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   BFH, 25.06.2003 - X R 72/98   

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https://dejure.org/2003,1453
BFH, 25.06.2003 - X R 72/98 (https://dejure.org/2003,1453)
BFH, Entscheidung vom 25.06.2003 - X R 72/98 (https://dejure.org/2003,1453)
BFH, Entscheidung vom 25. Juni 2003 - X R 72/98 (https://dejure.org/2003,1453)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    EStG § 4 Abs. 1; EStG 1987 § 21 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1, § 52 Abs. 21 Satz 2; FGO § 118 Abs. 2; BGB § 812, § 818 Abs. 3, § 951, § 1380

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EStG § 4 Abs. 1; EStG 1987 § 21 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1, § 52 Abs. 21 Satz 2; FGO § 118 Abs. 2; BGB § 812, § 818 Abs. 3, § 951, § 1380
    Voraussetzungen für wirtschaftliches Eigentum bei Errichtung eines Gebäudes auf Grundstück des anderen Ehegatten

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 4 Abs. 1; EStG 1987 § 21 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1, § 52 Abs. 21 Satz 2; FGO § 118 Abs. 2; BGB § 812, § 818 Abs. 3, § 951, § 1380

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 1; ; EStG 1987 § 21 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1; ; EStG 1987 § 52 Abs. 21 Satz 2; ; FGO § 118 Abs. 2; ; BGB § 812; ; BGB § 818 Abs. 3; ; BGB § 951; ; BGB § 1380

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirtschaftliches Eigentum bei gesetzlichem Güterstand

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bau auf fremdem Grund und Boden ? Wirtschaftliches Eigentum des Nutzenden im Verhältnis zwischen Eheleuten ? Keine Entnahme bei Hinzuerwerb der bürgerlichrechtlichen Eigentumshälfte vom Ehepartner durch Scheidungsvereinbarung mit Zugewinnausgleich ohne Nutzungsänderung ? ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unzureichende oder widersprüchliche Sachverhaltsdarstellungen ; Wegfall der Bindungswirkung des § 118 Abs. 2 Finanzgerichtsordnung (FGO); Entnahmebegriff des § 4 Abs. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG); "Finaler Entnahmebegriff"; Steuer- und zivilrechtliche Behandlung von ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 1 S 2, EStG § 52 Abs 21 S 2, AO 1977 § 39 Abs 2 Nr 1, BGB § 812, BGB § 951
    Ehegatten; Entnahme; Grundstück; Miteigentum; Nutzungsrecht; Übergangsregelung; Wirtschaftliches Eigentum

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 202, 514
  • BB 2003, 2051
  • BB 2004, 84
  • DB 2003, 2100
  • DB 2005, 8
  • BStBl II 2004, 403
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (27)

  • BFH, 22.04.1997 - IX R 73/94

    Große Übergangsregelung bei Miteigentumsanteilsübertragung

    Auszug aus BFH, 25.06.2003 - X R 72/98
    Voraussetzung ist allerdings, dass beide Eheleute die tatsächliche Sachherrschaft in Form des (Mit-)Besitzes an der selbstgenutzten Wohnung sowohl im Jahr 1986 als auch im jeweiligen Folgejahr unverändert in vollem Umfang gemeinsam ausüben und die fiktiven Einkünfte in Form des Nutzungswerts gemeinsam erwirtschaften (BFH-Urteile vom 22. April 1997 IX R 73/94, BFH/NV 1997, 653, unter 1. c; in BFH/NV 1998, 313, unter 2. a; vom 20. März 2001 IX R 91/97, BFH/NV 2001, 1114, unter II. 2. a; vom 17. Dezember 2002 IX R 11/99, BFH/NV 2003, 748, unter II. 1. c).

    Denn auch dann, wenn ein Miteigentümer die gesamte Wohnung allein nutzt, ist ihm der gesamte Nutzungswert zuzurechnen (BFH-Urteil vom 7. Dezember 1993 IX R 169/88, BFHE 173, 131, BStBl II 1994, 325; BFH in BFH/NV 1997, 653, unter 1. b).

