Rechtsprechung
   BFH, 17.11.2015 - X R 3/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,49160
BFH, 17.11.2015 - X R 3/14 (https://dejure.org/2015,49160)
BFH, Entscheidung vom 17.11.2015 - X R 3/14 (https://dejure.org/2015,49160)
BFH, Entscheidung vom 17. November 2015 - X R 3/14 (https://dejure.org/2015,49160)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,49160) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Betriebsausgabenabzug trotz nicht erbrachter Eingangsleistung - fehlerhafte Postzustellungsurkunde

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4 Abs 4, ZPO § 418 Abs 1, FGO § 120 Abs 2 S 1 Alt 2, ZPO § 182 Abs 1 S 2, ZPO § 418 Abs 2, GewStG § 7 S 1, GG Art 3 Abs 1
    Betriebsausgabenabzug trotz nicht erbrachter Eingangsleistung - fehlerhafte Postzustellungsurkunde

  • Bundesfinanzhof

    Betriebsausgabenabzug trotz nicht erbrachter Eingangsleistung - fehlerhafte Postzustellungsurkunde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 4 EStG 2002, § 418 Abs 1 ZPO, § 120 Abs 2 S 1 Alt 2 FGO, § 182 Abs 1 S 2 ZPO, § 418 Abs 2 ZPO
    Betriebsausgabenabzug trotz nicht erbrachter Eingangsleistung - fehlerhafte Postzustellungsurkunde

  • IWW

    § 264 Abs. 1, 4 des Strafgesetzbuchs, § ... 120 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 418 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO), § 418 Abs. 2 ZPO, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FGO, § 4 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 4 Abs. 4 EStG, § 40 der Abgabenordnung (AO), § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes, § 160 AO, § 100 Abs. 2 Satz 2, § 121 Satz 1 FGO, § 135 Abs. 1 FGO

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Betriebsausgabenabzug trotz nicht erbrachter Eingangsleistung - fehlerhafte Postzustellungsurkunde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    EStG § 4 Abs. 4
    Voraussetzungen der Abzugsfähigkeit von an Subunternehmer geleisteten Beträgen als Betriebsausgaben

  • datenbank.nwb.de

    Betriebsausgabenabzug für tatsächlich abgeflossenen Betrag trotz nicht erbrachter Eingangsleistung; Beweiswirkung der Eintragung des Zustellungsdatums in einer Zustellungsurkunde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsausgabenabzug trotz nicht erbrachter Eingangsleistung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die fehlerhafte Postzustellungsurkunde

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abzugsfähigkeit von an Subunternehmer geleisteten Beträgen als Betriebsausgaben

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 4
    Betriebliche Veranlassung, Scheinrechnung, Subventionsbetrug, Gutgläubigkeit

  • juris (Verfahrensmitteilung)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2016, 853
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 06.10.1993 - VIII B 122/92

    Anerkennung von in Rechnungen eines Subunternehmers einer Kommanditgesellschaft

    Auszug aus BFH, 17.11.2015 - X R 3/14
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage --unter Berufung auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 6. Oktober 1993 VIII B 122/92 (BFH/NV 1994, 173)-- mit der Begründung ab, der Betriebsausgabenabzug sei zu versagen, weil die abgerechneten Leistungen ganz oder teilweise nicht erbracht worden seien.

    Die im BFH-Beschluss in BFH/NV 1994, 173 aufgestellten Rechtssätze seien auf Fälle begrenzt, in denen die Leistung zwar tatsächlich erbracht werde, aber der --mit dem Rechnungsteller nicht identische-- Leistungserbringer unbekannt bleibe.

    Es hält die Revision für zulässig, jedoch --unter Verweis auf das vorinstanzliche Urteil, den BFH-Beschluss in BFH/NV 1994, 173 sowie die zum Umsatzsteuerrecht ergangene Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) und des BFH-- für unbegründet.

    b) Die Vorinstanz hat sich für ihre abweichende Auffassung entscheidend auf den --im Rahmen einer summarischen Prüfung in einem Verfahren der Aussetzung der Vollziehung ergangenen-- BFH-Beschluss in BFH/NV 1994, 173 (daran anschließend der ebenfalls von der Vorinstanz angeführte Beschluss des FG Düsseldorf vom 3. August 2012  1 V 1652/12 A (E)) gestützt.

