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   BFH, 04.07.2007 - X R 49/06   

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https://dejure.org/2007,1570
BFH, 04.07.2007 - X R 49/06 (https://dejure.org/2007,1570)
BFH, Entscheidung vom 04.07.2007 - X R 49/06 (https://dejure.org/2007,1570)
BFH, Entscheidung vom 04. Juli 2007 - X R 49/06 (https://dejure.org/2007,1570)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1
    Keine Teilbetriebsveräußerung nach § 16 EStG, wenn bei bestehender Betriebsaufspaltung im Rahmen der Veräußerung des Besitzeinzelunternehmens die Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft nicht mitveräußert werden

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1

  • Judicialis

    EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1
    Anteile an einer Betriebskapitalgesellschaft als wesentliche Betriebsgrundlagen des Besitzeinzelunternehmens; Annahme eines Teilbetriebs; Grundstücksvermietung in Gestalt eines Teilbetriebs; Begriff der wesentlichen Betriebsgrundlagen

  • datenbank.nwb.de

    Anteile an einer Betriebskapitalgesellschaft als wesentliche Betriebsgrundlage des Besitzeinzelunternehmens; Annahme eines Teilbetriebs

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebaufspaltung ? Voraussetzung einer tarifbegünstigten Teilbetriebsveräußerung beim Besitzunternehmen ? Zu verneinen bei Veräußerung einer Teilfläche des Betriebsgrundstücks unter Zurückbehaltung der Anteile an der Betriebs-GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Betriebskapitalgesellschaft und wesentliche Betriebsgrundlagen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebskapitalgesellschaft und wesentliche Betriebsgrundlagen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewinne aus der Veräußerung eines Teilbetriebs als Einkünfte aus Gewerbetrieb; Entscheidung über das Vorliegen eines Teilbetriebs anhand des Gesamtbilds der Verhältnisse ; Ausübung einer Grundstücksvermietung als Teilbetrieb bei Vorliegen der Voraussetzungen eines ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Teilbetrieb umfasst auch Anteile an der Betriebsgesellschaft

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Keine Steuervergünstigung bei Teilbetriebsveräußerung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Betriebsveräußerung
    Gewinne aus Betriebsveräußerungen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb
    Veräußerung oder Aufgabe eines Teilbetriebes
    Definition des Teilbetriebs
    Wesentliche Betriebsgrundlage
    Funktionale Wesentlichkeit ausgewählter Wirtschaftsgüter
    Anteile an Kapitalgesellschaften
    Beteiligungen an Tochtergesellschaften

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 218, 316
  • NJW-RR 2008, 991
  • BB 2007, 1940
  • DB 2007, 1952
  • DB 2007, 309
  • BStBl II 2007, 772
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 13.02.1996 - VIII R 39/92

    Keine Begünstigung nach §§ 16, 34 EStG bei Veräußerung eines Teilbetriebs ohne

    Auszug aus BFH, 04.07.2007 - X R 49/06
    a) Nach der Rechtsprechung ist unter einem Teilbetrieb ein organisatorisch geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil eines Gesamtbetriebs zu verstehen, der --für sich betrachtet-- alle Merkmale eines Betriebs im Sinne des EStG aufweist und als solcher lebensfähig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Februar 1996 VIII R 39/92, BFHE 180, 278, BStBl II 1996, 409, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 7. Juli 1997 X B 239/96, BFH/NV 1998, 27, m.w.N.).

    bb) Als Tatbestandsmerkmal des § 16 EStG wird der Begriff der wesentlichen Betriebsgrundlagen --entsprechend dem Zweck der §§ 16, 34 EStG, nur die zusammengeballte Realisierung der stillen Reserven tariflich zu begünstigen-- nach ständiger Rechtsprechung im Sinne einer kombinierten funktional-quantitativen Betrachtungsweise verstanden (vgl. BFH-Urteile in BFHE 180, 278, BStBl II 1996, 409; in BFHE 184, 425, BStBl II 1998, 104; vom 10. November 2005 IV R 7/05, BFHE 211, 312, BStBl II 2006, 176).

  • BFH, 12.11.1997 - XI R 24/97

    Teilbetrieb bei Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BFH, 04.07.2007 - X R 49/06
    b) Eine Grundstücksvermietung kann in Gestalt eines Teilbetriebs ausgeübt werden, wenn sie für sich gesehen die Voraussetzungen eines Gewerbebetriebs erfüllt und wenn sie sich als gesonderter Verwaltungskomplex aus dem Gesamtbetrieb des Besitzunternehmens heraushebt (vgl. BFH-Urteil vom 12. November 1997 XI R 24/97, BFH/NV 1998, 690, m.w.N.).

    Im Fall der Betriebsaufspaltung zwischen einem Besitzunternehmen und mehreren Betriebsgesellschaften kann nach dem BFH-Urteil in BFH/NV 1998, 690 durch die Vermietung ein Teilbetrieb gegeben sein, wenn an eine Betriebsgesellschaft räumlich abgrenzbare Grundstücksteile, die ausschließlich dieser Gesellschaft zuzuordnen sind, durch gesonderten Vertrag vermietet werden (vgl. hierzu auch BFH-Beschluss vom 27. September 1993 IV B 125/92, BFH/NV 1994, 617, und Schmidt/Wacker, EStG, 26. Aufl., § 16 Rz 160 "Besitzunternehmen").

  • BFH, 15.03.1984 - IV R 189/81

    Teilbetriebsveräußerung - Verlag - Verlegerische Betreuung - Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 04.07.2007 - X R 49/06
    Ob ein Betriebsteil die für die Annahme eines Teilbetriebs erforderliche Selbständigkeit besitzt, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse --beim Veräußerer-- zu entscheiden (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 15. März 1984 IV R 189/81, BFHE 140, 563, BStBl II 1984, 486).

    Den Abgrenzungsmerkmalen --z.B. räumliche Trennung vom Hauptbetrieb, gesonderte Buchführung, eigenes Personal, eigene Verwaltung, selbständige Organisation, eigenes Anlagevermögen, ungleichartige betriebliche Tätigkeit, eigener Kundenstamm-- kommt je nachdem, ob es sich um einen Fertigungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb handelt, unterschiedliches Gewicht zu (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 24. August 1989 IV R 120/88, BFHE 158, 257, BStBl II 1990, 55, und in BFHE 140, 563, BStBl II 1984, 486, m.w.N.).

  • BFH, 02.10.1997 - IV R 84/96

    Aufgabe eines Mitunternehmeranteils

    Auszug aus BFH, 04.07.2007 - X R 49/06
    Er ist jedoch normspezifisch unterschiedlich entsprechend dem jeweiligen Gesetzeszweck auszulegen (BFH-Urteil vom 2. Oktober 1997 IV R 84/96, BFHE 184, 425, BStBl II 1998, 104; Schmidt/Wacker, a.a.O., § 16 Rz 100).

    bb) Als Tatbestandsmerkmal des § 16 EStG wird der Begriff der wesentlichen Betriebsgrundlagen --entsprechend dem Zweck der §§ 16, 34 EStG, nur die zusammengeballte Realisierung der stillen Reserven tariflich zu begünstigen-- nach ständiger Rechtsprechung im Sinne einer kombinierten funktional-quantitativen Betrachtungsweise verstanden (vgl. BFH-Urteile in BFHE 180, 278, BStBl II 1996, 409; in BFHE 184, 425, BStBl II 1998, 104; vom 10. November 2005 IV R 7/05, BFHE 211, 312, BStBl II 2006, 176).

  • BFH, 04.07.2007 - X R 44/03

    Voraussetzungen einer privilegierten Teilbetriebsveräußerung

    Auszug aus BFH, 04.07.2007 - X R 49/06
    Durch Beschluss vom 8. November 2006 hat der erkennende Senat die Revision der Klägerin vom Verfahren X R 44/03 gemäß § 73 Abs. 1 Satz 1 FGO abgetrennt.
  • BFH, 24.04.1969 - IV R 202/68

    Teilbetrieb - Selbständigkeit - Gesamtbetrieb - Merkmale eines Betriebs -

    Auszug aus BFH, 04.07.2007 - X R 49/06
    Diese Merkmale kennzeichnen bereits den eigenständigen Gesamtbetrieb im Gegensatz zum bloßen Teilbetrieb (BFH-Urteil vom 24. April 1969 IV R 202/68, BFHE 95, 323, BStBl II 1969, 397).
  • BFH, 23.07.1981 - IV R 103/78

