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   BFH, 06.03.1991 - X R 57/88   

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https://dejure.org/1991,138
BFH, 06.03.1991 - X R 57/88 (https://dejure.org/1991,138)
BFH, Entscheidung vom 06.03.1991 - X R 57/88 (https://dejure.org/1991,138)
BFH, Entscheidung vom 06. März 1991 - X R 57/88 (https://dejure.org/1991,138)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 4 Abs. 1, § 5

  • Wolters Kluwer

    Wirtschaftgut - Notwendiges Betriebsvermögen - Zuweisung der betrieblichen Funktion - Apotheker - Wesentliche Betriebsgrundlagen - Vermietung und Verpachtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 1, § 5 .

  • rechtsportal.de

    EStG § 4 Abs. 1, § 5 .

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Notwendiges Betriebsvermögen - Endgültige betriebliche Funktionszuweisung als Voraussetzung - Derivativer Geschäftswert als Privatvermögen - Verpächterwahlrecht nur bei zuvor selbst geführtem Betrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 164, 246
  • BB 1991, 1477
  • BB 1991, 1526
  • DB 1991, 1706
  • BStBl II 1991, 829
 
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Wird zitiert von ... (89)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 06.12.1977 - VIII R 29/75

    Verhalten des Kaufmannes - Grundstückserwerb - Betrieblicher Zweck -

    Auszug aus BFH, 06.03.1991 - X R 57/88
    Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 6. Dezember 1977 VIII R 29/75 (BFHE 124, 424, BStBl II 1978, 330) habe ausdrücklich anerkannt, daß es für die Annahme von notwendigem Betriebsvermögen ausschließlich auf den Willen des Steuerpflichtigen beim Erwerb des Wirtschaftsguts ankomme; die Absicht, Vorratsgelände oder ein Anlageobjekt zu erwerben, reiche für die Annahme von notwendigem Betriebsvermögen aus.

    Ob ein Gegenstand durch Erwerb zu einem Wirtschaftsgut des notwendigen Betriebsvermögens geworden ist, ist im wesentlichen Tatfrage (vgl. BFH-Urteile in BFHE 124, 424, BStBl II 1978, 330; vom 7. März 1985 IV R 98/82, BFH/NV 1985, 29).

  • BFH, 15.04.1981 - IV R 129/78

    Gewillkürtes Betriebsvermögen eines freiberuflichen Ingenieurs

    Auszug aus BFH, 06.03.1991 - X R 57/88
    An dieser Voraussetzung fehlt es, wenn der Einsatz des Wirtschaftsgutes im Betrieb erst als möglich in Betracht kommt, aber noch nicht sicher ist (vgl. Schmidt/Heinicke, Einkommensteuergesetz, 9. Aufl. 1990, § 4 Anm. 32c; Woerner, Steuerberater-Jahrbuch - StbJb - 1989/90, 207, 224; Plückebaum in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 4 Rdnr. B 110; vgl. hierzu auch den vom BFH im Urteil vom 15. April 1981 IV R 129/78, BFHE 133, 282, BStBl II 1981, 618, entschiedenen Fall, in dem der BFH das von einem freiberuflichen Ingenieur zum Zweck der Betriebserweiterung - nach "fest geplanter" Aufnahme des noch in Ausbildung befindlichen Sohnes in die Praxis - erworbene Grundstück unter dem rechtlichen Aspekt des gewillkürten Betriebsvermögens behandelt hat).

    Der Umstand, daß der Kläger zu einem späteren Zeitpunkt die neue A-Apotheke angemietet hat, spricht nicht gegen eine im Jahre 1976 gefaßte Absicht, die B-Apotheke selbst zu betreiben; die "Endgültigkeit" der Funktionszuweisung ist aus der Sicht des Jahres 1976 zu beurteilen (vgl. BFHE 133, 282, BStBl II 1981, 618).

  • BFH, 11.11.1987 - I R 7/84

    1. Ein zur Rettung einer betrieblichen Forderung ersteigertes Grundstück ist

    Auszug aus BFH, 06.03.1991 - X R 57/88
    Diese Rechtslage werde durch das BFH-Urteil vom 11. November 1987 I R 7/84 (BFHE 152, 84, BStBl II 1988, 424) bestätigt.

