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   BFH, 25.08.1999 - X R 57/96   

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https://dejure.org/1999,2016
BFH, 25.08.1999 - X R 57/96 (https://dejure.org/1999,2016)
BFH, Entscheidung vom 25.08.1999 - X R 57/96 (https://dejure.org/1999,2016)
BFH, Entscheidung vom 25. August 1999 - X R 57/96 (https://dejure.org/1999,2016)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer - Einfamilienhaus - Erhöhte Absetzungen - Wohneigentumsförderung - Herstellung einer neuen Wohnung - Reparaturkosten - Renovierungskosten - Beseitigung von Brandschäden - Versicherungsleistung

  • Judicialis

    EStG § 7b; ; EStG § 10e Abs. 1; ; EStG § 10e Abs. 1 Satz 2; ; FGO § 105 Abs. 5; ; FGO § 76; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10e Abs. 1
    Wiederaufbau und Renovierung einer durch Brand zerstörten Wohnung; Wohnungseigentumsförderung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10e Abs 1, FGO § 76 Abs 1
    Brand; Herstellungskosten; Wohneigentumsförderung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 11.09.1996 - X R 46/93

    Eine Wohnung i. S. von § 10 e Abs. 1 Satz 2 EStG wird nicht schon dadurch

    Auszug aus BFH, 25.08.1999 - X R 57/96
    Herstellen einer Wohnung i.S. des § 10e Abs. 1 Satz 2 EStG bedeutet nach der Rechtsprechung des Senats das Schaffen einer neuen, bisher nicht vorhandenen Wohnung (Urteile vom 15. November 1995 X R 102/95, BFHE 179, 290, BStBl II 1998, 92; vom 11. September 1996 X R 46/93, BFHE 181, 294, BStBl II 1998, 94).

    Das ist insbesondere der Fall, wenn verbrauchte Teile ersetzt werden, die für die Nutzungsdauer bestimmend sind, wie z.B. Fundamente, tragende Außen- und Innenwände, Geschoßdecken und die Dachkonstruktion (Senatsurteile in BFHE 179, 290, BStBl II 1998, 92, und in BFHE 181, 294, BStBl II 1998, 94).

  • BFH, 15.11.1995 - X R 102/95

    1. Keine Herstellung einer Wohnung i. S. von § 10 e EStG durch Verbindung von

    Auszug aus BFH, 25.08.1999 - X R 57/96
    Herstellen einer Wohnung i.S. des § 10e Abs. 1 Satz 2 EStG bedeutet nach der Rechtsprechung des Senats das Schaffen einer neuen, bisher nicht vorhandenen Wohnung (Urteile vom 15. November 1995 X R 102/95, BFHE 179, 290, BStBl II 1998, 92; vom 11. September 1996 X R 46/93, BFHE 181, 294, BStBl II 1998, 94).

    Das ist insbesondere der Fall, wenn verbrauchte Teile ersetzt werden, die für die Nutzungsdauer bestimmend sind, wie z.B. Fundamente, tragende Außen- und Innenwände, Geschoßdecken und die Dachkonstruktion (Senatsurteile in BFHE 179, 290, BStBl II 1998, 92, und in BFHE 181, 294, BStBl II 1998, 94).

  • BFH, 17.12.1997 - X R 54/96

    Voraussetzungen der steuerlichen Begünstigung der Anschaffung eines Hauses -

    Auszug aus BFH, 25.08.1999 - X R 57/96
    Dieser Begriff hat nach der neueren Rechtsprechung des BFH keine eigenständige steuerrechtliche Bedeutung, sondern umschreibt lediglich in tatsächlicher Hinsicht den Vorgang umfangreicher Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten (BFH-Urteile vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 4. a; vom 17. Dezember 1997 X R 54/96, BFH/NV 1998, 841, m.w.N.).
  • BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92

    Gebrauchswert - Herstellungkosten - Aufwendungen - Erhaltungsaufwand

    Auszug aus BFH, 25.08.1999 - X R 57/96
    Dieser Begriff hat nach der neueren Rechtsprechung des BFH keine eigenständige steuerrechtliche Bedeutung, sondern umschreibt lediglich in tatsächlicher Hinsicht den Vorgang umfangreicher Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten (BFH-Urteile vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 4. a; vom 17. Dezember 1997 X R 54/96, BFH/NV 1998, 841, m.w.N.).
  • BFH, 29.01.2003 - III R 53/00

    Eigenheimzulage: Anschaffung einer Wohnung mit Mängeln

    a) Herstellung einer Wohnung i.S. von § 2 Abs. 1 Satz 1 EigZulG bedeutet nach der zu § 10e Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ergangenen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) das Schaffen einer neuen, bisher nicht vorhandenen Wohnung (vgl. BFH-Urteile vom 25. August 1999 X R 57/96, BFH/NV 2000, 186, und vom 15. Mai 2002 X R 36/99, BFH/NV 2002, 1158, 1159, jew. m.w.N.).

    Wird hingegen nur ein für die Nutzungsdauer bestimmender Gebäudeteil erneuert, so reicht dies in der Regel für die Beurteilung als bautechnisch neues Gebäude nicht aus (BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 186; vgl. ferner BFH-Urteil vom 13. Oktober 1998 IX R 61/95, BFHE 187, 431, BStBl II 1999, 282, unter 1. a, m.w.N.).

    Indes kommt den weiter verwendeten Altteilen im Vergleich dazu nicht lediglich eine untergeordnete Bedeutung zu (vgl. dazu auch BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 186, zur Instandsetzung einer durch Brand beschädigten Wohnung).

  • FG Berlin, 29.05.2001 - 7 K 7344/98

    Neuherstellung einer Wohnung im Zuge der umfangreichen Modernisierung eines

    Das ist insbesondere der Fall, wenn verbrauchte Teile ersetzt werden, die für die Nutzungsdauer bestimmend sind (BFH-Urteile vom 11. September 1996 X R 46/93, BFHE 181, 294 , BStBl II 1998, 94; vom 25. August 1999 X R 57/96, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2000, 186 ).

    Der X. Senat des BFH verweist insoweit beispielhaft auf Fundamente, tragende Außen- und Innenwände, die Geschossdecken und die Dachkonstruktion (BFH-Urteile BFHE 181, 294 , BStBl II 1998, 94; BFH/NV 2000, 186 ).

    Nicht ausreichend, um die Herstellung eines Gebäudes zu bejahen, ist es, dass ein unbewohnbares Gebäude wieder hergestellt wird (BFH-Urteile vom 12. Dezember 1997 X R 54/96, BFH/NV 1998, 841 ; BFH/NV 2000, 186 ).

    Ebenso wenig reichte es aus, wenn nur ein für die Nutzungsdauer bestimmter Gebäudeteil erneuert wird (BFH-Urteil BFH/NV 2000, 186 ; vgl. BFH-Urteil BFH/NV 1999, 603 : Dacheindeckung nicht ausreichend).

    Das ist insbesondere der Fall, wenn verbrauchte Gebäudeteile ersetzt werden, die für die Nutzungsdauer bestimmend sind, z.B. Fundamente, tragende Außen- und Innenwände, die Geschossdecken und die Dachkonstruktion (BFH v.25.8.1999, BFH/NV 2000, 186 ).

  • FG Berlin, 06.09.2005 - 7 K 4120/03

    Sanierung des Obergeschosses keine Herstellung einer Wohnung im Sinne des § 9

    Das ist insbesondere der Fall, wenn verbrauchte Teile ersetzt werden, die für die Nutzungsdauer bestimmend sind (BFH-Urteile vom 11. September 1996 X R 46/93, BFHE 181, 294, BStBl II 1998, 94; vom 25. August 1999 X R 57/96, BFH/NV 2000, 186).

    Der X. Senat des BFH verweist insoweit beispielhaft auf Fundamente, tragende Außen- und Innenwände, die Geschossdecken und die Dachkonstruktion (BFH-Urteile BFHE 181, 294, BStBl II 1998, 94; BFH/NV 2000, 186).

    Nicht ausreichend, um die Herstellung eines Gebäudes zu bejahen, ist es, dass ein unbewohnbares Gebäude wieder hergestellt wird (BFH-Urteile vom 12. Dezember 1997 X R 54/96, BFH/NV 1998, 841; BFH/NV 2000, 186).

    Ebenso wenig reicht es aus, wenn nur ein für die Nutzungsdauer bestimmter Gebäudeteil erneuert wird (BFH-Urteil BFH/NV 2000, 186; vgl. BFH-Urteil BFH/NV 1999, 603: Dacheindeckung nicht ausreichend).

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