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   BFH, 28.03.1990 - X R 160/88   

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BFH, 28.03.1990 - X R 160/88 (https://dejure.org/1990,282)
BFH, Entscheidung vom 28.03.1990 - X R 160/88 (https://dejure.org/1990,282)
BFH, Entscheidung vom 28. März 1990 - X R 160/88 (https://dejure.org/1990,282)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG §§ 10e Abs. 1 Satz 2, 34f, 39a Abs. 1 Nr. 6, 42b Abs. 3 Satz 1; FGO § 100 Abs. 1 Satz 4; BauNVO § 10 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Ferienwohnung - Wochenendwohnung - Ganzjähriges Bewohnen - Eignung zum dauernden Bewohnen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Begriff der Ferien- und Wochenendwohnung (IBR 1990, 731)

Papierfundstellen

  • BFHE 160, 481
  • BB 1990, 1763
  • BB 1990, 2241
  • DB 1990, 2046
  • BStBl II 1990, 815
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 14.03.1989 - IX R 45/88

    Steuerermäßigung nach § 34 f EStG in der vor Inkrafttreten des WohneigFG

    Auszug aus BFH, 28.03.1990 - X R 160/88
    Es liegt nahe, daß der Gesetzgeber mit dem Ausschluß der Begünstigung von Ferien- und Wochenendwohnungen diese alte für § 7b EStG i.d.F. vor 1977 geltende Rechtsprechung für § 10e EStG wiederherstellen wollte (vgl. auch BFH-Urteil vom 14. März 1989 IX R 45/88, BFHE 157, 80, BStBl II 1989, 776).

    Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken erfordert nach Auffassung des BFH kein ständiges oder zeitmäßig überwiegendes Bewohnen des begünstigten Objekts (BFHE 157, 80, BStBl II 1989, 776).

  • BFH, 08.03.1983 - VIII R 111/81

    AfA - Einkommensteuer

    Auszug aus BFH, 28.03.1990 - X R 160/88
    Nach der Rechtsprechung des BFH zu § 7b EStG i.d.F. vor 1977 konnten die in einem Sondergebiet gelegenen Gebäude nicht erhöht abgeschrieben werden (BFH-Urteil vom 8. März 1983 VIII R 111/81, BFHE 138, 215, BStBl II 1983, 498).
  • BFH, 13.01.1987 - IX R 90/83

    Gewährung eines dem Miteigentumsanteil des Steuerpflichtigen entsprechenden

    Auszug aus BFH, 28.03.1990 - X R 160/88
    Die Kläger haben ein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung, weil eine im Lohnsteuerermäßigungsverfahren ergangene, rechtskräftige Entscheidung aus prozeßökonomischen Gründen auch für den Lohnsteuer-Jahresausgleich oder die Veranlagung beachtlich ist, sofern sich der zu beurteilende Sachverhalt unverändert darstellt (z.B. BFH-Urteil vom 13. Januar 1987 IX R 90/83, BFH/NV 1987, 445 m.w.N.).
  • BFH, 24.02.1988 - X R 67/82

    - Zum Begriff des Hilfsumsatzes - Berücksichtigung von

    Auszug aus BFH, 28.03.1990 - X R 160/88
    Der Fortsetzungsfeststellungsantrag ist zulässig, auch wenn nicht von den Klägern, sondern vom FA Revision eingelegt worden ist (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Februar 1988 X R 67/82, BFHE 152, 564, BStBl II 1988, 622 m.w.N.).
  • BFH, 27.06.2017 - IX R 37/16

    Nutzung zu eigenen Wohnzwecken - Begünstigung von Zweit- und Ferienwohnungen

    b) Ein Gebäude wird auch dann zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn es der Steuerpflichtige nur zeitweilig bewohnt, sofern es ihm in der übrigen Zeit als Wohnung zur Verfügung steht (vgl. BFH-Urteile vom 31. Mai 1995 X R 140/93, BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720, unter 2.a; vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815, unter 2.a, beide jeweils zu § 10e EStG; in BFH/NV 1998, 160, unter II.3.c; BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 1284, unter II.2.a; BFH-Urteil in BFHE 197, 218, BStBl II 2002, 145, unter II.1.a).

    Steuerpflichtige, die aufgrund fester Arbeitszeiten ihre Zweitwohnung nur an Wochenenden und in den Ferien nutzen können, wären gegebenenfalls von der Begünstigung ausgeschlossen, während Steuerpflichtige, die nicht an feste Arbeitszeiten oder an einen festen Arbeitsplatz gebunden sind und daher die Zweitwohnung häufiger und insbesondere auch an Wochentagen und außerhalb der Ferienzeiten nutzen können, ohne ersichtlichen Grund begünstigt sein könnten (vgl. BFH-Urteil in BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815, unter 2.a).

