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   BFH, 20.06.2012 - X R 20/11   

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https://dejure.org/2012,27973
BFH, 20.06.2012 - X R 20/11 (https://dejure.org/2012,27973)
BFH, Entscheidung vom 20.06.2012 - X R 20/11 (https://dejure.org/2012,27973)
BFH, Entscheidung vom 20. Juni 2012 - X R 20/11 (https://dejure.org/2012,27973)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 20. 06. 2012 X R 42/11 - Investitionsabzugsbetrag: Nachweis der Investitionsabsicht bei neugegründeten Betrieben - Anforderungen an die tatrichterliche Überzeugungsbildung - Berücksichtigung eines Zeugenbeweises trotz möglicher ...

  • openjur.de

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 20.06.2012 X R 42/11; Investitionsabzugsbetrag: Nachweis der Investitionsabsicht bei neugegründeten Betrieben; Anforderungen an die tatrichterliche Überzeugungsbildung; Berücksichtigung eines Zeugenbeweises trotz möglicher ...

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 7g Abs 1 S 2 Nr 2 Buchst a, FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 118 Abs 2
    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 20.06.2012 X R 42/11 - Investitionsabzugsbetrag: Nachweis der Investitionsabsicht bei neugegründeten Betrieben - Anforderungen an die tatrichterliche Überzeugungsbildung - Berücksichtigung eines Zeugenbeweises trotz möglicher ...

  • Bundesfinanzhof

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 20.06.2012 X R 42/11 - Investitionsabzugsbetrag: Nachweis der Investitionsabsicht bei neugegründeten Betrieben - Anforderungen an die tatrichterliche Überzeugungsbildung - Berücksichtigung eines Zeugenbeweises trotz möglicher ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7g Abs 1 S 2 Nr 2 Buchst a EStG 2002 vom 14.08.2007, § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 118 Abs 2 FGO
    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 20.06.2012 X R 42/11 - Investitionsabzugsbetrag: Nachweis der Investitionsabsicht bei neugegründeten Betrieben - Anforderungen an die tatrichterliche Überzeugungsbildung - Berücksichtigung eines Zeugenbeweises trotz möglicher ...

  • rewis.io

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 20.06.2012 X R 42/11 - Investitionsabzugsbetrag: Nachweis der Investitionsabsicht bei neugegründeten Betrieben - Anforderungen an die tatrichterliche Überzeugungsbildung - Berücksichtigung eines Zeugenbeweises trotz möglicher ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7g
    Anforderungen an den Nachweis der Investitionsabsicht bei neugegründeten Betrieben

  • datenbank.nwb.de

    Nachweis der Investitionsabsicht bei neugegründeten Betrieben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an den Nachweis der Investitionsabsicht bei neugegründeten Betrieben

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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 02.12.2004 - III R 49/03

    Beweisanforderungen für Unterhaltszahlungen an Angehörige in ausländischen

    Auszug aus BFH, 20.06.2012 - X R 20/11
    Fehlt es an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die Folgerungen in der tatrichterlichen Entscheidung oder fehlt die nachvollziehbare Ableitung dieser Folgerungen aus den festgestellten Tatsachen und Umständen, so liegt ein Verstoß gegen die Denkgesetze vor, der als Fehler der Rechtsanwendung auch ohne besondere Rüge vom Revisionsgericht beanstandet werden kann (vgl. zum Ganzen BFH-Urteil vom 2. Dezember 2004 III R 49/03, BFHE 208, 531, BStBl II 2005, 483, unter II.1.d, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Das Gericht hat dann im Rahmen seiner Beweiswürdigung auch die Gründe darzustellen, die für seine Überzeugung über die Glaubhaftigkeit der Zeugenaussage leitend gewesen sind (BFH-Urteile vom 5. März 1980 II R 148/76, BFHE 130, 198, BStBl II 1980, 402, unter 2., und in BFHE 208, 531, BStBl II 2005, 483, unter II.1.d).

