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   BGH, 07.06.1977 - X ZB 20/74   

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https://dejure.org/1977,1396
BGH, 07.06.1977 - X ZB 20/74 (https://dejure.org/1977,1396)
BGH, Entscheidung vom 07.06.1977 - X ZB 20/74 (https://dejure.org/1977,1396)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 1977 - X ZB 20/74 (https://dejure.org/1977,1396)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versagung eines Patents betreffend eines Verfahren zur Prüfung des Programmablaufes in einer programmgesteuerten Datenverarbeitungsanlage - Patentfähigkeit der angemeldeten Lehre - Technischer Charakter der Lehre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 1635
  • MDR 1977, 1014
  • GRUR 1978, 102
  • DB 1977, 1787
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.06.1976 - X ZB 23/74

    Patentfähigkeit von Organisations- und Rechenprogrammen

    Auszug aus BGH, 07.06.1977 - X ZB 20/74
    Wie der Senat in seinem in BGHZ 67, 22 veröffentlichten Beschluß vom 22. Juni 1976 - X ZB 23/74 - Dispositionsprogramm - ausgeführt hat, kommt es für den technischen Charakter und damit die Patentierbarkeit einer Lehre nicht auf deren sprachliche Einkleidung an, insbesondere nicht darauf, ob die Lehre in den Patentansprüchen unter ständiger Verknüpfung mit den zu ihrer Ausführung zweckmäßig heranzuziehenden technischen Einrichtungen formuliert worden ist.
  • BGH, 21.04.1977 - X ZB 24/74
    Auszug aus BGH, 07.06.1977 - X ZB 20/74
    Umgekehrt wird eine technische, auf den Einsatz beherrschbarer Naturkräfte gerichtete Regel nicht dadurch ihres technischen Charakters entkleidet, daß sie ihre sprachliche Darstellung in einer äußerlich von technischen Merkmalen freien Ausdrucksweise findet (Beschluß des Senats vom 21. April 1977 - X ZB 24/74 - Straken -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 11.05.2000 - X ZB 15/98

    Sprachanalyseeinrichtung; Technischer Charakter einer Datenverarbeitungsanlage

    Ein generelles Verbot der Patentierung von Lehren, die von Programmen für Datenverarbeitungsanlagen Gebrauch machen, besteht, wie sich schon im Umkehrschluß aus der Regelung in § 1 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 PatG und der parallelen Regelung in Art. 52 EPÜ ergibt, nach dem Gesetz jedenfalls nicht; dies wird nunmehr durch Artikel 27 des Abkommens über handelsrelevante Aspekte des geistigen Eigentums (TRIPS) bestätigt und entspricht soweit ersichtlich auch allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. nur Sen.Beschl. v. 7.6.1977 - X ZB 20/74, GRUR 1978, 102 f. - Prüfverfahren; v. 13.5.1980 - X ZB 19/78, GRUR 1980, 849 ff. - Antiblockiersystem; BGHZ 115, 11 ff. - Seitenpuffer; EPA T 1173/97 ABl.
  • BGH, 11.06.1991 - X ZB 13/88

    Lehre zum technischen Handeln bei Datenverarbeitungsprogramm

    Er hat eine Lehre zum technischen Handeln in einer Anweisung zum planmäßigen Handeln unter Einsatz beherrschbarer Naturkräfte zur Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolgs gesehen, und dies bei bloßen Rechen- und Organisationsregeln unabhängig von ihrer sprachlichen Einkleidung verneint (BGHZ 67, 22, 27 - Dispositionsprogramm; BGH GRUR 1977, 657, 658 - Straken; GRUR 1978, 102f. - Prüfverfahren; GRUR 1980, 849f. - Antiblockiersystem; BGHZ 78, 98f. - Walzstabteilung; GRUR 1986, 531, 533 - Flugkostenminimierung).

    Der Senat hat in einer Organisations- oder Rechenregel, die zur Anwendung in einer Datenverarbeitungsanlage formuliert ist, dann eine patentfähige Lehre gesehen, wenn sie eine neue, erfinderische Brauchbarkeit einer solchen Anlage lehrt (BGH GRUR 1978, 102 - Prüfverfahren; BGH GRUR 1978, 420, 421f. - Fehlerortung).

  • BGH, 16.09.1980 - X ZB 6/80

    Walzstabteilung

    Das Beschwerdegericht hat die Rechtsgrundsätze zur Patentierbarkeit von Rechenprogrammen, die der Senat in den Entscheidungen "Dispositionsprogramm" (BGHZ 67, 22), "Straken" (GRUR 1977, 659), "Prüfverfahren" (GRUR 1978, 102) und "Fehlerortung" (GRUR 1978, 420) aufgestellt hat und deren Richtigkeit die Rechtsbeschwerde nicht in Zweifel zieht, auf die Patentanmeldung auch unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Falles zutreffend angewendet.
  • BGH, 21.10.1975 - X ARZ 3/75

    Entsprechende Anwendung von § 299 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) auf die

    Der Antrag auf Gewährung von Einsicht in die Akten des Rechtsbeschwerdeverfahrens X ZB 20/74 wird abgelehnt.

    Die Antragsteller begehren Akteneinsicht in die Akten der Rechtsbeschwerdesache X ZB 20/74, soweit sie in der Rechtsbeschwerdeinstanz entstanden sind.

  • BPatG, 17.12.1997 - 5 W (pat) 4/95

    Gebrauchsmusterschutz - Keine Verneinung der technischen Natur der Lehre bei

    Weist ein Anspruch neben Merkmalen technischer auch solche nichttechnischer Art auf, so muß vielmehr als für die technische Natur des Gegenstandes entscheidend betrachtet werden, daß die technischen Merkmale "zur unmittelbaren Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolges" erforderlich sind und nicht nur eine "sprachliche Einkleidung" (vgl. BGH BlPMZ 1977, 20, 21 - Dispositionsprogramm; GRUR 1978, 102 - Prüfverfahren) eines ansonsten nichttechnischen Gegenstandes darstellen.
  • BGH, 14.02.1978 - X ZB 3/76

    Patentschutz für computerimplementierte Erfindungen

    Bei der Erörterung der Frage, ob das entscheidende Merkmal technischer oder untechnischer Art ist, ist das Bundespatentgericht von den Grundsätzen, die der beschließende Senat in seinen Entscheidungen "Dispositionsprogramm" (BGHZ 67, 22), "Straken" (GRUR 1977, 657) und "Prüfverfahren" (NJW 1977, 1635 [BGH 07.06.1977 - X ZB 20/74] ) aufgestellt hat, nicht abgewichen.
  • BPatG, 12.06.1978 - 9 W (pat) 78/75
    Bremsregeln für Antiblockiersysteme bei Fahrzeugbremsen, die zwar mit technischen Merkmalen verknüpft sind, ihrem Kern nach jedoch eine Denkanweisung darstellen, sind nicht patentierbar, selbst wenn es sich dabei nicht um einen Algorithmus im eigentlichen Sinn handelt, diesem jedoch wesensverwandt sind (Fortbildung BGH, 1976-06-22, X ZB 23/74, BlPMZ 1977, 20, Dispositionsprogramm; Fortbildung BGH, 1977-04-21, X ZB 24/74, BlPMZ 1977, 276, Straken; Fortbildung BGH, 1977-06-07, X ZB 20/74, BlPMZ 1977, 341, Prüfverfahren; Fortbildung BGH, 1978-02-14, X ZB 3/76, BlPMZ 1978, 349, Fehlerortung).
  • BPatG, 12.01.2004 - 5 W (pat) 7/02
    Weist ein Anspruch neben Merkmalen technischer auch solche nichttechnischer Art auf, so muß vielmehr als für die technische Natur des Gegenstandes entscheidend betrachtet werden, ob die technischen Merkmale Èzur unmittelbaren Erreichung eines kausal übersehbaren ErfolgesÇ erforderlich sind und nicht nur eine Èsprachliche EinkleidungÈ (vgl. BGH in BlPMZ 1977, 20, 21 - Dispositionsprogramm; GRUR 1978, 102 - Prüfverfahren) eines ansonsten nichttechnischen Gegenstandes darstellen.
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