    Eine betriebliche Veranlassung liegt vor, wenn ein objektiver wirtschaftlicher und tatsächlicher Zusammenhang mit dem Betrieb besteht (BFH-Urteile in BFHE 152, 84, BStBl II 1988, 424, und vom 9. August 1989 X R 20/86, BFHE 158, 316, BStBl II 1990, 128).

  • BFH, 20.04.1989 - IV R 95/87

    Verpächterwahlrecht nur bei Verpachtung eines selbst bewirtschafteten Betriebes

    Auszug aus BFH, 06.03.1991 - X R 57/88
    Diese Grundsätze gelten nur bei Verpachtung eines zuvor vom Verpächter selbst geführten oder bewirtschafteten Betriebes bzw. Teilbetriebes (BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 95/87, BFHE 157, 365, BStBl II 1989, 863; nunmehr auch Abschn. 139 Abs. 5 Satz 20 der Einkommensteuer-Richtlinien - EStR - 1990).
  • BFH, 22.01.1981 - IV R 107/77

    Ein GmbH-Anteil gehört nicht zum Betriebsvermögen eines Steuerberaters, wenn der

    Auszug aus BFH, 06.03.1991 - X R 57/88
    Abzustellen ist auf die tatsächliche Zweckbestimmung, also die konkrete Funktion des Wirtschaftsguts im Betrieb (vgl. BFH-Urteil vom 22. Januar 1981 IV R 107/77, BFHE 133, 168, 171, BStBl II 1981, 564, 566).
  • BFH, 01.12.1976 - I R 73/74

    Unzulässigkeit der Änderung einzelner Besteuerungsgrundlagen im Urteilstenor

    Auszug aus BFH, 06.03.1991 - X R 57/88
    Sie müssen objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb selbst bestimmt sein (BFH-Urteil vom 1. Dezember 1976 I R 73/74, BFHE 121, 135, BStBl II 1977, 315, m. w. N.).
  • BFH, 21.07.1987 - VIII R 302/82

    Unverschulden der Fristversäumung durch Verzögerung in der Briefbeförderung oder

    Auszug aus BFH, 06.03.1991 - X R 57/88
    Ein unbebautes, an das Betriebsgelände angrenzendes Grundstück, dem ein bestimmter Zweck im Rahmen des Betriebes nicht erkennbar zugewiesen wurde, ist demnach nicht zwingend dem notwendigen Betriebsvermögen zuzuordnen (vgl. - beiläufig - BFH-Urteil vom 21. Juli 1987 VIII R 302/82, BFH/NV 1989, 304).
  • BFH, 28.06.1989 - I R 25/88

    Kapitalverkehrsteuerbescheid - Selbständige Regelung - Eigenständige Sachverhalte

    Auszug aus BFH, 06.03.1991 - X R 57/88
    Bei der Verpachtung einer Einzelfirma ist im Regelfall anzunehmen, daß der Geschäftswert im Vermögen des Verpächters bleibt und nur zur Nutzung überlassen wird (vgl. BFH-Urteil vom 28. Juni 1989 I R 25/88, BFHE 158, 97, BStBl II 1989, 982, unter 3.).
  • BFH, 19.02.1987 - IV R 175/85

    Anteil an Einfamilienhaus als Sonderbetriebsvermögen eines Kommanditisten einer

    Auszug aus BFH, 06.03.1991 - X R 57/88
    Das Wirtschaftsgut muß, wenn auch nicht unentbehrlich oder notwendig i. S. von "erforderlich", so doch sich in gewisser Weise auf den Betriebsablauf beziehen und ihm zu dienen bestimmt sein (BFH-Urteil vom 19. Februar 1987 IV R 175/85, BFHE 149, 193, BStBl II 1987, 430).
  • BFH, 09.08.1989 - X R 20/86

    1. Anschaffung eines Wirtschaftsgutes als betrieblicher Vorgang - 2.

    Auszug aus BFH, 06.03.1991 - X R 57/88
    Eine betriebliche Veranlassung liegt vor, wenn ein objektiver wirtschaftlicher und tatsächlicher Zusammenhang mit dem Betrieb besteht (BFH-Urteile in BFHE 152, 84, BStBl II 1988, 424, und vom 9. August 1989 X R 20/86, BFHE 158, 316, BStBl II 1990, 128).
  • BFH, 04.04.1989 - X R 49/87

    Behandlung eines derivativen Geschäfts- oder Firmenwerts bei Aufgabe eines

  • BFH, 07.03.1985 - IV R 98/82

    Voraussetzungen der Zuordnung von erworbenen Grundstücksflächen zum

  • BFH, 10.10.2017 - X R 1/16

    Teilweise betrieblich genutzte Doppelgarage; Widmung als Voraussetzung für die

    Die Bestimmung erfordert eine endgültige Funktionszuweisung (vgl. Senatsurteil vom 6. März 1991 X R 57/88, BFHE 164, 246, BStBl II 1991, 829, m.w.N.).
  • BFH, 19.07.2011 - IV R 10/09

    Zuordnung eines im Zeitpunkt des Erwerbs verpachteten und von der Hofstelle mehr

    Eine betriebliche Veranlassung liegt vor, wenn ein objektiver wirtschaftlicher und tatsächlicher Zusammenhang mit dem Betrieb besteht (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. März 1991 X R 57/88, BFHE 164, 246, BStBl II 1991, 829).

    Das Wirtschaftsgut muss, wenn auch nicht unentbehrlich oder notwendig im Sinne von "erforderlich", so doch in gewisser Weise auf den Betriebsablauf bezogen und ihm zu dienen bestimmt sein (BFH-Urteile vom 19. Februar 1987 IV R 175/85, BFHE 149, 193, BStBl II 1987, 430, und in BFHE 164, 246, BStBl II 1991, 829, m.w.N.).

    An dieser Voraussetzung fehlt es, wenn der Einsatz des Wirtschaftsguts im Betrieb erst als möglich in Betracht kommt, aber noch nicht sicher ist (BFH-Urteil in BFHE 164, 246, BStBl II 1991, 829).

  • FG Köln, 21.09.2016 - 4 K 1927/15

    Beurteilung einer hinzuerworbenen landwirtschaftlichen Fläche als

    An dieser Voraussetzung fehle es, wenn der Einsatz des Wirtschaftsguts im Betrieb erst als möglich in Betracht kommt, aber noch nicht sicher ist (vgl. BStBl II 1991, 829).

    Aus den vorgenannten Gründen sei notwendiges Betriebsvermögen spätestens ab dem Zeitpunkt Mai 1999 anzunehmen, als eine Verpachtung der Flächen durch schriftlichen Pachtvertrag erfolgte und damit ein objektiver wirtschaftlicher und örtlicher Zusammenhang mit dem verpachteten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb bestünde (BFH, 6.3.1991, BStBl II 1991, 829).

    Eine betriebliche Veranlassung liegt vor, wenn ein objektiver wirtschaftlicher und tatsächlicher Zusammenhang mit dem Betrieb besteht (Urteil des BFH vom 6.3.1991 X R 57/88, BFHE 164, 246, BStBl II 1991, 829).

    Das Wirtschaftsgut muss, wenn auch nicht unentbehrlich oder notwendig im Sinne von "erforderlich", so doch in gewisser Weise auf den Betriebsablauf bezogen und ihm zu dienen bestimmt sein (BFH-Urteile vom 19.2.1987 IV R 175/85, BFHE 149, 193, BStBl II 1987, 430, und in BFHE 164, 246, BStBl II 1991, 829, m.w.N.).

    An dieser Voraussetzung fehlt es, wenn der Einsatz des Wirtschaftsguts im Betrieb erst als möglich in Betracht kommt, aber noch nicht sicher ist (BFH-Urteil in BFHE 164, 246, BStBl II 1991, 829).

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