    Soweit das FG und die Klägerseite das BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 653 dahin gehend verstanden haben, dass die für Anteilsübertragungen zwischen Ehegatten geltende Ausnahmeregelung des § 10e Abs. 5 Satz 3 Halbsatz 2 EStG analog auch auf Fälle der großen Übergangsregelung anzuwenden sei, hat der IX. Senat mit seinem Urteil in BFH/NV 2003, 748 (unter II. 1. b, c) klargestellt, dass dies für den Einzelrechtsnachfolger nur bei Fortführung der zuvor gemeinsamen Nutzung gilt.

  • BFH, 17.12.2002 - IX R 11/99

    Selbstgenutzte Wohnung; Nutzungswertbesteuerung; sog. große Übergangsregelung

    Auszug aus BFH, 25.06.2003 - X R 72/98
    Bei einer selbstgenutzten Wohnung im eigenen Haus sind die Voraussetzungen für die weitere Anwendung der Nutzungswertbesteuerung im Rahmen der sog. großen Übergangsregelung des § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG 1987 insoweit nicht mehr gegeben, als ein Ehegatte nach dem 31. Dezember 1986 den Miteigentumsanteil des anderen Ehegatten hinzuerwirbt und danach nicht mehr beide Eheleute gemeinsam die tatsächliche Sachherrschaft an der Wohnung ausüben (Anschluss an BFH-Urteil vom 17. Dezember 2002 IX R 11/99, BFH/NV 2003, 748).

    Voraussetzung ist allerdings, dass beide Eheleute die tatsächliche Sachherrschaft in Form des (Mit-)Besitzes an der selbstgenutzten Wohnung sowohl im Jahr 1986 als auch im jeweiligen Folgejahr unverändert in vollem Umfang gemeinsam ausüben und die fiktiven Einkünfte in Form des Nutzungswerts gemeinsam erwirtschaften (BFH-Urteile vom 22. April 1997 IX R 73/94, BFH/NV 1997, 653, unter 1. c; in BFH/NV 1998, 313, unter 2. a; vom 20. März 2001 IX R 91/97, BFH/NV 2001, 1114, unter II. 2. a; vom 17. Dezember 2002 IX R 11/99, BFH/NV 2003, 748, unter II. 1. c).

    Soweit das FG und die Klägerseite das BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 653 dahin gehend verstanden haben, dass die für Anteilsübertragungen zwischen Ehegatten geltende Ausnahmeregelung des § 10e Abs. 5 Satz 3 Halbsatz 2 EStG analog auch auf Fälle der großen Übergangsregelung anzuwenden sei, hat der IX. Senat mit seinem Urteil in BFH/NV 2003, 748 (unter II. 1. b, c) klargestellt, dass dies für den Einzelrechtsnachfolger nur bei Fortführung der zuvor gemeinsamen Nutzung gilt.

  • BFH, 14.05.2002 - VIII R 30/98

    Zurechnung von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden

    Auszug aus BFH, 25.06.2003 - X R 72/98
    (1) Geht man mit dem VIII. Senat des BFH (Urteil vom 14. Mai 2002 VIII R 30/98, BFHE 199, 181, BStBl II 2002, 741) davon aus, dass bei Bauten auf fremdem Grund und Boden auch zwischen Ehegatten ein Wertersatzanspruch nach §§ 951, 812 BGB besteht, der als Grundlage für die Annahme wirtschaftlichen Eigentums dient, hätte der Kläger gegenüber E für den Hinzuerwerb des zivilrechtlichen Volleigentums keine Gegenleistung geschuldet (BFH-Urteil in BFHE 199, 181, BStBl II 2002, 741, unter I. 3.).

    Vielmehr hat der Unternehmer-Ehegatte die bereits gebildete Bilanzposition fortzuführen; die AfA-Bemessungsgrundlage bleibt unverändert (BFH-Urteil in BFHE 199, 181, BStBl II 2002, 741, unter I. 4.).

    a) Der VIII. Senat des BFH (Urteil in BFHE 199, 181, BStBl II 2002, 741, unter I. 3. a.E.) verneint einen Verrechnungsvorgang in derartigen Fällen schon deswegen, weil der Nichtunternehmer-Ehegatte nach der Übertragung seines Miteigentumsanteils auf den Unternehmer-Ehegatten nicht mehr bereichert sei (§ 818 Abs. 3 BGB).