  • BFH, 14.02.2023 - IX R 11/21

    Privates Veräußerungsgeschäft nach trennungsbedingtem Auszug eines Ehepartners

    Ein Gebäude wird auch dann zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn es der Steuerpflichtige nur zeitweilig bewohnt, sofern es ihm in der übrigen Zeit als Wohnung zur Verfügung steht (vgl. BFH-Urteile vom 31.05.1995 - X R 140/93, BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720, beginnend unter den Entscheidungsgründen ab 2.; vom 28.03.1990 - X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815, beginnend unter den Entscheidungsgründen ab 2.a, beide jeweils zu § 10e EStG; vom 23.07.1997 - X R 143/94, BFH/NV 1998, 160, unter II.3.c; BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 1284, unter II.2.a; BFH-Urteil vom 28.11.2001 - X R 27/01, BFHE 197, 218, BStBl II 2002, 145, unter II.1.a).

    Zweck der gesetzlichen Freistellungsregelung des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG ist --wie ausgeführt-- nicht der Erwerb von Wohnungseigentum durch möglichst viele Bürger und damit die Förderung der Vermögensbildung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815, unter 2.a, zu § 10e EStG), sondern die Vermeidung der Besteuerung eines Veräußerungsgewinns bei Aufgabe eines Wohnsitzes und eine damit einhergehende Behinderung der beruflichen Mobilität (BTDrucks 14/265, S. 181; BFH-Urteil in BFHE 275, 36, BStBl II 2022, 403, Rz 25).

  • BFH, 24.05.2022 - IX R 28/21

    Privates Veräußerungsgeschäft bei unentgeltlicher Überlassung einer Wohnung an

    Ein Gebäude wird auch dann zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn es der Steuerpflichtige nur zeitweilig bewohnt, sofern es ihm in der übrigen Zeit als Wohnung zur Verfügung steht (vgl. BFH-Urteile vom 31.05.1995 - X R 140/93, BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720, beginnend unter den Entscheidungsgründen ab 2.; vom 28.03.1990 - X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815, beginnend unter den Entscheidungsgründen ab 2.a, beide jeweils zu § 10e EStG; vom 23.07.1997 - X R 143/94, BFH/NV 1998, 160, unter II.3.c; BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 1284, unter II.2.a; BFH-Urteil vom 28.11.2001 - X R 27/01, BFHE 197, 218, BStBl II 2002, 145, unter II.1.a).

    Zweck der gesetzlichen Freistellungsregelung des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG ist nicht der Erwerb von Wohnungseigentum durch möglichst viele Bürger und damit die Förderung der Vermögensbildung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815, unter 2.a, zu § 10e EStG), sondern die Vermeidung der Besteuerung eines Veräußerungsgewinns bei Aufgabe eines Wohnsitzes und eine damit einhergehende Behinderung der beruflichen Mobilität (BTDrucks 14/265, S. 181; BFH-Urteil in BFHE 275, 36, BStBl II 2022, 403, Rz 25).

  • BFH, 26.10.2021 - IX R 5/21

    Steuerfreistellung des Gewinns aus der Veräußerung eines mit einem "Gartenhaus"

    Dort hat der BFH --worauf die Vorinstanz zu Recht hingewiesen hat-- die Förderfähigkeit verneint, wenn eine Ferien- oder Wochenendwohnung rechtlich oder tatsächlich nicht zum dauernden Wohnen geeignet war (BFH-Urteile vom 28.03.1990 - X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815, unter 2.a; in BFHE 197, 218, BStBl II 2002, 145, unter II.4.a).

    bbb) Die von der Vorinstanz herangezogene Rechtsprechung zu § 10e EStG, wonach als --von der Begünstigung ausgenommene-- Ferien- oder Wochenendwohnungen i.S. von § 10e Abs. 1 Satz 2 EStG (vgl. auch § 2 Satz 2 EigZulG) solche Wohnungen zu verstehen sind, die baurechtlich nicht ganzjährig bewohnt werden dürfen oder sich aufgrund ihrer Bauweise nicht zum dauernden Bewohnen eignen (vgl. nur BFH-Urteile in BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815, und vom 31.05.1995 - X R 140/93, BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720), steht einer Anwendung des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG im Fall baurechtswidriger Wohnnutzung nicht entgegen.

