Rechtsprechung
   BFH, 24.04.1991 - X R 84/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,427
BFH, 24.04.1991 - X R 84/88 (https://dejure.org/1991,427)
BFH, Entscheidung vom 24.04.1991 - X R 84/88 (https://dejure.org/1991,427)
BFH, Entscheidung vom 24. April 1991 - X R 84/88 (https://dejure.org/1991,427)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,427) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 15

  • Wolters Kluwer

    Wesentliche Betriebsgrundlagen - Leihweise Überlassung - Beherrschte Betriebskapitalgesellschaften - Betriebsaufspaltung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 164, 385
  • BB 1991, 1409
  • BB 1991, 1470
  • DB 1991, 1809
  • BStBl II 1991, 713
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 08.11.1960 - I 131/59 S

    Steuerliche Anerkennung eines Pachtvertrages zwischen Besitzpersonengesellschaft

    Auszug aus BFH, 24.04.1991 - X R 84/88
    b) Führt eine unangemessen niedrige Pachtzinsvereinbarung bei einer Betriebsaufspaltung zu Verlusten des Besitzunternehmens, ist nach einer früheren Entscheidung des BFH anzunehmen, daß in Höhe der Verluste verdeckte Einlagen in die Betriebskapitalgesellschaft vorliegen; die Verluste des Besitzunternehmens sollen steuerlich nicht anzuerkennen sein, die Gewinne bei der Kapitalgesellschaft sich entsprechend ermäßigen (BFH-Urteil vom 8. November 1960 I 131/59 S, BFHE 71, 706, BStBl II 1960, 513; unentschieden BFH-Urteile vom 3. Februar 1971 I R 51/66, BFHE 101, 501, 508, BStBl II 1971, 408; vom 22. November 1983 VIII R 133/82, BFHE 140, 69, 72).

    Abgesehen davon, daß auch die Erwartung von Gewinnen von 0 DM noch keine Gewinnerzielungsabsicht begründen könnte, ist die Auffassung in BFHE 71, 706, BStBl III 1960, 513 durch den Beschluß des Großen Senats vom 26. Oktober 1987 GrS 2/86 (BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348) überholt.

    Diese Aussage läßt keinen Raum für eine Verlustreduzierung nach Art des BFH-Urteils in BFHE 71, 706, BStBl III 1960, 513.

  • BFH, 03.02.1971 - I R 51/66

    Kapitalgesellschaft - Wirtschaftsgüter - Überlassung an andere

    Auszug aus BFH, 24.04.1991 - X R 84/88
    b) Führt eine unangemessen niedrige Pachtzinsvereinbarung bei einer Betriebsaufspaltung zu Verlusten des Besitzunternehmens, ist nach einer früheren Entscheidung des BFH anzunehmen, daß in Höhe der Verluste verdeckte Einlagen in die Betriebskapitalgesellschaft vorliegen; die Verluste des Besitzunternehmens sollen steuerlich nicht anzuerkennen sein, die Gewinne bei der Kapitalgesellschaft sich entsprechend ermäßigen (BFH-Urteil vom 8. November 1960 I 131/59 S, BFHE 71, 706, BStBl II 1960, 513; unentschieden BFH-Urteile vom 3. Februar 1971 I R 51/66, BFHE 101, 501, 508, BStBl II 1971, 408; vom 22. November 1983 VIII R 133/82, BFHE 140, 69, 72).
  • BFH, 23.01.1991 - X R 47/87

    1. Zu den Voraussetzungen einer sachlichen Verflechtung im Rahmen einer

    Auszug aus BFH, 24.04.1991 - X R 84/88
    Zur Frage, ob und wann Grundstücke und Gebäude besonders für die Zwecke von Betriebsunternehmen hergerichtet sind, wird auf das Urteil des erkennenden Senats vom 23. Januar 1991 X R 47/87 (BFHE 163, 460, BStBl II 1991, 405) verwiesen.
  • BFH, 11.11.1982 - IV R 117/80

    Zur Betriebsaufspaltung zwischen einer Bruchteilsgemeinschaft (Besitzunternehmen)

