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   BFH, 29.09.2000 - X B 23/00   

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BFH, 29.09.2000 - X B 23/00 (https://dejure.org/2000,2216)
BFH, Entscheidung vom 29.09.2000 - X B 23/00 (https://dejure.org/2000,2216)
BFH, Entscheidung vom 29. September 2000 - X B 23/00 (https://dejure.org/2000,2216)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz - Baugenehmigung - Ferienwohnung - Dauernutzung einer Wohnung - Dauerwohnrecht - Vertrauensschutz

  • Judicialis

    BFHEntlG Art. 1 Nr. 6; ; EStG § 10 e; ; EStG § 10e Abs. 1; ; BauGB § 29; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 3

 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 18.11.1998 - X R 110/95

    Wohneigentumsförderung für Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 29.09.2000 - X B 23/00
    Nach der Rechtsprechung des Senats liegt eine --die Begünstigung nach § 10e Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ausschließende-- Ferien- oder Wochenendwohnung unabhängig von ihrer ggf. gegebenen Eignung und auch tatsächlichen Verwendung zur Dauernutzung schon dann vor, wenn sie baurechtlich nicht ganzjährig bewohnt werden darf (Urteile vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815; vom 31. Mai 1995 X R 140/93, BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720; vom 18. November 1998 X R 110/95 BFHE 187, 488, BStBl II 1999, 225).

    Eine Änderung dieser Nutzung im Sinne eines Dauerwohnrechts setzt nämlich nach der Rechtsprechung des Senats eine entsprechende ausdrückliche Genehmigung der Bauordnungsbehörde nach § 29 des Baugesetzbuchs (BauGB) voraus, die nicht rückwirkend, sondern erst für die Zukunft Wirkung entfaltet (Senatsentscheidung in BFHE 187, 488, BStBl II 1999, 225).

  • BFH, 20.02.1980 - II B 26/79

    Abweichung gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz

    Auszug aus BFH, 29.09.2000 - X B 23/00
    So lässt der Einwand des Klägers, das FG habe "den (nach Rechtsprechung und Schrifttum zu gewährenden) Vertrauensschutz nicht beachtet", nicht die Rüge abweichender Rechtssätze, sondern allenfalls die Rüge materiell-rechtlich fehlerhafter Entscheidung erkennen, die allein keine Abweichung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO darstellt (BFH-Beschlüsse vom 20. Februar 1980 II B 26/79, BFHE 129, 313, BStBl II 1980, 211, und vom 31. Januar 1994 V B 142/93, BFH/NV 1995, 883).
  • BFH, 30.09.1981 - II R 56/78

    Packwagen - Schausteller - Zulassungsverfahren - Kraftfahrzeugsteuer -

    Auszug aus BFH, 29.09.2000 - X B 23/00
    Auch hinsichtlich der behaupteten Abweichung der FG-Entscheidung von den BFH-Urteilen vom 30. September 1981 II R 56/78 (BFHE 134, 367, BStBl II 1982, 82) und vom 26. November 1991 VII R 88/90 (BFH/NV 1992, 414) fehlt die nach § 115 Abs. 3 FGO gebotene Gegenüberstellung der abstrakten Rechtssätze einerseits des FG und andererseits des BFH.
  • BFH, 09.02.1999 - X B 63/98

    Eigenheimförderung; Wohnungen im Sondernutzungsgebiet

    Auszug aus BFH, 29.09.2000 - X B 23/00
    Dies gilt selbst dann, wenn eine solche Nutzungsgenehmigung "wegen Funktionslosigkeit des Bebauungsplanes" --möglicherweise aufgrund einer Duldung der Gemeinde wie auch der Baugenehmigungsbehörde-- hätte erteilt werden müssen (Urteil des Senats vom 13. Dezember 1995 X R 103/94, BFH/NV 1996, 536; Beschluss des Senats vom 9. Februar 1999 X B 63/98, BFH/NV 1999, 924).
  • BFH, 13.12.1995 - X R 103/94

    Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte beim Abzug der Lohnsteuer

    Auszug aus BFH, 29.09.2000 - X B 23/00
    Dies gilt selbst dann, wenn eine solche Nutzungsgenehmigung "wegen Funktionslosigkeit des Bebauungsplanes" --möglicherweise aufgrund einer Duldung der Gemeinde wie auch der Baugenehmigungsbehörde-- hätte erteilt werden müssen (Urteil des Senats vom 13. Dezember 1995 X R 103/94, BFH/NV 1996, 536; Beschluss des Senats vom 9. Februar 1999 X B 63/98, BFH/NV 1999, 924).
  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 29.09.2000 - X B 23/00
    Diesen Anforderungen entspricht nur eine Begründung, die die abstrakten Rechtssätze des vorinstanzlichen Urteils und die abstrakten Rechtssätze der Divergenzentscheidung(en) des BFH so genau bezeichnet, dass eine Abweichung erkennbar wird (BFH-Beschlüsse vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479, 480; vom 29. Juni 1987 X B 26/87, BFH/NV 1988, 239).
  • BFH, 26.11.1991 - VII R 88/90

    Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Zugmaschinen zur Verwendung in einem

    Auszug aus BFH, 29.09.2000 - X B 23/00
    Auch hinsichtlich der behaupteten Abweichung der FG-Entscheidung von den BFH-Urteilen vom 30. September 1981 II R 56/78 (BFHE 134, 367, BStBl II 1982, 82) und vom 26. November 1991 VII R 88/90 (BFH/NV 1992, 414) fehlt die nach § 115 Abs. 3 FGO gebotene Gegenüberstellung der abstrakten Rechtssätze einerseits des FG und andererseits des BFH.
  • BFH, 28.03.1990 - X R 160/88

    Begriff der Ferien- und Wochenendwohnung

    Auszug aus BFH, 29.09.2000 - X B 23/00
    Nach der Rechtsprechung des Senats liegt eine --die Begünstigung nach § 10e Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ausschließende-- Ferien- oder Wochenendwohnung unabhängig von ihrer ggf. gegebenen Eignung und auch tatsächlichen Verwendung zur Dauernutzung schon dann vor, wenn sie baurechtlich nicht ganzjährig bewohnt werden darf (Urteile vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815; vom 31. Mai 1995 X R 140/93, BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720; vom 18. November 1998 X R 110/95 BFHE 187, 488, BStBl II 1999, 225).
  • BFH, 31.01.1994 - V B 142/93

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 29.09.2000 - X B 23/00
    So lässt der Einwand des Klägers, das FG habe "den (nach Rechtsprechung und Schrifttum zu gewährenden) Vertrauensschutz nicht beachtet", nicht die Rüge abweichender Rechtssätze, sondern allenfalls die Rüge materiell-rechtlich fehlerhafter Entscheidung erkennen, die allein keine Abweichung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO darstellt (BFH-Beschlüsse vom 20. Februar 1980 II B 26/79, BFHE 129, 313, BStBl II 1980, 211, und vom 31. Januar 1994 V B 142/93, BFH/NV 1995, 883).
  • BFH, 29.06.1987 - X B 26/87

    Genaue Bezeichnung eines Zulassungsgrundes einer Revision durch den

    Auszug aus BFH, 29.09.2000 - X B 23/00
    Diesen Anforderungen entspricht nur eine Begründung, die die abstrakten Rechtssätze des vorinstanzlichen Urteils und die abstrakten Rechtssätze der Divergenzentscheidung(en) des BFH so genau bezeichnet, dass eine Abweichung erkennbar wird (BFH-Beschlüsse vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479, 480; vom 29. Juni 1987 X B 26/87, BFH/NV 1988, 239).
  • BFH, 27.03.1992 - III B 547/90

    Anforderungen an Darlegung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung

  • BFH, 31.05.1995 - X R 140/93

    Wohnungen in einem Sondernutzungsgebiet i.S. von § 10 BauNVO sind grds. nicht

  • BFH, 24.11.1994 - V B 80/94

    Erläuterungen und Vervollständigungen der Zulassungsgründe

  • BFH, 15.03.2002 - X B 175/01

    Überraschungsentscheidung; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten;

    Hinsichtlich der behaupteten Abweichung der FG-Entscheidung von dem BFH-Urteil vom 15. März 1973 VIII R 90/70 (BFHE 109, 254, BStBl II 1973, 591) fehlt die nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO n.F. gebotene Gegenüberstellung der abstrakten Rechtssätze des FG einerseits und des BFH andererseits (BFH-Beschluss vom 29. September 2000 X B 23/00, BFH/NV 2001, 437, m.w.N.).

    Der Einwand der Kläger, das FG habe nicht beachtet, dass sie bereits im Dezember 1994 sämtliche Rechte der Käufer des rechtsgültigen und genehmigten Grundstückskaufvertrags erworben und deshalb den Besitz an der Wohnung "in Erwartung des Eigentumserwerbs" innegehabt hätten, lässt nicht die Rüge abweichender Rechtssätze, sondern allenfalls die Rüge materiell-rechtlich fehlerhafter Entscheidung erkennen, die für sich allein keine Abweichung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO n.F. darstellt (vgl. BFH in BFH/NV 2001, 437, m.w.N.).

  • BFH, 15.06.2011 - IV B 143/09

    Zeitpunkt des Entschlusses zur Betriebsaufgabe - Darlegungen zur Rüge eines

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich der Anforderungen an ihre Begründung nur nach den innerhalb der Begründungsfrist vorgebrachten Ausführungen zu beurteilen, spätere Darlegungen sind --abgesehen von bloßen Erläuterungen und Ergänzungen-- nicht zu berücksichtigen (BFH-Beschlüsse vom 29. September 2000 X B 23/00, BFH/NV 2001, 437, und vom 20. Juni 2007 X B 116/06, BFH/NV 2007, 1705, unter 5. der Gründe).
  • BFH, 25.06.2002 - X B 30/01

    Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen; Fahrten zwischen Wohnung und

    b) Soweit eine Abweichung der FG-Entscheidung von den BFH-Entscheidungen vom 20. März 1987 III R 197/83 (BFHE 149, 464, BStBl II 1988, 603), vom 13. Juli 1999 VIII R 29/97 (BFHE 191, 250, BStBl II 2000, 386) und vom 23. Oktober 1996 I R 71/95 (BFHE 181, 328, BStBl II 1999, 35) gerügt wird, fehlt die nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO n.F. gebotene Gegenüberstellung der abstrakten Rechtssätze des FG einerseits und des BFH andererseits (Senatsbeschluss vom 29. September 2000 X B 23/00, BFH/NV 2001, 437, m.w.N.).
  • BFH, 21.08.2006 - X B 154/05

    Zeuge im Ausland

    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an ihre Begründung grundsätzlich nur nach den innerhalb der Begründungsfrist vorgebrachten Ausführungen zu beurteilen; spätere Darlegungen sind --abgesehen von bloßen Erläuterungen und Ergänzungen, um die es sich hier aber nicht handelt-- nicht zu berücksichtigen (Senatsbeschlüsse vom 29. September 2000 X B 23/00, BFH/NV 2001, 437; vom 30. Juli 2003 X B 152/02, BFH/NV 2003, 1603; vom 21. März 2006 X B 94/05, BFH/NV 2006, 1142).
  • BFH, 21.03.2006 - X B 94/05

    NZB: Rüge von Verfahrensmängeln; Einhaltung der Begründungsfrist

    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an ihre Begründung grundsätzlich nur nach den innerhalb der Begründungsfrist vorgebrachten Ausführungen zu beurteilen; spätere Darlegungen sind --abgesehen von bloßen Erläuterungen und Ergänzungen-- nicht zu berücksichtigen (Senatsbeschlüsse vom 29. September 2000 X B 23/00, BFH/NV 2001, 437, und vom 30. Juli 2003 X B 152/02, BFH/NV 2003, 1603; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz. 22).
  • BFH, 04.09.2001 - X B 50/01

    Beschwerde - Zulassungsgründe - Grundsätzliche Bedeutung - Wiedereinsetzung in

    Hinsichtlich der behaupteten Abweichung der FG-Entscheidung von den BFH-Beschlüssen in BFH/NV 1999, 67 und vom 26. November 1999 III B 63/99 (BFH/NV 2000, 592) fehlt die nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO gebotene Gegenüberstellung der abstrakten Rechtssätze des FG einerseits und des BFH andererseits (BFH-Beschluss vom 29. September 2000 X B 23/00, BFH/NV 2001, 437, m.w.N.).

    Der Einwand des Klägers, dem FG seien die Hinderungsgründe für die Einhaltung der Ausschlussfristen gemäß § 65 Abs. 2 FGO und § 62 Abs. 3 Satz 3 FGO dargelegt und glaubhaft gemacht worden, lässt nicht die Rüge abweichender Rechtssätze, sondern allenfalls die Rüge materiell-rechtlich fehlerhafter Entscheidung erkennen, die für sich allein keine Abweichung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO darstellt (vgl. BFH in BFH/NV 2001, 437, m.w.N.).

  • BFH, 21.03.2002 - X B 197/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerdebegründung - Übergabevertrag -

    Hinsichtlich der behaupteten Abweichung der FG-Entscheidung von dem BFH-Urteil vom 14. November 1989 IX R 110/85 (BFHE 159, 442, BStBl II 1990, 462) fehlt die nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO n.F. gebotene Gegenüberstellung der abstrakten Rechtssätze des FG einerseits und des BFH andererseits (BFH-Beschluss vom 29. September 2000 X B 23/00, BFH/NV 2001, 437, m.w.N.).

    Auch dies enthält für sich allein keine ausreichende Darlegung einer Abweichung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO (vgl. BFH in BFH/NV 2001, 437, m.w.N.).