  • BFH, 20.06.2012 - X R 42/11

    Nachweis der Investitionsabsicht

    Auszug aus BFH, 20.06.2012 - X R 20/11
    Wegen der Einzelheiten verweist der Senat auf seine Entscheidung vom 20.06.2012 X R 42/11, BFHE 237, 377, (www.bundesfinanzhof.de/entscheidungen).

    f) Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass er in seiner Entscheidung im Parallelverfahren (Urteil vom 20. Juni 2012 X R 42/11, unter II.2.b dd) ausgeführt hat, zum Nachweis der erforderlichen Investitionsabsicht seien bei in Gründung befindlichen Betrieben "auch andere geeignete (und objektiv belegbare) Indizien" als ausschließlich eine verbindliche Bestellung der wesentlichen Betriebsgrundlagen zuzulassen.

  • BFH, 05.03.1980 - II R 148/76

    Feststellungslast - Beweislast - Beweiswürdigung - Glaubhaftigkeit -

    Auszug aus BFH, 20.06.2012 - X R 20/11
    Das Gericht hat dann im Rahmen seiner Beweiswürdigung auch die Gründe darzustellen, die für seine Überzeugung über die Glaubhaftigkeit der Zeugenaussage leitend gewesen sind (BFH-Urteile vom 5. März 1980 II R 148/76, BFHE 130, 198, BStBl II 1980, 402, unter 2., und in BFHE 208, 531, BStBl II 2005, 483, unter II.1.d).
  • BFH, 12.03.1980 - II R 28/77

    Kommanditanteil - Gesellschaftsteuerzweck - Stuttgarter Verfahren -

    Auszug aus BFH, 20.06.2012 - X R 20/11
    Das Gericht hat dann im Rahmen seiner Beweiswürdigung auch die Gründe darzustellen, die für seine Überzeugung über die Glaubhaftigkeit der Zeugenaussage leitend gewesen sind (BFH-Urteile vom 5. März 1980 II R 148/76, BFHE 130, 198, BStBl II 1980, 402, unter 2., und in BFHE 208, 531, BStBl II 2005, 483, unter II.1.d).
  • BFH, 13.03.1997 - I B 78/96

    Überzeugungsbildung eines Gerichts beim Zeugenbeweis

    Auszug aus BFH, 20.06.2012 - X R 20/11
    Das FG hat jedoch im Einzelnen darzulegen, wie und dass es seine Überzeugung in rechtlich zulässiger und einwandfreier Weise gewonnen hat (BFH-Beschluss vom 13. März 1997 I B 78/96, BFH/NV 1997, 772).
  • BFH, 19.09.2002 - X R 51/00

    Investitionsabsicht bei Ansparabschreibung

    Auszug aus BFH, 20.06.2012 - X R 20/11
    Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. September 2002 X R 51/00 (BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184), das sich mit dem Erfordernis der verbindlichen Bestellung befasst habe, werde in den Gesetzesmaterialien zum UntStRefG (BTDrucks 16/4841, 52) ausdrücklich zitiert.
  • BFH, 07.07.2004 - X R 24/03

    Tatsächliche Verständigung - Keine Bindungswirkung für unbeteiligtes FA

    Auszug aus BFH, 20.06.2012 - X R 20/11
    Denn es genügt, wenn sich aus der Revisionsbegründung das Prozessbegehren unzweideutig ergibt (Senatsurteil vom 7. Juli 2004 X R 24/03, BFHE 206, 292, BStBl II 2004, 975, unter II.A., m.w.N.).
  • FG München, 26.10.2010 - 2 K 655/10

    Anspruch auf Gewährung eines Investitionsabzugsbetrages und Feststellung des

    Auszug aus BFH, 20.06.2012 - X R 20/11
    Das FG gab der Klage statt (Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 521).
  • BFH, 14.01.2020 - IX R 9/18

