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   BFH, 05.06.2002 - X R 1/00   

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https://dejure.org/2002,3982
BFH, 05.06.2002 - X R 1/00 (https://dejure.org/2002,3982)
BFH, Entscheidung vom 05.06.2002 - X R 1/00 (https://dejure.org/2002,3982)
BFH, Entscheidung vom 05. Juni 2002 - X R 1/00 (https://dejure.org/2002,3982)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuer - Sonstige Einkünfte - Leibrente - Altersrente - Zusatzversorgungskasse - Rentenversicherung - Ertragsanteil - Kapitalertrag - Freibeträge - Festsetzung - Besteuerung - Pauschalierung

  • Judicialis

    EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a; ; EStG § ... 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Satz 1; ; EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Satz 3; ; EStG § 2; ; EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Satz 2; ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a Satz 2; ; GG Art. 14; ; GG Art. 100 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesetzliche Sozialversicherung; Altersrente

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a, EStG § 20 Abs 4, GG Art 3 Abs 1
    Ertragsanteil; Rente; Sparerfreibetrag; Verfassung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus BFH, 05.06.2002 - X R 1/00
    c) Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem Urteil vom 6. März 2002 2 BvL 17/99 (BGBl I 2002, 1305, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2002, 1103) unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG ausgeführt, dass "Ansatz und Ausgestaltung der Ertragsanteilsbesteuerung ... ausschließlich bezogen (sind) auf die Grundprinzipien einkommensteuerlicher Erfassung von Einkünften im Sinne des § 2 EStG".

    Auf entsprechende Untersuchungen hat sich das BVerfG in seinem Urteil in NJW 2002, 1103 (m.w.N. der Literatur) bezogen.

    Der Zusammenhang von Beitragsleistung und Erwerb der Rentenanwartschaft bietet "einen einleuchtenden und einkommensteuersystematisch vertretbaren Grund dafür, die Rentenzahlung als aus dem eigenen Vermögen des Steuerpflichtigen herrührende(n) Kapitalzufluss" anzusehen (BVerfG in NJW 2002, 1103).

    Das vom Kläger erörterte Problem der versicherungsfremden Leistungen (zur Definition Bundessozialgericht --BSG--, Urteil vom 29. Januar 1998 B 12 KR 35/95, BSGE 81, 276) stellt sich in Bezug auf die steuerliche Behandlung der Auszahlungsphase allenfalls unter dem Aspekt, ob hier --zusätzlich zu einem pauschalierten Zinsanteil-- Transfereinkommen zu besteuern ist (vgl. hierzu BVerfG in NJW 2002, 1103, 1110, unter C. V. 1. c der Entscheidungsgründe).

    In dieser Hinsicht hat das BVerfG in seinem Urteil in NJW 2002, 1103 das geltende Recht als unvereinbar mit dem Grundgesetz angesehen und den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens bis zum 1. Januar 2005 eine Neuregelung zu treffen (hierzu nachfolgend unter 5.).

    b) Nach Auffassung des Senats ist das vorstehend erörterte Zinsproblem, auch soweit es um die von der ZVK bezogene Rente geht, integraler Bestandteil der Besteuerung von Altersbezügen, die der Gesetzgeber nach dem Urteil des BVerfG in NJW 2002, 1103 spätestens mit Wirkung vom 1. Januar 2005 neu regeln muss.

  • BFH, 14.06.2000 - X R 111/98

    Sozialversicherungsrente eines Schwerbehinderten

    Auszug aus BFH, 05.06.2002 - X R 1/00
    Wegen der Begründung im Einzelnen wird auf die ständige Rechtsprechung des Senats verwiesen (zuletzt Urteil vom 14. Juni 2000 X R 111/98, BFH/NV 2001, 300, m.w.N.).

    b) Nach ständiger Rechtsprechung der Ertragsteuersenate des BFH rechtfertigen es weder die individuellen Verhältnisse der Rentenberechtigten (hier: das --eventuelle-- Unterschreiten der statistischen Lebenserwartung) noch das Vorhandensein anderen und neueren statistischen Materials, von den verbindlich festgelegten Ertragsanteil-Vomhundertsätzen des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG abzuweichen (BFH-Urteile vom 8. Dezember 1988 IX R 157/83, BFHE 155, 359, BStBl II 1989, 282, unter 1.; vom 16. Dezember 1997 VIII R 38/94, BFHE 185, 199, BStBl II 1998, 339; in BFH/NV 2001, 300).