  • BFH, 30.09.1997 - IX R 58/96

    Große Übergangsregelung: Übertragung des Miteigentumsanteils und Umbau

    Auszug aus BFH, 25.06.2003 - X R 72/98
    Es ist unter Berufung auf das BFH-Urteil vom 30. September 1997 IX R 58/96 (BFH/NV 1998, 313) der Auffassung, die große Übergangsregelung dürfe bei einem Übergang der selbstgenutzten Wohnung in das Alleineigentum eines Ehegatten nur bei unveränderten Nutzungsverhältnissen --d.h. bei gemeinsamer Nutzung durch beide Ehegatten im Jahr der Übertragung-- angewendet werden.

    Voraussetzung ist allerdings, dass beide Eheleute die tatsächliche Sachherrschaft in Form des (Mit-)Besitzes an der selbstgenutzten Wohnung sowohl im Jahr 1986 als auch im jeweiligen Folgejahr unverändert in vollem Umfang gemeinsam ausüben und die fiktiven Einkünfte in Form des Nutzungswerts gemeinsam erwirtschaften (BFH-Urteile vom 22. April 1997 IX R 73/94, BFH/NV 1997, 653, unter 1. c; in BFH/NV 1998, 313, unter 2. a; vom 20. März 2001 IX R 91/97, BFH/NV 2001, 1114, unter II. 2. a; vom 17. Dezember 2002 IX R 11/99, BFH/NV 2003, 748, unter II. 1. c).

  • BFH, 20.03.2001 - IX R 91/97

    Selbstgenutzte Wohnung im eigenen Haus; sog. "Kleine Übergangsregelung"

    Auszug aus BFH, 25.06.2003 - X R 72/98
    Voraussetzung ist allerdings, dass beide Eheleute die tatsächliche Sachherrschaft in Form des (Mit-)Besitzes an der selbstgenutzten Wohnung sowohl im Jahr 1986 als auch im jeweiligen Folgejahr unverändert in vollem Umfang gemeinsam ausüben und die fiktiven Einkünfte in Form des Nutzungswerts gemeinsam erwirtschaften (BFH-Urteile vom 22. April 1997 IX R 73/94, BFH/NV 1997, 653, unter 1. c; in BFH/NV 1998, 313, unter 2. a; vom 20. März 2001 IX R 91/97, BFH/NV 2001, 1114, unter II. 2. a; vom 17. Dezember 2002 IX R 11/99, BFH/NV 2003, 748, unter II. 1. c).
  • BFH, 14.02.1995 - IX R 74/92

    Rechtmäßigkeit der Ansetzung eines Nutzungswertes für eine selbstgenutzte Wohnung

    Auszug aus BFH, 25.06.2003 - X R 72/98
    Liegen die Voraussetzungen für den Ansatz eines Nutzungswerts aber lediglich in einem Teil des Veranlagungszeitraums vor, ist dieser auch nur zeitanteilig zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 14. Februar 1995 IX R 74/92, BFH/NV 1995, 1051).
  • BFH, 10.11.1994 - IV R 15/93

    Darlehen der Gesellschafter der Besitzgesellschaft im Rahmen einer

    Auszug aus BFH, 25.06.2003 - X R 72/98
    Gehört ein Wirtschaftsgut zum notwendigen Betriebsvermögen, so kann es diese Eigenschaft nicht ohne Lösung des betrieblichen Zusammenhangs oder der persönlichen Zurechnung verlieren (BFH-Urteil vom 10. November 1994 IV R 15/93, BFHE 176, 535, BStBl II 1995, 452, unter II. 3.).
  • BFH, 10.07.1974 - I R 223/70

    Ausbuchung von Anteilen - Notwendiges Betriebsvermögen - GmbH - Überführung in

    Auszug aus BFH, 25.06.2003 - X R 72/98
    Die unberechtigte Ausbuchung zum 31. Dezember 1990 war eine reine Buchmaßnahme gewesen, die auf die rechtliche Beurteilung der betreffenden Position keinen Einfluss hatte (vgl. zur Ausbuchung eines Wirtschaftsguts des notwendigen Betriebsvermögens BFH-Urteil vom 10. Juli 1974 I R 223/70, BFHE 113, 209, BStBl II 1974, 736, unter I. 3. c, m.w.N.).
  • BFH, 07.12.1993 - IX R 169/88

