Rechtsprechung
BFH, 15.05.2002 - X R 33/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Übernahme - GbR - Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Umsatzsteuer - Gründung - Einzelunternehmen - Nichtigkeit - Einkommensteuerbescheid - Schätzung - Besteuerungsgrundlagen - Willkür - Schätzungsbescheid
- Judicialis
AO 1977 § 88; ; AO 1977 § 125; ; AO 1977 § 162; ; AO 1977 § 125 Abs. 1; ; AO 1977 § 162 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 125 Abs. 1 § 162
Schätzungsbescheid; Nichtigkeit - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Schätzung
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Brandenburg, 27.01.1999 - 2 K 1761/97
- BFH, 15.05.2002 - X R 33/99
Wird zitiert von ... (46) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 20.12.2000 - I R 50/00
Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden nach § 18 AStG
Auszug aus BFH, 15.05.2002 - X R 33/99
Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, muss anhand der jeweiligen für das Verhalten der Behörde maßgebenden Rechtsvorschrift beurteilt werden (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Dezember 2000 I R 50/00, BFHE 194, 1, BStBl II 2001, 381, m.w.N.).Nichtigkeit ist selbst bei groben Schätzungsfehlern, die auf der Verkennung der tatsächlichen Gegebenheiten oder der wirtschaftlichen Zusammenhänge beruhen, regelmäßig nicht anzunehmen (BFH-Urteil in BFHE 194, 1, BStBl II 2001, 381).
Es ist dann davon auszugehen, dass die Schätzung nicht mehr mit der Rechtsordnung und den diese Ordnung tragenden Prinzipien in Einklang steht, da das FA grundsätzlich gehalten ist, diejenigen Erkenntnismittel, deren Beschaffung und Verwertung ihm zumutbar und möglich gewesen wäre, auszuschöpfen (BFH-Urteil in BFHE 194, 1, BStBl II 2001, 381).
Die Schätzung darf nicht dazu verwendet werden, "die Steuererklärungspflichtverletzung zu sanktionieren und den Kläger zur Abgabe der Erklärungen anzuhalten" (BFH in BFHE 194, 1, BStBl II 2001, 381); "Strafschätzungen" eher enteignungsgleichen Charakters gilt es zu vermeiden.
- BFH, 15.02.1989 - X R 16/86
Beweiswürdigung - Schätzung
Auszug aus BFH, 15.05.2002 - X R 33/99
Die Vorschriften über die Schätzung erlauben es, Tatsachenfeststellungen mit einem geringeren Grad an Überzeugung zu treffen, als dies in der Regel (nach § 88 AO 1977) geboten ist (sog. Reduzierung des Beweismaßes; vgl. Senatsurteile vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462; vom 14. August 1991 X R 86/88, BFHE 165, 458, BStBl II 1992, 128). - BFH, 28.03.2001 - VII B 213/00
Haftungsbescheid; Einwendungen des Haftenden
Auszug aus BFH, 15.05.2002 - X R 33/99
Andererseits ist das gewonnene Schätzungsergebnis nur dann schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig (vgl. BFH-Beschluss vom 28. März 2001 VII B 213/00, BFH/NV 2001, 1217, m.w.N. der Rechtsprechung), wenn feststehende Tatsachen berücksichtigt werden. - BFH, 14.08.1991 - X R 86/88
Bei der Festsetzung von Hinterziehungszinsen aufgrund geschätzter …
Auszug aus BFH, 15.05.2002 - X R 33/99
Die Vorschriften über die Schätzung erlauben es, Tatsachenfeststellungen mit einem geringeren Grad an Überzeugung zu treffen, als dies in der Regel (nach § 88 AO 1977) geboten ist (sog. Reduzierung des Beweismaßes; vgl. Senatsurteile vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462; vom 14. August 1991 X R 86/88, BFHE 165, 458, BStBl II 1992, 128).