    Berücksichtigung eines Verlusts aus dem Verzicht auf ein Gesellschafterdarlehen

    Fehlt es an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die Folgerungen in der tatrichterlichen Entscheidung oder fehlt die nachvollziehbare Ableitung dieser Folgerungen aus den festgestellten Tatsachen und Umständen, so liegt darin ein Fehler der Rechtsanwendung, der ohne besondere Rüge vom Revisionsgericht beanstandet werden kann (z.B. BFH-Urteile vom 02.12.2004 - III R 49/03, BFHE 208, 531, BStBl II 2005, 483; vom 20.06.2012 - X R 20/11, BFH/NV 2012, 1778).
  • BFH, 23.02.2021 - II R 26/18

    Erbschaft- und Schenkungsteuer: Begünstigung von Grundstücken im Betriebsvermögen

    Fehlt es an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die Folgerungen in der tatrichterlichen Entscheidung oder fehlt die nachvollziehbare Ableitung dieser Folgerungen aus den festgestellten Tatsachen und Umständen, so liegt ein Verstoß gegen die Denkgesetze vor (vgl. BFH-Urteil vom 20.06.2012 - X R 20/11, BFH/NV 2012, 1778, Rz 22 f.).
  • BFH, 20.06.2012 - X R 42/11

    Nachweis der Investitionsabsicht bei neugegründeten Betrieben - Berücksichtigung

    b) Der Senat folgt der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben in BStBl I 2009, 633, Rz 29 Satz 2) jedoch nicht darin, dass auch im zeitlichen Anwendungsbereich des § 7g EStG n.F. die erforderliche Konkretisierung der Investitionsabsicht bei der Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen für wesentliche Betriebsgrundlagen noch zu eröffnender Betriebe ausschließlich durch eine verbindliche Bestellung des Wirtschaftsguts bis zum Ende des Jahres, für das der Abzug vorgenommen wird, erfolgen kann (ebenso --neben der Vorinstanz-- die weiteren bisher zu dieser Frage ergangenen finanzgerichtlichen Entscheidungen; vgl. Urteile des FG München vom 26. Oktober 2010  2 K 655/10, EFG 2011, 521, Rev. X R 20/11, des Niedersächsischen FG vom 3. Mai 2011  13 K 12121/10, EFG 2011, 1601, Rev. III R 37/11, und des FG Münster vom 8. Februar 2012  11 K 3035/10 E, EFG 2012, 825, rkr.; alle zur beabsichtigten Anschaffung von Photovoltaikanlagen).
  • BFH, 28.04.2016 - I R 31/15

    Investitionsabzugsbetrag - nachträgliche Glättung von BP-Mehrergebnissen -

    Während der VIII. Senat des BFH zur Ansparabschreibung nach § 7g EStG 2002 a.F., die allerdings keinen Nachweis der Investitionsabsicht, sondern lediglich die hinreichende Konkretisierung der geplanten Investition erforderte, entschieden hat, dass die Wahlrechtsausübung im Einspruchsverfahren mit einer Steigerung der Darlegungspflichten einhergehe (BFH-Urteil in BFH/NV 2012, 933), ist nach der Rechtsprechung zu § 7g EStG 2002 n.F. das Vorliegen der Investitionsabsicht am Bilanzstichtag dann einer strengeren Prüfung zu unterziehen, wenn der IAB für einen in Gründung befindlichen Betrieb beantragt wird (BFH-Urteile vom 20. Juni 2012 X R 42/11, BFHE 237, 377, BStBl II 2013, 719; X R 20/11, BFH/NV 2012, 1778; vom 4. März 2015 IV R 38/12, BFH/NV 2015, 984).