  • BFH, 31.01.2013 - X B 21/12

    Vorliegen von Scheinrechnungen - Geltendmachung von Verfahrensfehlern wegen

    Auszug aus BFH, 17.11.2015 - X R 3/14
    Eine Zahlung an einen Scheinunternehmer bzw. auf eine Scheinrechnung ist dann vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen, wenn der Zahlende weiß, dass die Rechnung nur zum Schein gestellt ist, weil es dann an der subjektiven Voraussetzung des Betriebsausgabenabzugs --der Eignung, dem Betrieb zu dienen-- fehlt (vgl. z.B. die Sachverhalte, die den Senatsbeschlüssen vom 31. Januar 2013 X B 21/12, BFH/NV 2013, 759, und vom 20. November 2013 X B 164/13, BFH/NV 2014, 374 zugrunde lagen).
  • BFH, 20.11.2013 - X B 164/13

    Verletzung der Pflicht zur Sachaufklärung bei Abweichung des FG von auf einer

    Auszug aus BFH, 17.11.2015 - X R 3/14
    Eine Zahlung an einen Scheinunternehmer bzw. auf eine Scheinrechnung ist dann vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen, wenn der Zahlende weiß, dass die Rechnung nur zum Schein gestellt ist, weil es dann an der subjektiven Voraussetzung des Betriebsausgabenabzugs --der Eignung, dem Betrieb zu dienen-- fehlt (vgl. z.B. die Sachverhalte, die den Senatsbeschlüssen vom 31. Januar 2013 X B 21/12, BFH/NV 2013, 759, und vom 20. November 2013 X B 164/13, BFH/NV 2014, 374 zugrunde lagen).
  • BFH, 08.10.1987 - IV R 5/85

    Angemessenheit der Anschaffungskosten für Betriebs-Pkw richtet sich nach

    Auszug aus BFH, 17.11.2015 - X R 3/14
    So schließt die Vergeblichkeit von Aufwendungen den Betriebsausgabenabzug nicht aus (zu "erfolglosen Aufwendungen" BFH-Urteil vom 4. März 1986 VIII R 188/84, BFHE 146, 151, BStBl II 1986, 373, unter II.1.; zu "unangemessenen Aufwendungen" BFH-Urteil vom 8. Oktober 1987 IV R 5/85, BFHE 150, 558, BStBl II 1987, 853; zu "Fehlmaßnahmen" BFH-Urteil vom 7. Juni 1988 VIII R 76/85, BFHE 154, 462, BStBl II 1989, 97, unter 1. vor a; zu einer von einem Mitgesellschafter unterschlagenen Einlage in eine Personengesellschaft Senatsurteil vom 29. März 2000 X R 99/95, BFH/NV 2000, 1188, unter II.1.; dort auch Nachweise auf die BFH-Rechtsprechung zur Abziehbarkeit von Schäden durch Diebstähle von Angestellten oder Dritten).
  • EuGH, 06.07.2006 - C-439/04

    Kittel - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Karussellbetrug -

    Auszug aus BFH, 17.11.2015 - X R 3/14
    c) Die vom FA zitierte Rechtsprechung (EuGH-Urteil Kittel und Recolta Recycling vom 6. Juli 2006 C-439, 440/04, EU:C:2006:446, Slg. 2006, I-6161; BFH-Urteile vom 19. April 2007 V R 48/04, BFHE 217, 194, BStBl II 2009, 315; vom 30. April 2009 V R 15/07, BFHE 225, 254, BStBl II 2009, 744, und vom 12. August 2009 XI R 48/07, BFH/NV 2010, 259), die den Gutglaubensschutz bereits dann entfallen lässt, wenn der Steuerpflichtige hätte wissen müssen, dass er sich an einem Betrug beteiligt, ist zum Umsatzsteuerrecht und den entsprechenden europarechtlichen Grundlagen ergangen.
  • BFH, 29.03.2000 - X R 99/95

