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   BGH, 29.11.1984 - X ZB 33/84   

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https://dejure.org/1984,6898
BGH, 29.11.1984 - X ZB 33/84 (https://dejure.org/1984,6898)
BGH, Entscheidung vom 29.11.1984 - X ZB 33/84 (https://dejure.org/1984,6898)
BGH, Entscheidung vom 29. November 1984 - X ZB 33/84 (https://dejure.org/1984,6898)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fristversäumung bei der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Berufliche Sorgfaltspflicht eines Anwalts bei der Fristenwahrung - Wiedereinsetzungsfrist - Rechtsanwalt - Sorgfalt - Säumnis - Berufungsbegründung - Fristablauf - Erkennbarkeit

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 234

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1985, 283
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.09.1971 - V ZB 7/71

    Rechtsanwalt - Rechtsmittel - Handakte - Erledigungsvermerk - Kontrolle

    Auszug aus BGH, 29.11.1984 - X ZB 33/84
    Es war seine Pflicht, die ihm - aus welchem Anlaß auch immer - vorliegenden Gerichtsakten auch hinsichtlich der, wie ihm bekannt war, laufenden Rechtsmittelfrist selbst zu überprüfen (vgl. BGH VersR 1981, 460 und 552; 1982, 71; NJW 1971, 2269; FamRZ 1981, 536) und sich nicht allein auf die Eintragung in seinem Fristenkalender zu verlassen.
  • BGH, 28.06.1979 - VII ZB 2/79

    Anwalt - Verschulden - Frist - Kanzleiordnung - Büroorganisation - Eintragung der

    Auszug aus BGH, 29.11.1984 - X ZB 33/84
    Bei Aufwendung der Sorgfalt, die man unter den gegebenen Umständen von einem Rechtsanwalt erwarten konnte, wäre er nicht verhindert gewesen zu erkennen, daß diese Frist am 30. April 1984 ablief (vgl. BGH VersR 1979, 961).
  • BGH, 23.01.1981 - V ZR 198/79

    Versteigerung eines Grundstücks - Verkehrswert eines Grundstücks - Schadensersatz

    Auszug aus BGH, 29.11.1984 - X ZB 33/84
    Es war seine Pflicht, die ihm - aus welchem Anlaß auch immer - vorliegenden Gerichtsakten auch hinsichtlich der, wie ihm bekannt war, laufenden Rechtsmittelfrist selbst zu überprüfen (vgl. BGH VersR 1981, 460 und 552; 1982, 71; NJW 1971, 2269; FamRZ 1981, 536) und sich nicht allein auf die Eintragung in seinem Fristenkalender zu verlassen.
  • BGH, 11.03.1980 - X ZB 4/80

    Sorgfaltspflicht - Rechtsanwalt - Fristwahrung

    Auszug aus BGH, 29.11.1984 - X ZB 33/84
    Seit diesem Tag hätte ihr Prozeßbevollmächtigter bei Aufwendung der von ihm unter den gegebenen Umständen zu erwartenden Sorgfalt nicht nur Kenntnis von dem Ablauf der Berufungsbegründungsfrist, sondern auch von dem Beginn der Antragsfrist für die Wiedereinsetzung haben müssen (vgl. BGH NJW 1980, 1846, 1848).
  • BGH, 16.02.1987 - II ZB 2/87

    Fristablauf - Rechtsmittelbegründungspflicht - Wiedereinsetzung -

    Die Frist beginnt deshalb spätestens mit dem Zeitpunkt, in dem der verantwortliche Anwalt bei Aufwendung der unter den gegebenen Umständen von ihm zu erwartenden Sorgfalt die eingetretene Säumnis hätte erkennen können (vgl. BGH, Beschl. v. 29. November 1984 - X ZB 33/84, VersR 1985, 283).
  • BGH, 23.11.1987 - II ZB 66/87

    Erachtung der Nachholung einer Berufungsbegründung für verspätet - Anforderungen

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 29. November 1984 - X ZB 33/84, VersR 1985 283.
  • BGH, 20.07.1987 - AnwZ (B) 7/87

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls -

    Das hat der Bundesgerichtshof wiederholt zu der hinsichtlich der Wiedereinsetzungsfrist gleichlautenden Regelung des § 234 Abs. 2 ZPO entschieden (BGH, Urt. v. 9. Mai 1980 - I ZR 89/79, NJW 1980, 1846, 1848; Beschl. v. 29. November 1984 - X ZB 33/84, VersR 1985, 283; Beschl. v. 1. Oktober 1985 - VI ZB 11/85, VersR 1986, 38, 39).
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