    Telos der gesetzlichen Freistellungsregelung des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG ist --wie zuvor dargestellt-- nicht der Erwerb von Wohnungseigentum durch möglichst viele Bürger und damit die Förderung der Vermögensbildung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815, unter 2.a).

  • BFH, 18.11.1998 - X R 110/95

    Wohneigentumsförderung für Ferienwohnungen

    Ferien- und Wochenendwohnungen i.S. des § 10e Abs. 1 Satz 2 EStG sind Wohnungen, die baurechtlich nicht ganzjährig bewohnt werden dürfen oder sich aufgrund ihrer Bauweise nicht zum dauernden Bewohnen eignen; nicht begünstigt ist deshalb auch eine in einem Kurgebiet belegene Wohnung, die baurechtlich nicht dauernd bewohnt werden darf (Fortführung der Senatsurteile vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815, und vom 31. Mai 1995 X R 140/93, BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720).

    Der erkennende Senat hat in den Urteilen vom 28. März 1990 X R 160/88 (BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815) und vom 31. Mai 1995 X R 140/93 (BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720) entschieden, daß unter Ferien- und Wochenendwohnungen i.S. des § 10e Abs. 1 Satz 2 EStG solche Wohnungen zu verstehen sind, die baurechtlich nicht ganzjährig bewohnt werden dürfen oder sich aufgrund ihrer Bauweise nicht zum dauernden Bewohnen eignen.

    Im einzelnen wird auf die in BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815 und in BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720 wiedergegebenen Begründungen verwiesen.

  • BFH, 14.11.2001 - X R 24/00

    Bindungswirkung einer Baugenehmigung

    Dies gilt bis zur Rücknahme der Baugenehmigung selbst dann, wenn sie insoweit rechtswidrig ist (Fortführung der BFH-Urteile vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815, und vom 31. Mai 1995 X R 140/93, BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720).

    Der erkennende Senat hat in den Urteilen vom 28. März 1990 X R 160/88 (BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815) und vom 31. Mai 1995 X R 140/93 (BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720) entschieden, dass unter Ferien- und Wochenendwohnungen i.S. des § 10e Abs. 1 Satz 2 EStG solche Wohnungen zu verstehen sind, die baurechtlich nicht ganzjährig bewohnt werden dürfen oder sich aufgrund ihrer Bauweise nicht zum dauernden Bewohnen eignen.

    Ziel dieser Einschränkung ist es, die Herstellung oder Anschaffung von "Ferien- und Wochenendwohnungen", bei denen die "Befriedigung des allgemeinen Wohnbedürfnisses nicht im Vordergrund steht", von der Begünstigung auszuschließen (Senats-Urteil in BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815).

  • BFH, 31.05.1995 - X R 140/93

    Wohnungen in einem Sondernutzungsgebiet i.S. von § 10 BauNVO sind grds. nicht

    Eine Förderung kommt nur in Betracht, wenn die zuständige Baurechtsbehörde aufgrund einer Ausnahmeregelung des Bebauungsplanes die dauernde Nutzung genehmigt hat (Fortführung des BFH-Urteils vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815).

    Wohnungen, die in einem Sondernutzungsgebiet nach § 10 Abs. 1 BauNVO lägen, seien deshalb grundsätzlich nicht nach § 10 e EStG begünstigt, weil sie baurechtlich nicht ganzjährig bewohnt werden dürften (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815).

    Der erkennende Senat hat im Urteil in BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815 entschieden, daß unter Ferien- und Wochenendwohnungen i. S. des § 10 e Abs. 1 Satz 2 EStG solche Wohnungen zu verstehen sind, die baurechtlich nicht ganzjährig bewohnt werden dürfen oder sich aufgrund ihrer Bauweise nicht zum dauernden Bewohnen eignen.

  • FG Düsseldorf, 02.03.2023 - 14 K 1525/19

    Berücksichtigen von sonstigen Einkünften aus einem privaten Veräußerungsgeschäft

    Zweck der gesetzlichen Freistellungsregelung des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG ist aber nicht die Förderung des Erwerbs von Wohnungseigentum durch möglichst viele Bürger und damit die Förderung der Vermögensbildung (BFH, Urteil vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815 Rn. 21 zu § 10e EStG), sondern die Vermeidung der Besteuerung eines Veräußerungsgewinns bei Aufgabe eines Wohnsitzes und eine damit einhergehende Behinderung der beruflichen Mobilität (BT-Drucks 14/265, S. 181; BFH, Urteil vom 26. Oktober 2021 IX R 5/21, BFHE 275, 36, BStBl II 2022, 403 Rn. 25).
  • BFH, 28.11.2001 - X R 27/01

    Sonderausgabenabzug für unentgeltlich überlassene Wohnung

    Die Nutzung einer solchen Wohnung stellt sich aus der Sicht des Eigentümers auch nicht als Zweitwohnung im Sinne des Senatsurteils vom 28. März 1990 X R 160/88 (BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815) dar, bei der nicht verlangt ist, dass sie ständig genutzt wird.

