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   BFH, 08.09.2004 - X B 51/04   

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https://dejure.org/2004,7358
BFH, 08.09.2004 - X B 51/04 (https://dejure.org/2004,7358)
BFH, Entscheidung vom 08.09.2004 - X B 51/04 (https://dejure.org/2004,7358)
BFH, Entscheidung vom 08. September 2004 - X B 51/04 (https://dejure.org/2004,7358)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 10f Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 7i; ; EStG § 7i Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7i
    Erhöhte Absetzungen für Baudenkmal nach § 7i EStG; Auslegung

  • datenbank.nwb.de

    Erhöhte Absetzung für Baudenkmäler nach § 7i EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 17.01.1995 - IX R 37/91

    Antrag auf Wegfall der Nutzungswertbesteuerung gem § 52 Abs. 21 Satz 3 EStG ist

    Auszug aus BFH, 08.09.2004 - X B 51/04
    Die Auslegung eines Gesetzes gegen den Wortlaut ist nur ausnahmsweise möglich, wenn die wortgetreue Auslegung zu einem sinnwidrigen Ergebnis führt, das vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt sein kann (BFH-Urteil vom 17. Januar 1995 IX R 37/91, BFHE 177, 58, BStBl II 1995, 410, m.w.N.).
  • BFH, 26.04.2023 - X R 4/21

    Steuerbegünstigung für ausländische Baudenkmäler

    Dies rechtfertigt sich bereits aus dem Umstand, dass der bisherige Zustand des Baudenkmals festgestellt werden muss, damit die Denkmalschutzbehörde die Erforderlichkeit der beabsichtigten Maßnahmen im Sinne von § 7i Abs. 1 Satz 1 EStG beurteilen kann (vgl. insoweit Senatsbeschluss vom 08.09.2004 - X B 51/04, BFH/NV 2005, 53, unter 1.b sowie BVerwG-Beschluss in BFH/NV 2018, 1071, Rz 10).

    Dies gilt selbst dann, wenn die Eigenschaft des Gebäudes als Baudenkmal dem Steuerpflichtigen zunächst unbekannt war (Senatsbeschluss in BFH/NV 2005, 53, unter 1.b).

    Hierzu vergleichbar hat der Senat bereits entschieden, dass die Vorschrift nicht anwendbar ist, wenn ein Steuerpflichtiger ein Baudenkmal saniert und modernisiert hat, ohne dass ihm die Denkmaleigenschaft bekannt war (Senatsbeschluss in BFH/NV 2005, 53, unter 1.b).

  • FG Rheinland-Pfalz, 07.10.2010 - 4 K 1663/07

    Haftung einer Bank für Erbschaftsteuer - Überweisung von Guthaben des Erblassers

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist eine Rechtsfortbildung nur möglich, wenn die wortgetreue Auslegung zu einem offenbar unrichtigen bzw. zu einem jeder wirtschaftlichen Vernunft widersprechenden Ergebnis führen würde, das dem Sinn und Zweck der Vorschrift und dem Willen des Gesetzgebers zuwiderliefe (vgl. z.B.: BFH vom 1. August 1974 IV R 120/70, BStBl II 1975 S. 12; BFH vom 12. August 1997 VII R 107/96, BStBl II 1998 S. 131; BFH vom 8. Juni 2000 IV R 37/99, BStBl II 2001 S. 162; BFH vom 8. September 2004 X B 51/04, BFH/NV 2005 S. 53).
  • FG Baden-Württemberg, 14.01.2021 - 3 K 1948/18

    Kein Sonderausgabenabzug nach § 10f i.V.m. § 7i EStG für ein zum deutschen

    Die Abstimmung muss aber vor dem Beginn der Baumaßnahmen oder eventueller Änderung der Planung vorgenommen werden (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 X R 8/08, BStBl II 2009, 960 Rn. 21) und kann nicht im Nachhinein getroffen werden (vgl. BFH-Beschluss vom 8. September 2004 X B 51/04, BFH/NV 2005, 53).

