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   BFH, 17.07.2008 - X R 40/07   

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https://dejure.org/2008,586
BFH, 17.07.2008 - X R 40/07 (https://dejure.org/2008,586)
BFH, Entscheidung vom 17.07.2008 - X R 40/07 (https://dejure.org/2008,586)
BFH, Entscheidung vom 17. Juli 2008 - X R 40/07 (https://dejure.org/2008,586)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    EStG § 15, § 16, § 34 Abs. 2 Nr. 1

  • openjur.de

    Steuerbegünstigung des Gewinns aus der Veräußerung eines Unternehmens bei anschließendem Tätigwerden des Veräußerers für den Erwerber

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 15, § 16, § 34 Abs. 2 Nr. 1

  • Betriebs-Berater

    Steuerbegünstigung des Gewinns aus der Veräußerung eines Unternehmens bei anschließendem Tätigwerden des Veräußerers für den Erwerber

  • Judicialis

    EStG § 15; ; EStG § 16; ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 1

  • streifler.de

    Steuerbegünstigte Betriebsveräußerung auch bei folgender Beratertätigkeit des Übertragenden für den Erwerber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 § 16 § 34 Abs. 2 Nr. 1
    Steuerbegünstigung des Gewinns aus der Veräußerung eines Unternehmens bei anschließendem Tätigwerden des Veräußerers für den Erwerber

  • datenbank.nwb.de

    Steuerbegünstigung des Gewinns aus der Veräußerung eines Unternehmens bei anschließendem Tätigwerden des Veräußerers für den Erwerber

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Steuerermäßigung für Veräußerungsgewinn ? Veräußerung eines Gewerbebetriebs im Ganzen auch bei nunmehriger freier Mitarbeit des Veräußerers beim Erwerber ? Anschluss an BFH-Rspr. zur Veräußerung einer freiberuflichen Praxis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Der Veräußerer als Berater des Erwerbers in der Betriebsveräußerung

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Steuerbegünstigte Betriebsveräußerung bei Beratervertrag mit dem Erwerber

  • IWW (Kurzinformation)

    Betriebsveräußerung - Begünstigte Betriebsveräußerung trotz weiterer Mitarbeit

  • IWW (Kurzinformation)

    Begünstigte Betriebsveräußerung trotz weiterer Mitarbeit

  • IWW (Kurzinformation)

    Steuergestaltung - Steuerbegünstigte Betriebsaufgabe trotz anschließender Beratungstätigkeit

  • IWW (Kurzinformation)

    Begünstigte Betriebsveräußerung trotz weiterer Mitarbeit

  • IWW (Kurzinformation)

    Begünstigte Betriebsveräußerung trotz weiterer Mitarbeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Veräußerer als Berater des Erwerbers in der Betriebsveräußerung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tätigkeit des Übertragenden als selbstständiger Unternehmer für den Erwerber eines (Teil-) Betriebs als Veräußerung i.S.d. § 16 Einkommensteuergesetz (EStG); Voraussetzungen der Veräußerung eines Gewerbebetriebs

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Steuerbegünstigte Betriebsveräußerung - Tätigkeit eines Veräußerers als Berater des Erwerbers

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Im Dienste des Nachfolgers

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Steuerbegünstigte Betriebsveräußerung auch bei anschließender Beratertätigkeit

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Vertrieb von Klimasystemen, steuerbegünstigte Veräußerung des Gewerbebetriebs im Ganzen, Veräußerungserlös, Betriebsaufgabe, Beschäftigung des Veräußerers als Angestellter

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Steuerrecht: Betriebsveräußerung: Zur anschließenden Tätigkeit für den Erwerber

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Betriebsveräußerung: Zur anschließenden Tätigkeit für den Erwerber

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Betriebsveräußerung auch steuerbegünstigt, wenn Veräußerer Berater des Erwerbers wird

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Steuerbegünstigte Betriebsveräußerung auch bei beratender Tätigkeit für den veräußerten Betrieb

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Steuerbegünstigte Betriebsveräußerung, wenn der Veräußerer als Berater des Erwerbers tätig wird

Besprechungen u.ä. (2)

  • haufe.de (Entscheidungsanmerkung)

    Nach Betriebsveräußerung: Erwerber wird Berater des Veräußerers

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Steuerbegünstigte Betriebsveräußerung - Tätigkeit eines Veräußerers als Berater des Erwerbers

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Betriebsveräußerung
    Gewinne aus Betriebsveräußerungen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb
    Beendigung der bisherigen Tätigkeit
    Besonderheiten bei Freiberuflern

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 16 Abs 1 Nr 1, EStG § 16 Abs 4, EStG § 34
    Betriebsaufgabe; Freibetrag; Steuerermäßigung; Veräußerungsgewinn

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 222, 433
  • NJW 2009, 255
  • DB 2008, 2570
  • BStBl II 2009, 43
  • NZG 2009, 19
  • NZG 2009, 199
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 18.05.1994 - I R 109/93

    Tätigkeit auf Rechnung und im Namen des Erwerbers nach Veräußerung einer

    Auszug aus BFH, 17.07.2008 - X R 40/07
    Gleichwohl stehe nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. Mai 1994 I R 109/93 (BFHE 175, 249, BStBl II 1994, 925) die Fortsetzung der Berufstätigkeit als Arbeitnehmer oder freier und damit selbständiger Mitarbeiter des Praxiserwerbers der Annahme einer begünstigten Praxisveräußerung nicht entgegen, weil die Berufstätigkeit nunmehr für Rechnung des Erwerbers ausgeübt werde, dieser über Praxiswert und Mandantenstamm verfüge und sie für sich allein nutze, auch wenn er sich dabei des Veräußerers bediene.

    a) Es kann dahinstehen, ob die Rechtsprechung des BFH zur Veräußerung einer freiberuflichen Praxis, wonach von einer Veräußerung der wesentlichen Betriebsgrundlagen auch dann auszugehen ist, wenn einzelne Mandate zurückbehalten werden, auf die in den letzten drei Jahren weniger als 10 % der gesamten Einnahmen entfielen (BFH-Urteil in BFHE 175, 249, BStBl II 1994, 925), auf die Veräußerung eines Gewerbebetriebs übertragbar ist (so FG Münster, Urteil vom 18. Juni 1998 8 K 1483/94 G, EFG 1998, 1465; ablehnend Reiß in Kirchhof, a.a.O., § 16 Rz 54).

  • BFH, 12.06.1996 - XI R 56/95

    Aufgabe der bisher mit dem veräußerten Betriebsvermögen zusammenhängenden

    Auszug aus BFH, 17.07.2008 - X R 40/07
    Zudem muss gleichzeitig die bisher in diesem Betrieb entfaltete gewerbliche Tätigkeit enden (BFH-Urteil vom 12. Juni 1996 XI R 56, 57/95, BFHE 180, 436, BStBl II 1996, 527, m.w.N.).

    Da der Begriff "Gewerbebetrieb" eine tätigkeitsbezogene Komponente aufweist, ist Voraussetzung einer Betriebsveräußerung, dass der Gewerbetreibende nicht nur die Betriebsmittel überträgt, sondern auch seine durch den betrieblichen Organismus bestimmte gewerbliche Tätigkeit aufgibt (BFH-Urteil in BFHE 180, 436, BStBl II 1996, 527, m.w.N.).

  • BFH, 29.11.1988 - VIII R 316/82

    Gewinn aus einem Räumungsverkauf kein Aufgabegewinn

    Auszug aus BFH, 17.07.2008 - X R 40/07
    Die Veräußerung eines Gewerbebetriebs im Ganzen setzt voraus, dass das wirtschaftliche Eigentum an allen wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang auf einen Erwerber übertragen wird (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 29. November 1988 VIII R 316/82, BFHE 156, 408, BStBl II 1989, 602).
  • BFH, 10.06.1999 - IV R 11/99

    Praxisveräußerung; Einstellung der Berufstätigkeit

    Auszug aus BFH, 17.07.2008 - X R 40/07
    Nach der Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juni 1994 I R 105/93, BFH/NV 1995, 109; offen insoweit Urteil vom 10. Juni 1999 IV R 11/99, BFH/NV 1999, 1594) ist eine "Veräußerung" i.S. des § 18 Abs. 3 EStG auch dann gegeben, wenn der Veräußerer einer Arztpraxis --selbständig oder nichtselbständig-- im bisherigen örtlichen Wirkungsbereich, aber im Auftrag und für Rechnung des Erwerbers tätig wird.
  • FG Düsseldorf, 20.04.2007 - 12 K 5766/04

    Steuerbegünstigung des mit dem Verkauf eines Betriebes erzielten

    Auszug aus BFH, 17.07.2008 - X R 40/07
    Das Finanzgericht (FG) hat die Klage nach erfolglosem Vorverfahren mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2008, 608 veröffentlichtem Urteil abgewiesen.
  • FG Münster, 18.06.1998 - 8 K 1483/94
    Auszug aus BFH, 17.07.2008 - X R 40/07
    a) Es kann dahinstehen, ob die Rechtsprechung des BFH zur Veräußerung einer freiberuflichen Praxis, wonach von einer Veräußerung der wesentlichen Betriebsgrundlagen auch dann auszugehen ist, wenn einzelne Mandate zurückbehalten werden, auf die in den letzten drei Jahren weniger als 10 % der gesamten Einnahmen entfielen (BFH-Urteil in BFHE 175, 249, BStBl II 1994, 925), auf die Veräußerung eines Gewerbebetriebs übertragbar ist (so FG Münster, Urteil vom 18. Juni 1998 8 K 1483/94 G, EFG 1998, 1465; ablehnend Reiß in Kirchhof, a.a.O., § 16 Rz 54).
  • BFH, 29.06.1994 - I R 105/93

    Einkommensteuer; Veräußerung einer Freiberufler-Praxis bei Fortführung der

    Auszug aus BFH, 17.07.2008 - X R 40/07
    Nach der Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juni 1994 I R 105/93, BFH/NV 1995, 109; offen insoweit Urteil vom 10. Juni 1999 IV R 11/99, BFH/NV 1999, 1594) ist eine "Veräußerung" i.S. des § 18 Abs. 3 EStG auch dann gegeben, wenn der Veräußerer einer Arztpraxis --selbständig oder nichtselbständig-- im bisherigen örtlichen Wirkungsbereich, aber im Auftrag und für Rechnung des Erwerbers tätig wird.
  • FG Hamburg, 11.02.1998 - III 23/97

    Betriebsaufgabe einer Handelsvertretung

    Auszug aus BFH, 17.07.2008 - X R 40/07
    Diese Grundsätze, die der BFH für die Übertragung einer freiberuflichen Praxis entwickelt hat, gelten auch bei der Übertragung eines Gewerbebetriebs (so auch Tiedtke/Wälzholz, Deutsches Steuerecht --DStR-- 1999, 217, 219 f.; Sieker in Lademann, EStG, § 16 EStG Rz 313; Geissler in Herrmann/Heuer/ Raupach --HHR--, § 16 EStG Rz 136; Reiß in Kirchhof, EStG, 8. Aufl., § 16 Rz 54; Hörger/Rapp in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 16 Rz 41; a.A. FG Hamburg, Urteil vom 11. Februar 1998 III 23/97, EFG 1998, 871).
  • BFH, 25.01.2017 - X R 59/14

    Vorbehaltsnießbrauch hindert steuerneutrale unentgeltliche Übertragung eines

    Da der Begriff "Gewerbebetrieb" eine tätigkeitsbezogene Komponente aufweist, ist Voraussetzung einer Betriebsveräußerung, dass der Gewerbetreibende nicht nur die Betriebsmittel überträgt, sondern auch seine durch den betrieblichen Organismus bestimmte gewerbliche Tätigkeit aufgibt (Senatsurteile vom 16. Dezember 1992 X R 52/90, BFHE 170, 363, BStBl II 1994, 838, unter 4., und vom 17. Juli 2008 X R 40/07, BFHE 222, 433, BStBl II 2009, 43, unter II.3., m.w.N.; s.a. z.B. Schmidt/Wacker, EStG, 36. Aufl., § 16 Rz 97 ff.; Stahl in Korn, § 16 EStG Rz 49; HHR/Geissler, § 16 EStG Rz 135 und Rz 136 unter Stichwort Vorbehaltsnießbrauch).
  • BFH, 21.08.2018 - VIII R 2/15

