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   BFH, 22.07.2003 - X B 97/02   

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https://dejure.org/2003,2905
BFH, 22.07.2003 - X B 97/02 (https://dejure.org/2003,2905)
BFH, Entscheidung vom 22.07.2003 - X B 97/02 (https://dejure.org/2003,2905)
BFH, Entscheidung vom 22. Juli 2003 - X B 97/02 (https://dejure.org/2003,2905)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AO 1977 § 90 Abs. 2; ; FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2; ; FGO § 119 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 § 76
    Einwände gegen die Richtigkeit des FG-Urteils

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an die Darlegung einer Sachaufklärungsrüge, eines Verstoßes gegen den klaren Inhalt der Akten und einer überlangen Verfahrensdauer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 29.11.2000 - I B 8/00

    Verfahrensmängel und Divergenz

    Auszug aus BFH, 22.07.2003 - X B 97/02
    Von vornherein unbeachtlich in diesem Verfahren ist das Beschwerdevorbringen, soweit es sich in Einwänden gegen die Richtigkeit des vorinstanzlichen Urteils erschöpft (s. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Mai 2000 V B 178/99, BFH/NV 2000, 1504, 1505; vom 29. November 2000 I B 8/00, BFH/NV 2001, 624; vom 8. Januar 2003 X B 23/02, BFH/NV 2003, 504).
  • BFH, 10.07.2002 - X B 170/00

    NZB; Verfahrensmängel, Verletzung des rechtlichen Gehörs, Übergehen von

    Auszug aus BFH, 22.07.2003 - X B 97/02
    e) Für die Rüge einer überlangen Verfahrensdauer (hierzu BFH-Urteil vom 23. Februar 1999 IX R 19/98, BFHE 188, 264, BStBl II 1999, 407) ist u.a. erforderlich, dass der Beschwerdeführer darlegt, worauf die Dauer des Verfahrens beruht und dass sie der Finanzverwaltung oder dem FG angelastet werden kann (BFH-Beschlüsse vom 17. August 2001 IX B 20/01, BFH/NV 2002, 53; vom 10. Juli 2002 X B 170/00, BFH/NV 2002, 1481).
  • BFH, 24.05.1989 - I R 85/85

    Keine Saldierung einer Dauerschuld mit einem Kontokorrentguthaben bei dem

    Auszug aus BFH, 22.07.2003 - X B 97/02
    Kein mit der Nichtzulassungsbeschwerde anfechtbarer gerichtlicher Verfahrensfehler sind die vom Kläger gerügten "Ermittlungsfehler der Betriebsprüfung" und der Umstand, dass nach der durchgeführten Außenprüfung eine Schlussbesprechung nicht stattgefunden hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. Mai 1989 I R 85/85, BFH/NV 1990, 273; vom 26. Juli 1997 XI B 174/96, BFH/NV 1998, 17).
  • BFH, 08.01.2003 - X B 23/02

    NZB: grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 22.07.2003 - X B 97/02
    Von vornherein unbeachtlich in diesem Verfahren ist das Beschwerdevorbringen, soweit es sich in Einwänden gegen die Richtigkeit des vorinstanzlichen Urteils erschöpft (s. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Mai 2000 V B 178/99, BFH/NV 2000, 1504, 1505; vom 29. November 2000 I B 8/00, BFH/NV 2001, 624; vom 8. Januar 2003 X B 23/02, BFH/NV 2003, 504).
  • BFH, 23.02.1999 - IX R 19/98

    Zum Gebot des wirksamen Rechtsschutzes

    Auszug aus BFH, 22.07.2003 - X B 97/02
    e) Für die Rüge einer überlangen Verfahrensdauer (hierzu BFH-Urteil vom 23. Februar 1999 IX R 19/98, BFHE 188, 264, BStBl II 1999, 407) ist u.a. erforderlich, dass der Beschwerdeführer darlegt, worauf die Dauer des Verfahrens beruht und dass sie der Finanzverwaltung oder dem FG angelastet werden kann (BFH-Beschlüsse vom 17. August 2001 IX B 20/01, BFH/NV 2002, 53; vom 10. Juli 2002 X B 170/00, BFH/NV 2002, 1481).
  • BFH, 18.05.2000 - V B 178/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Sachaufklärungsrüge

    Auszug aus BFH, 22.07.2003 - X B 97/02
    Von vornherein unbeachtlich in diesem Verfahren ist das Beschwerdevorbringen, soweit es sich in Einwänden gegen die Richtigkeit des vorinstanzlichen Urteils erschöpft (s. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Mai 2000 V B 178/99, BFH/NV 2000, 1504, 1505; vom 29. November 2000 I B 8/00, BFH/NV 2001, 624; vom 8. Januar 2003 X B 23/02, BFH/NV 2003, 504).
  • BFH, 07.06.2001 - X B 159/00

    Beschwerde - Verfahrensmängel - Beweiswürdigung - Rechtsmittelbegründung

    Auszug aus BFH, 22.07.2003 - X B 97/02
    a) Die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, kann verfahrensfehlerhaft sein, wenn das FG Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt lässt oder seiner Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) nicht nachkommt (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 7. Juni 2001 X B 159/00, BFH/NV 2001, 1577).
  • BFH, 17.08.2001 - IX B 20/01

    Unbegründete Beschwerde - Rüge überlanger Verfahrensdauer -

    Auszug aus BFH, 22.07.2003 - X B 97/02
    e) Für die Rüge einer überlangen Verfahrensdauer (hierzu BFH-Urteil vom 23. Februar 1999 IX R 19/98, BFHE 188, 264, BStBl II 1999, 407) ist u.a. erforderlich, dass der Beschwerdeführer darlegt, worauf die Dauer des Verfahrens beruht und dass sie der Finanzverwaltung oder dem FG angelastet werden kann (BFH-Beschlüsse vom 17. August 2001 IX B 20/01, BFH/NV 2002, 53; vom 10. Juli 2002 X B 170/00, BFH/NV 2002, 1481).
  • BFH, 26.06.1997 - XI B 174/96

    Antrag auf Prozesskostenhilfe bei hinreichender Erfolgsaussicht der Klage

    Auszug aus BFH, 22.07.2003 - X B 97/02
    Kein mit der Nichtzulassungsbeschwerde anfechtbarer gerichtlicher Verfahrensfehler sind die vom Kläger gerügten "Ermittlungsfehler der Betriebsprüfung" und der Umstand, dass nach der durchgeführten Außenprüfung eine Schlussbesprechung nicht stattgefunden hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. Mai 1989 I R 85/85, BFH/NV 1990, 273; vom 26. Juli 1997 XI B 174/96, BFH/NV 1998, 17).
  • BFH, 19.01.2006 - VIII B 113/05

    Verfahrensmangel; Inhalt der Akten

    Die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise --ausgehend von der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts-- in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, kann verfahrensfehlerhaft sein, wenn das Finanzgericht (FG) Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt lässt oder seiner Sachaufklärungspflicht nicht nachkommt (BFH-Beschlüsse vom 27. Mai 2005 VII B 38/04, BFH/NV 2005, 1496; vom 22. Juli 2003 X B 97/02, BFH/NV 2004, 52).

    Das FG darf bei seiner Überzeugungsbildung nicht eine nach Aktenlage feststehende Tatsache unberücksichtigt lassen oder bei seiner Entscheidung vom Nichtvorliegen einer solchen Tatsache ausgehen --sog. Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten-- (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2004, 52; vom 7. August 2001 III B 67/00, BFH/NV 2002, 45).

  • BFH, 09.05.2007 - X B 162/06

    Vorweggenommene Erbfolge: Vermögensübertragung gegen wiederkehrende Leistungen

    Einwendungen gegen die materiell-rechtliche Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung können im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde jedoch nicht zum Erfolg führen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Januar 2003 X B 23/02, BFH/NV 2003, 504, und vom 22. Juli 2003 X B 97/02, BFH/NV 2004, 52).
  • BFH, 18.07.2007 - VIII B 204/06

    NZB: Restaurator: freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit

    Die weitere Beanstandung der Klägerin, das FG habe ihre Ausführungen im Schriftsatz vom 26. Juni 2005 zum Begriff des Gebrauchsgegenstandes nicht hinreichend gewürdigt, sondern unverändert an dem von ihr widerlegten Begriff festgehalten, bezeichnet keinen Verfahrensmangel, sondern einen vermeintlichen materiell-rechtlichen Fehler, der indes nicht zur Zulassung der Revision zu führen vermag (BFH-Beschlüsse vom 9. Januar 2007 VIII B 150/05, juris; vom 22. Juli 2003 X B 97/02, BFH/NV 2004, 52).
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