    Auszug aus BFH, 24.04.1991 - X R 84/88
    Eine Betriebsaufspaltung kann auch zwischen einem Besitzunternehmen und mehreren Betriebskapitalgesellschaften bestehen (BFH-Urteil vom 11. November 1982 IV R 117/80, BFHE 137, 357, BStBl II 1983, 299).
  • BFH, 22.11.1983 - VIII R 133/82
    Auszug aus BFH, 24.04.1991 - X R 84/88
    b) Führt eine unangemessen niedrige Pachtzinsvereinbarung bei einer Betriebsaufspaltung zu Verlusten des Besitzunternehmens, ist nach einer früheren Entscheidung des BFH anzunehmen, daß in Höhe der Verluste verdeckte Einlagen in die Betriebskapitalgesellschaft vorliegen; die Verluste des Besitzunternehmens sollen steuerlich nicht anzuerkennen sein, die Gewinne bei der Kapitalgesellschaft sich entsprechend ermäßigen (BFH-Urteil vom 8. November 1960 I 131/59 S, BFHE 71, 706, BStBl II 1960, 513; unentschieden BFH-Urteile vom 3. Februar 1971 I R 51/66, BFHE 101, 501, 508, BStBl II 1971, 408; vom 22. November 1983 VIII R 133/82, BFHE 140, 69, 72).
  • BFH, 27.05.1981 - I R 123/77

    Zur Berechnung des Veräußerungsgewinns bei Übertragung eines Anteils am Betrieb

    Auszug aus BFH, 24.04.1991 - X R 84/88
    Davon abgesehen ist eine Beschwer schon rechnerisch daraus herzuleiten, daß der Klägerin ein Verlust zugerechnet worden ist, dessen Ansatz sie nicht begehrt; diese Feststellung kann sich in späteren Jahren, wie dargelegt, zu ihren Ungunsten auswirken (BFH-Urteile vom 7. August 1979 VIII R 153/77, BFHE 129, 325, 331, BStBl II 1980, 181; vom 27. Mai 1981 I R 123/77, BFHE 133, 412, 415, BStBl II 1982, 211).
  • BFH, 23.07.1981 - IV R 103/78

    Zum Umfang des Betriebsvermögens bei einem Besitzunternehmen im Rahmen einer

    Auszug aus BFH, 24.04.1991 - X R 84/88
    Sollte eine Betriebsaufspaltung zu bejahen sein, gehören auch die GmbH-Anteile zum notwendigen Betriebsvermögen des Besitzunternehmens (BFH-Urteile vom 23. Juli 1981 IV R 103/78, BFHE 134, 126, BStBl II 1982, 60; vom 8. März 1989 X R 9/86, BFHE 156, 443, BStBl II 1989, 714).
  • BFH, 24.01.1985 - IV R 249/82

    Die gesonderte Feststellung einer unzutreffenden Einkunftsart stellt eine

    Auszug aus BFH, 24.04.1991 - X R 84/88
    Auch die gesonderte Feststellung einer unzutreffenden Einkommensart stellt eine Rechtsverletzung i. S. des § 40 Abs. 2 FGO dar (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Januar 1985 IV R 249/82, BFHE 143, 75, BStBl II 1985, 676).
  • BFH, 26.10.1987 - GrS 2/86

    Zur unentgeltlichen Überlassung von Nutzungsvorteilen

    Auszug aus BFH, 24.04.1991 - X R 84/88
    Abgesehen davon, daß auch die Erwartung von Gewinnen von 0 DM noch keine Gewinnerzielungsabsicht begründen könnte, ist die Auffassung in BFHE 71, 706, BStBl III 1960, 513 durch den Beschluß des Großen Senats vom 26. Oktober 1987 GrS 2/86 (BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348) überholt.
  • BFH, 08.03.1989 - X R 9/86

