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   BGH, 26.10.1999 - X ZB 15/99   

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https://dejure.org/1999,5982
BGH, 26.10.1999 - X ZB 15/99 (https://dejure.org/1999,5982)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1999 - X ZB 15/99 (https://dejure.org/1999,5982)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1999 - X ZB 15/99 (https://dejure.org/1999,5982)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 521; ZPO § 522; ZPO § 515
    Umdeutung einer Berufung in eine Anschlussberufung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 521, 522 Abs. 1
    Umdeutung einer unzulässigen Berufung in eine Anschlußberufung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 730
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.05.1987 - IVb ZR 51/86

    Begründung der Anschlußberufung

    Auszug aus BGH, 26.10.1999 - X ZB 15/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darf ein nicht oder nicht fristgerecht eingelegtes oder begründetes Rechtsmittel vor der abschließenden mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz nicht als unzulässig verworfen werden, solange es - mit Blick auf ein von dem Gegner eingereichtes Rechtsmittel - in eine unselbständige Anschlußberufung umgedeutet werden kann (BGH, Beschl. v. 1.10.1986 - IVb ZB 83/86, BGHR ZPO § 140 - Verfahrensrecht 1, ZPO § 522 - Umdeutung 1; vgl. a. BGH, Urt. v. 6.5.1987 - IVb ZR 51/86, NJW 1987, 3263 = MDR 1987, 829 u. v. 27.4.1995 - VII ZR 218/94, NJW 1995, 2362, 2363).
  • BGH, 01.10.1986 - IVb ZB 83/86

    Unselbständige Anschlußberufung - Berufung - Begründung

    Auszug aus BGH, 26.10.1999 - X ZB 15/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darf ein nicht oder nicht fristgerecht eingelegtes oder begründetes Rechtsmittel vor der abschließenden mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz nicht als unzulässig verworfen werden, solange es - mit Blick auf ein von dem Gegner eingereichtes Rechtsmittel - in eine unselbständige Anschlußberufung umgedeutet werden kann (BGH, Beschl. v. 1.10.1986 - IVb ZB 83/86, BGHR ZPO § 140 - Verfahrensrecht 1, ZPO § 522 - Umdeutung 1; vgl. a. BGH, Urt. v. 6.5.1987 - IVb ZR 51/86, NJW 1987, 3263 = MDR 1987, 829 u. v. 27.4.1995 - VII ZR 218/94, NJW 1995, 2362, 2363).
  • BGH, 27.04.1995 - VII ZR 218/94

    Zulässigkeit einer selbständigen Anschlussberufung - Einordnung der selbständigen

    Auszug aus BGH, 26.10.1999 - X ZB 15/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darf ein nicht oder nicht fristgerecht eingelegtes oder begründetes Rechtsmittel vor der abschließenden mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz nicht als unzulässig verworfen werden, solange es - mit Blick auf ein von dem Gegner eingereichtes Rechtsmittel - in eine unselbständige Anschlußberufung umgedeutet werden kann (BGH, Beschl. v. 1.10.1986 - IVb ZB 83/86, BGHR ZPO § 140 - Verfahrensrecht 1, ZPO § 522 - Umdeutung 1; vgl. a. BGH, Urt. v. 6.5.1987 - IVb ZR 51/86, NJW 1987, 3263 = MDR 1987, 829 u. v. 27.4.1995 - VII ZR 218/94, NJW 1995, 2362, 2363).
  • BGH, 03.03.2008 - II ZR 251/06

    Zulässigkeit der Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil; Verlegung eines

    Eine solche Umdeutung kommt in entsprechender Anwendung von § 140 BGB nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen der umgedeuteten Prozesshandlung eingehalten sind, die Umdeutung dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht und kein schutzwürdiges Interesse des Gegners entgegensteht (BGH, Urteil vom 6. Dezember 2000 - XII ZR 219/98, ZIP 2001, 305; Beschl. v. 26. Oktober 1999 - X ZB 15/99, VersR 2001, 730; Beschl. v. 1. Oktober 1986 - IVb ZB 83/86, FamRZ 1987, 154).
  • BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 25/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Umdeutung - unzulässige Berufung -

    Dennoch ist insbesondere für den Zivilprozess anerkannt, dass in besonderen Konstellationen eine unzulässige Prozesshandlung und ausnahmsweise auch eine Rechtsmittelerklärung in ein nach Intention und rechtlicher Wirkung vergleichbares Pendant umzudeuten ist, wenn dessen Voraussetzungen eingehalten sind, die Umdeutung dem Parteiwillen entspricht und kein schutzwürdiges Interesse des Prozessgegners entgegensteht (BGH LM Nr. 3 zu § 1612 BGB = FamRZ 1983, 892 = NJW 1983, 2200 mwN für das Verhältnis von Abänderungs- und Leistungsklage; BGH VersR 2001, 730 mwN und BGH FamRZ 1987, 154 für ein selbstständiges im Verhältnis zum Anschlussrechtsmittel; BGH NJW 1987, 1204: sofortige Beschwerde als Berufung).
  • BGH, 16.10.2014 - VII ZB 15/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltliche Sorgfaltspflichten bei einem

    Ein nicht fristgerecht eingelegtes oder begründetes Rechtsmittel darf in der Berufungsinstanz allerdings nicht als unzulässig verworfen werden, solange es mit Blick auf ein vom Gegner eingereichtes Rechtsmittel in eine Anschlussberufung umgedeutet werden kann (BGH, Beschluss vom 26. Oktober 1999 - X ZB 15/99, VersR 2001, 730; Beschluss vom 2. Juli 1996 - IX ZB 53/96, NJW 1996, 2659, 2660; Urteil vom 27. April 1995 - VII ZR 218/94, NJW 1995, 2362, 2363; Beschluss vom 1. Oktober 1986 - IVb ZB 83/86, FamRZ 1987, 154 m.w.N.).
  • BGH, 23.06.2004 - IV ZB 9/04

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Verlustes des Schriftsatzes im

    Sie durfte aber nicht verworfen werden, solange es möglich blieb (und bleibt), sie als unselbständige Anschlußberufung zu behandeln (vgl. BGH aaO m.w.N.; BGH, Beschluß vom 26. Oktober 1999 - X ZB 15/99 - VersR 2001, 730 m.w.N.).
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