    Tarifbegünstigte Veräußerung einer freiberuflichen Einzelpraxis

    Diese Forderung nach einer zeitweiligen Einstellung der freiberuflichen Tätigkeit beruht auf der Überlegung, dass bei fortdauernder Tätigkeit des Freiberuflers in seinem bisherigen örtlichen Wirkungskreis eine weitere Nutzung der persönlichen Beziehungen zu den früheren Mandanten auf eigene Rechnung des "Veräußerers" nahe liegt und es dadurch nicht zu einer definitiven Übertragung der wesentlichen Betriebsgrundlagen der Praxis auf den Erwerber kommt (BFH-Urteile vom 17. Juli 2008 X R 40/07, BFHE 222, 433, BStBl II 2009, 43; in BFH/NV 1995, 109; in BFHE 175, 249, BStBl II 1994, 925).
  • FG Köln, 03.12.2014 - 13 K 2231/12

    Steuerbegünstigungen nach §§ 16 , 34 EStG bei Wiederaufnahme der Tätigkeit

    Unter Berücksichtigung der BFH-Entscheidungen vom 18. Mai 1994 I R 109/93 (BStBl II 1994, 925) und vom 17. Juli 2008 X R 40/07 (BStBl II 2009, 43) sei im Streitfall davon auszugehen, dass die Fortsetzung seiner beruflichen Tätigkeit bei der STS der Annahme einer tatsächlichen Veräußerung nicht entgegenstehe.

    Diese Frage sei vor dem Hintergrund der einschlägigen BFH-Rechtsprechung, namentlich der Entscheidungen vom 18. Mai 1994 I R 109/93 (BStBl II 1994, 925), vom 10. Juni 1999 IV R 11/99 (BFH/NV 1999, 1594), vom 7. November 2006 XI B 177/05 (BFH/NV 2007, 431), vom 29. Mai 2008 VIII B 166/07 (BFH/NV 2008, 1478) und vom 17. Juli 2008 X R 40/07 (BStBl II 2009, 43) zu verneinen.

    Der BFH macht die Anerkennung einer nach § 18 Abs. 3 i.V.m. §§ 16 Abs. 2 bis 4, 34 EStG tarifbegünstigten "Veräußerung" in Anlehnung an die ebenfalls steuerlich privilegierte Aufgabe eines Betriebs oder einer freiberuflichen Tätigkeit (§ 18 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. §§ 16 Abs. 3, 34 EStG) bei Praxisübertragungen in ständiger Rechtsprechung darüber hinaus von dem Erfordernis abhängig, dass der Veräußerer seine freiberufliche Tätigkeit in dem bisherigen örtlichen Wirkungskreis wenigstens für eine gewisse Zeit einstellt (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 14. Mai 1970 IV 136/65, BStB II 1970, 566, vom 14. März 1975 IV R 78/71, BStBl II 1975, 661, vom 27. April 1978 IV R 102/74, BStBl II 1978, 562, vom 18. Mai 1994 I R 109/93, BStBl II 1994, 925, und vom 17. Juli 2008 X R 40/07, BStBl II 2009, 43, jeweils m.w.N.).

    Wird der Veräußerer wie hier nach Übertragung seiner Praxis in dem - innerhalb seines bisherigen örtlichen Wirkungsbereichs belegenen - Betrieb des Erwerbers entweder als Angestellter oder als freier Mitarbeiter auf Honorarbasis im Auftrag und für Rechnung des Erwerbers tätig, steht dies nach höchstrichterlicher Rechtsprechung der Anwendung der Tarifbegünstigung auf den Veräußerungsvorgang dann nicht entgegen, wenn der Veräußerer - wie der BFH es formuliert - die wesentlichen wirtschaftlichen Grundlagen seiner Praxis einschließlich des Mandantenstamms "definitiv" auf den Erwerber übertragen, ihn also "zivilrechtlich und wirtschaftlich" in die Lage versetzt hat, die Beziehungen des Veräußerers zu den übertragenen Mandanten bzw. Patienten zu verwerten (BFH-Urteile vom 18. Mai 1994 I R 109/93, BStBl II 1994, 925, und vom 17. Juli 2008 X R 40/07, BStBl II 2009, 43, m.w.N.).