    BA; veruntreute Gesellschaftereinlagen

    Auszug aus BFH, 17.11.2015 - X R 3/14
    So schließt die Vergeblichkeit von Aufwendungen den Betriebsausgabenabzug nicht aus (zu "erfolglosen Aufwendungen" BFH-Urteil vom 4. März 1986 VIII R 188/84, BFHE 146, 151, BStBl II 1986, 373, unter II.1.; zu "unangemessenen Aufwendungen" BFH-Urteil vom 8. Oktober 1987 IV R 5/85, BFHE 150, 558, BStBl II 1987, 853; zu "Fehlmaßnahmen" BFH-Urteil vom 7. Juni 1988 VIII R 76/85, BFHE 154, 462, BStBl II 1989, 97, unter 1. vor a; zu einer von einem Mitgesellschafter unterschlagenen Einlage in eine Personengesellschaft Senatsurteil vom 29. März 2000 X R 99/95, BFH/NV 2000, 1188, unter II.1.; dort auch Nachweise auf die BFH-Rechtsprechung zur Abziehbarkeit von Schäden durch Diebstähle von Angestellten oder Dritten).
  • BFH, 07.06.1988 - VIII R 76/85

    Beitragszahlungen an einen Berufsverband als Betriebsausgaben

    Auszug aus BFH, 17.11.2015 - X R 3/14
    So schließt die Vergeblichkeit von Aufwendungen den Betriebsausgabenabzug nicht aus (zu "erfolglosen Aufwendungen" BFH-Urteil vom 4. März 1986 VIII R 188/84, BFHE 146, 151, BStBl II 1986, 373, unter II.1.; zu "unangemessenen Aufwendungen" BFH-Urteil vom 8. Oktober 1987 IV R 5/85, BFHE 150, 558, BStBl II 1987, 853; zu "Fehlmaßnahmen" BFH-Urteil vom 7. Juni 1988 VIII R 76/85, BFHE 154, 462, BStBl II 1989, 97, unter 1. vor a; zu einer von einem Mitgesellschafter unterschlagenen Einlage in eine Personengesellschaft Senatsurteil vom 29. März 2000 X R 99/95, BFH/NV 2000, 1188, unter II.1.; dort auch Nachweise auf die BFH-Rechtsprechung zur Abziehbarkeit von Schäden durch Diebstähle von Angestellten oder Dritten).
  • BFH, 04.03.1986 - VIII R 188/84

    Zuwendungen an politische Parteien sind im allgemeinen nicht als Betriebsausgaben

    Auszug aus BFH, 17.11.2015 - X R 3/14
    So schließt die Vergeblichkeit von Aufwendungen den Betriebsausgabenabzug nicht aus (zu "erfolglosen Aufwendungen" BFH-Urteil vom 4. März 1986 VIII R 188/84, BFHE 146, 151, BStBl II 1986, 373, unter II.1.; zu "unangemessenen Aufwendungen" BFH-Urteil vom 8. Oktober 1987 IV R 5/85, BFHE 150, 558, BStBl II 1987, 853; zu "Fehlmaßnahmen" BFH-Urteil vom 7. Juni 1988 VIII R 76/85, BFHE 154, 462, BStBl II 1989, 97, unter 1. vor a; zu einer von einem Mitgesellschafter unterschlagenen Einlage in eine Personengesellschaft Senatsurteil vom 29. März 2000 X R 99/95, BFH/NV 2000, 1188, unter II.1.; dort auch Nachweise auf die BFH-Rechtsprechung zur Abziehbarkeit von Schäden durch Diebstähle von Angestellten oder Dritten).
  • BGH, 27.05.2003 - VI ZB 77/02

