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   BGH, 12.06.2001 - X ZB 10/01   

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https://dejure.org/2001,176
BGH, 12.06.2001 - X ZB 10/01 (https://dejure.org/2001,176)
BGH, Entscheidung vom 12.06.2001 - X ZB 10/01 (https://dejure.org/2001,176)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 2001 - X ZB 10/01 (https://dejure.org/2001,176)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergabekammer - Ehrenamtlicher Beisitzer - Wirksamkeit eines Beschlusses - Öffentlicher Auftrag

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Unterschriftserfordernisse zur Wirksamkeit eines Beschlusses der Vergabekammer (BGH)

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Auftragsvergabe von öffentlichem Auftraggeber an seine Tochter-GmbH ist kein öffentlicher Auftrag i. S. d. § 99 Abs. 1 GWB - »in house«-Geschäft

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergaberecht, Grenzen des -s bei faktischer Kontrolle durch Auftraggeber

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    "Inhouse"-Geschäfte öffentlicher Auftraggeber und GWB

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    GWB § 106 Abs. 2; ; GWB § 113 Abs. 1 Satz 1; ; GWB § 99 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 106 Abs. 2, § 113 Abs. 1 S. 1, § 99 Abs. 1
    Wirksamkeit der Beschlüsse der Vergabekammer - Begriff des öffentlichen Auftrages nach Wettbewerbsrecht - Abhängigkeit des beauftragten Verkehrsunternehmens vom öffentlichen Auftraggeber

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    10 Jahre Teckal - Eine Tour d’Horizon in Sachen "Inhouse-Vergabe” (Teil 2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muss der Beschluss einer Vergabekammer zwingend auch vom ehrenamtlichen Beisitzer unterschrieben werden? (IBR 2001, 510)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    "In-House-Geschäft" ausschreibungspflichtig? (IBR 2001, 556)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 148, 55
  • NZBau 2001, 517
  • NJ 2002, 93
  • WM 2001, 2019
  • DVBl 2001, 1607
  • BB 2001, 1815 (Ls.)
  • BB 2001, 781
  • DB 2001, 2245
  • DÖV 2001, 1006
  • BauR 2001, 1633 (Ls.)
  • VergabeR 2001, 286
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 09.09.1999 - C-108/98

    RI.SAN.

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - X ZB 10/01
    Bei ihrer Beantwortung ist eine funktionelle Betrachtungsweise nötig (vgl. dazu die Schlußanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-108/98 - RI.SAN., Slg. 1999, I-5219, 5234 Rdn. 52).
  • EuGH, 07.12.2000 - C-94/99

    RECHT - DIE TEILNAHME VON EINRICHTUNGEN, DIE ÖFFENTLICHE ZUWENDUNGEN ERHALTEN, AN

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - X ZB 10/01
    Daß sie auch in dem Bereich, der bei Vorliegen eines entgeltlichen Vertrages der Richtlinie 92/50/EWG unterfallen würde, dazu führen kann, daß unter den oben genannten Voraussetzungen eine Auftragsvergabe i. S. von § 99 Abs. 1 GWB zu verneinen ist, wird bestätigt durch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 7. Dezember 2000 (Rs. C-94/99 - ARGE Gewässerschutz, NZBau 2001, 99, 101), weil der Gerichtshof im Erwägungsgrund Nr. 40 seiner die Richtlinie 92/50/EWG betreffenden Ausführungen einen Hinweis darauf für notwendig gehalten hat, wie er die Vorlagefrage in der Rechtssache "Teckal" beantwortet hat.
  • BGH, 10.05.1994 - X ZB 7/93

    "Spinnmaschine"; Ersetzung der Unterschrift eines verhinderten Mitgliedes der

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - X ZB 10/01
    a) Wie der Senat in anderem Zusammenhang bereits ausgeführt hat (Beschl. v. 10.05.1994 - X ZB 7/93, NJW-RR 1994, 1406 - Spinnmaschine), folgt aus dem gesetzlichen Erfordernis, eine staatliche Entscheidung in bestimmter Besetzung zu fällen, nicht ohne weiteres, daß alle Personen, welche die Entscheidung getroffen haben, die vollständige, mit Gründen versehene Fassung eigenhändig zu unterzeichnen haben.
  • EuGH, 04.11.1997 - C-337/95

    Parfums Christian Dior

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - X ZB 10/01
    Eine Vorlagepflicht besteht jedoch dann nicht, wenn die gestellte Frage bereits in einem gleichgelagerten Fall Gegenstand einer Vorabentscheidung gewesen ist (EuGH, Urt. v. 06.10.1982, Rs. C-283/81 - C.I.L.F.I.T., Slg. 1982, 3415, 3429 Rdn. 13; Urt. v. 04.11.1997, Rs. C-337/95 - Parfums Christian Dior, Slg. 1997, I-6013, 6045, Rdn. 29) oder wenn bereits eine gesicherte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vorliegt, durch welche die betreffende Rechtsfrage gelöst ist, gleich in welcher Art von Verfahren sich diese Rechtsprechung gebildet hat, und selbst dann, wenn die strittigen Fragen nicht vollkommen identisch sind (EuGH, Urt. v. 06.10.1982, aaO, 3429 Rdn. 14).
  • OLG Celle, 24.11.1999 - 13 Verg 7/99

