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   BFH, 17.06.2020 - X R 18/19   

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https://dejure.org/2020,43591
BFH, 17.06.2020 - X R 18/19 (https://dejure.org/2020,43591)
BFH, Entscheidung vom 17.06.2020 - X R 18/19 (https://dejure.org/2020,43591)
BFH, Entscheidung vom 17. Juni 2020 - X R 18/19 (https://dejure.org/2020,43591)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 15 Abs 2 S 1, GewStG § 2 Abs 1, HGB § 344 Abs 1, EStG VZ 2010, EStG VZ 2011, EStG VZ 2012, GewStG VZ 2010, GewStG VZ 2011, GewStG VZ 2012, FGO § 76 Abs 1
    Ertragsteuerrechtliche Beurteilung der Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Wirtschaftsgütern über eine Internetplattform

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009, § 15 Abs 2 S 1 EStG 2009, § 2 Abs 1 GewStG 2002, § 344 Abs 1 HGB, EStG VZ 2010
    Ertragsteuerrechtliche Beurteilung der Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Wirtschaftsgütern über eine Internetplattform

  • IWW

    § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § ... 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 118 Abs. 2 FGO, § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG, § 76 Abs. 1 FGO, § 344 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), § 344 Abs. 1 HGB, § 2 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes, § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Ertragsteuerliche Behandlung der Veräußerung von privat angeschafften Wirtschaftsgütern über eine Internetplattform durch einen ebenfalls gewerblich agierenden Steuerpflichtigen

  • Betriebs-Berater

    Ertragsteuerrechtliche Beurteilung der Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Wirtschaftsgütern über eine Internetplattform

  • rewis.io

    Ertragsteuerrechtliche Beurteilung der Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Wirtschaftsgütern über eine Internetplattform

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ertragsteuerliche Behandlung der Veräußerung von privat angeschafften Wirtschaftsgütern über eine Internetplattform durch einen ebenfalls gewerblich agierenden Steuerpflichtigen

  • datenbank.nwb.de

    Ertragsteuerrechtliche Beurteilung der Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Wirtschaftsgütern über eine Internetplattform

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ertragsteuerrechtliche Beurteilung der Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Wirtschaftsgütern über eine Internetplattform

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ertragsteuerrechtliche Beurteilung einer Veräußerung über eBay

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Veräußerung von Wirtschaftsgütern über eBay

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Veräußerung von privaten Wirtschaftsgütern über eBay

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Privater oder gewerblicher Verkauf auf Ebay? Wie die Antwort sich steuerlich auswirkt

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    eBay
    Steuerliche Behandlung
    Ertragssteuerliche Behandlung
    Einkünfte aus Gewerbebetrieb
    Allgemeine Grundsätze

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 1 Nr 1, EStG § 15 Abs 2 S 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 5 S 1 Halbs 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 1 S 3
    Unternehmerische Tätigkeit, Gewerbebetrieb, Liebhaberei, Sammlungsstück, Einlage

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 1 Nr 1 ; EStG § 15 Abs 2 S 1 ; EStG § 6 Abs 1 Nr 5 S 1 Halbs 1 ; EStG § 6 Abs 1 Nr 1 S 3

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 269, 305
  • MMR 2021, 399
  • DB 2021, 149
  • BStBl II 2021, 213
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (23)

  • BFH, 07.05.2008 - X R 49/04

    Errichtung und Veräußerung eines Einkaufsmarktes im Rahmen eines Maklerbetriebs

    Auszug aus BFH, 17.06.2020 - X R 18/19
    bb) Hätte der Kläger dagegen --wie vom FG unterstellt-- die Modelleisenbahnen für die privat aufgebaute Sammlung angeschafft und wären diese Gegenstände --unter Heranziehung der Grundsätze zu den branchenüblichen Rechtsgeschäften (Senatsurteile vom 07.05.2008 - X R 49/04, BFHE 221, 144, BStBl II 2008, 711, und vom 15.03.2005 - X R 51/03, BFH/NV 2005, 1532)-- später dem Gewerbebetrieb des Klägers (Internet-Shop) zuzurechnen (vgl. hierzu unten 2.b), wären auch die durch die eBay-Verkäufe erzielten Umsätze (wie in der vorherigen Variante) gewerbliche Betriebseinnahmen gewesen.

    (1) Branchenübliche Geschäfte werden demnach regelmäßig im betrieblichen Bereich abgewickelt; diese Geschäfte sind dem Gewerbebetrieb zuzurechnen (Senatsurteile in BFHE 221, 144, BStBl II 2008, 711, unter II.2.c, und in BFH/NV 2005, 1532, unter II.1.d).

    Für die Anerkennung von Privatvermögen muss der Steuerpflichtige in diesen Fällen anhand objektiver Umstände darlegen, dass er die entsprechenden Wirtschaftsgüter eindeutig vom betrieblichen Bereich getrennt hat und die Geschäftsvorfälle privat veranlasst sind (Senatsurteil in BFHE 221, 144, BStBl II 2008, 711).

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 17.06.2020 - X R 18/19
    (1) Die Grenze der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb wird überschritten, wenn die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Vermögen i.S. einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten entscheidend in den Vordergrund tritt (dazu: Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10.12.2001 - GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291).

    In Zweifelsfällen ist maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie gewerblich sein, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 03.07.1995 - GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, und in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291).

  • BFH, 15.03.2005 - X R 51/03

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 17.06.2020 - X R 18/19
    bb) Hätte der Kläger dagegen --wie vom FG unterstellt-- die Modelleisenbahnen für die privat aufgebaute Sammlung angeschafft und wären diese Gegenstände --unter Heranziehung der Grundsätze zu den branchenüblichen Rechtsgeschäften (Senatsurteile vom 07.05.2008 - X R 49/04, BFHE 221, 144, BStBl II 2008, 711, und vom 15.03.2005 - X R 51/03, BFH/NV 2005, 1532)-- später dem Gewerbebetrieb des Klägers (Internet-Shop) zuzurechnen (vgl. hierzu unten 2.b), wären auch die durch die eBay-Verkäufe erzielten Umsätze (wie in der vorherigen Variante) gewerbliche Betriebseinnahmen gewesen.

    (1) Branchenübliche Geschäfte werden demnach regelmäßig im betrieblichen Bereich abgewickelt; diese Geschäfte sind dem Gewerbebetrieb zuzurechnen (Senatsurteile in BFHE 221, 144, BStBl II 2008, 711, unter II.2.c, und in BFH/NV 2005, 1532, unter II.1.d).

  • BFH, 02.09.2008 - X R 14/07

    Zur Abgrenzung des gewerblichen Wertpapierhandels von der privaten

    Auszug aus BFH, 17.06.2020 - X R 18/19
    Die einzelnen Umstände sind zu gewichten und gegeneinander abzuwägen (Senatsurteile vom 02.09.2008 - X R 14/07, BFH/NV 2008, 2012; vom 28.11.2007 - X R 24/06, BFH/NV 2008, 774, und vom 09.04.2003 - X R 21/00, BFHE 201, 525, BStBl II 2003, 520).
  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

    Auszug aus BFH, 17.06.2020 - X R 18/19
    In Zweifelsfällen ist maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie gewerblich sein, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 03.07.1995 - GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, und in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291).
  • BFH, 15.03.2000 - X R 130/97

    Grundstückshandel: Drei-Objekt-Grenze - Erbfolge

    Auszug aus BFH, 17.06.2020 - X R 18/19
    Dass auch die Veräußerung zum "Bild" der Vermögensverwaltung gehören kann, hat der Senat mit Urteil vom 15.03.2000 - X R 130/97 (BFHE 191, 360, BStBl II 2001, 530, unter II.3.c cc) bereits für Fälle des gewerblichen Grundstückshandels entschieden, wonach die Parzellierung eines unbebauten Grundstücks oder die Aufteilung eines Mietwohngrundstücks in Eigentumswohnungen und deren Veräußerung für sich allein --wenn diese Immobilien nicht in zumindest bedingter Veräußerungsabsicht erworben worden waren-- unabhängig von der Zahl der Veräußerungsfälle grundsätzlich keinen gewerblichen Grundstückshandel begründen.
  • BFH, 04.07.2002 - IV B 44/02

    Vermietung von Flugzeugen; Abgrenzung Vermögensverwaltung - Gewerbebetrieb

    Auszug aus BFH, 17.06.2020 - X R 18/19
    Der planmäßige An- und Verkauf ist dem Bereich des Handels zuzuordnen und deshalb gewerblich (BFH-Beschluss vom 04.07.2002 - IV B 44/02, BFH/NV 2002, 1559).
  • BFH, 29.06.1987 - X R 23/82