    Erforderlich ist aber zur Vermeidung eines Verstoßes gegen die Denkgesetze in jedem Fall die Objektivierung der Überzeugungsbildung i.S. einer nachvollziehbaren und einsichtigen Beweiswürdigung (s. zu allem BFH-Urteile in BFHE 237, 377, BStBl II 2013, 719; in BFH/NV 2012, 1778).

  • BFH, 09.05.2017 - IX R 1/16

    Berücksichtigung eines Verlusts aus der Veräußerung von unentgeltlich erworbenen

    Fehlt es an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die Folgerungen in der tatrichterlichen Entscheidung oder fehlt die nachvollziehbare Ableitung dieser Folgerungen aus den festgestellten Tatsachen und Umständen, so liegt ein Verstoß gegen die Denkgesetze vor, der als Fehler der Rechtsanwendung ohne besondere Rüge vom Revisionsgericht beanstandet werden kann (ausführlich z.B. BFH-Urteile vom 2. Dezember 2004 III R 49/03, BFHE 208, 531, BStBl II 2005, 483; vom 20. Juni 2012 X R 20/11, BFH/NV 2012, 1778).
  • BFH, 03.05.2016 - VIII R 4/13

    Ähnlichkeitsprüfung bei im EDV-Bereich tätigen Autodidakten

    Das FG hat im Einzelnen darzulegen, wie und dass es seine Überzeugung in rechtlich zulässiger und einwandfreier Weise gewonnen hat (BFH-Urteil vom 20. Juni 2012 X R 20/11, BFH/NV 2012, 1778, Rz 23).

    Fehlt es an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die Folgerungen in der tatrichterlichen Entscheidung oder fehlt die nachvollziehbare Ableitung der Folgerungen aus den festgestellten Tatsachen und Umständen, liegt ein Verstoß gegen die Denkgesetze vor, der als Fehler der Rechtsanwendung ohne besondere Rüge vom Revisionsgericht beanstandet werden kann (BFH-Urteile vom 25. Mai 1988 I R 225/82, BFHE 154, 7, BStBl II 1988, 944; in BFH/NV 2012, 1778, Rz 23).

  • BFH, 12.12.2013 - X R 33/11

    Hotel und Appartementhaus als Teilbetriebe - Freie Beweiswürdigung -

    Das Gesamtergebnis des Verfahrens bilden alle rechtserheblichen Umstände tatsächlicher Art, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren (Senatsurteil vom 20. Juni 2012 X R 20/11, BFH/NV 2012, 1778, Rz 21 ff.).

    Fehlt es an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die Folgerungen in der tatrichterlichen Entscheidung oder fehlt die nachvollziehbare Ableitung dieser Folgerungen aus den festgestellten Tatsachen und Umständen, so liegt ein Verstoß gegen die Denkgesetze vor, der als Fehler der Rechtsanwendung auch ohne besondere Rüge vom Revisionsgericht beanstandet werden kann (vgl. zum Ganzen Senatsurteil in BFH/NV 2012, 1778, Rz 23).

  • BFH, 10.06.2020 - V R 16/17

    Ermäßigter Steuersatz für Techno- und House-Konzerte

    Fehlt es an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die Folgerungen in der tatrichterlichen Entscheidung oder fehlt die nachvollziehbare Ableitung dieser Folgerungen aus den festgestellten Tatsachen und Umständen, so liegt ein Verstoß gegen die Denkgesetze vor, der als Fehler der Rechtsanwendung ohne besondere Rüge vom Revisionsgericht beanstandet werden kann (z.B. BFH-Urteile vom 09.05.2017 - IX R 1/16, BFHE 259, 36, BStBl II 2018, 94, Rz 17; vom 02.12.2004 - III R 49/03, BFHE 208, 531, BStBl II 2005, 483, und vom 20.06.2012 -âEUR¯X R 20/11, BFH/NV 2012, 1778).
  • BFH, 25.04.2017 - VIII R 64/13