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil in BFH/NV 2001, 300 angeführt, dass der --im Falle der privaten Versorgungsrente materiell korrespondierende (Senatsurteil vom 26. Juli 1995 X R 113/93, BFHE 179, 34, BStBl II 1996, 157)-- Abzugstatbestand des § 10 Abs. 1 Nr. 1 a Satz 2 EStG ebenfalls auf die Ertragsanteilstabelle verweist und sich dort die Interessenlage umkehrt.

  • BFH, 14.11.2001 - X R 32/01

    Veräußerungsleibrenten - Nichtberücksichtigung des Sparerfreibetrags

    Auszug aus BFH, 05.06.2002 - X R 1/00
    Als materiell-rechtlicher Zinsanteil gewinnwirksam ist die Differenz zwischen den tatsächlichen Rentenzahlungen und der Barwertminderung als dem in den Rentenzahlungen enthaltenen Tilgungsanteil (Senatsbeschluss vom 14. November 2001 X R 32-33/01, BFHE 197, 199, BStBl II 2002, 183, m.w.N. der Rechtsprechung).

    a) Der erkennende Senat hat in seinem Beschluss in BFHE 197, 199, BStBl II 2002, 183 die Rechtsfrage einer Gleichbehandlung der Ertragsanteile aus Gegenleistungsrenten mit Einkünften aus Kapitalvermögen dem BVerfG vorgelegt.

  • BFH, 16.12.1997 - VIII R 38/94

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugs bei Leibrenten

    Auszug aus BFH, 05.06.2002 - X R 1/00
    b) Nach ständiger Rechtsprechung der Ertragsteuersenate des BFH rechtfertigen es weder die individuellen Verhältnisse der Rentenberechtigten (hier: das --eventuelle-- Unterschreiten der statistischen Lebenserwartung) noch das Vorhandensein anderen und neueren statistischen Materials, von den verbindlich festgelegten Ertragsanteil-Vomhundertsätzen des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG abzuweichen (BFH-Urteile vom 8. Dezember 1988 IX R 157/83, BFHE 155, 359, BStBl II 1989, 282, unter 1.; vom 16. Dezember 1997 VIII R 38/94, BFHE 185, 199, BStBl II 1998, 339; in BFH/NV 2001, 300).

    Eine "vergröbernde, die Abwicklung von Massenverfahren erleichternde Typisierung" ist jedenfalls dann verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn sie --wie hier-- realitätsgerecht ist und nicht zu einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Rechte der Betroffenen führt (vgl. Beschluss des BVerfG vom 25. September 1992 2 BvL 5, 8, 14/91, BVerfGE 87, 153, 172; zur Ertragsanteilsbesteuerung BFH-Urteil in BFHE 185, 199, BStBl II 1998, 339, unter II. d).

  • BFH, 02.05.2001 - VIII R 64/93

    Ermittlung des Rentenbarwerts - Rentenverpflichtungen - Vorsichtsgebot -

    Auszug aus BFH, 05.06.2002 - X R 1/00
    Deren Bilanzierung, vor allem die Ermittlung des Barwerts der Rentenverbindlichkeit als der Summe der auf den Bilanzstichtag abgezinsten künftigen Erfüllungsbeträge, richtet sich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen (BFH-Urteil vom 2. Mai 2001 VIII R 64/93, BFH/NV 2002, 10, m.w.N. der Rechtsprechung).

    Auch für die Höhe des Barwerts einer betrieblichen Rentenverbindlichkeit, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu ermitteln ist (BFH-Urteile vom 31. Januar 1980 IV R 126/76, BFHE 130, 372, BStBl II 1980, 491; vom 21. Januar 1986 VIII R 238/81, BFH/NV 1986, 597), ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH ein mittlerer Rechnungszinsfuß von 5, 5 v.H. angemessen; eine Abzinsung mit einem Zinssatz für langfristige Kredite hat er abgelehnt (BFH-Urteile vom 20. November 1969 IV R 22/68, BFHE 98, 28, BStBl II 1970, 309; vom 19. Mai 1992 VIII R 37/90, BFH/NV 1993, 87; in BFH/NV 2002, 10).

  • BFH, 08.03.1989 - X R 16/85

    1. Sog. große Witwen-/Witwerrente als lebenslängliche Leibrente - 2. Zu den

    Auszug aus BFH, 05.06.2002 - X R 1/00
    Mit dem "Ertrag des Rentenrechts (Ertragsanteil)" wird der gleichmäßig auf die nach biometrischen Durchschnittswerten bemessene gesamte Dauer des Rentenbezugs verteilte Zinsanteil einer Kapitalrückzahlung besteuert (Urteil des Senats vom 8. März 1989 X R 16/85, BFHE 156, 432, 434, BStBl II 1989, 551, unter 2. a).

    b) Aus der Einbeziehung der Sozialversicherungsrenten in die Ertragsanteilsbesteuerung erschließt sich die Grundannahme des Gesetzgebers, dass ab "Beginn der Rente" eine Versicherungssumme auf die Lebenszeit des Bezugsberechtigten verzinslich ausgezahlt wird (Senatsurteil in BFHE 156, 432, BStBl II 1989, 551, unter 2. a).

  • BFH, 12.07.1989 - X R 33/86

    Wiederauflebende Witwen-/Witwerrente keine neue Leibrente

    Auszug aus BFH, 05.06.2002 - X R 1/00
    Dies wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass die nicht ausschließlich nach dem Versicherungsprinzip, sondern auch nach dem Prinzip der Fürsorge ausgestaltete Versicherungsleistung hinsichtlich ihrer Höhe von bedarfsorientierten Tatbestandsmerkmalen abhängig ist (Urteil des Senats vom 12. Juli 1989 X R 33/86, BFHE 158, 232, BStBl II 1989, 1012).

    a) Die gesetzliche Regelung der Besteuerung eines auf die gesamte Dauer des (privaten) Rentenbezugs gleich bleibenden Ertragsanteils bewirkt unter besonderer Berücksichtigung einer Praktikabilität der Regelung willkürfreie Typengerechtigkeit (Senatsurteil in BFHE 158, 232, BStBl II 1989, 1012).

  • BSG, 29.01.1998 - B 12 KR 35/95 R

    Rentenversicherung - Höhe - Beitragssatz - Fremdlasten - "versicherungsfremde

    Auszug aus BFH, 05.06.2002 - X R 1/00
    Das vom Kläger erörterte Problem der versicherungsfremden Leistungen (zur Definition Bundessozialgericht --BSG--, Urteil vom 29. Januar 1998 B 12 KR 35/95, BSGE 81, 276) stellt sich in Bezug auf die steuerliche Behandlung der Auszahlungsphase allenfalls unter dem Aspekt, ob hier --zusätzlich zu einem pauschalierten Zinsanteil-- Transfereinkommen zu besteuern ist (vgl. hierzu BVerfG in NJW 2002, 1103, 1110, unter C. V. 1. c der Entscheidungsgründe).
  • BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvR 335/76

    Verfassungsmäßigkeit der Zinsbesteuerung nach Nominalbeträgen

    Auszug aus BFH, 05.06.2002 - X R 1/00
    c) Der Kläger kann des Weiteren aus Rechtsgründen nicht mit Einwänden gehört werden, die sich gegen das Nominalwertprinzip (Grundsatz Mark = Mark) als tragendem Ordnungsprinzip der geltenden Währungsordnung richten (vgl. hierzu BFH-Entscheidungen vom 14. Mai 1974 VIII R 95/72, BFHE 112, 546, BStBl II 1974, 572; vom 27. Juni 1996 VIII B 102/95, BFH/NV 1996, 921, m.w.N. der Rechtsprechung; BVerfG-Beschluss vom 19. Dezember 1978 1 BvR 335, 427, 811/76, BStBl II 1979, 308).
  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 301/98

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus BFH, 05.06.2002 - X R 1/00
    Der Gesetzgeber darf einen steuererheblichen Vorgang um der materiellen Gleichheit willen im typischen Lebensvorgang erfassen und individuell gestaltbare Besonderheiten unberücksichtigt lassen (BVerfG-Urteil vom 7. Dezember 1999 2 BvR 301/98, BVerfGE 101, 297).
  • BVerfG, 11.10.1976 - 1 BvR 373/76
  • BFH, 27.06.1996 - VIII B 102/95

    Begründungsanforderungen an eine Rechtsfrage mit grundsätzlicher Bedeutung

  • BVerfG, 23.10.1987 - 1 BvR 573/86
  • BFH, 14.05.1974 - VIII R 95/72

    Einkünfte aus Kapitalvermögen - Geldwertverschlechterung - Besteuerung -

  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

  • BFH, 31.01.1980 - IV R 126/76

    Barwert einer betrieblichen Leibrentenverpflichtung entspricht im Zeitpunkt ihrer

  • BFH, 21.12.2000 - X B 105/00

    Zulassungsgrund - Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz - Begründungserfordernis -

  • BFH, 20.11.1969 - IV R 22/68

    Betriebliche Kaufpreisleibrente - Berechnung des Kapitalswerts - Rechnungszinsfuß

  • BFH, 05.09.2001 - X R 40/98

    Ertragsanteil einer Invalidenrente nach DDR-Recht

  • BFH, 09.02.1994 - IX R 110/90

    Als dauernde Last zu beurteilende wiederkehrende Leistungen zum Erwerb eines zum

  • BFH, 25.11.1992 - X R 34/89

    Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs als unentgeltliche Vermögensübergabe

  • BFH, 21.01.1986 - VIII R 238/81

    Einheitsbewertung des Betriebsvermögens - Gewinnfeststellung und

  • BFH, 22.01.1991 - X R 56/90

    Vorgezogenes Knappschaftsruhegeld als lebenslängliche Leibrente

  • BFH, 29.10.1965 - VI 142/64 U

    Behandlung von Knappschaftsrenten als Leibrenten im Sinne des

  • BFH, 14.11.2001 - X R 90/98

    Die als "Rente wegen Alters" geleistete "Altersrente wegen Arbeitslosigkeit" ist

  • BFH, 10.10.1969 - VI R 267/66

    Renten - Berufsunfähigkeit - Erwerbsunfähigkeit - Altersruhegelder - Selbständige

  • BFH, 26.07.1995 - X R 113/93

    Versorgungsleistung - Nutzungswert - Mittelpreis - Sonderausgaben

  • BFH, 08.12.1988 - IX R 157/83

    Die von einem Vater für den vorzeitigen Erbausgleich an sein nichteheliches Kind

  • BFH, 19.05.1992 - VIII R 37/90

    Übertraguns eines Gesellschaftsanteils zu einem Veräußerungspreis und einer über

  • BFH, 19.05.2021 - X R 20/19

    Zur doppelten Besteuerung von Renten: Bei privaten Renten kann es systembedingt

    Grund hierfür ist, dass die Besteuerung mit dem Ertragsanteil gerade auf dem Leitbild beruht, der Rentenanspruch sei durch aus versteuertem Einkommen gezahlten Beiträgen erworben worden (vgl. Senatsurteil vom 05.06.2002 - X R 1/00, BFH/NV 2002, 1438, unter II.1.c).
  • BFH, 26.11.2008 - X R 15/07

    Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig

    In seiner Rechtsprechung (vgl. zuletzt die Urteile vom 5. Juni 2002 X R 1/99, BFH/NV 2002, 1436, X R 1/00, BFH/NV 2002, 1438, und vom 17. Juli 2008 X R 29/07, BFH/NV 2008, 1834) hat der erkennende Senat klargestellt, dass das Steuerrecht zu sozialversicherungsrechtlichen Problemen der Beitragsäquivalenz keine Aussage treffen kann.
  • BFH, 23.11.2016 - X R 41/14

    Ausgleichszahlung zur Abfindung des Versorgungsausgleichs

    In der Rentenbezugsphase wurde (nur) der typisierte Ertragsanteil als Zinsanteil versteuert, während der Rückfluss des eigenen Vermögens nicht steuerbar blieb (vgl. im Einzelnen Senatsurteil vom 5. Juni 2002 X R 1/00, BFH/NV 2002, 1438).
  • BFH, 11.10.2018 - III R 45/17

    Unterhaltsrente für ein im eigenen Haushalt lebendes Kind

    Denn sie führt zu keinem unverhältnismäßigen Eingriff in die Rechte der Betroffenen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. September 1992 2 BvL 5, 8, 14/91, BVerfGE 87, 153, 172; BFH-Urteil vom 5. Juni 2002 X R 1/00, BFH/NV 2002, 1438, Rz 23).
  • FG Münster, 14.10.2008 - 14 K 2406/06

    Finanzgericht Münster weist Klagen gegen die seit 2005 geltende Rentenbesteuerung

    Die Anknüpfung an die Nominalwerte und damit die Erfassung inflationsbedingter Differenzen zwischen Auszahlungen und früheren Beitragsleistungen unterliegt nach Auffassung des Senates keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (so auch Kulosa in Herrmann/Heuer/Raupach EStG Vor § 22 Anm. J 04-2 m. w. N., BVerfG Beschluss vom 19. Dezember 1978, 1 BvR 335/76, 1 BvR 427/76, 1 BvR 811/76, BVerfGE 50, 57; BFH Urteil vom 5. Juni 2002 X R 1/00, BFH/NV 2002, 1438, BFH Beschluss vom 27. Juni 1996, VIII B 102/95, BFH/NV 1996, 921).
  • BFH, 29.01.2003 - III R 53/00

    Eigenheimzulage: Anschaffung einer Wohnung mit Mängeln

    Zudem dient der "starre" und nicht verlängerbare --achtjährige-- Förderzeitraum, der an eindeutige Voraussetzungen, nämlich das Jahr der Herstellung oder das Jahr der Anschaffung des begünstigten Objekts anknüpft, auch der --im Steuerrecht als Massenfallrecht gebotenen oder doch zumindest erlaubten-- Verwaltungsvereinfachung und Praktikabilität (vgl. BFH-Urteil vom 5. Juni 2002 X R 1/00, BFH/NV 2002, 1438, unter II. 3. e, m.w.N.).
  • BFH, 23.11.2016 - X R 60/14

    Ausgleichszahlung zur Abfindung des Versorgungsausgleichs

    In der Rentenbezugsphase wurde (nur) der typisierte Ertragsanteil als Zinsanteil versteuert, während der Rückfluss des eigenen Vermögens nicht steuerbar blieb (vgl. im Einzelnen Senatsurteil vom 5. Juni 2002 X R 1/00, BFH/NV 2002, 1438).
  • BFH, 17.07.2008 - X R 29/07

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Sozialversicherungsrenten vor

    Nach ständiger Rechtsprechung der Ertragsteuersenate des BFH rechtfertigen es weder die individuellen Verhältnisse der Rentenberechtigten noch das Vorhandensein anderen und neueren statistischen Materials, von den verbindlich festgelegten Ertragsanteil-Vomhundertsätzen des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG abzuweichen (BFH-Urteile vom 8. Dezember 1988 IX R 157/83, BFHE 155, 359, BStBl II 1989, 282, unter 1.; vom 16. Dezember 1997 VIII R 38/94, BFHE 185, 199, BStBl II 1998, 339, und vom 5. Juni 2002 X R 1/00, BFH/NV 2002, 1438).

    In seiner Rechtsprechung (vgl. die Urteile vom 5. Juni 2002 X R 1/99, BFH/NV 2002, 1436, und in BFH/NV 2002, 1438) hat der erkennende Senat im Hinblick darauf klargestellt, dass diese unterschiedliche Wertentwicklung der Sache nach das "sozialversicherungsrechtliche Problem der Beitragsäquivalenz" berührt, zu dem das Steuerrecht keine Aussage treffen kann.

  • FG Münster, 14.10.2008 - 14 K 3990/06

    Finanzgericht Münster weist Klagen gegen die seit 2005 geltende Rentenbesteuerung

    Die Anknüpfung an die Nominalwerte und damit die Erfassung inflationsbedingter Differenzen zwischen Auszahlungen und früheren Beitragsleistungen unterliegt nach Auffassung des Senates keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (so auch: Kulosa in Herrmann/Heuer/Raupach, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, Vor § 22 EStG Anm. J 04-2 mit weiteren Nachweisen; Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 19. Dezember 1978 1 BvR 335/76, 1 BvR 427/76, 1 BvR 811/76, BVerfGE 50, 57; Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 5. Juni 2002 X R 1/00, Sammlung der nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH (BFH/NV) 2002, 1438, BFH, Beschluss vom 27. Juni 1996 VIII B 102/95, BFH/NV 1996, 921).
  • BFH, 06.03.2006 - X B 5/05

    WK-Abzug: Beiträge an ärztliches Versorgungswerk

    Denn der Ertragsanteil ist materiell-rechtlich ein pauschalierter Zinsanteil (ständige Rechtsprechung; Senatsurteil vom 5. Juni 2002 X R 1/00, BFH/NV 2002, 1438, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 16.08.2006 - 1 K 45/06

    Voraussetzungen zur Berücksichtigung zusätzlicher Werbungskosten bei den

  • FG Hamburg, 26.07.2006 - 2 K 105/05

    Einkommensteuer: Abziehbarkeit von Beiträgen zur berufsständischen

  • BFH, 01.03.2005 - IX R 71/03

    Eigenheimzulage: Beginn des Förderzeitraums

  • FG Baden-Württemberg, 18.06.2007 - 6 K 425/04

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Bezügen aus der gesetzlichen

  • FG München, 22.01.2004 - 5 K 3593/01

    Erlass von Aussetzungszinsen wegen sachlicher Unbilligkeit; Aussetzungszinsen zur

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