Rechtsprechung
   BFH, 01.04.2008 - X B 224/07   

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https://dejure.org/2008,15655
BFH, 01.04.2008 - X B 224/07 (https://dejure.org/2008,15655)
BFH, Entscheidung vom 01.04.2008 - X B 224/07 (https://dejure.org/2008,15655)
BFH, Entscheidung vom 01. April 2008 - X B 224/07 (https://dejure.org/2008,15655)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ordnungsgemäße Darlegung von Verfahrensmängeln: Verletzung der richterlichen Hinweispflicht; Bindungswirkung rechtskräftiger Gerichtsentscheidungen

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 110 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; GVG § 17 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umstände des einzelnen Falles, Mitwirkung der Beteiligten und deren individuelle Möglichkeiten als Kriterien zur Bestimmung des Umfanges der richterlichen Hinweispflicht; Darlegung des Beruhens eines angegriffenen Urteils auf einem behaupteten Verfahrensmangel als ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 30.08.2001 - IV B 79/01

    Darlegung der Revisionszulassungsgründe

    Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 224/07
    Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn das angefochtene Urteil derart schwerwiegende Mängel bei der Auslegung revisiblen Rechts aufweist, dass die Entscheidung des FG objektiv willkürlich erscheint oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 30. August 2001 IV B 79, 80/01, BFHE 196, 30, BStBl II 2001, 837; ferner Lange, Deutsche Steuer-Zeitung 2002, 782, 784).
  • BFH, 21.11.2001 - III B 66/01

    Verfahrensmangel; Widerruf des Verzichts auf mündliche Verhandlung?

    Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 224/07
    Für die schlüssige Rüge der Verletzung der Hinweispflicht durch das Gericht ist nicht nur anzugeben, worauf das Gericht hätte hinweisen sollen, sondern auch, was die Beteiligten im Falle des Hinweises konkret vorgetragen bzw. inwieweit sie ihren Klageantrag umgestellt hätten und inwiefern das angefochtene Urteil --nach der insoweit maßgebenden materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts-- auf dem vermeintlichen Verfahrensmangel beruhen kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 5. Mai 2000 III B 14/00, BFH/NV 2000, 1349, und vom 21. November 2001 III B 66/01, BFH/NV 2002, 517).
  • BFH, 05.05.2000 - III B 14/00

    Verfahrensmängel; Fürsorgepflicht des Gerichts; Verstoß gegen die

    Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 224/07
    Für die schlüssige Rüge der Verletzung der Hinweispflicht durch das Gericht ist nicht nur anzugeben, worauf das Gericht hätte hinweisen sollen, sondern auch, was die Beteiligten im Falle des Hinweises konkret vorgetragen bzw. inwieweit sie ihren Klageantrag umgestellt hätten und inwiefern das angefochtene Urteil --nach der insoweit maßgebenden materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts-- auf dem vermeintlichen Verfahrensmangel beruhen kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 5. Mai 2000 III B 14/00, BFH/NV 2000, 1349, und vom 21. November 2001 III B 66/01, BFH/NV 2002, 517).
  • BFH, 17.09.2019 - VII R 5/18

    Tabelleneintrag im Insolvenzverfahren gemäß § 178 Abs. 3 InsO auch im

    Soweit keine Änderungsnorm eingreift, können sie eine erneute Entscheidung in derselben Sache nicht verlangen, da über denselben Gegenstand nur einmal entschieden werden kann (BGH-Beschluss in ZInsO 2005, 372; BFH-Beschluss vom 01.04.2008 - X B 224/07, BFH/NV 2008, 1187; Gräber/ Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 110 Rz 12).
  • BFH, 11.02.2021 - VI R 37/18

    Zur Bindungswirkung rechtskräftiger Revisionsurteile gemäß § 110 Abs. 1 Satz 1

    Denn § 110 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FGO steht jeder erneuten, sei es auch nur einer wiederholenden oder bestätigenden (gerichtlichen) Entscheidung über die bereits einmal rechtskräftig festgestellte Rechtsfolge entgegen (BFH-Beschluss vom 01.04.2008 - X B 224/07, BFH/NV 2008, 1187; Gräber/Ratschow, a.a.O., § 110 Rz 12).
  • BFH, 26.04.2018 - XI B 117/17