    Zum Umfang des Betriebsvermögens bei einem Besitzunternehmen im Rahmen einer

    Auszug aus BFH, 04.07.2007 - X R 49/06
    Sie sind auch wesentliche Betriebsgrundlagen im Sinne der funktionalen Betrachtungsweise, weil sie die Durchsetzung des einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillens gewährleisten und damit im Dienste einer gesicherten Vermögensnutzung durch das Besitzunternehmen stehen (BFH-Urteil vom 23. Juli 1981 IV R 103/78, BFHE 134, 126, BStBl II 1982, 60).
  • BFH, 29.03.2006 - X R 59/00

    Erstreckung der Gewerbesteuerbefreiung der Betriebskapitalgesellschaft auf das

    Auszug aus BFH, 04.07.2007 - X R 49/06
    c) Ob die Teilbetriebseigenschaft eines Betriebsteils beim Betriebsunternehmen entsprechend den vom erkennenden Senat im Urteil vom 29. März 2006 X R 59/00 (BFHE 213, 50, BStBl II 2006, 661) entwickelten Grundsätzen dem Besitzunternehmen zugerechnet werden kann (vgl. Tiedtke/Wälzholz, Finanz-Rundschau 1999, 117; Tiedtke/Wälzholz, Betriebs-Berater --BB-- 1999, 765, 768; Geissler in Herrmann/Heuer/Raupach, § 16 EStG Rz 145; Hörger/Rapp in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 16 Rz 44 S. 2193 unten letzter Absatz, S. 2194; Stahl in Korn, § 16 EStG Rz 69 Stichwort "Betriebsaufspaltung"), kann im Streitfall dahinstehen.
  • BFH, 20.01.2005 - IV R 14/03

    Grundstücksverwaltung als Teilbetrieb; Tarifbegünstigung des Gewinns aus der

    Auszug aus BFH, 04.07.2007 - X R 49/06
    Eine privilegierte Teilbetriebsveräußerung kann nur dann bejaht werden, wenn der Steuerpflichtige die bisher in diesem Teilbetrieb entfaltete Tätigkeit endgültig einstellt und sämtliche zum Teilbetrieb gehörenden wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang veräußert oder/und entnimmt (BFH-Urteil vom 20. Januar 2005 IV R 14/03, BFHE 209, 95, BStBl II 2005, 395).
  • BFH, 12.02.1992 - XI R 18/90

    Verpachtung eines Ladenlokals durch Alleingesellschafter einer

    Auszug aus BFH, 04.07.2007 - X R 49/06
    cc) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind in Fällen der Betriebsaufspaltung die dem Besitzunternehmer gehörenden Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft notwendiges Betriebsvermögen des Besitzeinzelunternehmens (vgl. BFH-Urteile vom 21. Juni 2001 III R 27/98, BFHE 196, 59, BStBl II 2002, 537, unter II. 2. der Gründe; vom 14. September 1999 III R 47/98, BFHE 190, 315, BStBl II 2000, 255, unter II. 1. der Gründe; vom 12. Februar 1992 XI R 18/90, BFHE 167, 499, BStBl II 1992, 723, m.w.N.).
  • BFH, 07.07.1997 - X B 239/96

    Abweichung eines Urteils von einem Rechtssatz

  • BFH, 10.11.2005 - IV R 7/05

    Teilanteilsveräußerung vor dem Veranlagungszeitraum 2002 - Bürogebäude als

  • BFH, 27.09.1993 - IV B 125/92

    Teilbetriebsveräußerung bei Betriebsaufspaltung (§ 16 EStG )

  • BFH, 24.08.1989 - IV R 120/88

    Fahrschulniederlassung als Teilbetrieb

  • BFH, 14.09.1999 - III R 47/98

    Gewinnausschüttung bei Betriebsaufspaltung

  • BFH, 21.06.2001 - III R 27/98

    Betriebsaufspaltung - gewerblicher Grundstückshandel

  • FG Niedersachsen, 19.05.2003 - 1 K 589/98

    Voraussetzungen einer Teilbetriebsveräußerung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

  • BFH, 29.11.2017 - I R 7/16

    Zurückbehalt wesentlicher Betriebsgrundlage bei Einbringung - Betriebsaufspaltung

    a) Nach ständiger Rechtsprechung ist unter einem Teilbetrieb ein organisch geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil des Gesamtbetriebs zu verstehen, der für sich allein funktions- bzw. lebensfähig ist (BFH-Urteil vom 4. Juli 2007 X R 49/06, BFHE 218, 316, BStBl II 2007, 772; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98, BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123).

    Ein Teilbetrieb wird nur übertragen, wenn die Tätigkeit endgültig eingestellt wird und sämtliche zum Teilbetrieb gehörenden wesentlichen Betriebsgrundlagen auf den Erwerber übergehen (BFH-Urteile vom 20. Januar 2005 IV R 14/03, BFHE 209, 95, BStBl II 2005, 395; in BFHE 218, 316, BStBl II 2007, 772).

  • BFH, 10.09.2020 - IV R 14/18

    Klagebefugnis der Personengesellschaft in allein den ausgeschiedenen

    Diese Geschäftsanteile sind zugleich funktional wesentlich (BFH-Urteil vom 04.07.2007 - X R 49/06, BFHE 218, 316, BStBl II 2007, 772, unter II.c cc).
  • BFH, 07.04.2010 - I R 96/08

    Steuerneutrale Abspaltung eines Teilbetriebs nur bei Übertragung, nicht bei

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH ist unter einem Teilbetrieb ein organisch geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil des Gesamtbetriebs zu verstehen, der für sich allein funktions- bzw. lebensfähig ist (BFH-Urteil vom 4. Juli 2007 X R 49/06, BFHE 218, 316, BStBl II 2007, 772; BFH-Beschluss vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98, BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123).

    Ein Teilbetrieb wird nur übertragen, wenn die Tätigkeit endgültig eingestellt wird und sämtliche zum Teilbetrieb gehörenden wesentlichen Betriebsgrundlagen auf den Erwerber übergehen (BFH-Urteile vom 20. Januar 2005 IV R 14/03, BFHE 209, 95, BStBl II 2005, 395; in BFHE 218, 316, BStBl II 2007, 772).

  • BFH, 22.10.2013 - X R 14/11

    Zwangsweise Beendigung einer Betriebsaufspaltung - teilentgeltliche und

    Dabei kann der Senat offenlassen, ob die Grundstücksvermietung überhaupt einen Teilbetrieb darstellte (hierzu vgl. z.B. Senatsurteil vom 4. Juli 2007 X R 49/06, BFHE 218, 316, BStBl II 2007, 772).

    Eine Teilbetriebsveräußerung hätte indes vorausgesetzt, dass die --die Gewerblichkeit erst begründenden-- GmbH-Anteile zusammen mit den Grundstücken veräußert worden wären (vgl. Senatsurteile in BFHE 218, 316, BStBl II 2007, 772, und vom 4. Juli 2007 X R 44/03, BFH/NV 2007, 2093).

  • BFH, 02.09.2008 - X R 32/05

    Übergang des Geschäftswerts von einem Einzelunternehmen auf eine

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind in Fällen der Betriebsaufspaltung die dem Besitzunternehmer gehörenden Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft notwendiges Betriebsvermögen des Besitzeinzelunternehmens (vgl. z.B. Senatsurteil vom 4. Juli 2007 X R 49/06, BFHE 218, 316, BStBl II 2007, 772).
  • BFH, 29.08.2012 - XI R 10/12

    Voraussetzungen für eine nicht umsatzsteuerbare Veräußerung eines Teilvermögens -

    Deshalb ist es umsatzsteuerrechtlich unerheblich, dass ertragsteuerrechtlich eine Teilbetriebsveräußerung nur angenommen wird, wenn der veräußernde Gewerbetreibende die bisher in diesem Teilbetrieb entfaltete Tätigkeit endgültig einstellt (vgl. dazu BFH-Urteile vom 20. Januar 2005 IV R 14/03, BFHE 209, 95, BStBl II 2005, 395; vom 4. Juli 2007 X R 49/06, BFHE 218, 316, BStBl II 2007, 772; BFH-Beschluss vom 24. September 2008 X B 192/07, BFH/NV 2009, 43).
  • FG Münster, 19.05.2020 - 13 K 571/16

    Umwandlungssteuerrecht: Verschmelzung einer KG auf eine GmbH führt zu

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist unter einem Teilbetrieb ein organisch geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil des Gesamtbetriebs zu verstehen, der für sich allein funktions- bzw. lebensfähig ist (BFH-Urteile vom 29.11.2017 I R 7/16, BFHE 260, 334, BStBl II 2019, 738, Rz. 37; vom 4.7.2007 X R 49/06, BFHE 218, 316, BStBl II 2007, 772; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 18.10.1999 GrS 2/98, BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123).

    Ein Teilbetrieb wird nach der Rechtsprechung des BFH nur übertragen, wenn die Tätigkeit endgültig eingestellt wird und sämtliche zum Teilbetrieb gehörenden wesentlichen Betriebsgrundlagen auf den Erwerber übergehen (BFH-Urteile vom 29.11.2017 I R 7/16, BFHE 260, 334, BStBl II 2019, 738, Rz. 37; vom 20.1.2005 IV R 14/03, BFHE 209, 95, BStBl II 2005, 395; vom 4.7.2007 X R 49/06, BFHE 218, 316, BFHE 218, 316, BStBl II 2007, 772).

  • FG Düsseldorf, 19.04.2018 - 15 K 1187/17

    Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 EStG bei unentgeltlicher Übertragung eines

    Die nicht an F übertragenen, sondern veräußerten Anteile an der GmbH stellen, da es sich um an Anteile an der Betriebsgesellschaft im Rahmen einer Betriebsaufspaltung handelt, funktional wesentliche Betriebsgrundlagen im Sonderbetriebsvermögen (vgl. BFH, Urteil vom 04.07.2007 X R 49/06, BStBl II 2007, 772) des Mitunternehmeranteils von C dar.
  • FG Baden-Württemberg, 10.12.2015 - 1 K 3485/13

    Zugehörigkeit eines Miteigentumsanteils an einem der Betriebs-GmbH vermieteten

    Diese Merkmale kennzeichnen bereits den eigenständigen Gesamtbetrieb im Gegensatz zum bloßen Teilbetrieb (BFH-Urteil vom 4. Juli 2007 X R 49/06, BFHE 218, 316, BStBl II 2007, 772).
  • BFH, 22.10.2015 - IV R 17/12

    Kein Teilbetrieb bei vom Rest des Unternehmens nicht hinreichend selbständigem

    c) Der Begriff des Teilbetriebs ist in diesem Zusammenhang ebenso zu verstehen wie in § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG (BFH-Urteile vom 23. November 1988 X R 1/86, BFHE 155, 521, BStBl II 1989, 376, m.w.N.; vom 25. November 2009 X R 23/09, BFH/NV 2010, 633), also als organisch geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil des Gesamtbetriebs, der für sich allein funktions- bzw. lebensfähig ist (BFH-Urteile vom 4. Juli 2007 X R 49/06, BFHE 218, 316, BStBl II 2007, 772; in BFHE 223, 245, BStBl II 2012, 145).
  • BFH, 18.07.2018 - X R 36/17

    Voraussetzungen für die Annahme einer Zwangsbetriebsaufgabe bzw.

  • BFH, 22.06.2010 - I R 77/09

    Kein Übergang einer § 6b-Rücklage auf einen neuen Rechtsträger bei Abspaltung

  • BFH, 09.12.2009 - X R 4/07

    Veräußerung eines Internet-Dienstes - Annahme eines Teilbetriebs - Voraussetzung

  • BFH, 25.09.2018 - I B 11/18

    Keine teleologische Reduktion des § 15 Abs. 1 Satz 2 UmwStG 2006 bei Abspaltung

  • FG Düsseldorf, 29.08.2013 - 13 K 4451/11

    Begünstigte (Teil-)Betriebsaufgabe bei Betriebsaufspaltung - Fortsetzung einer

  • FG Baden-Württemberg, 17.01.2017 - 11 K 3976/13

    Wegfall der Steuerbegünstigung nach § 13a ErbStG bei entgeltlicher Übertragung

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 29.04.2021 - 2 K 426/15

    Teilbetriebsveräußerung: Beweiswürdigung und formalisiertes Nachweisverfahren im

  • BFH, 24.09.2008 - X B 192/07

    Voraussetzungen einer Teilbetriebsveräußerung - Divergenz nur bei gleichen,

  • FG Baden-Württemberg, 10.01.2011 - 6 K 3004/07

    Verlustvortrag im Zusammenhang mit einem Umwandlungsvorgang der Abspaltung -

  • FG Baden-Württemberg, 17.01.2017 - 11 K 3977/13

    Wegfall der Steuerbegünstigung nach § 13a ErbStG bei entgeltlicher Übertragung

  • FG Köln, 18.10.2007 - 10 K 1261/04

    Beurteilung der Veräußerung der Beteiligung an einer belgischen

  • BFH, 04.07.2007 - X R 44/03
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