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats besteht das entscheidende Merkmal einer nach § 10e EStG nicht förderungsfähigen Ferienwohnung darin, dass sie rechtlich und/oder tatsächlich zum dauernden Bewohnen ungeeignet ist (Urteil in BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815; Beschluss vom 21. Dezember 2000 X B 71/00, BFH/NV 2001, 772, m.w.N.).

  • BFH, 29.03.2007 - IX R 12/06

    Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S. von § 4 Satz 1 EigZulG setzt nicht die

    Ist diese Nutzung auf Dauer angelegt, so ist unerheblich, ob der Steuerpflichtige nur diese Wohnung hat (BFH-Urteil vom 31. Mai 1995 X R 140/93, BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720, zu § 10e EStG) und wie oft er sich in ihr aufhält (BFH-Urteil vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815, zu § 10e EStG); es reicht aus, dass ihm die Wohnung ständig zur Verfügung steht (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1998, 160; BFH-Beschluss vom 28. Mai 2002 IX B 208/01, BFH/NV 2002, 1284, unter II. 2. a).

    Die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken setzt nicht voraus, dass der Steuerpflichtige die begünstigte Wohnung ausschließlich bewohnt oder dass es sich um die Hauptwohnung oder den Mittelpunkt der Lebensinteressen handelt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815, zu § 10e EStG).

    Ziel der Förderung auch durch das Eigenheimzulagengesetz ist es, die Voraussetzungen zu schaffen, dass möglichst viele Bürger Wohneigentum erwerben können, um die Vermögensbildung durch Wohneigentum zu fördern, vor allem im Hinblick auf die Altersversorgung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815, zu § 10e EStG; Wacker, EigZulG, 3. Aufl, § 4 Rz 14).

  • BFH, 07.03.1995 - VII R 84/94

    Die Verschärfung der berufspraktischen Zulassungsvoraussetzung gilt auch für

  • BFH, 31.05.1995 - X R 263/93

    Einordnung als Ferien- und Wochenendwohnung i.S.d. Einkommensteuerrechts -

  • BFH, 28.05.2002 - IX B 208/01

    EigZul; eigene Wohnzwecke i.S.v. § 4 EigZulG

  • BFH, 28.11.2001 - X R 132/98

    Ferienwohnung; keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei Vermietung an ständig

  • BFH, 23.07.1997 - X R 143/94

    Einkommensteuer; Nutzung zu eigenen Wohnzwecken (10e EStG)

  • FG Hamburg, 10.07.2008 - 6 K 56/06

    Steuerlicher Wohnsitz durch Innehabung einer sog. "Stand-by-Wohnung"

  • BFH, 12.06.1991 - III R 108/89

    Begriff des Pflegekindes: 1. Beitrag des Steuerpflichtigen zum Unterhalt nicht

  • BFH, 21.12.2000 - X B 71/00

    Wohnungseigentumsförderung für Ferien- oder Wochenendwohnungen?