    1. Bei Veräußerung von Privatvermögen setzt Unternehmereigenschaft Verhalten wie

    Auszug aus BFH, 17.06.2020 - X R 18/19
    Baut der Steuerpflichtige aus privatem Interesse eine Sammlung auf und fasst er erst zu einem späteren Zeitpunkt den Entschluss, diese en bloc (vgl. hierzu auch die zum umsatzsteuerlichen Unternehmerbegriff ergangenen Senatsurteile vom 16.07.1987 - X R 48/82, BFHE 150, 224, BStBl II 1987, 752, und vom 29.06.1987 - X R 23/82, BFHE 150, 218, BStBl II 1987, 744) oder in Einzelakten lediglich zu veräußern, ist dies der letzte Akt der privaten Vermögensverwaltung.
  • BFH, 25.07.2001 - X R 55/97

    Der Handel mit GmbH-Geschäftsanteilen unterliegt der Gewerbesteuer

    Auszug aus BFH, 17.06.2020 - X R 18/19
    Typischerweise ist der Handel durch die wiederholte Anschaffung und Veräußerung von Wirtschaftsgütern i.S. eines marktmäßigen Umschlags von Sachwerten gekennzeichnet (Senatsurteil vom 25.07.2001 - X R 55/97, BFHE 195, 402, BStBl II 2001, 809).
  • BFH, 09.04.2003 - X R 21/00

    Gewerbliche Einkünfte bei Kurzparkplatz

    Auszug aus BFH, 17.06.2020 - X R 18/19
    Die einzelnen Umstände sind zu gewichten und gegeneinander abzuwägen (Senatsurteile vom 02.09.2008 - X R 14/07, BFH/NV 2008, 2012; vom 28.11.2007 - X R 24/06, BFH/NV 2008, 774, und vom 09.04.2003 - X R 21/00, BFHE 201, 525, BStBl II 2003, 520).
  • BFH, 28.11.2007 - X R 24/06

    Anforderungen an die Revisionsbegründung - Abgrenzung des gewerblichen

  • BFH, 16.07.1987 - X R 48/82

    Münzsammler in der Regel kein Unternehmer

  • BFH, 04.06.1998 - VII R 46/97

    Verbindliche Zolltarifauskunft - Lichtraster aus Aluminium - Einreihung der Ware

  • FG Rheinland-Pfalz, 21.08.2018 - 4 K 1593/16

    EBay-Verkäufe als unternehmerische und gewerbliche Aktivitäten

  • BFH, 05.09.1989 - VII R 61/87

    Urteil - Tatbestand - Bild des Streitstoffes - Klarheit - Vollständigkeit -

  • BFH, 25.10.1988 - VII R 17/85

    Anforderungen an die Erhebung der Mineralölsteuer - Voraussetzungen für die

  • BFH, 23.03.2011 - X R 44/09

    Verhältnis zwischen Sachaufklärung, Reduzierung des Beweismaßes und Entscheidung

  • BFH, 21.05.1976 - III R 10/74

    Wertpapiere eines Privatbankiers - Private Kapitalanlage - Zurechnung zu

  • BFH, 10.12.1964 - IV 167/64 U

    Bestimmungsrecht des Umfangs eines Gewerbebetriebes

  • BFH, 07.05.2004 - IV B 221/02

    Schätzung: ungeklärte Bareinzahlungen eines Steuerberaters

  • BFH, 12.12.2002 - III R 20/01

    Umfang eines gewerblichen Grundstückshandels

  • BFH, 11.06.1997 - XI R 71/96

    Zuordnung von Grundstücksveräußerungen

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

  • BFH, 16.03.2022 - VIII R 33/18

    Kein Betriebsausgabenabzug für ausschließlich bei der Berufsausübung getragene

    Das Fehlen von tatsächlichen Feststellungen (§ 118 Abs. 2 FGO) stellt einen Rechtsfehler dar, der zur Aufhebung des Urteils führt (vgl. BFH-Urteil vom 17.06.2020 - X R 18/19, BFHE 269, 305, BStBl II 2021, 213, Rz 11).
  • BFH, 14.12.2022 - X R 10/21

    Nachweis der dauernden Berufsunfähigkeit i.S. des § 16 Abs. 4 EStG

    Es liegt ein materiell-rechtlicher Fehler in der Urteilsfindung vor, den das Revisionsgericht auch ohne ausdrückliche Rüge von Amts wegen zu berücksichtigen hat (vgl. nur Senatsurteil vom 17.06.2020 - X R 18/19, BFHE 269, 305, BStBl II 2021, 313, Rz 12, m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.05.2023 - 3 K 2108/18

    Gewerbliche Einkünfte aus der Überlassung von Domain-Namen - Grenze zur privaten

    Selbst ein bedingter Veräußerungswille ist insoweit ausreichend (vgl. BFH-Urteil vom 17.06.2020 X R 18/19, BStBl II 2021, 213).
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