- BFH, 28.07.2015 - VIII R 2/09
Besteuerung von Erträgen aus sog. "schwarzen" Fonds nach dem AuslInvestmG - …
Wird die Schätzung erforderlich, weil der Steuerpflichtige seine Mitwirkungspflichten verletzt, kann sich das Finanzamt an der oberen Grenze des Schätzungsrahmens orientieren, weil der Steuerpflichtige möglicherweise Einkünfte verheimlichen will (…vgl. z.B. BFH-Urteile vom 15. Juli 2014 X R 42/12, BFH/NV 2015, 145; vom 15. Mai 2002 X R 33/99, BFH/NV 2002, 1415). - FG Köln, 22.05.2014 - 11 K 3056/11
Nichtigkeit einer Steuerschätzung
Selbst grobe Schätzungsfehler bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen führen regelmäßig nur zur Rechtswidrigkeit und nicht zur Nichtigkeit des Schätzungsbescheides, und zwar selbst dann nicht, wenn sie auf einer Verkennung der tatsächlichen Gegebenheiten oder der wirtschaftlichen Zusammenhänge beruhen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 12.12.2013 X B 205/12, Juris; BFH-Urteil vom 15.5.2002 X R 33/99, BFH/NV 2002, 1415).Ein schwerwiegender Fehler im Sinne des § 125 Abs. 1 AO liegt demgemäß vor, wenn die an eine ordnungsgemäße Verwaltung zu stellenden Anforderungen in einem so hohen Maße verletzt wurden, dass von niemandem erwartet werden kann, den ergangenen Verwaltungsakt als verbindlich anzuerkennen (vgl. BFH-Urteil vom 15.5.2002 X R 33/99, BFH/NV 2002, 1415).
Um das Anfechtungserfordernis im Interesse der Rechtssicherheit nicht zu beeinträchtigen, wird eine Schätzung, die den durch die Umstände des Falles gezogenen Schätzungsrahmen verlässt, grundsätzlich nur als rechtswidrig angesehen und muss angefochten werden, wenn sie nicht in Bestandskraft erwachsen soll (vgl. BFH-Urteile vom 15.5.2002 X R 34/99, juris und X R 33/99, BFH/NV 2002, 1415).
Strafschätzungen gilt es zu vermeiden (vgl. dazu nur BFH-Urteile vom 1. Oktober 1992 IV R 34/90, BStBl. II 1993, 259; vom 20. Dezember 2000 I R 50/00, BStBl. II 2001, 381; vom 15. Mai 2002 X R 34/99, juris und X R 33/99, BFH/NV 2002, 1415;… vom 17. Juni 2004 IV R 45/03, BFH/NV 2004, 1618;… siehe auch BFH-Beschluss vom 20. Oktober 2005 - IV B 65/04, BFH/NV 2006, 240).
- BFH, 15.07.2014 - X R 42/12
Fehlende Nichtigkeit von Schätzungsbescheiden
Ausnahmsweise kann eine fehlerhafte Schätzung die Nichtigkeit des auf ihr beruhenden Verwaltungsakts zur Folge haben, wenn sich das FA nicht an den wahrscheinlichen Besteuerungsgrundlagen orientiert, sondern bewusst zum Nachteil des Steuerpflichtigen geschätzt hat (Senatsurteil vom 15. Mai 2002 X R 33/99, BFH/NV 2002, 1415; BFH-Urteile vom 26. April 2006 II R 58/04, BFHE 213, 207, BStBl II 2006, 793; vom 7. Februar 2002 VI R 80/00, BFHE 197, 554, BStBl II 2002, 438; vom 20. Dezember 2000 I R 50/00, BFHE 194, 1, BStBl II 2001, 381, jeweils m.w.N.).Etwas anderes ist nach dieser Rechtsprechung, der der Senat bereits in BFH/NV 2002, 1415 gefolgt ist, zu erwägen, wenn sich das FA nicht nach dem Auftrag des § 162 Abs. 1 AO an den wahrscheinlichen Besteuerungsgrundlagen orientiert, sondern bewusst zum Nachteil des Steuerpflichtigen geschätzt hat.
Willkürmaßnahmen, die mit den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Verwaltung schlechterdings nicht zu vereinbaren sind, können einen besonders schweren Fehler i.S. von § 125 Abs. 1 AO abgeben (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2002, 1415, m.w.N.).
