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   BFH, 18.03.2003 - X B 66/02   

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https://dejure.org/2003,5957
BFH, 18.03.2003 - X B 66/02 (https://dejure.org/2003,5957)
BFH, Entscheidung vom 18.03.2003 - X B 66/02 (https://dejure.org/2003,5957)
BFH, Entscheidung vom 18. März 2003 - X B 66/02 (https://dejure.org/2003,5957)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AO 1977 § 227; ; FGO § 102; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 227; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Grundsätzliche Bedeutung; Erlass von Säumniszuschlägen

  • datenbank.nwb.de

    Voraussetzungen für den Erlass von Säumniszuschlägen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 16.07.1997 - XI R 32/96

    Das FA ist regelmäßig nicht verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit und

    Auszug aus BFH, 18.03.2003 - X B 66/02
    Sachlich unbillig ist die Erhebung von Säumniszuschlägen auch dann, wenn dem Steuerpflichtigen die rechtzeitige Zahlung der Steuern wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit unmöglich ist und deshalb die Ausübung von Druck zur Zahlung ihren Sinn verliert (BFH-Urteil vom 16. Juli 1997 XI R 32/96, BFHE 184, 193, BStBl II 1998, 7).
  • BFH, 02.04.2002 - VII B 66/01

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 18.03.2003 - X B 66/02
    Für den --hier anzuwendenden-- § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO i.d.F. des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze vom 19. Dezember 2000 (BGBl I 2000, 1757) gilt nichts anderes (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. April 2002 VII B 66/01, BFH/NV 2002, 1308; vom 16. April 2002 X B 102/01, BFH/NV 2002, 1045).
  • BFH, 07.05.1993 - III R 43/89

    Gerichtliche Überprüfbarkeit des Erlasses von Säumniszuschlägen als

    Auszug aus BFH, 18.03.2003 - X B 66/02
    Nach dem in der Beschwerdebegründung zitierten BFH-Urteil vom 7. Mai 1993 III R 43/89 (BFH/NV 1994, 144) sind Säumniszuschläge aus sachlichen Billigkeitsgründen nicht nur zu erlassen, wenn Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit des Steuerpflichtigen gegeben war, sondern auch dann, wenn in Bezug auf die säumigen Steuerschulden eine (persönliche) Erlass- oder Stundungssituation bestanden hat.
  • BFH, 22.06.1999 - X B 25/99

    Verfahrensmangel; Rügeverzicht

    Auszug aus BFH, 18.03.2003 - X B 66/02
    Die dagegen gerichteten Einwendungen der Kläger können im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht zum Erfolg führen (Senatsentscheidung vom 22. Juni 1999 X B 25/99, BFH/NV 1999, 1612, m.w.N. der Rechtsprechung).
  • BFH, 21.04.1999 - I B 99/98

    Keine Pflicht zum Steuerabzug nach § 50 a Abs. 4 EStG bei Zahlungen an

    Auszug aus BFH, 18.03.2003 - X B 66/02
    Außerdem muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (BFH-Beschlüsse vom 26. September 1991 VIII B 41/91, BFHE 165, 287, BStBl II 1991, 924; vom 21. April 1999 I B 99/98, BFHE 188, 372, BStBl II 2000, 254, jeweils zum bis einschließlich 2000 geltenden Zulassungsrecht).
  • BFH, 16.04.2002 - X B 102/01

    Neues Zulassungsrecht; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und Divergenz

    Auszug aus BFH, 18.03.2003 - X B 66/02
    Für den --hier anzuwendenden-- § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO i.d.F. des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze vom 19. Dezember 2000 (BGBl I 2000, 1757) gilt nichts anderes (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. April 2002 VII B 66/01, BFH/NV 2002, 1308; vom 16. April 2002 X B 102/01, BFH/NV 2002, 1045).
  • BFH, 07.07.1999 - X R 87/96

    Erlass von Säumniszuschlägen

    Auszug aus BFH, 18.03.2003 - X B 66/02
    Insofern bedarf es jedoch zusätzlicher Gründe persönlicher oder sachlicher Billigkeit (s. dazu im Einzelnen Senatsentscheidung vom 7. Juli 1999 X R 87/96, BFH/NV 2000, 161).
  • BFH, 18.01.1991 - VI B 140/89