  • FG Düsseldorf, 04.12.2001 - 7 K 4940/97

    Wohnungseigentumsförderung; Gebäude; Sondergebiet; Ferienhausgebiet;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes -BFH-(Urteil vom 29.9.2000 X B 23/00 Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH-BFH/NV- 2001, 437 mit weiteren Nachweisen) liegt eine steuerlich nicht begünstigte Ferien- oder Wochenendwohnung vor, wenn die Wohnung rechtlich oder tatsächlich zum dauernden Wohnen ungeeignet ist.

    Da Zweifel an der tatsächlichen Möglichkeit zur dauernden Nutzung weder ersichtlich noch geltend gemacht worden sind, kommt es allein darauf an, ob aufgrund der bauplanerischen Festsetzungen das Dauerwohnen ausgeschlossen gewesen und auch nicht im Einzelfall im Rahmen der Baugenehmigung gestattet worden ist (Urteil vom 29.9.2000 X B 23/00 BFH/NV 2001, 437 mit weiteren Nachweisen).

  • FG Düsseldorf, 07.11.2001 - 7 K 4940/97

    Steuervergünstigung nach den§§ 82 und 83 Abs. 2 II. Wohnungsbaugesetz (WoBauG)

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes -BFH-(Urteil vom 29.9.2000 X B 23/00 Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH-BFH/NV- 2001, 437 mit weiteren Nachweisen) liegt eine steuerlich nicht begünstigte Ferien- oder Wochenendwohnung vor, wenn die Wohnung rechtlich oder tatsächlich zum dauernden Wohnen ungeeignet ist.

    Da Zweifel an der tatsächlichen Möglichkeit zur dauernden Nutzung weder ersichtlich noch geltend gemacht worden sind, kommt es allein darauf an, ob aufgrund der bauplanerischen Festsetzungen das Dauerwohnen ausgeschlossen gewesen und auch nicht im Einzelfall im Rahmen der Baugenehmigung gestattet worden ist (Urteil vom 29.9.2000 X B 23/00 BFH/NV 2001, 437 mit weiteren Nachweisen).

  • BFH, 05.03.2013 - X B 179/11

    Erstattungsüberhang bei der Kirchensteuer - Verstoß gegen den klaren Inhalt der

    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an ihre Begründung grundsätzlich nur nach den innerhalb der Begründungsfrist vorgebrachten Ausführungen zu beurteilen; spätere Darlegungen sind --abgesehen von bloßen Erläuterungen und Ergänzungen-- nicht zu berücksichtigen (Senatsbeschlüsse vom 29. September 2000 X B 23/00, BFH/NV 2001, 437, und vom 30. Juli 2003 X B 152/02, BFH/NV 2003, 1603; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 22).
  • BFH, 13.11.2008 - VIII B 227/07

    Verfassungsmäßigkeit des § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO - Verdeckte

  • BFH, 30.07.2003 - X B 152/02

    NZB: Begründungsfrist, Divergenz

  • FG Düsseldorf, 04.12.2001 - 7 K 5216/97

    Wohnungseigentumsförderung; Gebäude; Sondergebiet; Ferienhausgebiet;

  • BFH, 26.06.2012 - IV B 34/12

    Darlegung eines Grundes für die Zulassung der Revision - Anforderungen an das

  • BFH, 30.01.2006 - X B 116/05

    Divergenz; Verfahrensmangel; übergangener Beweisantrag

  • BFH, 12.09.2005 - X B 19/05

    Liebhaberei; Beschwerdebegründungsfrist - verspätetes Vorbringen

  • BFH, 22.09.2004 - X B 38/04

    Darlegung des Verfahrensmangels eines übergangenen Beweisantrags; Vorliegen einer

  • BFH, 21.10.2004 - X B 67/04

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; schlüssige Rüge der Verletzung des

  • BFH, 14.10.2003 - X B 77/03

    Darlegung von Verfahrensmängeln; Vernehmung eines im Ausland lebenden Zeugen

  • BFH, 03.07.2002 - X B 178/01

    Übereinstimmende Erledigungserklärung; Begründung einer NZB nach neuem Recht

  • BFH, 12.03.2004 - XI B 127/03

    Darlegung einer Divergenz

  • BFH, 04.10.2001 - X B 93/01

    Darlegungserfordernis - Zulassungsgrund - Einkommensteuer - Ermäßigung -

  • BFH, 10.12.2003 - X B 48/03

    Darlegung des Zulassungsgrundes der Erforderlichkeit einer Entsch. des BFH zur

  • BFH, 29.07.2003 - V B 32/02

    Voraussetzung für eine Zulassung zur Rechtsfortbildung

  • BFH, 26.11.2002 - X B 107/02

    Vollmacht wegen Fahndungsprüfung

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