  • BFH, 26.02.2002 - X R 47/98

    Wohneigentumsförderung im Beitrittsgebiet

  • FG München, 15.09.2020 - 2 K 1316/19

    Privates Veräußerungsgeschäft

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.04.2002 - 2 K 1090/02

    Eigengenutztes nicht zulagenbegünstigtes Ferienhaus

  • FG Münster, 25.09.1998 - 4 K 4764/97

    Wohneigentumsförderung/Eigenheimzulage für Ferienwohnung

  • BFH, 07.08.1991 - X R 116/89

    § 10e EStG bei teilentgeltlichem Erwerb im Wege vorweggenommener Erbfolge

  • BFH, 29.09.2000 - X B 23/00

    Keine Eigenheimzulage für Ferien- oder Wochenendwohnungen

  • BFH, 02.11.2000 - X R 156/97

    Fortsetzungsfeststellungsklage; LSt-Ermäßigungsverfahren

  • FG Hamburg, 30.11.2017 - 3 V 194/17

    Aussetzung der Vollziehung: Private Veräußerungsgewinne - Ausnahme bei

  • BFH, 19.01.2005 - X R 12/03

    Ferienwohnung - Wohnungseigentumsförderung

  • BFH, 01.12.1993 - X R 99/91

    Trägt das FA aufgrund eines finanzgerichtlichen Urteils den begehrten Freibetrag

  • BFH, 19.11.2003 - IX R 67/00

    Wochenendhaus kein begünstigtes Objekt nach § 2 EigZulG

  • FG Hamburg, 03.05.2000 - VI 135/99

    Übertragung des Kinderfreibetrages

  • BFH, 10.12.2004 - III B 156/03

    EigZul; Wochenendhaus

  • BFH, 26.09.2003 - III B 144/02

    Eigenheimzulage: Wohnungen in Sondernutzungsgebieten

  • BFH, 13.12.2000 - IX B 109/00

    Ferien- oder Wochenendwohnung

  • FG Niedersachsen, 07.03.2000 - 1 K 511/96

    Anschaffungskosten für Wochenendhäuser/Ferienhäuser im Sondergebiet als

  • BFH, 09.05.2007 - IX B 15/07

    Eigenheimzulage; Änderungsbescheid; Treu und Glauben

  • BFH, 11.03.1998 - X B 49/97

    Anforderungen an eine Beschwerdebegründung

  • FG Thüringen, 16.12.2010 - 1 K 1080/07

    Keine Bindung der Finanzbehörde an eine anderweitige Steuerfestsetzung nach den

  • BFH, 15.02.1999 - X B 21/98

    Ferien- und Wochenendwohnungen; nachträgliche Genehmigung der Dauernutzung

  • BFH, 13.12.1995 - X R 103/94

    Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte beim Abzug der Lohnsteuer

  • BFH, 11.03.1998 - X B 146/97

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

  • FG Niedersachsen, 03.03.1998 - VII 533/97

    Einkunftsermittlung bei Vermietung einer Ferienwohnung

  • BFH, 25.02.1997 - VII R 8/96

    Anforderungen an eine verbindliche Zolltarifauskunft - Voraussetzungen für eine

  • FG Schleswig-Holstein, 08.03.2001 - III 124/00

    Steuerliche Abzugsfähigkeit von Wohnungen bei Nutzung zur eigenen Wohnzwecken

  • FG Niedersachsen, 24.01.2001 - 9 K 234/99

    Eigenheimzulage für Eigentumswohnung in einem Ferienhausgebiet und

  • BFH, 12.04.1994 - X S 20/93

    Zulässigkeit eines Antrages auf einstweilige Anordnung im

  • FG Sachsen, 07.04.2004 - 5 K 2475/02

    Wochenend- bzw. Ferienwohnung als förderungswürdige Wohnung i.S. des § 4 InvZulG

  • FG Düsseldorf, 25.10.2002 - 10 K 5976/00

    Eigenheimzulage; Wochenendhaus; Sondernutzungsgebiet; Wohngebäude;

  • BFH, 25.07.1991 - XI R 9/85

    Steuerliche Berücksichtigung von Ausgleichszahlungen eines Erben im Rahmen der

  • FG Düsseldorf, 28.04.2010 - 15 K 3660/09

    Eigenheimzulage: Rückwirkende Korrektur wegen neuer Tatsachen; Eigenheimzulage;

  • FG Hessen, 16.09.2003 - 1 K 4360/01

    Eigenheimzulage; Wochenendgebiet; Dauernde Nutzung - Eigenheimzulage im

  • FG Saarland, 05.02.2001 - 1 K 105/00

    Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

  • FG Thüringen, 19.08.1998 - III 116/98

    Abziehbarkeit von Herstellungskosten für ein Wohnhaus; Bewertungsrechtlicher

  • FG München, 06.02.1996 - 13 K 3939/94

    Änderung des Einkommensteuerbescheids; Sonderausgabenabzug in Bezug auf erworbene

  • FG Niedersachsen, 28.12.1994 - IV 662/93

    Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte; Fehlendes

  • FG Hessen, 10.07.2000 - 2 K 957/00

    Eigenheimzulage; Wochenendhaus; Ferienhaus; baurechtswidrig; Nutzung;

  • FG Niedersachsen, 13.02.1998 - I 292/93
  • FG Brandenburg, 14.03.1996 - 4 K 1105/94

    Einkommensteuer; Wohneigentumsförderung bei Ferien- und Wochenendwohnungen

  • FG Düsseldorf, 31.01.1995 - 5 V 5495/94

    Keine Minderung von Anschaffungskosten durch Erfüllung durch einen am

  • FG Baden-Württemberg, 23.06.1999 - 8 V 53/98

    Berichtigungsbescheid als Änderungsbescheid; Tatsächliche ganzjährige Nutzung

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