- BFH, 21.08.2019 - X R 16/17
Nachträgliche Wahl der Antragsveranlagung nach § 32d Abs. 4 EStG; Nichtigkeit …
Denn Willkürmaßnahmen, die mit den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Verwaltung schlechterdings nicht zu vereinbaren sind, können einen besonders schweren Fehler gemäß § 125 Abs. 1 AO darstellen (so schon Senatsurteil vom 15.05.2002 - X R 33/99, BFH/NV 2002, 1415, Rz 19, m.w.N.). - FG Düsseldorf, 24.11.2017 - 13 K 3811/15
Außenprüfung: Schätzmethoden in der Gastronomie - Schätzung anhand von Belegen …
Dies rechtfertigt es, dass sich das FA bei seiner Schätzung an der oberen Grenze des Schätzungsrahmens orientiert, denn es liegt nahe, dass die Klägerin Einkünfte verheimlichen wollte (vgl. zum Schätzungsrahmen in diesen Fällen BFH-Urteile vom 15.5.2002 X R 33/99, BFH/NV 2002, 1415 und vom 20.12.2000 I R 50/00, BStBl II 2001, 381). - BFH, 16.12.2021 - IV R 1/18
Zum Umfang der revisionsgerichtlichen Überprüfung einer Schätzung
(1) Das gewonnene Schätzungsergebnis ist nur dann in dem o.g. Sinne schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig, wenn feststehende Tatsachen berücksichtigt werden (BFH-Urteil vom 15.05.2002 - X R 33/99, BFH/NV 2002, 1415, unter II.2.b). - FG Berlin-Brandenburg, 09.01.2017 - 4 V 4265/15
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) wegen
Wird die Schätzung aber erforderlich, weil der Steuerpflichtige seine Mitwirkungspflichten verletzt, kann sich das Finanzamt an der oberen Grenze des Schätzungsrahmens orientieren, weil der Steuerpflichtige möglicherweise Einkünfte verheimlichen will (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 15.05.2002 X R 33/99, BFH/NV 2002, 1415;… vom 15.07.2014 X R 42/12, BFH/NV 2015, 145; vom 28.07.2015 VIII R 2/09, BStBl II 2016, 447). - BFH, 16.12.2021 - IV R 2/18
Zum Umfang der revisionsgerichtlichen Überprüfung einer Schätzung
(1) Das gewonnene Schätzungsergebnis ist nur dann in dem o.g. Sinne schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig, wenn feststehende Tatsachen berücksichtigt werden (BFH-Urteil vom 15.05.2002 - X R 33/99, BFH/NV 2002, 1415, unter II.2.b). - FG Hamburg, 26.08.2016 - 6 V 81/16
Anforderungen an eine ordnungsgemäße Buchführung - Hinzuschätzung von …
Wird die Schätzung aber erforderlich, weil der Steuerpflichtige seine Mitwirkungspflichten verletzt, kann sich das Finanzamt an der oberen Grenze des Schätzungsrahmens orientieren, weil der Steuerpflichtige möglicherweise Einkünfte verheimlichen will (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 15.05.2002 X R 33/99, BFH/NV 2002, 1415;… vom 15.07.2014 X R 42/12, BFH/NV 2015, 145; vom 28.07.2015 VIII R 2/09, BFHE 251, 162, BStBl II 2016, 447). - FG Nürnberg, 04.10.2018 - 2 K 1723/16
Feststellung der Nichtigkeit des Umsatzsteuerbescheides
Es ist dann davon auszugehen, dass die Schätzung nicht mehr mit der Rechtsordnung und den diese Ordnung tragenden Prinzipien in Einklang steht, da das FA grundsätzlich gehalten ist, diejenigen Erkenntnismittel, deren Beschaffung und Verwertung ihm zumutbar und möglich gewesen wäre, auszuschöpfen (BFH-Urteil vom 15.03.2002 X R 33/99, HFR 2002, 963).Die Schätzung darf nicht dazu verwendet werden, "die Steuererklärungspflichtverletzung zu sanktionieren und den Kläger zur Abgabe der Erklärungen anzuhalten" (BFH-Urteil vom 15.03.2002 X R 33/99, HFR 2002, 963); "Strafschätzungen" eher enteignungsgleichen Charakters gilt es zu vermeiden.
Dabei darf sie nicht einseitig nur Aspekte zulasten des Steuerpflichtigen in seine Schätzung einstellen, sondern muss auch naheliegende Möglichkeiten zugunsten des Steuerpflichtigen mitberücksichtigen (vgl. auch BFH-Urteil vom 15.05.2002 X R 33/99, HFR 2002, 963, Rn. 20).