    - Pauschalierte Nutzungswertbesteuerung auch, wenn die von einem Miteigentümer im

    Auszug aus BFH, 25.06.2003 - X R 72/98
    Denn auch dann, wenn ein Miteigentümer die gesamte Wohnung allein nutzt, ist ihm der gesamte Nutzungswert zuzurechnen (BFH-Urteil vom 7. Dezember 1993 IX R 169/88, BFHE 173, 131, BStBl II 1994, 325; BFH in BFH/NV 1997, 653, unter 1. b).
  • BGH, 03.12.1975 - IV ZR 110/74

    Zugewinnausgleich, Bereicherung, Wegfall der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus BFH, 25.06.2003 - X R 72/98
    (2) Hingegen hat der Bundesgerichtshof (BGH) in verschiedenen Entscheidungen festgestellt, dass bei Ehegatten, die im gesetzlichen Güterstand leben, bereicherungsrechtliche --und damit auch auf §§ 951, 812 BGB beruhende-- Ausgleichsansprüche durch die Regelungen über den güterrechtlichen Ausgleich verdrängt sind (BGH-Urteile vom 6. Dezember 1965 II ZR 137/63, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1966, 542, unter 2.; vom 3. Dezember 1975 IV ZR 110/74, BGHZ 65, 320; vom 27. April 1977 IV ZR 143/76, BGHZ 68, 299; vom 26. November 1981 IX ZR 91/80, BGHZ 82, 227, unter 2.; vom 22. April 1982 IX ZR 35/81, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht --FamRZ- 1982, 778; vom 5. Oktober 1988 IVb ZR 52/87, Neue Juristische Wochenschrift - Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1989, 66, unter I. 4.).
  • OLG München, 20.07.2001 - 21 U 1873/01

    Abgrenzung zwischen Schenkung und ehebezogener Zuwendung unter Ehegatten;

  • BGH, 26.11.1981 - IX ZR 91/80

    Rückabwicklung von Zuwendungen unter Ehegatten

  • BFH, 20.09.1989 - X R 140/87

    Schenkweise Übertragung eines bebauten Betriebsgrundstücks unter Vorbehalt eines

  • BGH, 06.12.1965 - II ZR 137/63

    Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises für eine Miteigentumshälfte an einem

  • BFH, 11.06.1997 - XI R 77/96

    1. Voraussetzungen für die Aktivierung von Mietereinbauten und -umbauten 2.

  • BFH, 28.01.1987 - I R 85/80

    Entgeltlicher Erwerb - Anschaffungskosten - Miterbe - Erwerb von

  • BGH, 10.07.1991 - XII ZR 114/89

    Ausgleich von Zuwendungen unter Ehegatten während des gesetzlichen Güterstandes

  • BGH, 05.10.1988 - IVb ZR 52/87

    Ausgleich von Zuwendungen unter Ehegatten

  • BFH, 09.08.1989 - X R 20/86

    1. Anschaffung eines Wirtschaftsgutes als betrieblicher Vorgang - 2.

  • BFH, 22.04.1998 - X R 101/95

    Bestandsvergleich - Veräußerungsgewinn - Aufgabegewinn - Aufbauten auf Grundstück

  • BFH, 30.01.1995 - GrS 4/92

    Berücksichtigung des Angehörigen durch die unentgeltliche Nutzungsüberlassung

  • BFH, 15.02.2001 - III R 130/95

    Investitionszulage - Mietvertrag - Telekommunikationsanlagen - Kauf -

  • BGH, 22.04.1982 - IX ZR 35/81

    Geltung der gesetzlichen Regelung des Zugewinnausgleichs vor den allgemeinen

  • BGH, 27.04.1977 - IV ZR 143/76

    Auseinandersetzung der Ehegatten hinsichtlich eines in Miteigentum stehenden

  • BFH, 07.10.1974 - GrS 1/73

    Keine Entnahme des Grund und Bodens bei Strukturwandel vom Gewerbebetrieb zum

  • BFH, 23.08.1999 - GrS 1/97

    Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer

  • BFH, 10.11.1992 - VIII R 98/90

    Zulässigkeit des Abzugs nachträglicher Werbungskosten - Refinanzierungskosten für

  • BFH, 09.03.2016 - X R 46/14

    Behandlung des eigenen Aufwands des Unternehmer-Ehegatten für die Errichtung

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat dies verschiedentlich erwähnt, jedoch nicht tragend entschieden (vgl. den Sachverhalt des Senatsurteils vom 25. Juni 2003 X R 72/98, BFHE 202, 514, BStBl II 2004, 403: Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen nach § 3 Abs. 2 des Zonenrandförderungsgesetzes --ZRFG-- in Höhe von 40 % des aktivierten Aufwands; BFH-Urteil in BFHE 240, 83, BStBl II 2013, 387, Rz 28).

    In einem wirtschaftlich vergleichbaren Übertragungsfall verneinte auch der erkennende Senat sowohl eine Gewinnrealisierung als auch eine Änderung der AfA-Bemessungsgrundlage, ließ aber aufgrund einer anderen Beurteilung der zivilrechtlichen Lage --die letztlich offen bleiben konnte-- Distanz zur Annahme wirtschaftlichen Eigentums erkennen (Urteil in BFHE 202, 514, BStBl II 2004, 403, unter II.2.b ee (2), 3.b).

    Zur näheren Begründung verweist der Senat auf die vorstehend unter 1.c dargestellte neuere Rechtsprechung des VIII. und IV. Senats sowie auf seine Entscheidung in BFHE 202, 514, BStBl II 2004, 403 (unter II.2.b ee (2), 3.b).

    bb) Der erkennende Senat brauchte im Urteil in BFHE 202, 514, BStBl II 2004, 403, in dem der dortige Kläger Sonderabschreibungen nach § 3 Abs. 2 ZRFG in Anspruch genommen hatte, mangels Entscheidungserheblichkeit nicht über diese Rechtsfrage zu befinden.

  • BFH, 10.04.2013 - I R 80/12

    BVerfG-Vorlage: Fehlende Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern zwischen

    Da Zweck der Entnahmen im System der Einkommensteuer die Gewährleistung einer steuerlichen Erfassung der stillen Reserven sei (BFH-Beschluss vom 7. Oktober 1974 GrS 1/73, BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168; BFH-Urteile vom 16. März 1967 IV 72/65, BFHE 88, 129, BStBl III 1967, 318; vom 29. Oktober 1981 IV R 138/78, BFHE 134, 339, BStBl II 1982, 381), sollte eine Entnahme nach dem sog. finalen Entnahmebegriff nicht vorliegen, solange die Realisierung der im Bilanzansatz des jeweiligen Wirtschaftsguts vorhandenen stillen Reserven gesichert blieb (BFH-Urteil vom 25. Juni 2003 X R 72/98, BFHE 202, 514, BStBl II 2004, 403).
  • BFH, 25.02.2010 - IV R 2/07

    AfA-Befugnis bei Gebäude auf fremdem Grund und Boden

    c) Aus dem gleichen Grund kommt es auch nicht darauf an, ob dem Steuerpflichtigen ein Anspruch nach § 951 i.V.m. § 812 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) oder andere zivilrechtliche Ersatzansprüche gegen den Eigentümer des Grundstücks zustehen oder ob er von vornherein auf solche Ansprüche verzichtet (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juni 2003 X R 72/98, BFHE 202, 514, BStBl II 2004, 403, unter 2.b ee der Gründe, sowie bereits BFH-Urteil vom 15. Mai 1996 X R 99/92, BFH/NV 1996, 891, unter II.2.b bb).
  • BFH, 19.12.2012 - IV R 29/09

    Ende der Nutzung eines fremden Wirtschaftsguts zur Einkunftserzielung, auf das

    Ob daraus folgt, dass es in einem solchen Fall von vorneherein an einem realisierbaren Wertersatzanspruch fehlt, der Grundlage für die Annahme einer von den zivilrechtlichen Eigentumsverhältnissen abweichenden steuerrechtlichen Vermögenszuordnung sein kann, ist in der Rechtsprechung des BFH nicht abschließend geklärt (vgl. BFH-Urteile vom 29. April 2008 VIII R 98/04, BFHE 221, 129, BStBl II 2008, 749; vom 25. Juni 2003 X R 72/98, BFHE 202, 514, BStBl II 2004, 403; vom 14. Mai 2002 VIII R 30/98, BFHE 199, 181, BStBl II 2002, 741).
  • BFH, 09.08.2016 - VIII R 27/14

    Verrechnung von dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Veräußerungsverlusten

    Jedoch ist die unzureichende und widersprüchliche Sachverhaltsdarstellung in einem angefochtenen Urteil ein materiell-rechtlicher Fehler, der auch ohne diesbezügliche Rüge vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachten ist und zum Wegfall der Bindungswirkung der Feststellungen des FG nach § 118 Abs. 2 FGO führt (BFH-Urteil vom 25. Juni 2003 X R 72/98, BFHE 202, 514, BStBl II 2004, 403, m.w.N.).
  • BFH, 10.07.2008 - VI R 21/07

    Betriebliche Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers keine regelmäßige

    Unzureichende oder widersprüchliche Sachverhaltsdarstellungen im angefochtenen FG-Urteil stellen nach ständiger Rechtsprechung des BFH einen materiell-rechtlichen Fehler dar (vgl. BFH-Urteile vom 25. Juni 2003 X R 72/98, BFHE 202, 514, BStBl II 2004, 403; vom 4. Mai 2004 XI R 43/01, BFH/NV 2004, 1397, m.w.N.).
  • BFH, 05.06.2008 - IV R 79/05

    Wegfall der Prozessstandschaft nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO - Beiladung einer

    Während der VIII. Senat des BFH --ebenso wie die Vorinstanz-- mit Urteil in BFHE 199, 181, BStBl II 2002, 741 einen Ausgleichsanspruch bejaht habe, sei diese Beurteilung im Urteil des X. Senats des BFH vom 25. Juni 2003 X R 72/98 (BFHE 202, 514, BStBl II 2004, 403) abgelehnt worden.

    Demgegenüber hat jedoch der X. Senat des BFH mit Urteil in BFHE 202, 514, BStBl II 2004, 403 darauf hingewiesen, dass dann, wenn --wovon der erkennende Senat auch für das anhängige Verfahren ausgeht-- die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, nach der Rechtsprechung des BGH bereicherungsrechtliche Ansprüche --und mithin auch solche nach §§ 951, 812 BGB-- (grundsätzlich) durch die Regelungen über den güterrechtlichen Ausgleich verdrängt werden mit der Folge, dass es von vorneherein an einem realisierbaren Wertersatzanspruch fehle, der Grundlage für die Annahme einer von den zivilrechtlichen Eigentumsverhältnissen abweichenden steuerrechtlichen Vermögenszuordnung sein könne.

  • BFH, 30.08.2007 - IV R 12/05

    Gewinnerzielungsabsicht bei einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im

    Die unzureichende Sachverhaltsdarstellung stellt nach ständiger Rechtsprechung des BFH einen materiell-rechtlichen Fehler dar, der auch ohne Rüge zum Wegfall der Bindungswirkung des § 118 Abs. 2 FGO führt (BFH-Urteil vom 25. Juni 2003 X R 72/98, BFHE 202, 514, BStBl II 2004, 403, unter II.2.a der Gründe).
  • BFH, 21.06.2017 - V R 4/17

    Umsatzsteuer im Begräbniswald

    bb) Es stellt aber einen zum Fortfall der Bindungswirkung des § 118 Abs. 2 FGO führenden materiell-rechtlichen Fehler dar, wenn die Sachverhaltsdarstellungen im angefochtenen Urteil unzureichend oder widersprüchlich sind (BFH-Urteile vom 17. November 2015 VIII R 67/13, BFHE 252, 207, BStBl II 2016, 569; vom 25. Juni 2003 X R 72/98, BFHE 202, 514, BStBl II 2004, 403) oder die Tatsacheninstanz die maßgeblichen Umstände nicht vollständig oder ihrer Bedeutung entsprechend in ihre Überzeugungsbildung einbezieht (BFH-Urteile vom 18. Juni 2015 VI R 77/12, BFHE 250, 132, BStBl II 2015, 903; vom 28. März 2012 VI R 87/10, BFHE 236, 553, BStBl II 2012, 800; vom 20. Mai 2010 VI R 12/08, BFHE 230, 136, BStBl II 2010, 1069).
  • BFH, 14.04.2021 - X R 17/19

    Fehlende Feststellungen des FG zur Zusammenveranlagung von Ehegatten

    NV: Die unzureichende Sachverhaltsdarstellung in einem tatrichterlichen Urteil stellt einen materiell-rechtlichen Fehler dar, der auch ohne diesbezügliche Rüge vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachten ist und zum Wegfall der Bindungswirkung gemäß § 118 Abs. 2 FGO führt (vgl. BFH-Urteil vom 30.06.2010 - II R 9/09, BFH/NV 2010, 2029, Rz 16; Senatsurteil vom 25.06.2003 - X R 72/98, BFHE 202, 514, BStBl II 2004, 403, unter II.2.a).

    a) Die unzureichende oder widersprüchliche Sachverhaltsdarstellung in einem angefochtenen Urteil stellt einen materiell-rechtlichen Fehler dar, der auch ohne diesbezügliche Rüge vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachten ist und zum Wegfall der Bindungswirkung nach § 118 Abs. 2 FGO führt (vgl. BFH-Urteil vom 30.06.2010 - II R 9/09, BFH/NV 2010, 2029, Rz 16, m.w.N.; Senatsurteil vom 25.06.2003 - X R 72/98, BFHE 202, 514, BStBl II 2004, 403, unter II.2.a).

  • BFH, 17.11.2015 - VIII R 67/13

    Ablaufhemmung nach Erstattung einer Selbstanzeige - verjährungshemmende Wirkung

  • BFH, 20.09.2007 - IV R 68/05

    Entscheidung über Passivierungsaufschub gemäß § 5 Abs. 2a EStG bei einem der

  • BFH, 04.05.2004 - XI R 43/01

    Dachausbau; wirtschaftliches Eigentum; degressive AfA

  • BFH, 30.03.2017 - VI R 55/15

    Aufwendungen für die Beschäftigung von privaten Arbeitskräften durch eine

  • BFH, 16.05.2013 - IV R 35/10

    Keine Klagebefugnis des Treugebers gegen Feststellungen auf der ersten Stufe des

  • BFH, 14.12.2011 - XI R 33/10

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Steuerpflicht bei Täuschung über Abnehmer

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2011 - 1 K 312/08

    Entnahme des aktivierten betrieblich genutzten Miteigentumsanteils des Ehegatten

  • FG Thüringen, 24.11.2004 - I 565/01

    Investitionszulage für betriebliche Bauten auf dem Grund und Boden des Ehegatten:

  • BFH, 22.04.2015 - X R 8/13

    Einbringung von im wirtschaftlichen Eigentum des Unternehmers stehenden

  • BFH, 12.10.2005 - X R 42/03

    Schuldenerlass - Sanierungseignung

  • BFH, 07.02.2013 - VIII R 8/10

    Häusliches Arbeitszimmer einer Arbeitsmedizinerin; Verletzung des Anspruchs auf

  • FG Köln, 19.05.2005 - 10 K 1833/00

    Gewinnrealisierung bei Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH

  • BFH, 19.12.2005 - VI R 88/02

    Sprachkurs im Ausland; widersprüchlicher Sachverhalt infolge unzureichender

  • FG Münster, 12.01.2005 - 7 K 3328/02

    Negative Einnahmen aus Kapitalvermögen

  • BFH, 27.07.2004 - IX B 33/04

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch eine sog.

  • FG Münster, 14.05.2013 - 11 K 1015/11

    Geduldetes Betriebsvermögen, Entnahmehandlung, Insolvenz von Personengesellschaft

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