    Selbst die Tatsache, dass der Kläger seine mitgebrachten Mandanten weiterhin steuerlich berät und betreut, faktisch also "alles beim alten" bleibt, steht der Annahme einer - wie der BFH es nennt - "echten" Übertragung der wesentlichen Praxisgrundlagen nicht entgegen (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 17. Juli 2008 X R 40/07, BStBl II 2009, 43, m.w.N.).

    Diesen Gesichtspunkt hält der BFH aber nicht für begünstigungsschädlich, wenn der Erwerber "zivilrechtlich und wirtschaftlich in der Lage ist, diese Beziehungen zu verwerten" (BFH-Urteile vom 29. Juni 1994 I R 105/93, BFH/NV 1995, 109, und vom 17. Juli 2008 X R 40/07, BStBl II 2009, 43, m.w.N.).

    Der BFH bejaht auch in diesen Fällen eine - wie er es nennt - "echte" bzw. "definitive" Übertragung der wesentlichen Praxisgrundlagen mit der Begründung, der Erwerber sei zivilrechtlich und wirtschaftlich in der Lage, die ihm übertragenen Beziehungen zu verwerten, weil zwischen Praxisveräußerer und Mandanten/Patienten keine selbständigen Rechtsbeziehungen mehr bestehen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 29. Juni 1994 I R 105/93, BFH/NV 1995, 109, und vom 17. Juli 2008 X R 40/07, BStBl II 2009, 43, m.w.N.).

  • BFH, 03.04.2014 - IV R 12/10

    Abgrenzung der nicht gewerbesteuerbaren Abwicklung eines nicht begonnenen

    Zudem muss gleichzeitig die bisher in diesem Betrieb entfaltete gewerbliche Tätigkeit enden (BFH-Urteil vom 17. Juli 2008 X R 40/07, BFHE 222, 433, BStBl II 2009, 43, m.w.N.).
  • FG Münster, 18.09.2014 - 13 K 724/11

    Unentgeltliche Betriebsübertragung, Betriebsaufgabe, Nießbrauchsvorbehalt an

    Der Senat folgt insoweit der zu der Vorschrift des § 7 Abs. 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV), der "Vorgängervorschrift" zu § 6 Abs. 3 EStG, ergangenen Rechtsprechung des XI. Senats (vgl. BFH-Urteil vom 02.09.1992 XI R 26/91, BFH/NV 1993, 161), des I. Senats (vgl. u.a. BFH-Urteil 12.04.1989 I R 105/85, BFHE 157, 93, BStBl II 1989, 653 zum Teilbetrieb) sowie der Rechtsprechung des BFH zu dem Begriff des Betriebs im Rahmen einer Betriebsveräußerung im Ganzen gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG (vgl. u.a. Urteil des XI. Senats vom 12.06.1996 XI R 56, 57/95, BFHE 180, 436; Urteile des X. Senats vom 17.07.2008 X R 40/07, BFHE 222, 433, BStBl II 2009, 43, vom 16.12.1992 X R 52/90, BFHE 170, 363, BStBl II 1994, 838 und vom 09.08.1989 X R 62/87, BFHE 158, 48, BStBl II 1989, 973 und Urteil des I. Senats vom 12.04.1989 I R 105/85, BFHE 157, 93, BStBl II 1989, 653).
  • BFH, 26.09.2013 - IV R 46/10

    Absicht zum langfristigen Betrieb von Handelsschiffen als Voraussetzung für die

    Eine Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebs setzt voraus, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang auf den Erwerber übertragen werden und gleichzeitig die bisher in dem Betrieb entfaltete gewerbliche Tätigkeit endet (z.B. BFH-Urteil vom 17. Juli 2008 X R 40/07, BFHE 222, 433, BStBl II 2009, 43, unter II.2.).
  • FG Köln, 15.11.2012 - 10 K 1692/10

    Tarifbegünstigte Betriebsveräußerung eines Maler- und Lackierbetriebs trotz

    Die Veräußerung eines Gewerbebetriebs im Ganzen setzt voraus, dass das wirtschaftliche Eigentum an allen wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang auf einen Erwerber übertragen wird (vgl. z.B. BFH, Urteil vom 17.07.2008, X R 40/07, BStBl II 2009, 43 m.w.N.).

    Da der Begriff "Gewerbebetrieb" eine tätigkeitsbezogene Komponente aufweist, ist Voraussetzung einer Betriebsveräußerung, dass der Gewerbetreibende nicht nur die Betriebsmittel überträgt, sondern auch seine durch den betrieblichen Organismus bestimmte gewerbliche Tätigkeit aufgibt (BFH, Urteil vom 17.07.2008, X R 40/07, BStBl II 2009, 43; BFH, Urteil vom 12.06.1996, XI R 56, 57/95, BStBl II 1996, 527, m.w.N.).

  • FG Schleswig-Holstein, 19.02.2013 - 3 K 111/12

    Abgrenzung zwischen Betriebsaufgabe und bloßer Betriebsverlegung bei einem

    aa) Die Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebes i.S. dieser Regelung setzt voraus, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang auf einen Erwerber übertragen werden (st. BFH-Rspr., vgl. BFH-Urteile vom 17.07.2008, X R 40/07, BStBl II 2009, 43 und vom 16.12.1992, X R 52/90, BStBl II 1994, 838; Schmidt, EStG, 31. Auflage 2012, § 16 Rz. 90; Blümich, EStG, § 16 Rz. 180; Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, § 16 Rz. 127 m.w.N.).

    Der Senat teilt die Auffassung des Klägers, dass auch der Kundenstamm wesentliche Betriebsgrundlage einer Handelsvertretung ist (vgl. BFH-Urteile vom 26.11.2009, III R 40/07, BStBl II 2010, 609 und vom 17.07.2008, X R 40/07, BStBl II 2009, 43; vgl. auch BFH-Urteil vom 09.10.1996, XI R 71/95, BStBl II 1997, 236).

  • FG Hamburg, 02.02.2010 - 2 K 147/08

    Einkommensteuergesetz: Zu den Voraussetzungen für eine Option zur Tonnagesteuer

    Da der Begriff "Gewerbebetrieb" eine tätigkeitsbezogene Komponente aufweist, ist Voraussetzung einer Betriebsveräußerung, dass der Gewerbetreibende nicht nur die Betriebsmittel überträgt, sondern auch seine durch den betrieblichen Organismus bestimmte gewerbliche Tätigkeit aufgibt (BFH, Urteil vom 12.06.1996, XI R 56, 57/95, BStBl II 1996, 527; Urteil vom 17.07.2008 - X R 40/07, BFH/NV 2008, 2099).
  • FG Schleswig-Holstein, 12.10.2010 - 5 K 136/06

    Tonnagebesteuerung ist bei kurzzeitigem Einsatz eines Seeschiffes zur

    Eine Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebs setzt voraus, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang auf den Erwerber übertragen werden und gleichzeitig die bisher in dem Betrieb entfaltete gewerbliche Tätigkeit endet (BFH-Urteile vom 12. Juni 1996 XI R 56, 57/95, BStBl II 1996, 527, m.w.N.; vom 17. Juli 2008 X R 40/07, BFH/NV 2008, 2099, unter II.2).
  • FG München, 10.06.2010 - 8 K 460/10

    Betriebsaufspaltung: Verpachtung eines Mandantenstammes eines Steuerberaters

  • FG Hamburg, 10.02.2009 - 2 K 124/07

    Gewerbesteuer für den Bau und den Betrieb eines Schiffsneubaus; Ausübung einer

  • FG Niedersachsen, 17.09.2013 - 8 K 281/12

    Erfassuung des Gewinns aus der Veräußerung von Betriebsgrundlagen aus einem

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