- FG Düsseldorf, 24.11.2017 - 13 K 3812/15
Betriebsprüfung: Zur Auswahl der Schätzungsmethoden bei einem Gastronomiebetrieb
- FG Hamburg, 28.02.2008 - 4 K 307/07
Abgabenordnung; Prozessrecht: Nichtigkeit eines Steuerbescheids
- BFH, 27.04.2010 - X B 164/08
Verletzung von § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO
- BFH, 19.09.2007 - III B 59/06
Bescheidänderung nach Bp; Nichtigkeit
- FG Hamburg, 17.12.2007 - 4 V 371/07
Abgabenordnung, Prozessrecht: Nichtigkeit eines Steuerbescheides - Zulässigkeit …
- FG Hamburg, 18.07.2017 - 6 V 119/17
Aussetzung der Vollziehung, § 162 AO: Hinzuschätzung auf Grund einer …
- BFH, 07.04.2009 - XI B 115/08
Verfahrensmangel - Berechtigtes Interesse an einer Fortsetzungsfeststellungsklage …
- BFH, 17.03.2009 - VII R 40/08
Einfuhrabgaben: Begründungsanforderungen an Abgabenbescheid bei …
- BFH, 04.06.2014 - X B 95/13
Nichtigkeit eines Schätzungsbescheides - Indizienbeweis bei fehlenden …
- BFH, 31.05.2017 - I B 102/16
Keine Nichtigkeit eines Steuerbescheids wegen Verwendung einer veralteten …
- FG Saarland, 21.01.2004 - 1 K 144/03
Säumniszuschläge bei überzogener Schätzung des Finanzamts (§§ 162, 240 AO)
- FG Münster, 25.08.2005 - 3 K 2783/03
Nichtigkeit eines Schätzungsbescheids
- BFH, 16.05.2003 - II B 50/02
Grundsätzliche Bedeutung; Anteile an Kapitalgesellschaften - Stuttgarter …
- BFH, 12.11.2003 - X B 57/03
Ersatzzustellung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2021 - 14 B 1610/20
- BFH, 21.12.2005 - XI B 46/05
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung; …
- FG Baden-Württemberg, 13.02.2008 - 13 K 218/04
Zugang eines Steuerbescheids in den Machtbereich des Adressaten - …
- BFH, 16.04.2007 - I B 115/06
NZB: GmbH, Löschung im HR
- BFH, 23.01.2004 - IV B 100/02
Bestellung des Bev. zum Bekanntgabeadressat
- FG Münster, 08.11.2017 - 9 K 689/17
Körperschaften/Verfahren - Unzutreffende Feststellung des steuerlichen …
- BFH, 26.07.2007 - VI B 41/07
Voraussetzungen für die Annahme eines besonders schwerwiegenden Fehlers bei …
- FG Rheinland-Pfalz, 08.05.2014 - 6 K 1083/11
Rechtmäßigkeit der Milchabgabe und Schätzung der überlieferten Milchmenge nach …
- FG Baden-Württemberg, 27.11.2013 - 4 K 3798/10
Wirksamkeit der AO und des EStG - Schätzungsbefugnis nach Nichtvorlage der …
- VGH Bayern, 21.05.2012 - 20 B 12.251
Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung; (Teil-) Rücknahme eines …
- FG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 6 K 1169/12
Lohnsteuerhaftung und Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei illegaler …
- FG München, 27.07.2015 - 7 K 1718/14
Keine Nichtigkeit eines Kindergeld-Ablehnungsbescheids wegen zu weit gehender und …
- FG München, 30.03.2010 - 13 K 2600/08
Änderung von Schätzungsbescheiden aufgrund nachträglich bekanntgewordener …
- FG München, 23.02.2010 - 13 K 3668/08
Nichtigkeit wegen objektiv willkürlichen Hoheitsaktes: Schätzung der Einkünfte …
- FG Düsseldorf, 12.03.2009 - 12 K 1130/08
Zulässigkeit von Säumniszuschlägen auf Rückforderungsansprüche ohne wirksam …
- FG Berlin, 15.12.2003 - 8 K 8537/99
Zur Aufhebung von Verwaltungsakten der DDR
- FG Köln, 16.01.2003 - 2 K 5717/01
Bekanntgabe eines Steuerbescheids
- VG Köln, 06.01.2020 - 24 L 1510/19
- FG Saarland, 26.05.2004 - 1 K 181/02
Nichtigkeit einer Schätzung wegen Willkür
- VG Köln, 18.05.2011 - 27 K 3232/09
Rechtmäßigkeit einer Schätzung der Höhe der Zweitwohnungssteuer bei …
- FG Berlin, 13.12.2002 - 9 K 9526/00
Wirksame Bekanntgabe eines Steuerbescheides bei Zustellungsvollmacht
- VG Köln, 05.08.2015 - 24 K 7115/14