    Einspruch gegen Lohnsteuerpauschalierungsbescheid

    Auszug aus BFH, 18.03.2003 - X B 66/02
    Das FG muss seiner Entscheidung einen tragenden abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt haben, der mit den ebenfalls tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung des anderen Gerichts nicht übereinstimmt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 18. Januar 1991 VI B 140/89, BFHE 163, 204, BStBl II 1991, 309; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 54, m.w.N.).
  • BFH, 26.09.1991 - VIII B 41/91

    Anrechnung von Körperschaftsteuer bei der Veranlagung nur bei Vorlage der in §§

    Auszug aus BFH, 18.03.2003 - X B 66/02
    Außerdem muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (BFH-Beschlüsse vom 26. September 1991 VIII B 41/91, BFHE 165, 287, BStBl II 1991, 924; vom 21. April 1999 I B 99/98, BFHE 188, 372, BStBl II 2000, 254, jeweils zum bis einschließlich 2000 geltenden Zulassungsrecht).
  • BFH, 29.08.1991 - V R 78/86

    Erhebung der vollen Säumniszuschläge kann - nach vorher abgelehnter Aussetzung

    Auszug aus BFH, 18.03.2003 - X B 66/02
    a) Die Erhebung der vollen Säumniszuschläge ist eine unbillige Härte i.S. des § 227 der Abgabenordnung (AO 1977), wenn das Rechtsmittel des Steuerpflichtigen gegen die Steuerfestsetzung Erfolg hatte und der Steuerpflichtige gegenüber der Finanzbehörde alles getan hat, um die AdV eines Steuerbescheids zu erreichen, und diese, obwohl an sich möglich und geboten, von der Finanzbehörde abgelehnt wurde (BFH-Urteil vom 29. August 1991 V R 78/86, BFHE 165, 178, BStBl II 1991, 906; BFH-Beschluss vom 4. Februar 1999 IX B 170/98, BFH/NV 1999, 908).
  • BFH, 18.07.2001 - X B 161/00

    Rechtsmittel - Zulassungsgrund - Rechtsmittelbegründung - Rechtmäßigkeit von

  • BFH, 04.02.1999 - IX B 170/98

    Säumniszuschläge; Teilerlass

  • BFH, 20.05.2010 - V R 42/08

    Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen -

    Dagegen ist nach ständiger Rechtsprechung die Erhebung der Säumniszuschläge dann eine unbillige Härte i.S. des § 227 AO, wenn das Rechtsmittel des Steuerpflichtigen gegen die Steuerfestsetzung Erfolg hatte und der Steuerpflichtige gegenüber der Finanzbehörde alles getan hat, um die AdV eines Steuerbescheids zu erreichen, und diese, obwohl an sich möglich und geboten, von der Finanzbehörde abgelehnt wurde (BFH-Urteil in BFHE 165, 178, BStBl II 1991, 906; BFH-Beschlüsse vom 4. Februar 1999 IX B 170/98, BFH/NV 1999, 908; vom 18. März 2003 X B 66/02, BFH/NV 2003, 886).
  • BFH, 24.04.2014 - V R 52/13

    Säumniszuschläge bei zu Unrecht versagter AdV

    b) Hat der Steuerpflichtige jedoch im Aussetzungsverfahren alles Erdenkliche getan, um den einstweiligen Rechtsschutz zu erreichen, und ist ihm dieser gleichwohl fehlerhaft versagt worden, liegt eine unbillige Härte vor, wenn trotz späterer Aufhebung der Steuerfestsetzung Säumniszuschläge erhoben wurden (BFH-Urteile in BFHE 165, 178, BStBl II 1991, 906; vom 16. September 1992 X R 169/90, BFH/NV 1993, 510; BFH-Beschluss vom 18. März 2003 X B 66/02, BFH/NV 2003, 886).

    In dem BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 886 ging es um die anders gelagerte Problematik eines Erlasses von Säumniszuschlägen bei Zahlungsunfähigkeit, bei der der Normzweck der Säumniszuschläge als Druckmittel eigener Art zur pünktlichen Steuerzahlung wegen Insolvenz nicht mehr erreicht werden kann.

  • FG Düsseldorf, 10.10.2003 - 18 K 5352/01

    Ermessen der Finanzbehörde hinsichtlich der Entscheidung über den Erlass von

    Ein Erlass der Säumniszuschläge kommt dagegen dann in Betracht, wenn dem Steuerpflichtigen zu Unrecht die Aussetzung der Vollziehung versagt geblieben ist oder wenn es dem Steuerpflichtigen gar nicht möglich gewesen ist, Aussetzung der Vollziehung zu beantragen (BFH Beschluss vom 18. März 2003 X B 66/02, BFH/NV 2003, 886 unter 1 a m.N.).

    Diese Rechtsauffassung steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. jüngst BFH Urteil vom 9. Juli 2003, V R 57/02, DStRE 2003, 1361, 1362 unter II 1 a m.w.N.; Beschluss vom 18. März 2003, a.a.O. unter 1 a) und der Finanzgerichte.

    Es ist nicht der Sinn des Billigkeitsverfahrens, einem Steuerpflichtigen, der von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat, mit einem Steuerpflichtigen gleichzustellen, der sich um die Aussetzung der Vollziehung bemüht hat (vgl. BFH Urteil vom 7. Juli 1999 a.a.O. S. 163 unter II 2 b und Beschluss vom 18. März 2003 a.a.O.).

  • BFH, 31.05.2005 - VI B 65/04

    Fahrtenbuch mit gerundeten km-Angaben: Nicht ordnungsgemäß!

    Denn eine die einheitliche Rechtsprechung gefährdende Abweichung liegt nur vor, wenn das FG bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als das andere Gericht (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 18. März 2003 X B 66/02, BFH/NV 2003, 886).
  • FG München, 26.04.2006 - 9 K 4149/05

    Erlass von Säumniszuschlägen bei nachträglicher Herabsetzung der Steuerschuld

    Wenn der BFH im Beschluss vom 18. März 2003 X B 66/02 (BFH/NV 2003, 886 ) festgestellt habe, Säumniszuschläge seien deshalb, weil sie den finanziellen Vorteil für die verspätete Zahlung und den Verwaltungsaufwand abgelten würden, nur zur Hälfte zu erlassen, weil der säumige Steuerpflichtige grundsätzlich nicht besser gestellt werden solle als der Steuerpflichtige, dem AdV oder Stundung gewährt worden sei, so sei im Streitfall zu berücksichtigen, dass sich hier für die Kläger erhebliche Steuererstattungen ergeben hätten, d.h. ein Nachteilsausgleich sei hier zu Gunsten der Kläger zu berücksichtigen.

    Die Revision war nicht zuzulassen, weil die für den Erlass von Säumniszuschlägen maßgebenden Kriterien in der höchstrichterichen Rechtsprechung geklärt sind (BFH-Beschluss vom 18. März 2003 X B 66/02, BFH/NV 2003, 886 ).

  • FG Hamburg, 18.09.2012 - 6 V 102/12

    Gewerbesteuer: Abgrenzung zwischen der Abwicklung eines - nicht aufgenommenen -

    Insofern bedarf es jedoch zusätzlicher Gründe persönlicher oder sachlicher Billigkeit (BFH-Beschluss vom 18.03.2003 X B 66/02, BFH/NV 2003, 886).

    Nach ständiger Rechtsprechung begründet die Erhebung von Säumniszuschlägen auch dann eine unbillige Härte, wenn das Rechtsmittel des Steuerpflichtigen Erfolg hatte und der Steuerpflichtige gegenüber der Finanzbehörde alles getan hat, um die Aussetzung der Vollziehung des Steuerbescheides zu erreichen, und diese, obwohl an sich möglich und geboten, von der Finanzbehörde abgelehnt wurde (BFH-Urteile vom 20.05.2010 V R 42/08, BFHE 229, 83, BStBl II 2010, 955; vom 29.08.1991 V R 78/86, BFHE 165, 178, BStBl II 1991, 906; BFH-Beschlüsse vom 02.02.2011 V B 141/09, BFH/NV 2011, 961; vom 18.03.2003 X B 66/02, BFH/NV 2003, 886).

  • BFH, 18.07.2012 - X S 19/12

    Aussetzung der Vollziehung im Revisionsverfahren gegen ein stattgebendes Urteil -

    Die Erhebung der Säumniszuschläge wäre unbillig, da die erstinstanzliche Klage der Antragsteller gegen die Steuerfestsetzung zum größten Teil Erfolg hatte und die Antragsteller dem FA gegenüber alles getan haben, um die AdV des Steuerbescheids zu erreichen, und diese, obwohl an sich möglich und geboten, von dem FA abgelehnt wurde (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 29. August 1991 V R 78/86, BFHE 165, 178, BStBl II 1991, 906; BFH-Beschlüsse vom 4. Februar 1999 IX B 170/98, BFH/NV 1999, 908; vom 18. März 2003 X B 66/02, BFH/NV 2003, 886).
  • BFH, 20.09.2012 - IX B 174/11