    Zumindest letzteres stellt jedoch keinen Grund dar eine Ausnahme vom Abstimmungserfordernis zuzulassen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 53).

    Darüber hinaus bedarf es nach Auffassung des Senats im Hinblick auf den Normzweck, einen Ausgleich für die öffentlich-rechtlichen Einschränkungen zu schaffen, keines steuerlichen Anreizes in den Fällen, in denen der Eigentümer/Bauherr bei der Sanierung bzw. Modernisierung keine Rücksicht auf denkmalschutzrechtliche Aspekte nehmen musste (ähnlich etwa BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 53 zu dem Fall, dass die Denkmaleigenschaft vor der Sanierung nicht bekannt war).

  • BVerwG, 09.05.2018 - 4 B 40.17

    Bescheinigung der Kosten für den Umbau des im 2. Obergeschoss des Rückgebäudes

    Hieraus folgt, dass eine Abstimmung i.S.v. § 7i Abs. 1 Satz 6 EStG nicht im Nachhinein getroffen werden kann, da in einem solchen Fall die Denkmalschutzbehörde nicht mehr die erforderlichen Baumaßnahmen angesichts des Zustands des Baudenkmals bei Beginn der Baumaßnahmen abklären kann (BFH, Beschluss vom 8. September 2004 - X B 51/04 - BFH/NV 2005, 53 = juris Rn. 5; vgl. ferner BR-Drs. 222/78 S. 18 zu § 82i EStDV 1977, der Vorgängerregelung zu § 7i EStG).
  • BVerwG, 08.07.2014 - 4 B 18.14

    Sinnvolle Nutzung im Sinne des § 7i Abs. 1 Satz 1 EStG; Rechtswirkung der

    Sie müssen vielmehr, gemessen am Zustand des Baudenkmals vor Beginn der Baumaßnahmen, geboten sein, um den unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten erstrebenswerten Zustand herbeiführen zu können (BFH, Beschluss vom 8. September 2004 - X B 51/04 - BFH/NV 2005, 53 = juris Rn. 5).
  • BFH, 28.06.2007 - V B 12/06

    USt: Vermietung von Plätzen für Fahrzeugabstellung

    Voraussetzung dafür ist, dass die Rechtsfortbildung im angestrebten Revisionsverfahren möglich ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 8. September 2004 X B 51/04, BFH/NV 2005, 53).
  • VGH Bayern, 03.12.2008 - 15 ZB 08.727

    Erteilung einer Steuerbescheinigung für die Absetzbarkeit von Sanierungskosten an

    Sie müssten vielmehr, gemessen am Zustand des Baudenkmals vor Beginn der Baumaßnahmen, "geboten" sein, um den unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten erstrebenswerten Zustand herbeiführen zu können (BFH vom 8.9.2004 Az. X B 51/04 ).
  • BVerwG, 28.06.2017 - 4 B 22.17

    Steuerliche Absetzbarkeit von Herstellungskosten bei Baudenkmalen; Anbau eines

    Erforderlich im Sinne des § 7i Abs. 1 Satz 1 EStG sind die Aufwendungen für die Erhaltung eines Baudenkmals, wenn sie, gemessen an dessen Zustand vor Beginn der Baumaßnahmen, geboten sind, um den unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten erstrebenswerten Zustand herbeiführen zu können (BFH, Beschluss vom 8. September 2004 - X B 51/04 - BFH/NV 2005, 53 = juris Rn. 5).
  • FG Rheinland-Pfalz, 26.01.2010 - 3 K 2002/09

    Keine Verdoppelung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen im Jahre 2008

