Rechtsprechung
BGH, 25.01.2012 - X ZB 3/11 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- lexetius.com
Rettungsdienstleistungen IV
GWB § 128 Abs. 3 Satz 5, Abs. 4 nF
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Rettungsdienstleistungen IV
- rechtsprechung-im-internet.de
Rettungsdienstleistungen IV
§ 128 Abs 3 S 4 GWB vom 20.04.2009, § 128 Abs 3 S 5 GWB vom 20.04.2009, § 128 Abs 4 GWB vom 20.04.2009, VgRModG
Erledigungserklärung im Vergabenachprüfungsverfahren: Ermessensentscheidung über die Kosten der Vergabekammer; Erstattung notwendiger Aufwendungen der Beteiligten - Rettungsdienstleistungen IV - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Möglichkeit der Auferlegung der Gebühr und Auslagen der Vergabekammer bei anderweitiger Erledigung des Nachprüfungsverfahrens auch einem anderen Beteiligten als dem Antragsteller; Zulässigkeit der Erstattung notwendiger Aufwendungen von Beteiligten im Falle einer ...
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rewis.io
Erledigungserklärung im Vergabenachprüfungsverfahren: Ermessensentscheidung über die Kosten der Vergabekammer; Erstattung notwendiger Aufwendungen der Beteiligten - Rettungsdienstleistungen IV
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GWB § 124 Abs. 2 S. 1; GWB § 128 Abs. 3 S. 4, 5
Möglichkeit der Auferlegung der Gebühr und Auslagen der Vergabekammer bei anderweitiger Erledigung des Nachprüfungsverfahrens auch einem anderen Beteiligten als dem Antragsteller; Zulässigkeit der Erstattung notwendiger Aufwendungen von Beteiligten im Falle einer ... - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rettungsdienstleistungen IV
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Übereinstimmende Erledigungserklärung: Erstattung von Aufwendungen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)
Nachprüfungsverfahren schnell erledigt - trotzdem keine Kostenerstattung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Erledigung des Nachprüfungsverfahrens: Keine Erstattung der außergerichtlichen Aufwendungen! (IBR 2013, 1017)
Verfahrensgang
- VK Sachsen-Anhalt - 2 VK LVwA 13/10
- VK Sachsen-Anhalt, 18.01.2011 - 2 VK LSA 13/10
- VK Sachsen-Anhalt, 25.01.2011 - 2 VK LSA 13/10
- VK Sachsen-Anhalt, 02.03.2011 - 2 VK LSA 13/10
- OLG Naumburg, 14.04.2011 - 2 Verg 2/11
- VK Sachsen-Anhalt, 04.01.2012 - 2 VK LSA 27/11
- BGH, 25.01.2012 - X ZB 3/11
- OLG Naumburg, 26.07.2012 - 2 Verg 2/12
Papierfundstellen
- MDR 2012, 553
- NZBau 2012, 380
- BauR 2012, 1293
- VergabeR 2012, 617
Wird zitiert von ... (92) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Dresden, 10.08.2010 - WVerg 8/10
Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung im Verfahren vor …
Auszug aus BGH, 25.01.2012 - X ZB 3/11
Während das Oberlandesgericht Dresden die Auffassung vertreten hat, § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB ermögliche eine Ermessensentscheidung auch hinsichtlich der notwendigen Aufwendungen der Beteiligten im Nachprüfungsverfahren (Beschluss vom 10. August 2010 - WVerg 8/10), erkennt das vorlegende Oberlandesgericht im geltenden Recht von vornherein keine Grundlage für die Überwälzung notwendiger Auslagen eines Beteiligten auf einen anderen, wenn das Nachprüfungsverfahren, wie hier, infolge übereinstimmender Erledigungserklärungen eingestellt worden ist. - BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10
S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr
Auszug aus BGH, 25.01.2012 - X ZB 3/11
Die Voraussetzungen des § 124 Abs. 2 Satz 1 GWB liegen nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn das vorlegende Oberlandesgericht seiner Entscheidung als tragende Begründung einen Rechtssatz zugrunde legen will, der sich mit einem die Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts tragenden Rechtssatz nicht vereinbaren lässt (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011 - X ZB 4/10, BGHZ 188, 200 Rn. 9 - SBahn-Verkehr Rhein/Ruhr I). - BGH, 24.03.2009 - X ZB 29/08
Antragsrücknahme im Beschwerdeverfahren
Auszug aus BGH, 25.01.2012 - X ZB 3/11
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bot § 128 Abs. 4 in seiner bis zum 24. April 2009 geltenden Fassung nur bedingt eine Grundlage für die Erstattung der notwendigen Aufwendungen der Beteiligten vor der Vergabekammer (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 2009 - X ZB 29/08, VergabeR 2009, 607 Rn. 10 mwN - Antragsrücknahme im Beschwerdeverfahren).
- OLG München, 10.09.2012 - Verg 17/12
Vergabenachprüfungsverfahren: Kostentragung bei Erledigung des …
Die Vergabekammer hat jedoch lediglich die gesetzliche Mindestgebühr von 2.500,00 EUR festgesetzt und dabei übersehen, dass sich im Falle des § 128 Abs. 3 Satz 4 GWB diese Gebühr nochmals halbiert (vgl. BGH, Beschluss vom 25.01.2012, X ZB 3/11).Vielmehr muss die Vergabekammer in diesem Fall zusätzlich gemäß § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB darüber entscheiden, welcher Beteiligte die vorgenannte halbierte Gebühr unter Billigkeitsgesichtspunkten zu tragen hat (BGH, Beschluss vom 25.01.2012, X ZB 3/11, Rdnr. 12).
a) Diese Entscheidung orientiert sich primär an einer summarischen Prüfung des voraussichtlichen Verfahrensausgangs (BGH, Beschluss vom 25.01.2012, X ZB 3/11, Rdnr. 13).
Nur unter dieser hier nicht gegebenen Voraussetzung ist es jedoch nach dem eindeutigen Wortlaut des § 128 Abs. 4 GWB vorgesehen, dem Antragsgegner die notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin aufzuerlegen (BGH, Beschluss vom 25.01.2012, X ZB 3/11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.05.2012, Verg 5/12).
Der Umstand, dass die Regelungen für die Erstattung der Kosten (Auslagen und Gebühren) einerseits und der notwendigen Aufwendungen anderseits somit teilweise inkongruent sind, ist als gesetzgeberische Entscheidung hinzunehmen (BGH, Beschluss vom 25.01.2012, X ZB 3/11, Rdnr. 9 u. 10).
- OLG Düsseldorf, 10.05.2012 - Verg 5/12
Kostenentscheidung nach Erledigung des Vergabenachprüfungsverfahrens
a) Die Regelungen in § 128 Abs. 3 Satz 4 und 5 GWB in der durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts erhaltenen Fassung sind dahin auszulegen, dass Gebühr und Auslagen der Vergabekammer bei anderweitiger Erledigung des Nachprüfungsantrags auch einem anderen Beteiligten als dem Antragsteller auferlegt werden können, wenn dies der Billigkeit entspricht (BGH Beschl. v. 25. Januar 2012 - Rettungsdienstleistungen IV -, X ZB 3/11).Wie der Bundesgerichtshof zwischenzeitlich entschieden hat, kann, wenn das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer übereinstimmend für erledigt erklärt wird, eine Erstattung notwendiger Aufwendungen von Beteiligten nicht angeordnet werden (vgl. BGH, Beschl. v, 25. Januar 2012, X ZB 3/11, Rettungsdienstleistungen IV).
- OLG Frankfurt, 16.04.2018 - 11 Verg 1/18
Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten bei Rüge von Rechtsverletzungen innerhalb …
Der Bundesgerichtshof hatte für diese Fallkonstellation ausdrücklich die Möglichkeit einer entsprechenden Anwendung der Regelung des § 128 Abs. 3 GWB a.F. auf die Kostenverteilung für die notwendigen Aufwendungen nach § 128 Abs. 4 GWB a.F. abgelehnt (BGH, Beschluss vom 25.1. 2012 - X ZB 3/11; für eine entsprechende Anwendung zuvor dagegen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 - sag 14/11).
- VK Sachsen, 12.11.2015 - 1/SVK/033-15
IHK ist kein öffentlicher Auftraggeber!
Auch im Falle der Rücknahme hat die Vergabekammer die Entscheidung, wer die Kosten (Gebühren und Auslagen) für das Vergabenachprüfungsverfahren zu zahlen hat, gemäß § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB nach billigem Ermessen zu treffen (vgl. BGH, Beschl. v. 25. Januar 2012 - X ZB 3/11). - VK Sachsen, 07.06.2013 - 1/SVK/012-13
Abgelaufene Urkunde vorgelegt: Nachforderung möglich?
Soweit die sich Anträge erledigt haben, ist § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB einschlägig (vgl. BGH, Beschl.v. 25. Januar 2012 - X ZB 3/11).Mit Beschluss vom 25.01.2012 - Az.: X ZB 3/11 hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass bei Erledigung des Verfahrens gemäß § 128 Abs. 4 GWB keine Erstattung der notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin bzw. des Auftraggebers erfolgt.
Dies hat zur Folge, dass jeder Beteiligte seine notwendigen Auslagen im Falle der Erledigung selbst zu tragen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012, Az.: X ZB 3/11, so auch juris, Kommentar zu § 128 GWB, Rd-Nr. 31.9).
- OLG Düsseldorf, 25.08.2014 - Verg 23/13
Zulässigkeit einer Doppelvergabe
Die Regelungen in § 128 Abs. 3 Satz 4 und 5 GWB in der durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts erhaltenen Fassung sind dahin auszulegen, dass Gebühren und Auslagen der Vergabekammer bei anderweitiger Erledigung des Nachprüfungsantrags auch einem anderen Beteiligten als dem Antragsteller auferlegt werden können, wenn dies der Billigkeit entspricht (BGH Beschl. v. 25. Januar 2012 - Rettungsdienstleistungen IV -, X ZB 3/11).Wie der Bundesgerichtshof entschieden hat, kann, wenn das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer übereinstimmend für erledigt erklärt wird, eine Erstattung notwendiger Aufwendungen von Beteiligten nicht angeordnet werden (vgl. BGH, Beschl. v, 25. Januar 2012, X ZB 3/11, Rettungsdienstleistungen IV).
- VK Südbayern, 27.04.2017 - Z3-3-3194-1-12-03/17
Vergabeverfahren: Mindestanforderungen für einzureichende Nebenangebote, wenn …
Die Billigkeitsentscheidung über die Kostentragungslast bei der Erledigung von Nachprüfungsverfahren richtet sich nämlich nach dem zu erwartenden Verfahrensausgang (vgl. BGH, Beschluss v. 25.01.2012, Az.: X ZB 3/11). - VK Südbayern, 17.10.2016 - Z3-3-3194-1-36-09/16
Pflicht zur Information bei Änderung der Vergabeunterlagen im elektronischen …
Die Billigkeitsentscheidung über die Kostentragungslast bei der Erledigung von Nachprüfungsverfahren richtet sich nämlich nach dem zu erwartenden Verfahrensausgang (vgl. BGH, Beschluss v. 25.01.2012, Az.: X ZB 3/11). - OLG München, 08.07.2015 - Verg 4/15
Erstattung von Aufwendungen bei Einstellung des Verfahrens durch die …
Die Beteiligten haben somit ihre jeweiligen Aufwendungen selbst zu tragen (vgl. BGH, Beschluss vom 25.01.2012, X ZB 3/11)".Die Beteiligten haben somit ihre jeweiligen Aufwendungen selbst zu tragen (vgl. BGH, Beschluss vom 25.01.2012, X ZB 3/11)" ersatzlos zu streichen;.
Wie auch das OLG Frankfurt in seinem Beschluss 11 Verg 10/14 vom 04.03.2015 ist die Vergabekammer Nordbayern der Auffassung, dass vor dem Hintergrund des Beschlusses des Bundesgerichtshofs X ZB 3/11 vom 25.01.2012 über die Notwendigkeit der Hinzuziehung der Verfahrensbevollmächtigten nicht mehr zu entscheiden ist.
- VK Sachsen, 17.06.2013 - 1/SVK/016-13
VOL/A 2009: Wie ist mit ungewöhnlichen Wagnissen umzugehen?
Soweit sich die Anträge erledigt haben, ist § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB einschlägig (vgl. BGH, Beschl. v. 25. Januar 2012 - X ZB 3/11).Mit Beschluss vom 25.01.2012 - Az.: X ZB 3/11 hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass bei Erledigung des Verfahrens gemäß § 128 Abs. 4 GWB keine Erstattung der notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin bzw. des Auftraggebers erfolgt.
Dies hat zur Folge, dass jeder Beteiligte die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung- bzw. verteidigung notwendigen Aufwendungen im Falle der Erledigung selbst zu tragen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012, Az.: X ZB 3/11, so auch juris, Kommentar zu § 128 GWB, Rd-Nr. 31.9).
- VK Südbayern, 29.06.2017 - Z3-3-3194-1-13-04/17
Vergabeverfahren: Festsetzung einer angemessenen Vergütung für die Einreichung …
- KG, 09.03.2022 - Verg 3/18
Sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung einer Vergabekammer …
- VK Niedersachsen, 08.08.2014 - VgK-22/14
Bewertung der Zuschlagskriterien bei der Vergabe von Estricharbeiten
- OLG Düsseldorf, 25.04.2012 - Verg 107/11
Kostenentscheidung nach Erledigung des Vergabenachprüfungsverfahrens durch …
- VK Saarland, 24.02.2014 - 3 VK 02/13
Kostenentscheidung nach Erledigung: Keine Klärung schwieriger Rechtsfragen!
- VK Sachsen, 20.06.2014 - 1/SVK/017-14
Auftraggeber kann Kostenobergrenze vorgeben!
- OLG Düsseldorf, 18.12.2013 - Verg 24/13
Auch Arzneimittel-Importeure sind pharmazeutische Unternehmer!
- OLG Frankfurt, 04.03.2015 - 11 Verg 10/14
Kostenentscheidung bei Erledigung des Nachprüfungsverfahrens in der …
- OLG Düsseldorf, 31.10.2012 - Verg 14/12
Wer trägt die Kosten eines erledigten Nachprüfungsverfahrens?
- VK Südbayern, 05.10.2016 - Z3-3-3194-1-33-08/16
Rückversetzung des Vergabeverfahrens
- OLG Düsseldorf, 13.01.2014 - Verg 11/13
Kostenentscheidung nach Rücknahme eines Vergabenachprüfungsantrags wegen …
- OLG Düsseldorf, 07.08.2013 - Verg 48/12
Kosten- und Auslagenentscheidung nach Erledigung eines Nachprüfungsverfahrens
- OLG Frankfurt, 31.10.2022 - 11 Verg 7/21
Kostenentscheidung bei Erledigung des Nachprüfungsantrags in der …
- VK Bund, 11.08.2014 - VK 1-54/14
Nachprüfungsverfahren: Wartung/Instandhaltung des …
- OLG München, 14.06.2013 - Verg 6/13
Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Erledigung des Verfahrens …
- VK Südbayern, 24.07.2015 - Z3-3-3194-1-28-04/15
Umrechnungsformel "Preise in Wertungspunkte" ist bekannt zu machen!
- VK Nordbayern, 10.06.2015 - 21.VK-3194-12/15
Kostentragungslast der Vergabestelle wegen nachträglicher Erledigung des …
- VK Niedersachsen, 20.04.2017 - VgK-04/17
Bieter darf versehentlich übersandte Unterlagen nicht lesen!
- VK Schleswig-Holstein, 19.10.2012 - VK-SH 28/12
Wann ist Gesamtvergabe statt Losaufteilung zulässig?
- VK Westfalen, 08.09.2016 - VK 1-27/16
"Plausibilität der Kalkulation" ist kein Eignungsnachweis!
- OLG Düsseldorf, 11.12.2013 - Verg 25/13
(Re-)Import möglich: Kein Verhandlungsverfahren ohne Wettbewerb!
- OLG München, 02.09.2015 - Verg 6/15
Verteilung von Gebühren, Auslagen und Kosten nach Rücknahme des …
- OLG Karlsruhe, 27.03.2015 - 15 Verg 9/14
Vergabeverfahren: Zulässigkeit der freihändigen Vergabe wegen zeitlicher …
- OLG Düsseldorf, 18.12.2013 - Verg 21/13
Zulässigkeit der Direktvergabe von Rabattvereinbarungen mit einem …
- VK Bund, 18.08.2015 - VK 2-43/15
Nachprüfungsverfahren: Sicherheitsdienstleistungen
- VK Bund, 07.07.2015 - VK 2-49/15
Nachprüfungsverfahren: Funktionsunterwäsche
- VK Sachsen, 15.03.2013 - 1/SVK/003-13
Unzureichende Information: AG trägt Kosten des Nachprüfungsverfahrens!
- VK Sachsen, 01.08.2019 - 1/SVK/021-19
Wertung auf Bruttobasis: Auftraggeber muss Steuersätze prüfen!
- VK Südbayern, 12.12.2017 - Z3-3-3194-1-40-08/17
Vergabeverfahren: Anordnung des Personalübergangs auf den Auftragnehmer
- OLG München, 30.11.2015 - Verg 7/15
Kosten des Verfahrens und Aufwendungen bei Beschwerderücknahme
- VK Mecklenburg-Vorpommern, 26.11.2013 - 2 VK 13/13
Kostenverteilung bei übereinstimmender Erledigungserklärung?
- VK Hessen, 13.11.2013 - 69d-VK-33/13
Auftraggeber hilft ab: Antragsteller muss keine Kosten tragen!
- OLG Frankfurt, 04.03.2015 - 11 Verg 2/14
Notwendigkeit eines Verfahrensbevollmächtigten im Nachprüfungsverfahren
- OLG Celle, 10.06.2013 - 13 Verg 6/13
Richtiger Antragsgegner in Vergabenachprüfungsverfahren betreffend …
- VK Berlin, 04.11.2020 - VK-B2-20/20
Bieterclient vs. manuelles Hochladen: Dateigrößenbegrenzung beachten!
- OLG Düsseldorf, 01.10.2020 - Verg 32/20
Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer des Bundes Vergabe …
- VK Bund, 08.06.2020 - VK 2-41/20
Fachlosaufteilung zwischen Herstellung Chipkarte einerseits und Postversand …
- VK Bund, 04.07.2012 - VK 1-64/12
Rahmenvertrag über Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) nach §§ 51 und 53 …
- VK Bund, 21.01.2015 - VK 1-116/14
Nachprüfungsverfahren: Abschluss von Rabattvereinbarungen
- VK Sachsen, 18.04.2013 - 1/SVK/009-13
Planungsleistungen: AG muss Honorarzone und Abschläge vorgeben!
- OLG Frankfurt, 20.01.2016 - 11 Verg 11/15
Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten auf Seiten der Vergabestelle - …
- OLG Frankfurt, 15.07.2015 - 11 Verg 1/15
Kostenentscheidung bei Rücknahme des Nachprüfungsantrags in der Beschwerdeinstanz
- OLG Düsseldorf, 30.06.2014 - Verg 40/13
Wann erhält der Beigeladene seine Aufwendungen erstattet?
- VK Berlin, 14.01.2019 - VK-B2-31/18
Vorgaben sind einzuhalten!
- OLG München, 07.01.2014 - Verg 16/13
Erstattung der notwendigen Auslagen eines Bieters im Vergabenachprüfungsverfahren
- VK Bund, 23.12.2013 - VK 1-105/13
Nachprüfungsverfahren: Rabattvereinbarungen
- VK Sachsen, 04.09.2013 - 1/SVK/022-13
VOL/A 2009: Ungewöhnliche Wagnisse nicht (mehr) verboten, aber ...
- OLG Düsseldorf, 09.01.2013 - Verg 41/12
Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigung des …
- OLG Düsseldorf, 07.05.2013 - Verg 36/12
Kostenentscheidung im Verfahren über die vorzeitige Erteilung des Zuschlags
- OLG Celle, 19.11.2020 - 13 Verg 2/20
Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags vor der Vergabekammer
- VK Bund, 21.01.2015 - VK 1-118/14
Nachprüfungsverfahren: Abschluss von Rabattvereinbarungen
- OLG München, 30.01.2014 - Verg 10/13
Gerichtskostenberechnung für ein Vergabenachprüfungsverfahren nach Erledigung der …
- VK Arnsberg, 25.11.2013 - VK 16/13
Wann ist eine Referenzleistung "vergleichbar"?
- VK Nordbayern, 23.06.2015 - 21.VK-3194-19/15
Kirchen sind keine öffentlichen Auftraggeber
- VK Berlin, 05.01.2022 - VK-B2-8/21
Im Vorabgestattungsverfahren unterlegen: Auftraggeber muss Kosten tragen!
- VK Nordbayern, 31.07.2014 - 21.VK-3194-25/14
Kreisvereinigung der Lebenshilfe ist kein öffentlicher Auftraggeber!
- KG, 25.11.2014 - Verg 17/13
Vergabenachprüfungsverfahren: Kostenentscheidung nach Verfahrenserledigung
- VK Berlin, 28.11.2022 - VK-B1-34/20
Auftraggeber setzt Verfahren zurück: Bieter muss keine Kosten tragen!
- VK Berlin, 11.03.2021 - VK-B2-3/21
Bei schwierigen Rechtsfragen darf der Auftraggeber einen Anwalt hinzuziehen!
- VK Berlin, 13.01.2021 - VK-B2-35/20
Wer einen Rückzieher macht, muss die Kosten tragen!
- VK Berlin, 19.02.2018 - VK-B2-31/17
- VK Bund, 16.01.2014 - VK 1-119/13
Nachprüfungsverfahren: Abschluss von Rabattvereinbarungen
- VK Berlin, 13.01.2021 - B 2-35/20
- VK Rheinland, 19.02.2020 - VK 5/20
Lärmschutzwände sind eigenes Fachlos!
- VK Sachsen, 17.05.2013 - 1/SVK/011-13
Kein Bieterausschluss trotz Änderung der Vertragsunterlagen?
- VK Berlin, 12.05.2021 - VK-B2-57/20
Nachprüfungsverfahren durch Abhilfe erledigt: Auftraggeber muss Kosten tragen!
- VK Berlin, 23.08.2018 - VK-B2-19/18
Nachprüfungsantrag zurückgenommen: Antragsteller muss die Kosten tragen!
- VK Arnsberg, 23.06.2014 - VK 11/14
Bergbautreibende müssen Richtlinie 2004/17/EG und GWB-Vorschriften einhalten!
- VK Berlin, 05.01.2022 - B2-08/21
- VK Berlin, 09.09.2020 - VK-B2-42/20
- VK Niedersachsen, 28.05.2015 - VgK-10/15
Erledigung durch Selbstabhilfe: Notwendige Aufwendungen werden nicht erstattet!
- VK Thüringen, 26.03.2015 - 250-4003-1758/2015-E-005-IK
Vergabeverfahren nach Rüge aufgehoben: Nachprüfungsverfahren erledigt!
- VK Thüringen, 13.03.2015 - 250-4003-1100/2015-E-002-SLF
Vergabestelle hilft Rüge ab: Nachprüfungsverfahren auf sonstige Weise erledigt!
- VK Thüringen, 28.02.2013 - 250-4003-1024/2013-E-003-EF
GFAW GmbH ist öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB!
- VK Mecklenburg-Vorpommern, 13.04.2012 - 3 VK 5/11
Erledigung des Verfahrens: Kostenentscheidung nach billigem Ermessen!
- VK Mecklenburg-Vorpommern, 13.04.2012 - 3 VK 5/12
Keine Kostenerstattung bei Aufhebung!
- VK Berlin, 11.03.2021 - B 2-03/21
- VK Berlin, 04.04.2016 - VK-B2-03/16
- VK Mecklenburg-Vorpommern, 24.01.2013 - 2 VK 2/13
Eignungskriterien erst in Vergabeunterlagen benannt: Bieter muss rügen
- VK Berlin, 12.05.2021 - B 2-57/20
- VK Thüringen, 13.09.2016 - 250-4004-6186/2016-E-012-IK
- VK Thüringen, 24.05.2016 - 250-4003-3216/2016-E-004-J