1979, 213, unter C.I.1.; vgl. aus neuerer Zeit z.B. BFH-Beschluss vom 9. August 2007 X B 210/06, BFH/NV 2007, 2106) folgende Merkmale als gewichtige Indizien entweder für eine private oder für eine betriebliche (berufliche) Veranlassung anzusehen, die der erkennende Senat zu prüfen und gegeneinander abzuwägen hat:.
  • FG Köln, 14.11.2013 - 10 K 1356/13

    Kosten für von der Bundeszahnärztekammer anerkannte Shaolin-Kurse auf Mallorca

    Allerdings ist nicht jede von einem Fachverband organisierte Reise als betrieblich veranlasst anzusehen (BFH, Urteil vom 09.08.2007 X B 210/06, BFH/NV 2007, 2106).
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