    Unzulässige Klage gegen Verspätungszuschlag; Fristsetzung durch das FG -

    Die Würdigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme durch das FG, der Kläger habe einen entsprechenden Nachweis nicht erbracht, ist für den Senat nach § 118 Abs. 2 FGO bindend, weil sie weder gegen die Denkgesetze noch gegen allgemeine Erfahrungssätze verstößt und von den festgestellten Tatsachen getragen wird (vgl. BFH-Urteil vom 20. Juni 2012 X R 20/11, BFH/NV 2012, 1778).
  • FG Münster, 15.08.2012 - 12 K 4601/11

    Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG - Nachweis der Investitionsabsicht

    Nach der Rechtsprechung der Finanzgerichte (FG Nürnberg, Urteil vom 28. Juli 2011 - 7 K 655/10 - EFG 2011, 1964, Rev. eingel., Az. des BFH - X R 42/11; Niedersächsisches FG, Urteil vom 03. Mai 2011 - 13 K 12121/10 - EFG 2011, 1601, Rev. eingel., Az. des BFH - III R 37/11; FG München, Urteil vom 26. Oktober 2010 - 2 K 655/10 - EFG 2011, 521, Rev. eingel., Az. des BFH - X R 20/11) könne die Investitionsabsicht in den Fällen der Betriebseröffnung aber auch anders als durch eine verbindliche Bestellung der wesentlichen Betriebsgrundlagen nachgewiesen werden.

    Angesichts der geringeren Gestaltungsmöglichkeiten bei § 7 g EStG n.F. hält es der Senat mit der einhelligen finanzgerichtlichen Rechtsprechung (FG Nürnberg, Urteil vom 28. Juli 2011 - 7 K 655/10 - EFG 2011, 1964, Rev. eingel., Az. des BFH - X R 42/11; Niedersächsisches FG, Urteil vom 03. Mai 2011 - 13 K 12121/10 - EFG 2011, 1601, Rev. eingel., Az. des BFH - III R 37/11; FG München, Urteil vom 26. Oktober 2010 - 2 K 655/10 - EFG 2011, 521, Rev. eingel., Az. des BFH - X R 20/11; s. auch Schmidt/Kulosa EStG § 7 g Rz 14) für ausreichend, wenn der Nachweis der Investitionsabsicht bei noch zu eröffnenden Betrieben anders als durch eine verbindliche Bestellung der wesentlichen Betriebsgrundlagen geführt wird.

  • BFH, 26.06.2013 - X B 244/12

    Bewertung der Einlage eines wertgeminderten kapitalersetzenden Darlehens - Keine

  • BFH, 11.10.2017 - IX R 51/15

    Auflösung einer Kapitalgesellschaft - nachträgliche Anschaffungskosten -

  • BFH, 11.10.2017 - IX R 29/16

    Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften - Feststellung der Krise -

  • BFH, 22.02.2021 - IX R 6/20

    Veräußerung von Anteilen an einer GmbH in der Sanierungsphase zur Umsetzung der

  • BFH, 10.01.2019 - V R 66/16

    Zu den Voraussetzungen des Vorsteuervergütungsverfahrens

  • BFH, 16.12.2014 - X B 114/14

    Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Verletzung

  • FG Münster, 18.07.2013 - 13 K 4099/11

    Anforderungen an den Nachweis der Investitionsabsicht im Jahr der Geltendmachung

  • BFH, 24.04.2013 - X B 179/12

    Notwendigkeit der verbindlichen Bestellung vor Betriebseröffnung beim

  • BFH, 02.09.2014 - X B 10/14

    Investitionsabzugsbetrag: Nachweis der Investitionsabsicht bei neugegründeten

  • BFH, 03.04.2013 - X B 20/12

    Nachträgliche Divergenz

  • FG Rheinland-Pfalz, 20.08.2015 - 4 K 1297/14

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer Investitionsabsicht für die Gewährung

  • FG Niedersachsen, 15.03.2012 - 14 K 164/11
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