    Das ist dann geboten, wenn die wortgetreue Auslegung zu einem sinnwidrigen Ergebnis führt, das vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt sein kann (Beschluss vom 8. September 2004 X B 51/04, BFH/NV 2005, 53; Urteil vom 8. Juni 2000 IV R 37/99, Bundessteuerblatt II 2001, 162; Urteil vom 17. Januar 1995 IX R 37/91, Bundessteuerblatt II 1995, 410; Urteil vom 17. Februar 1994 VIII R 30/92, Bundessteuerblatt II 1994, 938; Urteil vom 2. August 1983 VIII R 190/80, Bundessteuerblatt II 1984, 4; Urteil vom 1. August 1974 IV R 120/70, Bundessteuerblatt II 1975, 12).
  • VG München, 08.10.2012 - M 8 K 11.1478

    Erhöhte Absetzung bei Baudenkmälern; Aufzugseinbau; Dachgeschossausbau; vorherige

    § 7 i EStG begünstigt ausschließlich Baumaßnahmen, die - gemessen am Zustand des Baudenkmals vor ihrem Beginn - geboten sind, um den unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten erstrebenswerten Zustand herbeizuführen; da diese Entscheidung nicht im Nachhinein getroffen werden kann, muss die Baumaßnahme in Abstimmung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde durchgeführt werden (vgl. BFH Beschl. v. 8.9.2004 Az. X B 51/04 - juris Rdnr. 5; BayVGH Urt. v. 20.6.2012 Az. 1 B 12.78 - juris Rdnr. 18).
  • OVG Sachsen, 07.07.2015 - 1 A 76/14

    Denkmal, Abschreibungsmöglichkeit, Dachloggia, Balkon, Eigentumswohnung

  • BFH, 22.03.2007 - V B 87/06

    USt; Vorsteuerabzugs; Fortbildung des Rechts

  • OVG Sachsen, 20.09.2018 - 1 A 247/17

    Baudenkmal; Herstellungskosten; Heizungsanlage; Bescheinigungsfähigkeit

  • OVG Niedersachsen, 26.01.2021 - 1 LA 4/19

    Absetzungen; Abstimmung; Baudenkmal; Baumaßnahme; Bescheinigung; Denkmal;

  • VG Magdeburg, 15.12.2015 - 4 A 200/13

    Denkmalrechtliche Bescheinigung nach § 20 Abs. 3 DenkmSchG LSA i. V. m. § 7 i

  • VG München, 30.11.2010 - M 1 K 10.3887

    Grundlagenbescheinigung; Abstimmung zwischen Landesamt und Denkmaleigentümer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2010 - 4 L 14/09

    Zur Frage der Verzinsung von Erstattungsansprüchen im Abwasserabgabenrecht

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.06.2023 - 8 A 10053/23

    Anforderungen an die Abstimmung des Bauherrn mit der Denkmalfachbehörde

  • VG München, 15.12.2021 - M 29 K 20.2313

    Steuerbescheinigung für erhöhte Absetzungen, Abstimmung der Baumaßnahmen

  • VGH Bayern, 15.09.2016 - 15 B 15.1377

    Verfahrenseinstellung nach Erledigungserklärungen beider Parteien nach Antrag auf

  • VG Regensburg, 09.08.2012 - RO 2 K 10.486

    Erhöhte Absetzungen bei einer Eigentumswohnung in einem Baudenkmal

  • VG Köln, 16.01.2019 - 4 K 14398/17
  • VG München, 19.12.2011 - M 8 K 09.319

    Grundlagenbescheinigung für erhöhte Absetzung bei Baudenkmälern; Abstimmung im

  • VG Würzburg, 25.03.2021 - W 5 K 19.213

    Abstimmung einer Baumaßnahme mit dem Landesamt für Denkmalpflege

  • VG Ansbach, 15.12.2016 - AN 3 K 15.00799

    Grundlagenbescheinigung für erhöhte steuerliche Absetzung der Kosten von

  • VG Augsburg, 01.03.2012 - Au 5 K 10.597

    Denkmalschutzrecht; steuerrechtliche Vergünstigung; Abstimmungserfordernis;

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