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   BFH, 26.07.2006 - X R 10/05   

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https://dejure.org/2006,11310
BFH, 26.07.2006 - X R 10/05 (https://dejure.org/2006,11310)
BFH, Entscheidung vom 26.07.2006 - X R 10/05 (https://dejure.org/2006,11310)
BFH, Entscheidung vom 26. Juli 2006 - X R 10/05 (https://dejure.org/2006,11310)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    FGO § 126a; ; EStG § 16 Abs. 3; ; EStG § 16 Abs. 3 Satz 1; ; EStDV § 7 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStDV § 7 Abs. 1; EStG § 6 Abs. 3 S. 1 § 16 Abs. 3
    Betriebsaufgabe: Verpachtung einer Apotheke durch Erben

  • datenbank.nwb.de

    Verpachtung einer Apotheke durch Erbe oder Nießbraucher keine Betriebsaufgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Nachfolge - Betriebsaufgabe bei Betriebsverpachtung durch die Erben einer Apotheke?

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsaufgabe - Verpachtung einer Apotheke durch den Erben

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 16 Abs 1 Nr 1, EStG § 16 Abs 3, EStDV § 7 Abs 1
    Apotheke; Betriebsaufgabe; Veräußerungsgewinn; Verpachtung; Wahlrecht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 19.08.1998 - X R 176/96

    Verpächterwahlrecht bei vorweggenommener Erbfolge

    Auszug aus BFH, 26.07.2006 - X R 10/05
    Im Übrigen ist nach der Rechtsprechung aus Nachweisgründen so lange von einer Fortführungsabsicht auszugehen, bis der Steuerpflichtige klar und eindeutig erklärt, er werde die gewerbliche Tätigkeit nicht wieder aufnehmen (BFH-Urteil vom 19. August 1998 X R 176/96, BFH/NV 1999, 454).
  • BFH, 03.06.1997 - IX R 2/95

    Betriebsaufgabe auch bei Verpachtung und fehlender Aufgabeerklärung anzunehmen,

    Auszug aus BFH, 26.07.2006 - X R 10/05
    Es reicht aus, wenn seinem Rechtsnachfolger --einem Gesamtrechtsnachfolger oder einem unentgeltlichen Einzelrechtsnachfolger-- objektiv die Möglichkeit verbleibt, den "vorübergehend" eingestellten Betrieb wieder aufzunehmen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 3. Juni 1997 IX R 2/95, BFHE 183, 413, BStBl II 1998, 373).
  • BFH, 06.04.2016 - X R 52/13

    Verpächterwahlrecht bei teilentgeltlicher Veräußerung

    Sie hat diese Einschränkung in der Folgezeit insofern modifiziert bzw. präzisiert, als es genügt, wenn der Verpächter die Absicht hat, den Betrieb später selbst oder durch seinen Rechtsnachfolger, namentlich einen Gesamtrechtsnachfolger oder einen unentgeltlichen Einzelrechtsnachfolger, wieder aufzunehmen und dies nach den gegebenen Verhältnissen als möglich erscheint (vgl. BFH-Urteile vom 15. Oktober 1987 IV R 91/85, BFHE 151, 392, BStBl II 1988, 257, unter 2., sowie IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260; vom 28. November 1991 IV R 58/91, BFHE 167, 19, BStBl II 1992, 521, unter 2.a; Senatsurteil vom 19. August 1998 X R 176/96, BFH/NV 1999, 454, unter 2.a, m.w.N., sowie Senatsbeschluss vom 26. Juli 2006 X R 10/05, BFH/NV 2006, 2072, unter 2.).

    a) Geht ein verpachteter Betrieb unter Fortbestand des Pachtvertrags unentgeltlich im Wege der Erbfolge oder der Schenkung auf einen Dritten über, so tritt dieser auch hinsichtlich des Wahlrechts, die Betriebsaufgabe zu erklären, in die Rechtsstellung des bisherigen Verpächters ein (vgl. BFH-Urteile vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89, BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392, unter II.1.; in BFHE 167, 19, BStBl II 1992, 521, unter 2.b; Senatsurteil in BFH/NV 2006, 2072, unter 1.).

  • BFH, 03.04.2014 - X R 16/10

    Verpachtung einer Apotheke im Ganzen - Zwangsbetriebsaufgabe und Erklärung der

    So wie die Verpachtung einer Apotheke durch die Erben eines verstorbenen Apothekers oder denjenigen, der im Vermächtniswege einen Nießbrauch daran erworben hat, mangels Betriebsaufgabeerklärung nicht zur Betriebsaufgabe führt, wenn weder die Erben noch der Vermächtnisnehmer die für die Fortführung des Apothekenbetriebs erforderliche Qualifikation besitzen (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Juli 2006 X R 10/05, BFH/NV 2006, 2072, unter 2.), führt auch der Tod des verpachtenden Apothekers nicht zur Aufgabe dieses Apotheker-Verpächterbetriebs.

    cc) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Senatsbeschluss in BFH/NV 2006, 2072.

  • FG München, 22.01.2009 - 5 K 2744/07

    Zwangsbetriebsaufgabe bei Verpachtung eines Apothekerbetriebs - Auslegung des in

    Apotheke : Die Zurückbehaltung und Bilanzierung des Grundstücks (wesentliche Betriebsgrundlage) durch den Vater der Klägerin schließe eine zwangsweise Betriebsaufgabe aufgrund der Übertragung bzw. Veräußerung weiterer wesentlicher Betriebsgrundlagen, hier des Apothekenrechts, der Firma und des gesamten Inventars, nicht aus (vgl. Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Februar 2005 14 K 118/03, bestätigt durch Bundesfinanzhof-BFH-Urteil vom 26. Juli 2006 X R 10/05; BFH-Urteil vom 22. Oktober 1992 III R 7/91).

    Nach der Rechtsprechung des BFH reicht es aus, wenn der Inhaber seinen Gewerbebetrieb durch Verpachtung fortführen kann; danach kommt es nicht darauf an, ob er weiter das Apothekenrecht innehat bzw. die fachliche Qualifikation besitzt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 26. Juli 2006 X R 10/05, BFH/NV 2006, 2072; zum Apothekenrecht vgl. z.B. BFH-Urteile vom 26. September 1963 IV 372/60 S, BStBl III 1963, 565; vom 8. Oktober 1969 I R 132/67, BStBl II 1969, 740; vom 30. Januar 2002 X R 56/99, BStBl II 2002, 387).

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