    Vergabesachen; öffentliche Aufträge; Rettungsdienste; Rettungswachen

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - X ZB 10/01
    Es kann deshalb auch dahinstehen, ob ein öffentlich-rechtlicher Vertrag wie der vom 22. Dezember 2000 überhaupt den Begriff des entgeltlichen Vertrages i. S. von § 99 Abs. 1 auszufüllen vermag (vgl. zum Streitstand einerseits - dafür - Schulte, NZBau 2000, 272, 275; Althaus, NZBau 2000, 277, 279; Eschenbruch in Niebuhr u.a., Kommentar zum Vergaberecht, § 99 Rdn. 22; vgl. auch Boesen, aaO, § 99 Rdn. 23-31; andererseits - dagegen - OLG Celle NZBau 2000, 299, 300; Bechtold, GWB, 2. Aufl., § 99 Rdn. 1; Dreher, DB 1998, 2579, 2587; vgl. im übrigen auch Begründung des Regierungsentwurfs zu § 99 GWB - BT-Drucks. 13/9340, S. 15).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - X ZB 10/01
    Eine Vorlagepflicht besteht jedoch dann nicht, wenn die gestellte Frage bereits in einem gleichgelagerten Fall Gegenstand einer Vorabentscheidung gewesen ist (EuGH, Urt. v. 06.10.1982, Rs. C-283/81 - C.I.L.F.I.T., Slg. 1982, 3415, 3429 Rdn. 13; Urt. v. 04.11.1997, Rs. C-337/95 - Parfums Christian Dior, Slg. 1997, I-6013, 6045, Rdn. 29) oder wenn bereits eine gesicherte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vorliegt, durch welche die betreffende Rechtsfrage gelöst ist, gleich in welcher Art von Verfahren sich diese Rechtsprechung gebildet hat, und selbst dann, wenn die strittigen Fragen nicht vollkommen identisch sind (EuGH, Urt. v. 06.10.1982, aaO, 3429 Rdn. 14).
  • EuGH, 18.11.1999 - C-107/98

    Teckal

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - X ZB 10/01
    Dies führt zur Anwendung der Grundsätze, die der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in seinem Urteil vom 18. November 1999 in der Rechtssache "Teckal" (Rs. C-107/98, Slg. 1999, I-8121 ff. = NZBau 2000, 90, 91) aufgestellt hat.
  • OLG Düsseldorf, 22.01.2001 - Verg 24/00

    Unterzeichnung des Beschlusses der Vergabekammer

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - X ZB 10/01
    Das Oberlandesgericht sieht sich an der von ihm beabsichtigten Entscheidung durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 22. Januar 2001 (Az.: Verg 24/00) gehindert, weil das Oberlandesgericht Düsseldorf bei dieser Entscheidung davon ausgegangen ist, ein Beschluß der Vergabekammer müsse von allen Mitgliedern, die an der mündlichen Verhandlung und an der Entscheidungsfindung mitgewirkt haben, eigenhändig unterschrieben werden; das ergebe sich unmittelbar aus dem Gesetz, nämlich aus § 113 Abs. 1 Satz 1 GWB.
  • BGH, 06.04.2017 - III ZR 368/16

    Eltern haften nicht für 0900er-Käufe ihrer Kinder

    Ergänzend ist für die elektronische Vorgangsbearbeitung anzumerken, dass es hiernach für eine wirksame Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist genügt, wenn durch technische und organisatorische Vorkehrungen die Sicherheit und Klarheit des Rechtsverkehrs durch die Verbürgung der Herkunft der Entscheidung und ihres Zustandekommens gewährleistet sind (vgl. zu diesem Erfordernis Senatsurteil vom 17. Oktober 1985 aaO und BGH, Beschluss vom 12. Juni 2001 - X ZB 10/01, BGHZ 148, 55, 59), ohne dass es der qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 130b ZPO bedarf.
  • BGH, 03.07.2008 - I ZR 145/05

    Kommunalversicherer

    bb) Öffentliche Auftraggeber können die Beklagte nicht nach den vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften entwickelten und auch für die Auslegung des § 99 Abs. 1 GWB maßgeblichen (vgl. BGHZ 148, 55, 62) Grundsätzen der sogenannten "In-House"-Vergabe ohne Ausschreibung beauftragen.

    Zum zweiten muss er seine Tätigkeit im Wesentlichen für die öffentliche Körperschaft oder die öffentlichen Körperschaften verrichten, die seine Anteile innehaben (vgl. EuGH, Urt. v. 18.11.1999 - C-107/98, Slg. 1999, I-8121 = WuW/E Verg 311 Tz. 49 f. - Teckal; Urt. v. 11.1.2005 - C-26/03, Slg. 2005, I-1 = WuW/E Verg 1025 Tz. 49 - Stadt Halle und RPL Lochau; Urt. v. 11.5.2006 - C-340/04, Slg. 2006 I-4137 = WuW/E Verg 1245 Tz. 32 f. - Carbotermo & Consorzio Alisei; Urt. v. 19.4.2007 - C-295/05, Slg. 2007, I-2999 = VergabeR 2007, 487 Tz. 55 - Asemfo/Tragsa; BGHZ 148, 55, 62).

  • BGH, 01.12.2008 - X ZB 31/08

    Rettungsdienstleistungen

    Er weist Rechtsgeschäfte allein deshalb dem GWB-Vergaberegime zu, weil der öffentliche Auftraggeber Leistungen durch einen Dritten für wünschenswert oder notwendig erachtet und dies zum Anlass nimmt, deren Erbringung auf vertraglichem Weg und nicht in anderer Weise, etwa durch einen Beleihungsakt (vgl. hierzu Burgi NVwZ 2007, 383), sicherzustellen (vgl. BGHZ 148, 55, 61), wobei angesichts des zu beurteilenden Sachverhalts dahinstehen kann, ob fallweise - etwa zur Vermeidung von Umgehungsmöglichkeiten - auch eine Beauftragung auf vertragsähnlichem Wege ausreichen kann.
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