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   BFH, 10.03.2005 - X B 66/04   

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https://dejure.org/2005,8211
BFH, 10.03.2005 - X B 66/04 (https://dejure.org/2005,8211)
BFH, Entscheidung vom 10.03.2005 - X B 66/04 (https://dejure.org/2005,8211)
BFH, Entscheidung vom 10. März 2005 - X B 66/04 (https://dejure.org/2005,8211)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 23.07.1996 - X B 191/95

    Pflicht zum Nachgehen eines Beweisantrags

    Auszug aus BFH, 10.03.2005 - X B 66/04
    Unsubstantiierten Beweisanträgen muss das FG nicht nachgehen (Senatsbeschluss vom 23. Juli 1996 X B 191/95, BFH/NV 1997, 50; BFH-Beschluss vom 2. Oktober 2003 IV B 194/01, juris).
  • BFH, 10.03.2004 - VIII B 316/03

    Rüge des Übergehens eines Beweisantrags

    Auszug aus BFH, 10.03.2005 - X B 66/04
    Lehnt das FG zu Unrecht einen Beweisantrag ab, dann verletzt es seine Sachaufklärungspflicht gemäß § 76 Abs. 1 FGO und den Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG-- (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. März 2004 VIII B 316/03, juris).
  • BFH, 19.06.1997 - V R 54/96

    Begründung des Verfahrensmangels durch Bezugnahme auf die Begründung der

    Auszug aus BFH, 10.03.2005 - X B 66/04
    Es hat demgemäß diese Tatsache als wahr unterstellt, was die Beweiserhebung entbehrlich machte (BFH-Urteil vom 19. Juni 1997 V R 54/96, BFH/NV 1998, 174).
  • BFH, 02.10.2003 - IV B 194/01

    Anforderungen an den Vortrag einer weit zurückliegenden beweisbedürftigen

    Auszug aus BFH, 10.03.2005 - X B 66/04
    Unsubstantiierten Beweisanträgen muss das FG nicht nachgehen (Senatsbeschluss vom 23. Juli 1996 X B 191/95, BFH/NV 1997, 50; BFH-Beschluss vom 2. Oktober 2003 IV B 194/01, juris).
  • BFH, 01.02.2007 - VI B 118/04

    Unzulässige Ablehnung eines hinreichend substantiierten Beweisantrags

    Ferner ist das FG nicht verpflichtet, unsubstantiierten Beweisanträgen nachzugehen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. August 2006 IX B 58/06, BFH/NV 2006, 2117; vom 2. März 2006 XI B 79/05, BFH/NV 2006, 1132; vom 10. März 2005 X B 66/04, BFH/NV 2005, 1339; Urteil vom 21. Juni 1988 VII R 135/85, BFHE 153, 393, BStBl II 1988, 841; Gräber/ Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 76 Rz 29).
  • BFH, 16.05.2013 - X B 131/12

    Anforderungen an die Substantiierung von Beweisanträgen - Benennungsverlangen

    Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 10. März 2005 X B 66/04 (BFH/NV 2005, 1339, unter II.1.c bb) entschieden, dass ein Beweisantrag nicht deshalb unsubstantiiert ist, weil der benannte Zeuge im Zweifel nicht in der Lage sein dürfte, eine exakte Schilderung --im dortigen Fall über den Umfang des kostenlosen Ausschanks eines Gastwirts-- abzugeben, sofern nicht ausgeschlossen ist, dass aufgrund der Zeugenaussage bestimmte Modifikationen an den bisher zugrunde gelegten Schätzungsparametern vorzunehmen sind.
  • BFH, 01.09.2006 - VIII B 81/05

    Divergenz; Zeuge im Ausland

    Das Gericht ist indes nur verpflichtet, substantiiertem Vortrag und substantiierten Beweisanträgen nachzugehen (vgl. BFH-Beschluss vom 10. März 2005 X B 66/04, BFH/NV 2005, 1339; Gräber/ Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 76 Rz 29, m.w.N.).
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