    NZB: Divergenz bei Ermessensentscheidung; unterlassene Amtsermittlung

    1. a) Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2  2. Alt. FGO) ist nicht erforderlich; die gerügte Divergenz zu den BFH-Beschlüssen vom 4. Februar 1999 IX B 170/98 (BFH/NV 1999, 908), vom 18. März 2003 X B 66/02 (BFH/NV 2003, 886) sowie zum BFH-Urteil vom 20. Mai 2010 V R 42/08 (BFHE 229, 83, BStBl II 2010, 955) liegt nicht vor.
  • BFH, 29.07.2009 - III B 153/08

    Aufhebung der Festsetzung von Kindergeld - Bestimmtheit von Aufhebungsbescheiden

    Das FG muss seiner Entscheidung einen tragenden abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt haben, der mit den ebenfalls tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung des anderen Gerichts nicht übereinstimmt (BFH-Beschluss vom 18. März 2003 X B 66/02, BFH/NV 2003, 886, m.w.N.).
  • VG Magdeburg, 18.11.2015 - 9 A 194/14

    Erlass von Säumniszuschlägen

    Vielmehr kann dadurch den Besonderheiten des Einzelfalles Rechnung getragen werden, indem das Verhalten des Abgabengläubigers im Lichte der Wertungen des Gesetzgebers im Zusammenhang mit dem Ziel der rechtlichen Regelungen zur Verwirkung von Säumniszuschlägen gegeneinander abgewogen wird (vgl. BFH, U. v. 29.08.1991 - V R 78/86 - B. v. 18.03.2003 - X B 66/02 - zuletzt U. v. 20.05.2010 - V R 42/08 -, OVG LSA, U. v. 19.09.2013 - 4 L 205/12 - so auch BayVGH, B. v. 21.09.2009 - 4 BV 07.498 -, alle juris); insoweit kann auch Aspekten der Erlasswürdigkeit Rechnung getragen werden (vgl. dazu OVG LSA, B. v. 25.11.2004 - 1 M 338/03 - und v. 18.06.2009 - 4 L 36/07 -).
  • BFH, 04.07.2005 - VI B 72/04

    Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit - Betriebsrente

  • BFH, 27.08.2007 - III B 48/07

    Fehlen der Entscheidungsgründe; Darlegung einer Divergenz

  • BFH, 02.03.2005 - VI B 32/04

    Sicherung der Einheitlichkeit der Rspr.

  • FG Saarland, 17.03.2004 - 1 K 437/02

    Streitwert bei Anfechtung eines Insolvenzantrages (§ 13 Abs. 1 GKG)

  • VG Cottbus, 13.09.2013 - 1 K 1240/12

    Abgabenrechtliche Nebenforderungen

  • FG München, 14.07.2009 - 13 K 3781/08

    Sachliche Unbilligkeit für das weitere Entstehen von Säumniszuschlägen bei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2019 - 14 A 2525/16

    Sachliche Billigkeit der Einziehung von Säumniszuschlägen zur Gewerbesteuer

  • VG Magdeburg, 30.10.2012 - 9 A 126/12

    Abgaberecht: Erlass von Säumniszuschlägen

  • FG Hamburg, 27.05.2015 - 3 K 297/14

    Erlass von Säumniszuschlägen zur Grunderwerbsteuer wegen sachlicher Unbilligkeit

  • FG Hamburg, 04.06.2020 - 4 K 136/17

    Erlass von Säumniszuschlägen

  • FG Köln, 09.12.2016 - 7 K 3210/15

    Erlass von Säumniszuschlägen zu Schenkungsteuern für eine gemischte Schenkung aus

  • FG München, 27.10.2011 - 10 K 2070/10

    Erlass von Säumniszuschlägen

  • FG München, 19.02.2008 - 13 K 1062/06

    Prüfung des Erlasses oder der Erstattung von Säumniszuschlägen aus sachlichen

  • FG Saarland, 21.01.2004 - 1 K 67/03

    Rechtsweg und Klageart bei finanzamtlichem Insolvenzantrag / maßgebender

  • FG Berlin-Brandenburg, 22.11.2022 - 5 K 5146/21

    Entscheidung über eine Billigkeitsmaßnahme im Rahmen des Erlasses von

  • FG Köln, 09.12.2016 - 7 K 3211/15

    Erlass von Säumniszuschlägen zu Schenkungsteuern aus Billigkeitsgründen

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