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   BFH, 22.01.2003 - X R 9/99   

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https://dejure.org/2003,817
BFH, 22.01.2003 - X R 9/99 (https://dejure.org/2003,817)
BFH, Entscheidung vom 22.01.2003 - X R 9/99 (https://dejure.org/2003,817)
BFH, Entscheidung vom 22. Januar 2003 - X R 9/99 (https://dejure.org/2003,817)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Abzug von Aufwendungen als Vorkosten nach § 10e Abs. 6 Einkommensteuergesetz (EStG) - Qualifizierung von Instandhaltungsmaßnahmen und Modernisierungsmaßnahmen als Anschaffungskosten oder Herstellungskosten - Gebrauchswert eines Wohngebäudes - ...

  • Judicialis

    HGB § 255 Abs. 1; ; HGB § 255 Abs. 2; ; EStG § 10e Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 255 Abs. 1, 2; EStG § 10e Abs. 6
    Anschaffungsnaher Aufwand bei Gebäudekauf zur Eigennutzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anschaffungskosten auch bei vorübergehender Weitervermietung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Neue Abgrenzung zwischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand auch bei Modernisierung nach Erwerb eines unter die Wohneigentumsförderung fallenden Einfamilienhauses ? Bedeutung verborgener Mängel entfallen ? Anschaffungs- oder Herstellungskosten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Herstellungskosten bei Standarderhöhung eines Gebäudes

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Instandhaltungs- und Modernisierungskosten

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Herstellungskosten bei Standarderhöhung eines Gebäudes

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10e Abs 6, HGB § 255 Abs 2 S 1
    Anschaffungsnaher Aufwand; Erhaltungsaufwand; Versteckter Mangel; Vorkosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 201, 256
  • NZM 2003, 610 (Ls.)
  • BB 2003, 1430
  • BB 2003, 726 (Ls.)
  • DB 2003, 696
  • BStBl II 2003, 596
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (20)

  • BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97

    Anschaffungsnaher Aufwand; Divergenzanfrage

    Auszug aus BFH, 22.01.2003 - X R 9/99
    Welche Aufwendungen dies sind, bestimmt sich bei den Gewinn- und Überschusseinkünften nach § 255 des Handelsgesetzbuchs --HGB-- (vgl. BFH-Urteil vom 12. September 2001 IX R 39/97, BFHE 198, 74, BFH/NV 2002, 968, zu II. 3. b).

    Ein Vermögensgegenstand (Wirtschaftsgut, hier: ein Gebäude) ist betriebsbereit, wenn er entsprechend seiner Zweckbestimmung genutzt werden kann (BFH-Urteil in BFHE 198, 74, BFH/NV 2002, 968, zu II. 2. b; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., § 255 HGB, Tz. 13).

    Reparaturen oder auch das Ersetzen des Vorhandenen durch Gleichwertiges in zeitgemäßer Form erweitern den Nutzungswert nicht (vgl. dazu im Einzelnen BFH-Urteil in BFHE 198, 74, BFH/NV 2002, 968, zu II. 3. a).

    Einfachverglaste Fenster wurden durch isolierverglaste Sprossenfenster ersetzt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 198, 74, BFH/NV 2002, 968, unter II. 3. a cc).

    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Leitungskapazität beispielsweise durch den Einbau eines leistungsfähigeren Sicherungskastens und dreiphasiger anstelle zweiphasiger Elektroleitungen maßgeblich aufgebessert und die Zahl der Anschlüsse deutlich gesteigert wurde (vgl. BFH-Urteil in BFHE 198, 74, BFH/NV 2002, 968, unter II. 3. a cc).

    ee) Sofern die weiteren Feststellungen des FG ergeben, dass hinsichtlich des Bades im 1. Obergeschoss nicht von Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 Satz 1 Variante 2 HGB auszugehen ist, wird weiter zu prüfen sein, ob die Modernisierung nur die äußere Form, z.B. den Austausch von Fliesen und den technisch gleichwertigen Ersatz der vorhandenen Ausstattungsgegenstände betraf, oder ob bei dieser Gelegenheit auch funktionstüchtigere und zweckmäßigere Armaturen und zusätzliche Ausstattungsgegenstände (z.B. eine zusätzliche Dusche, ein zweites Waschbecken oder ein Doppelwaschbecken) eingebaut wurden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 198, 74, BFH/NV 2002, 968, unter II. 5.).

    Die Feststellungslast hinsichtlich der Tatsachen, die eine wesentliche Verbesserung begründen und damit die Behandlung als Anschaffungskosten, trägt das FA (vgl. BFH-Urteil in BFHE 198, 74, BFH/NV 2002, 968, unter II. 4.).

