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   BFH, 26.09.2007 - X B 41/07   

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https://dejure.org/2007,26219
BFH, 26.09.2007 - X B 41/07 (https://dejure.org/2007,26219)
BFH, Entscheidung vom 26.09.2007 - X B 41/07 (https://dejure.org/2007,26219)
BFH, Entscheidung vom 26. September 2007 - X B 41/07 (https://dejure.org/2007,26219)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 16.10.2000 - VI B 168/00

    Verfahrensmangel; Unvollständigkeit des Sitzungsprotokolls; mangelnde

    Auszug aus BFH, 26.09.2007 - X B 41/07
    Der Kläger hätte insoweit im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde u.a. vortragen müssen, dass das Gericht die Aufnahme bestimmter Äußerungen und Anträge in das Protokoll abgelehnt habe (vgl. § 94 FGO i.V.m. § 160 Abs. 4 ZPO) und er oder sein Prozessbevollmächtigter von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, die Berichtigung des Protokolls zu beantragen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. November 1997 V B 107/97, BFH/NV 1998, 859, und vom 16. Oktober 2000 VI B 168/00, BFH/NV 2001, 464).
  • BFH, 24.11.1997 - V B 107/97

    Berichtigung eines Umsatzsteuerbescheides einer GmbH

    Auszug aus BFH, 26.09.2007 - X B 41/07
    Der Kläger hätte insoweit im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde u.a. vortragen müssen, dass das Gericht die Aufnahme bestimmter Äußerungen und Anträge in das Protokoll abgelehnt habe (vgl. § 94 FGO i.V.m. § 160 Abs. 4 ZPO) und er oder sein Prozessbevollmächtigter von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, die Berichtigung des Protokolls zu beantragen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. November 1997 V B 107/97, BFH/NV 1998, 859, und vom 16. Oktober 2000 VI B 168/00, BFH/NV 2001, 464).
  • BFH, 10.06.1998 - IV B 114/97

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Befangenheit - Erstmalige

    Auszug aus BFH, 26.09.2007 - X B 41/07
    Die Besorgnis der Befangenheit kann nur bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung innerhalb des dafür vorgesehenen Zwischenverfahrens (vgl. § 51 FGO i.V.m. § 42 der Zivilprozessordnung --ZPO--) geltend gemacht werden (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Oktober 1990 X B 119/90, BFH/NV 1991, 331, und vom 10. Juni 1998 IV B 114/97, BFH/NV 1999, 57, m.w.N.).
  • BFH, 01.10.1990 - X B 119/90

    Möglichkeit der Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 26.09.2007 - X B 41/07
    Die Besorgnis der Befangenheit kann nur bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung innerhalb des dafür vorgesehenen Zwischenverfahrens (vgl. § 51 FGO i.V.m. § 42 der Zivilprozessordnung --ZPO--) geltend gemacht werden (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Oktober 1990 X B 119/90, BFH/NV 1991, 331, und vom 10. Juni 1998 IV B 114/97, BFH/NV 1999, 57, m.w.N.).
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