    Konkludente Vereinbarung der Unverzinslichkeit eines Darlehens; Verfahrensfehler

    Der Erfolg einer Klage soll nicht an der Rechtsunerfahrenheit des Klägers, zumal in Formsachen, scheitern (BFH-Beschlüsse vom 1. April 2008 X B 224/07, BFH/NV 2008, 1187, unter 2.a, Rz 10; vom 10. August 2016 VI B 10/16, BFH/NV 2017, 45, Rz 12).
  • FG Köln, 01.10.2015 - 4 K 3544/11

    Durchbrechung der materiellen Rechtskraft nach Steuerfestsetzung gemäß § 100 Abs.

    Dies ergebe sich aus dem BFH-Beschluss vom 1.4.2008 X B 224/07, BFH/NV 2008, 1187.

    Inwieweit sich demgegenüber - wie der Beklagte meint - aus dem Beschluss des BFH vom 1. April 2008 X B 224/07, BFH/NV 2008, 1187, eine Beschränkung der möglichen Beschwer durch einen Umsetzungsbescheid gemäß § 100 Abs. 2 S. 3 FGO auf die Richtigkeit der Steuerberechnung ergeben soll, vermag der Senat nicht nachzuvollziehen.

  • BFH, 27.08.2014 - XI B 32/14

    Rechtskraftwirkung klageabweisender Urteile bei behaupteter Verkennung des

    Denn rechtskräftige Gerichtsentscheidungen --wie hier-- binden die Beteiligten und ihre Rechtsnachfolger mit der Folge, dass sich jede neue Entscheidung über eine einmal rechtskräftig festgestellte Rechtsfolge verbietet (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 1. April 2008 X B 224/07, BFH/NV 2008, 1187; vom 30. Mai 2012 III B 239/11, BFH/NV 2012, 1470, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 25.11.2014 - X B 98/14

    Urteilsaufhebung entsprechend § 127 FGO im NZB-Verfahren - richterliche Hinweis-

    Nach den Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BFH-Beschluss vom 9. März 2012 VI B 121/11, BFH/NV 2012, 1157, m.w.N.) spricht vieles dafür, dass die Verfahrensrüge --ungeachtet der hier geltenden Darlegungsanforderungen im Übrigen (s. dazu Senatsbeschluss vom 1. April 2008 X B 224/07, BFH/NV 2008, 1187, unter 2.a, m.w.N.)-- schon aus diesem Grunde hätte erfolglos bleiben müssen.
  • BFH, 11.03.2013 - I B 95/12

    Rüge des Verstoßes gegen die Gewährung eines fairen Verfahrens

    Der Vortrag lässt nicht nur außer Acht, dass die Prozessfürsorgepflicht des § 76 Abs. 2 FGO, die in erster Linie der Gewährleistung eines fairen Verfahrens, der Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör sowie der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen dient (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. November 2007 VIII B 25/07, BFH/NV 2008, 241), auch bei Rechtsunkundigen keine umfassende Hinweispflicht begründet (z.B. BFH-Beschluss vom 20. Juli 2011 X B 36/11, BFH/NV 2011, 2079; Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 76 Rz 54, m.w.N.) und der Beschwerdeführer --selbst bei Vorliegen eines Verstoßes gegen die aus § 76 Abs. 2 FGO einzelfallbezogen abzuleitenden Pflichten (vgl. zur Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung z.B. BFH-Beschluss vom 25. August 2000 VII B 30/00, BFH/NV 2001, 294)-- die Entscheidungserheblichkeit des gerügten Verfahrensmangels für das vorinstanzliche Urteil darzulegen hat (BFH-Beschlüsse vom 1. April 2008 X B 224/07, BFH/NV 2008, 1187; vom 1. April 2008 X B 135/07, juris).
  • BFH, 15.07.2008 - I B 215/07

    Darlegung von Gründen für eine Zulassung der Revision: Revisionszulassungsgrundes

    Die Klägerin hat indessen nicht vorgetragen, inwieweit ein entsprechender vorheriger Hinweis die Entscheidung des FG hätte beeinflussen können (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 1. April 2008 X B 224/07, BFH/NV 2008, 1187).
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