  • BFH, 13.10.1998 - IX R 72/95

    Herstellungs- oder Werbungskosten bei Generalüberholung

    Auszug aus BFH, 22.01.2003 - X R 9/99
    Zwar erhöht das Entfernen oder Versetzen von Zwischenwänden unter dem Gesichtspunkt der wesentlichen Verbesserung den objektiven Gebrauchswert des Hauses nicht notwendigerweise (BFH-Urteile vom 17. Juni 1997 IX R 30/95, BFHE 183, 470, BStBl II 1997, 807; vom 13. Oktober 1998 IX R 72/95, BFH/NV 1999, 761; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 16. Dezember 1996 IV B 3 -S 2211- 69/96, BStBl I 1996, 1442 Tz. 2.3).

    Aufwendungen für eine solche sind stets als nachträgliche Herstellungskosten zu beurteilen, auch wenn die Erweiterung nur geringfügig ist (BFH-Urteile vom 9. Mai 1995 IX R 88/90, BFHE 178, 32, BStBl II 1996, 628, und IX R 69/92, BFHE 178, 36, BStBl II 1996, 630; in BFH/NV 1999, 761).

  • BFH, 20.08.2002 - IX R 98/00

    Zum anschaffungsnahen Aufwand

    Auszug aus BFH, 22.01.2003 - X R 9/99
    Da der Nutzungszweck des Gebäudes durch den Erwerber bestimmt wird und bereits im Zeitpunkt der Anschaffung die Eigennutzung und nicht die weitere Vermietung des Gebäudes geplant war, dienen die von vornherein beabsichtigten und nach Beendigung des Mietverhältnisses durchgeführten Baumaßnahmen dazu, das Wirtschaftsgut entsprechend den Anforderungen und Bedürfnissen der neuen Eigentümer nutzen zu können (vgl. BFH-Urteil vom 20. August 2002 IX R 98/00, BFH/NV 2003, 103, unter II. 1. a).

    In einem solchen Fall der Steigerung der Leistungsfähigkeit der Elektroinstallation als Ganzes kommt es für die Annahme einer wesentlichen Verbesserung --anders als in dem vom IX. Senat im Urteil in BFH/NV 2003, 103 entschiedenen Fall der Anpassung der Elektroinstallation an bestehende Sicherheitsvorschriften-- nicht auf ein vorheriges Tätigwerden der Behörde an.

  • BFH, 16.01.2007 - IX R 39/05

    Aufwand für Umbau eines Großraumbüros in Einzelbüros als sofort abziehbarer

    Dies gilt z.B., wenn durch die Baumaßnahme ein größerer Raum geschaffen und damit zugleich die Wohnfläche vergrößert wird (vgl. BFH-Urteil vom 22. Januar 2003 X R 9/99, BFHE 201, 256, BStBl II 2003, 596, unter II. 2. f, bb, m.w.N.).
  • FG Köln, 19.01.2007 - 10 K 3821/03

    Sofortige Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein zur Einkunftserzielung

    Dabei ist gleichgültig, ob Reparatur- und Modernisierungsaufwendungen durch versteckte Mängel verursacht sind, die nicht zu einer Kaufpreisminderung geführt haben (BFH-Urteil vom 22. Januar 2003 X R 9/99, BFHE 201, 256, BStBl II 2003, 596).

    Zweck bedeutet vielmehr die konkrete Art und Weise, in der der Erwerber das Wirtschaftsgut zur Erzielung von Einnahmen im Rahmen einer Einkunftsart nutzen will (BFH-Urteile vom 12. September 2001 IX R 39/97, BFHE 198, 74, BStBl II 2003, 569 und IX R 52/00, BFHE 198, 85, BStBl II 2003, 574, vom 25. Februar 2003 IX R 31/02, BFH/NV 2003, 775, vom 22. Januar 2003 X R 9/99, BFHE 201, 256, BStBl II 2003, 596).

    Auch die mit diesen Aufwendungen bautechnisch zusammenhängenden Modernisierungsmaßnahmen führen zu Anschaffungskosten (vgl. BFH-Urteil vom 22. Januar 2003 X R 9/99, BFHE 201, 256, BStBl II 2003, 596).

    Bei seiner Schätzung lässt sich der erkennende Senat auch von der Erwägung leiten, dass die Klägerin die Feststellungslast für das Vorliegen von sofort abziehbarem Erhaltungsaufwand trägt (BFH-Urteile vom 12. September 2001 IX R 39/97, BFHE 198, 74, BStBl II 2003, 569, vom 22. Januar 2003 X R 9/99, BFHE 201, 256, BStBl II 2003, 596).

  • BFH, 15.09.2004 - I R 7/02

    Renovierungskosten als "anschaffungsnaher Aufwand" - unentgeltliche Übertragung

    Anschaffungskosten (§ 255 Abs. 1 HGB) liegen hiernach vor, wenn die Maßnahme das Gebäude in einen betriebsbereiten Zustand versetzen soll, wobei die Voraussetzungen der "Betriebsbereitschaft" von der Zweckbestimmung durch den Erwerber abhängen (dazu näher BFH-Urteile in BFHE 198, 85, BStBl II 2003, 574; vom 20. August 2002 IX R 70/00, BFHE 200, 227, BStBl II 2003, 585; IX R 69/00, BFH/NV 2003, 149; IX R 68/00, BFH/NV 2003, 595; vom 22. Januar 2003 X R 9/99, BFHE 201, 256, BStBl II 2003, 596).
  • BFH, 18.05.2004 - IX R 57/01

    Aufwendungen zur Zwangsräumung eines besetzten Grundstücks

    Ein Wirtschaftsgut (hier: der Grund und Boden) ist in diesem Sinne betriebsbereit, wenn es entsprechend seiner Zweckbestimmung genutzt werden kann (vgl. u.a. BFH-Urteile in BFHE 198, 74, BStBl II 2003, 569; vom 22. Januar 2003 X R 9/99, BFHE 201, 256, BStBl II 2003, 596, jeweils unter II. 2. b).

    Ob es sich insoweit um einen offenen oder verdeckten Mangel des Grundstücks gehandelt hat, spielt für die rechtliche Einordnung der streitigen Aufwendungen unter der Geltung des § 255 HGB keine Rolle mehr (vgl. BFH-Urteile in BFHE 201, 256, BStBl II 2003, 596, unter II. 2. d; vom 22. Januar 2003 X R 36/01, BFH/NV 2003, 765, unter II. 2. c).

  • BFH, 21.10.2005 - IX S 16/05

    Einbau von Zwischenwänden als Erhaltungsaufwendungen abziehbar

    Dementsprechend ist auch Erhaltungs- und nicht Herstellungsaufwand angenommen worden, wenn Vorhandenes in zeitgemäßer Form erweitert wurde (vgl. BFH-Urteil vom 22. Januar 2003 X R 9/99, BFHE 201, 256, BStBl II 2003, 596).

    So erhöht das Entfernen oder Versetzen von Zwischenwänden unter dem Gesichtspunkt der wesentlichen Verbesserung den objektiven Gebrauchswert des Hauses nicht notwendigerweise (BFH-Urteile vom 17. Juni 1997 IX R 30/95, BFHE 183, 470, BStBl II 1997, 802; vom 13. Oktober 1998 IX R 72/95, BFH/NV 1999, 761; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 16. Dezember 1996 IV B 3 -S 2211- 69/96, BStBl I 1996, 1442, Tz. 2.3), solange nicht durch die Baumaßnahme ein größerer Raum geschaffen und damit zugleich die Wohnfläche vergrößert wird (vgl. BFH-Entscheidung in BFHE 201, 256, BStBl II 2003, 596 unter Bezugnahme auf BFH-Urteile vom 9. Mai 1995 IX R 88/90, BFHE 178, 32, BStBl II 1996, 628, und IX R 69/92, BFHE 178, 36, BStBl II 1996, 630; in BFH/NV 1999, 761).

  • FG Niedersachsen, 17.03.2023 - 15 K 17/21

    Absetzungen für Abnutzung; nachträgliche Herstellungskosten; Wesentliche über den

    Die subjektive Sicht des Eigentümers oder des Mieters ist nicht maßgeblich ( BFH, Urteil vom 22. Januar 2003 - X R 9/99 -, BFHE 201, 256, BStBl II 2003, 596).
  • FG Sachsen-Anhalt, 07.10.2021 - 4 K 550/20

    Werbungskostenabzug bei Eigenbedarfskündigung und Zusammenlegung von Wohnungen

    Er verwies auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofes -BFH-, Urteil vom 22. Januar 2003 - X R 9/99, wonach das Entfernen oder Versetzen von Zwischenwänden in einer bereits vorhandenen Wohnung zu einer Erweiterung und somit zu Herstellungskosten führe.

    (4) Der vom Beklagten weiter angeführten Entscheidung des BFH vom 22. Januar 2003 - X R 9/99 lag ebenfalls ein anderer Sachverhalt zugrunde, weshalb dessen Ergebnis im Streitfall nicht übertragbar ist.

  • FG Baden-Württemberg, 10.09.2003 - 5 K 341/00

    Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwand bei Umbau einer Wohnung in zwei

    Die Auslegung bzgl. der Frage, ob Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten vorliegen, hat entsprechend den Grundsätzen des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB zu erfolgen (BFH-Urteile vom 12. September 2001 IX R 39/97, BStBl II 2003, 569 und vom 22. Januar 2003 X R 9/99, BStBl II 2003, 596 ).

    Insbesondere dann, wenn durch Baumaßnahmen ein größerer Raum geschaffen und damit zugleich die Wohnfläche vergrößert wird, stellt dies stets eine Erweiterung i.S. § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB dar (BFH-Urteil vom 22. Januar 2003 X R 9/99, a.a.O.).

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.10.2009 - 3 K 1733/06

    Abgrenzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Erhaltungsaufwendungen

    Wird hingegen ein Gebäude vor der erstmaligen Nutzung renoviert und modernisiert, zählen Aufwendungen, die erforderlich sind, um das Wirtschaftsgut entsprechend seiner Bestimmung zu eigenen Wohnzwecken nutzen zu können, zu den Erhaltungs- oder Anschaffungskosten (vgl. BFH-Urteile vom 12.9.2001 IX R 52/00, BFH/NV 2002, 966, und vom 22.1.2003 X R 9/99, BStBI II 2003, 596).

    Entscheidend sind vielmehr die Rechtsnatur der Maßnahmen bzw. die objektiven Auswirkungen der Maßnahmen auf den Nutzungswert des Gebäudes (vgl. BFH-Urteile vom 22.1.2003 X R 9/99, BStBI II 2003, 596 und X R 36/01, BFH/NV 2003, 765).

  • BFH, 22.01.2003 - X R 20/01

    Anschaffungsnaher Aufwand; versteckte Mängel

    Auf die Frage, ob Reparatur- und Modernisierungsaufwendungen in zeitlicher Nähe zur Anschaffung anfallen und im Verhältnis zum Kaufpreis hoch sind bzw. ob sie durch versteckte Mängel, die zu keiner Kaufpreisminderung geführt haben, verursacht sind (so noch BFH-Urteil vom 9. Mai 1995 IX R 63/94, BFH/NV 1996, 116), kommt es nach alledem nicht mehr an (vgl. Senatsurteil vom 22. Januar 2003 X R 9/99).
  • FG Münster, 20.01.2010 - 10 K 526/08

    Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisie-rungsmaßnahmen als

  • BFH, 08.04.2008 - IX B 134/07

    Verhältnis von § 165 Abs. 2 AO und § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO - Grundsatz von Treu und

  • BFH, 29.06.2005 - X R 37/04

    Abgrenzung Anschaffungs-/Herstellungskosten

  • BFH, 15.02.2005 - IX R 36/04

    HK - Zusammenhang mit Dachausbau

  • BFH, 07.07.2004 - X R 30/03

    Eigenheimzulage: Baumaßnahmen auf fremdem Grund und Boden

  • BFH, 22.01.2003 - X R 29/98

    Anschaffungsnaher Aufwand

  • BFH, 24.04.2007 - X B 161/06

    Schlüssige Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Fehlen der

  • BFH, 27.04.2004 - X R 24/01

    Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG - einheitliches Förderobjekt

  • BFH, 29.07.2003 - X B 135/02

    Bestehende Gebäude, Abgrenzung HK/Erhaltungsaufwand

  • BFH, 31.01.2006 - X B 83/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung; Divergenz

  • BFH, 22.01.2003 - X R 42/99

    Anschaffungsnaher Aufwand; Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG

  • FG Düsseldorf, 22.11.2012 - 16 K 3136/12

    Anschaffungsnahe Herstellungskosten: 15 %-Grenze des § 6 Abs. 1 Nr. 1 a EStG -

  • FG Saarland, 17.03.2004 - 1 K 215/00

    Unentgeltliche Grundstücksübertragung trotz vorheriger Bauaufwendungen des

  • FG Sachsen, 16.12.2003 - 3 K 69/99

    Aufwendungen nach Erwerb eines Gebäudes; nachträgliche Herstellungskosten nur bei

  • FG Schleswig-Holstein, 21.02.2003 - 3 K 163/01

    Zur Unentgeltlichkeit der Überlassung einer Wohnung zu Gunsten einer angehörigen

  • FG Saarland, 08.08.2003 - 1 K 165/01

    Geringerer Fördergrundbetrag von 2.500 DM trotz Modernisierung und Umgestaltung

  • FG Saarland, 17.03.2004 - 1 K 196/01

    Dacherneuerung als fraglicher Begünstigungstatbestand im Sinne des § 10e EStG

  • VG Düsseldorf, 15.06.2004 - 3 K 4463/03

    Antrag auf Bewilligung von Fördermitteln für den Einbau von Sanitärzellen mit

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