    1. Zur korrespondierenden Bilanzierung von Besitz- und Betriebsunternehmen bei

    Auszug aus BFH, 24.04.1991 - X R 84/88
    Sollte eine Betriebsaufspaltung zu bejahen sein, gehören auch die GmbH-Anteile zum notwendigen Betriebsvermögen des Besitzunternehmens (BFH-Urteile vom 23. Juli 1981 IV R 103/78, BFHE 134, 126, BStBl II 1982, 60; vom 8. März 1989 X R 9/86, BFHE 156, 443, BStBl II 1989, 714).
  • BFH, 08.11.1971 - GrS 2/71

    Völlige Personenidentität in Fällen der Betriebsaufspaltung nicht Voraussetzung

  • BFH, 07.08.1979 - VIII R 153/77

    Zur schenkweisen Unterbeteiligung von Kindern an einer atypischen stillen

  • BFH, 12.04.2018 - IV R 5/15

    Keine Abfärbung bei Verlusten - Betriebsaufspaltung - Gewinnerzielungsabsicht

    Denn sie strebt zugleich eine andere Qualifizierung der Einkünfte an, nämlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung statt Einkünften aus Gewerbebetrieb, woraus sich die für die Zulässigkeit des Rechtsmittels erforderliche Beschwer i.S. von § 40 Abs. 2 FGO ergibt (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. April 1991 X R 84/88, BFHE 164, 385, BStBl II 1991, 713, unter 1., und vom 14. September 2017 IV R 34/15, Rz 24).
  • BFH, 14.01.1998 - X R 57/93

    Bargründung einer Familien-Betriebs-GmbH

    2 Ist das zwischen dem Einzelunternehmer und der Familien-GmbH vereinbarte Pachtentgelt unangemessen niedrig, sind die Betriebsausgaben des Besitzunternehmens in dem Umfang zu kürzen, in dem der hieraus herrührende Vorteil unterhaltsberechtigten Personen zukommt (Ergänzung zum Senatsurteil vom 24. April 1991 X R 84/88, BFHE 164, 385, BStBl II 1991, 713).

    Für die Frage der Gewinnerzielungsabsicht seien beide Unternehmensteile --Besitz- und Betriebsunternehmen-- zusammen zu beurteilen, denn das Besitzunternehmen erziele seine "Gewinne" nicht nur über die Pacht, sondern auch über die Erträge aus der GmbH (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. April 1991 X R 84/88, BFHE 164, 385, BStBl II 1991, 713).

    Der erkennende Senat hat mit Urteil in BFHE 164, 385, BStBl II 1991, 713 zur Überlassung von wesentlichen Betriebsgrundlagen an die Betriebskapitalgesellschaft entschieden: Führt eine unangemessen niedrige Pachtzinsvereinbarung zu Verlusten des Besitzunternehmens, sind diese gleichwohl anzuerkennen.

    In letzterer Hinsicht ist freilich die Entscheidung in BFHE 71, 706, BStBl III 1960, 513 durch den Beschluß des Großen Senats des BFH vom 26. Oktober 1987 GrS 2/86 (BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348) überholt (Senatsurteil in BFHE 164, 385, BStBl II 1991, 713).

    a) Diese Rechtserwägung war im Falle des Senatsurteils in BFHE 164, 385, BStBl II 1991, 713 sachverhaltsbedingt nicht einschlägig: Da der Besitzunternehmer zu 100 v.H. an der Betriebskapitalgesellschaft beteiligt war, stand der durch das Betriebsvermögen des Besitzunternehmens verursachte Aufwand in vollem Umfang in dem von § 4 Abs. 4 EStG vorausgesetzten Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften aus Gewerbebetrieb.

  • BFH, 13.11.1997 - IV R 67/96

    Abfärbewirkung bei Betriebsaufspaltung

    Wie der BFH in seinem Urteil vom 24. April 1991 X R 84/88 (BFHE 164, 385, BStBl II 1991, 713) entschieden hat, kann eine Gewinnerzielungsabsicht auch dann vorliegen, wenn das Nutzungsentgelt unangemessen niedrig ist, weil sich dementsprechend die Ausschüttungen der Betriebs-GmbH, die Betriebseinnahmen der Besitzgesellschaft darstellen, erhöhen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht