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   BFH, 13.04.2011 - X R 1/10   

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https://dejure.org/2011,1447
BFH, 13.04.2011 - X R 1/10 (https://dejure.org/2011,1447)
BFH, Entscheidung vom 13.04.2011 - X R 1/10 (https://dejure.org/2011,1447)
BFH, Entscheidung vom 13. April 2011 - X R 1/10 (https://dejure.org/2011,1447)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    AltEinkG gilt auch für Rentennachzahlung - Erwerbsminderungsrenten - Verfassungsmäßigkeit - Rechtsfortbildung im Wege der teleologischen Reduzierung

  • openjur.de

    AltEinkG gilt auch für Rentennachzahlung; Erwerbsminderungsrenten; Verfassungsmäßigkeit; Rechtsfortbildung im Wege der teleologischen Reduzierung

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa, EStG § 11 Abs 1, EStG § 52 Abs 1, GG Art 20 Abs 3, AO § 163, AO § 227
    AltEinkG gilt auch für Rentennachzahlung - Erwerbsminderungsrenten - Verfassungsmäßigkeit - Rechtsfortbildung im Wege der teleologischen Reduzierung

  • Bundesfinanzhof

    AltEinkG gilt auch für Rentennachzahlung - Erwerbsminderungsrenten - Verfassungsmäßigkeit - Rechtsfortbildung im Wege der teleologischen Reduzierung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa EStG 2002 vom 05.07.2004, § 11 Abs 1 EStG 2002, § 52 Abs 1 EStG 2002 vom 05.07.2004, Art 20 Abs 3 GG, § 163 AO
    AltEinkG gilt auch für Rentennachzahlung - Erwerbsminderungsrenten - Verfassungsmäßigkeit - Rechtsfortbildung im Wege der teleologischen Reduzierung

  • IWW
  • rewis.io

    AltEinkG gilt auch für Rentennachzahlung - Erwerbsminderungsrenten - Verfassungsmäßigkeit - Rechtsfortbildung im Wege der teleologischen Reduzierung

  • ra.de
  • rewis.io

    AltEinkG gilt auch für Rentennachzahlung - Erwerbsminderungsrenten - Verfassungsmäßigkeit - Rechtsfortbildung im Wege der teleologischen Reduzierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa
    Verfassungsmäßigkeit der Anwendung des AltEinkG auf Nachzahlungen einer vor 2005 liegenden Rente

  • datenbank.nwb.de

    AltEinkG gilt auch für Rentennachzahlung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    AltEinkG gilt auch für Rentennachzahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Besteuerung von Rentennachzahlungen nach dem Alterseinkünftegesetz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Besteuerung von Rentennachzahlungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit der Anwendung des AltEinkG auf Nachzahlungen einer vor 2005 liegenden Rente

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    AltEinkG gilt auch für Rentennachzahlung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Besteuerung von Rentennachzahlungen

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Besteuerung von Rentennachzahlungen nach dem Alterseinkünftegesetz

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Frühzeitiger Rentenantrag schützt nicht vor hohen Steuern

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Besteuerung von Rentennachzahlungen nach dem AltEinKG

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Besteuerung von Rentennachzahlungen

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Besteuerung von Erwerbsminderungsrenten und Rentennachzahlungen

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Auch Rentennachzahlungen nach dem Alterseinkünftegesetz zu besteuern

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 233, 497
  • NJW 2011, 2832
  • NZS 2012, 68
  • DB 2011, 1725
  • BStBl II 2011, 915
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02

    Spekulationsfrist

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X R 1/10
    Eine unechte Rückwirkung ist mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes daher nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (so die jüngsten BVerfG-Beschlüsse vom 7. Juli 2010  2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05, BFH/NV 2010, 1976; 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05, BFH/NV 2010, 1959 und 2 BvL 1/03, 2 BvL 57/06, 2 BvL 58/06, BFH/NV 2010, 1968, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Vielmehr ist bereits ein "Vermögensbestand im grundrechtlich geschützten Verfügungsbereich" konkret vorhanden (vgl. BVerfG-Beschluss in BFH/NV 2010, 1959, unter C.II. 2.b aa).

    Die nachträgliche Entwertung der bereits im Jahr 2003 verfestigten Rechtsposition der Klägerin durch die Einbeziehung der Nachzahlungen früher entstandener Renten in die Neuregelung des AltEinkG führt zu einem erhöhten gesetzgeberischen Rechtfertigungsbedarf (vgl. BVerfG-Beschluss in BFH/NV 2010, 1959, unter C.II.2.b aa).

  • BFH, 04.02.2010 - X R 52/08

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Altersrenten

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X R 1/10
    aa) Bereits in den Urteilen vom 19. Januar 2010 X R 53/08 (BFHE 228, 223) und vom 4. Februar 2010 X R 52/08 (BFH/NV 2010, 1253) und X R 58/08 (BFHE 228, 326) hat der erkennende Senat entschieden, dass die geänderte Besteuerung der Renteneinkünfte aufgrund des Systems der nachgelagerten Besteuerung unter Aufgabe des Systems der Ertragsanteilsbesteuerung ab dem Jahr 2005 nicht gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes verstößt.

    Dem Hinweis des FG, eine Komplizierung des Verfahrens sei bei der steuerlichen Beurteilung von Rentennachzahlungen nicht zu befürchten, da die zeitliche Zuordnung der Rentenzahlungen ohne Weiteres möglich sei, ist entgegenzuhalten, dass zur Einschätzung des Verwaltungs- und Kontrollaufwands einer gesetzlichen Regelung der Gesetzgeber aufgerufen ist, der eine Einschätzungsprärogative besitzt (siehe auch Senatsurteil in BFH/NV 2010, 1253).

  • BFH, 13.04.2011 - X R 54/09

    Erwerbsminderungsrenten sind mit dem Besteuerungsanteil zu besteuern -

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X R 1/10
    aa EStG bestehen nicht (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom selben Tag in der Rechtssache X R 54/09, BFHE 233, 487).

    Diese Abwägung führt auch bei der Besteuerung von laufenden Erwerbsminderungsrenten zu demselben Ergebnis, selbst wenn dadurch die individuelle steuerliche Belastung des betroffenen Steuerpflichtigen erheblich ansteigt (vgl. dazu das Senatsurteil in dem Verfahren X R 54/09, BFHE 233, 487, vom heutigen Tage).

  • BFH, 30.09.1980 - VIII R 13/79

    Begriff "Beginn der Rente" für die Ermittlung des Ertragsanteils bei Verjährung

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X R 1/10
    Nach Auffassung der Rechtsprechung (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. September 1980 VIII R 13/79, BFHE 132, 26, BStBl II 1981, 155, welches das Urteil des FG Hamburg vom 5. Dezember 1978 V 307/77, EFG 1979, 332 bestätigt habe) sowie der Finanzverwaltung (Erlasse des Hessischen Finanzministeriums vom 5. September 1997 und vom 26. März 1988 S 2255 A - 40 - II B 1 a, juris, und Verfügung der Oberfinanzdirektion --OFD-- Frankfurt vom 15. Mai 1998 - S 2255 A - 23 - St II 22, ESt-Kartei § 22 Karte 13) zur früheren Rechtslage sei für Nachzahlungen von Leibrenten i.S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG a.F. nicht der im Veranlagungszeitraum des Zuflusses geltende Ertragsanteil maßgeblich.

    aa EStG irrelevant (so auch BFH-Urteil in BFHE 132, 26, BStBl II 1981, 155, zur bis 2004 geltenden Rechtslage).

  • BFH, 26.11.2008 - X R 15/07

    Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X R 1/10
    Der Notwendigkeit einer im Rentenbesteuerungsverfahren als Massenverfahren einfachen, praktikablen und gesamtwirtschaftlich tragfähigen Lösung hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 26. November 2008 X R 15/07 (BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710) eine entscheidende Bedeutung zugebilligt.
  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05

    Beteiligungsquote

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X R 1/10
    Eine unechte Rückwirkung ist mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes daher nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (so die jüngsten BVerfG-Beschlüsse vom 7. Juli 2010  2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05, BFH/NV 2010, 1976; 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05, BFH/NV 2010, 1959 und 2 BvL 1/03, 2 BvL 57/06, 2 BvL 58/06, BFH/NV 2010, 1968, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 19.01.2010 - X R 53/08

    Verfassungsmäßigkeit der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung; Anwendung der

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X R 1/10
    aa) Bereits in den Urteilen vom 19. Januar 2010 X R 53/08 (BFHE 228, 223) und vom 4. Februar 2010 X R 52/08 (BFH/NV 2010, 1253) und X R 58/08 (BFHE 228, 326) hat der erkennende Senat entschieden, dass die geänderte Besteuerung der Renteneinkünfte aufgrund des Systems der nachgelagerten Besteuerung unter Aufgabe des Systems der Ertragsanteilsbesteuerung ab dem Jahr 2005 nicht gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes verstößt.
  • BFH, 04.02.2010 - X R 58/08

    Anwendung der Öffnungsklausel bei der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung -

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X R 1/10
    aa) Bereits in den Urteilen vom 19. Januar 2010 X R 53/08 (BFHE 228, 223) und vom 4. Februar 2010 X R 52/08 (BFH/NV 2010, 1253) und X R 58/08 (BFHE 228, 326) hat der erkennende Senat entschieden, dass die geänderte Besteuerung der Renteneinkünfte aufgrund des Systems der nachgelagerten Besteuerung unter Aufgabe des Systems der Ertragsanteilsbesteuerung ab dem Jahr 2005 nicht gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes verstößt.
  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 1/03

    Entgangene Einnahmen

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X R 1/10
    Eine unechte Rückwirkung ist mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes daher nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (so die jüngsten BVerfG-Beschlüsse vom 7. Juli 2010  2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05, BFH/NV 2010, 1976; 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05, BFH/NV 2010, 1959 und 2 BvL 1/03, 2 BvL 57/06, 2 BvL 58/06, BFH/NV 2010, 1968, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 05.03.1981 - IV R 101/78
    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X R 1/10
    Es ist offensichtlich, dass der Gesetzgeber gewisse Härten, die sich notwendigerweise aus der Abschnittsbesteuerung und dem Zuflussprinzip im Einzelfalle ergeben können, bewusst in Kauf genommen hat (siehe auch BFH-Urteil vom 5. März 1981 IV R 101/78, nicht veröffentlicht).
  • BSG, 08.09.2005 - B 13 RJ 10/04 R

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Erwerbsminderungsrente - Arbeitsmarktlage - Zeitrente

  • BFH, 07.07.2004 - X B 63/03

    Verpflegungsmehraufwand, Fahrtkosten bei wechselnden Einsatzstellen;

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

  • FG Münster, 22.04.2010 - 8 K 783/07

    Höhere Steuer auch für Rentennachzahlungen

  • FG Niedersachsen, 18.11.2009 - 2 K 309/07

    Ansetzung einer Nachzahlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente bei der Besteuerung

  • FG Hamburg, 05.12.1978 - V 307/77
  • BFH, 09.12.2015 - X R 30/14

    Rentenbeginn bei Erwerbsminderungsrenten nach vorherigem Bezug

    b) Der Senat vermag keinen Widerspruch zu seinem Urteil vom 13. April 2011 X R 1/10 (BFHE 233, 497, BStBl II 2011, 915) zu erkennen.

    In dieser Entscheidung hat der Senat zum einen bestätigt, dass die Einbeziehung der Erwerbsminderungsrenten in die Besteuerung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG verfassungsgemäß ist (Urteil in BFHE 233, 497, BStBl II 2011, 915, Rz 10).

    Zum anderen lag die Besonderheit der steuerlichen Situation der dortigen Klägerin darin, dass sie Rentennachzahlungen aufgrund des Zuflussprinzips in einem Veranlagungszeitraum zu versteuern hatte, dem sie wirtschaftlich nicht zuzuordnen waren (Senatsurteil in BFHE 233, 497, BStBl II 2011, 915, Rz 20 ff.).

    Im Gegensatz zum Sachverhalt des Senatsurteils in BFHE 233, 497, BStBl II 2011, 915 sind im Streitfall dem Steuerpflichtigen die Einkünfte damit in dem Jahr zugeflossen, zu dem sie wirtschaftlich gehören.

  • FG Berlin-Brandenburg, 07.04.2016 - 9 K 9257/13

    Besteuerungszeitraum für rückwirkend bewilligte Erwerbsunfähigkeitsrente bei

    Die Klägerin verweist ergänzend auf die BFH-Urteile vom 13. April 2011 X R 17/10, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2011, 1501 und X R 1/10, BStBl II 2011, 915, nach denen die ab 1. Januar 2005 geltende Neuregelung der Rentenbesteuerung sogar auf Nachzahlungsbeträge für Zeiträume anwendbar sei, die vor dem Jahr 2005 liegen würden.

    Aus den von der Klägerin angeführten Entscheidungen des BFH vom 13. April 2011 X R 17/10 sowie X R 1/10 würde sich nichts anderes ergeben, da in diesen Urteilen nur Aussagen dazu getroffen worden seien, für welche Rentenbezüge die Neuregelung der Rentenbesteuerung in Bezug auf den monatlichen steuerpflichtigen Teilbetrag der Sozialrente anwendbar sei.

  • BFH, 12.12.2011 - IX B 3/11

    NZB: Einzelrichter als gesetzlicher Richter; Steuerfestsetzung und

    Im Übrigen wird im Einkommensteuerrecht der tatsächlich verwirklichte Sachverhalt der Besteuerung unterworfen, nicht der gedachte, aber unterlassene Sachverhalt (vgl. § 38, § 41 AO; z.B. BFH-Beschluss vom 20. September 2007 IV R 70/05, BFHE 219, 86, BStBl II 2008, 265; BFH-Urteil vom 13. April 2011 X R 1/10, BFHE 233, 497, BStBl II 2011, 915).
  • FG Sachsen, 20.03.2012 - 6 K 2143/07

    Zinsen auf eine Rentennachzahlung sind keine Kapitaleinkünfte, sondern

    Von dieser Übergangsregelung sind auch Rentennachzahlungen für frühere Jahre betroffen (Urteil des BFH vom 13. April 2011 X R 1/10, BStBl. II 2011, 915 m. w. N.).
  • FG Baden-Württemberg, 27.09.2012 - 3 K 3939/11

    Schadstoffarme Trikes unterliegen ab 1. Juli 2010 aufgrund des Wortlauts des 5.

    Diese ist gegeben, wenn das Gesetz zwar eine Regelung enthält, diese aber ihrem Zweck nach auf eine bestimmte Gruppe von Fällen nicht passt, weil sie deren für die Wertung relevante Besonderheiten außer Acht lässt (BFH-Urteil vom 13. April 2011 X R 1/10, BStBl. II 2011, 915; Drüen in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 4 AO Rz 352).
  • FG München, 18.06.2012 - 7 K 1217/09

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen - Fehlende Abänderbarkeit der

    Die im Streitjahr geltende gesetzliche Regelung für die Besteuerung von Renten aus einer privaten Rentenversicherung ist auch auf Nachzahlungen anwendbar, deren Beginn vor 2005 liegt (vgl. BFH-Urteile vom 13. April 2011 X R 1/10, BStBl II 2011, 915).
  • FG Münster, 22.04.2010 - 8 K 783/07
    Die Revision war mit Blick auf die anhängigen Verfahren beim BFH (Az. X R 19/09; X R 1/10) gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO im Hinblick auf die Frage zuzulassen, ob für Rentennachzahlungen für Zeiträume vor 2005 bereits die Gesetzesfassung des § 22 EStG 2005 bei der Einkommensteuerveranlagung 2005 zu Grunde zu legen ist.
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Rechtsprechung
   BFH, 14.04.2011 - X R 1/10   

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https://dejure.org/2011,95972
BFH, 14.04.2011 - X R 1/10 (https://dejure.org/2011,95972)
BFH, Entscheidung vom 14.04.2011 - X R 1/10 (https://dejure.org/2011,95972)
BFH, Entscheidung vom 14. April 2011 - X R 1/10 (https://dejure.org/2011,95972)
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