    Entscheidung des Berufungsgerichts über einen hilfsweise gestellten

    Auszug aus BFH, 17.11.2015 - X R 3/14
    Die Beweiswirkung muss vollständig entkräftet und jede Möglichkeit ausgeschlossen sein, dass die Angaben der Zustellungsurkunde richtig sein können (Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 27. Mai 2003 VI ZB 77/02, Neue Juristische Wochenschrift 2003, 2460, m.w.N.).
  • BFH, 30.04.2009 - V R 15/07

    Guter Glaube an die Erfüllung der Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs wird nicht

    Auszug aus BFH, 17.11.2015 - X R 3/14
    c) Die vom FA zitierte Rechtsprechung (EuGH-Urteil Kittel und Recolta Recycling vom 6. Juli 2006 C-439, 440/04, EU:C:2006:446, Slg. 2006, I-6161; BFH-Urteile vom 19. April 2007 V R 48/04, BFHE 217, 194, BStBl II 2009, 315; vom 30. April 2009 V R 15/07, BFHE 225, 254, BStBl II 2009, 744, und vom 12. August 2009 XI R 48/07, BFH/NV 2010, 259), die den Gutglaubensschutz bereits dann entfallen lässt, wenn der Steuerpflichtige hätte wissen müssen, dass er sich an einem Betrug beteiligt, ist zum Umsatzsteuerrecht und den entsprechenden europarechtlichen Grundlagen ergangen.
  • FG Düsseldorf, 03.08.2012 - 1 V 1652/12

    Betriebsausgabenabzug aus Scheinrechnungen - Schätzung der Aufwendungen für

  • BFH, 12.08.2009 - XI R 48/07

    Vorgeschobener "Strohmann" kann auch Unternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne

  • FG Berlin-Brandenburg, 25.04.2013 - 5 K 5015/11

    Betriebsausgabenabzug bei Schulungsleistungen - Annahme der betrieblichen

  • BFH, 19.04.2007 - V R 48/04

    Vorsteuerabzug aus Lieferungen in einem sog. Umsatzsteuerkarussell

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

  • BFH, 07.02.2018 - X R 10/16

    Verlustabzug beim Anlagebetrug mit nicht existierenden Blockheizkraftwerken

    Vielmehr kann die steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen auch darauf beruhen, dass der Steuerpflichtige Zahlungen in der Annahme leistet, sie würden den beabsichtigten bzw. vertraglich ausbedungenen Erfolg herbeiführen (Senatsurteil vom 17. November 2015 X R 3/14, BFH/NV 2016, 922, Rz 21 f., mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung zu vergeblichen Aufwendungen).
  • BFH, 02.09.2022 - VI B 5/22

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs bei der Zurückweisung präkludierten

    Die Beweiswirkung muss vollständig entkräftet und jede Möglichkeit ausgeschlossen sein, dass die Angaben der Zustellungsurkunde richtig sein können (BFH-Urteil vom 17.11.2015 - X R 3/14, Rz 13, m.w.N.).
  • BGH, 17.05.2018 - V ZB 258/17

    Anordnung einer Abschiebungshaft gegenüber eines abgelehnten Asylbewerbers

    Auf die Zustellung eines Bescheids nach dem Asylgesetz durch Postzustellungsurkunde gemäß § 3 Abs. 1 VwZG ist nach Absatz 2 Satz 1 dieser Vorschrift unter anderem § 182 Abs. 1 Satz 2 ZPO entsprechend anwendbar, wonach die Postzustellungsurkunde den Beweiswert einer öffentlichen Urkunde gemäß § 418 ZPO hat, auch wenn sie nicht von einer öffentlichen Stelle, sondern zum Beispiel von einem Postunternehmen ausgestellt worden ist (vgl. BFH, BFH/NV 2016, 922, 923).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2020 - 4 A 2284/20
    vgl. BFH, Urteil vom 17.11.2015 - X R 3/14 -, BFH/NV 2016, 922 = juris, Rn. 12.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht