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   BGH, 17.04.2007 - X ZB 41/03   

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https://dejure.org/2007,1974
BGH, 17.04.2007 - X ZB 41/03 (https://dejure.org/2007,1974)
BGH, Entscheidung vom 17.04.2007 - X ZB 41/03 (https://dejure.org/2007,1974)
BGH, Entscheidung vom 17. April 2007 - X ZB 41/03 (https://dejure.org/2007,1974)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Stellung des Rechtsnachfolgers bei einem Patentinhaberwechsel im Einspruchsverfahren; Befugnis des Sequesters zur Einlegung der Beschwerde gegen die Widerrufsentscheidung der Patentabteilung in Vertretung des Patentinhabers; Zulässigkeit des Eintritts des ...

  • Judicialis

    ZPO § 66; ; ZPO § 265 Abs. 2; ; ZPO § 938 Abs. 2; ; PatG § 30 Abs. 3; ; PatG § 74 Abs. 1; ; PatG § 99 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Patentinhaberwechsel im Einspruchsverfahren"; Rechtsfolgen der Sequestration eines Patents; Geltendmachung von Rechten durch den Sequester

  • rechtsportal.de

    "Patentinhaberwechsel im Einspruchsverfahren"; Rechtsfolgen der Sequestration eines Patents; Geltendmachung von Rechten durch den Sequester

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Beschwerde gegen die Widerrufsentscheidung der Patentabteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Patentinhaberwechsel jetzt auch im Einspruchsverfahren nach § 265 (2) ZPO

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 172, 98
  • NJW-RR 2008, 487
  • GRUR 2008, 87
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 02.07.1998 - I ZB 24/97

    "Sanopharm"; Veräußerung einer Marke während des Widerspruchsverfahrens

    Auszug aus BGH, 17.04.2007 - X ZB 41/03
    Denn die Regelung des § 265 Abs. 2 ZPO dient nicht nur dem Schutz des Gegners der Partei, auf deren Seite eine Änderung der sachlichen Legitimation eingetreten sein soll, sondern auch der Ökonomie des Verfahrens, unbeeinflusst von einer materiell-rechtlichen Änderung der Inhaberschaft des streitbefangenen Gegenstands das Verfahren fortzusetzen (BGH, Beschl. v. 2.7.1998 - I ZB 24/97, GRUR 1998, 940, 941 - Sanopharm).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Vorschrift nicht nur im markenrechtlichen Widerspruchsverfahren anzuwenden (Beschl. v. 2.7.1998 - I ZB 24/97, GRUR 1998, 940 - Sanopharm), sondern auch im Verfahren der Anmelderbeschwerde, obwohl auch dieses Verfahren kein echtes Streitverfahren darstellt (Beschl. v. 27.1.2000 - I ZB 39/97, GRUR 2000, 892 - MTS).

    Entgegen der Auffassung des Bundespatentgerichts ist die Nebenintervention des Erwerbers eines im Einspruchsverfahren befindlichen Patents - nicht anders als im markenrechtlichen Verfahren (BGH, Beschl. v. 2.7.1998 - I ZB 24/97, GRUR 1998, 940, 941 - Sanopharm) - zuzulassen.

  • BGH, 24.10.1978 - X ZR 42/76

    Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Feststellung der Erfinderschaft

    Auszug aus BGH, 17.04.2007 - X ZB 41/03
    Zur Begründung hat der Senat ausgeführt, das Patentgesetz verfolge mit der Regelung des § 81 Abs. 1 Satz 2 und der in § 99 Abs. 1 erfolgten Verweisung auf die Zivilprozessordnung (hier auf § 265 Abs. 2 ZPO) den Zweck, dass der Kläger aus einem öffentlichen Register ersehen könne, gegen wen er seine Klage zu richten hat, und ihm der Verklagte als Prozessgegner erhalten bleibe, wenn das Patent im Laufe des Prozesses veräußert werde, weil allgemein die Durchführung eines Rechtsstreits nicht aufgrund der Veräußerung des Schutzrechts durch einen Parteiwechsel belastet werden solle (BGHZ 72, 236, 242 - Aufwärmvorrichtung).

    Die Darlegung des Senats in dem genannten Urteil vom 24. Oktober 1978 (BGHZ 72, 236), dass die Änderung der Legitimation gemäß § 30 Abs. 3 Satz 2 PatG nach Eintritt der Rechtshängigkeit auf das Prozessrechtsverhältnis keinen Einfluss habe, sei daher, auch wenn es sich dort um einen Vindikationsrechtsstreit gehandelt habe, von grundsätzlicher Bedeutung und nicht auf eine bestimmte Verfahrensart eingeschränkt (BGHZ 117, 144, 146 f. - Tauchcomputer).

  • BPatG, 17.07.2001 - 23 W (pat) 37/00

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen einen Zurückweisungsbeschluss des

    Auszug aus BGH, 17.04.2007 - X ZB 41/03
    Insbesondere kann er jederzeit dem Einspruchsverfahren beitreten und gegen den Widerruf des Patents Beschwerde einlegen (§ 66 Abs. 2 ZPO), ohne dass es hierzu der mit § 74 Abs. 1 PatG schwerlich vereinbaren Annahme bedarf, die Befugnis, sich am Verfahren zu beteiligen und Beschwerde einzulegen, ergebe sich für den Rechtsnachfolger eines Patentanmelders oder Patentinhabers nicht erst mit dem Vollzug der Umschreibung in der Rolle, sondern bereits mit der Stellung eines ordnungsgemäßen Umschreibungsantrags (so aber BPatGE 44, 156; zustimmend Benkard/Schäfers, PatG, 10. Aufl., § 73 Rdn. 55a).
  • BGH, 04.02.1992 - X ZR 43/91

    Nichtigkeitsklage bei Übertragung des Patents - Lehre zum technischen Handeln bei

    Auszug aus BGH, 17.04.2007 - X ZB 41/03
    Die Darlegung des Senats in dem genannten Urteil vom 24. Oktober 1978 (BGHZ 72, 236), dass die Änderung der Legitimation gemäß § 30 Abs. 3 Satz 2 PatG nach Eintritt der Rechtshängigkeit auf das Prozessrechtsverhältnis keinen Einfluss habe, sei daher, auch wenn es sich dort um einen Vindikationsrechtsstreit gehandelt habe, von grundsätzlicher Bedeutung und nicht auf eine bestimmte Verfahrensart eingeschränkt (BGHZ 117, 144, 146 f. - Tauchcomputer).
  • BGH, 10.11.1980 - II ZR 96/80

    Anfechtbarkeit eines einen Parteiwechsel auf Seiten des Beklagten für zulässig

    Auszug aus BGH, 17.04.2007 - X ZB 41/03
    Die Entscheidung darüber, ob im Einspruchsbeschwerdeverfahren auf Seiten des Patentinhabers ein Parteiwechsel stattgefunden hat, ist - anders als für den infolge einer derartigen Entscheidung gegen seinen Willen aus dem Prozessrechtsverhältnis Ausscheidenden (vgl. dazu BGH Urt. v. 10.11.1980 - II ZR 96/80, NJW 1981, 989) - entsprechend § 557 Abs. 2 ZPO für den Einsprechenden nicht selbständig, sondern nur mit der endgültigen Entscheidung über den Einspruch anfechtbar.
  • BGH, 18.05.2000 - IX ZB 114/98

    Prozeßführungsbefugnis des Sequesters

    Auszug aus BGH, 17.04.2007 - X ZB 41/03
    Ein solcher Fall könne gegeben sein, wenn es darum gehe, ein gegen den Schuldner ergangenes Leistungsurteil nicht vor der Verfahrenseröffnung rechtskräftig werden zu lassen, da die Rechtskraft dem späteren Insolvenzverwalter die Möglichkeit nehme, den ausgeurteilten Anspruch des Gläubigers von der Masse fernzuhalten (BGH, Beschl. v. 18.5.2000 - IX ZB 114/98, ZIP 2000, 116).
  • BGH, 09.11.2000 - III ZR 314/99

    Rechtsstellung des Gerichtsvollziehers bei einer Sequestration

    Auszug aus BGH, 17.04.2007 - X ZB 41/03
    Gegenstand der Sequestration einer Sache oder eines Rechts, die § 938 Abs. 2 ZPO ausdrücklich als Inhalt einer einstweiligen Verfügung vorsieht, ohne hierüber näheres zu bestimmen, ist deren Sicherstellung, Verwahrung und Verwaltung (BGHZ 146, 17, 20).
  • BGH, 27.01.2000 - I ZB 39/97

    MTS; Eintragung des Rechtsübergangs einer angemeldeten Marke

    Auszug aus BGH, 17.04.2007 - X ZB 41/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Vorschrift nicht nur im markenrechtlichen Widerspruchsverfahren anzuwenden (Beschl. v. 2.7.1998 - I ZB 24/97, GRUR 1998, 940 - Sanopharm), sondern auch im Verfahren der Anmelderbeschwerde, obwohl auch dieses Verfahren kein echtes Streitverfahren darstellt (Beschl. v. 27.1.2000 - I ZB 39/97, GRUR 2000, 892 - MTS).
  • BPatG, 11.04.2001 - 8 W (pat) 64/99

    Zwischenbeschluss im Einspruchsbeschwerdeverfahren zur Klärung der

    Auszug aus BGH, 17.04.2007 - X ZB 41/03
    Mit "Zwischenbeschluss" vom 11. April 2001 hat das Bundespatentgericht festgestellt, dass E. mit Wirkung ihrer Eintragung in die Rolle als Patentinhaberin Beschwerdeführerin an Stelle des bisherigen Patentinhabers W. geworden sei (BPatGE 44, 95 = GRUR 2002, 371).
  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 9.03

    Windfarm; Merkmale einer -; Einzelanlagen; Genehmigungspflicht; Baugenehmigung;

    Auszug aus BGH, 17.04.2007 - X ZB 41/03
    Auch die Rechtslage im markenrechtlichen Verfahren spricht für eine Anwendung des im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ebenfalls anwendbaren (BVerwGE 121, 182, 184) § 265 Abs. 2 ZPO.
  • LG Magdeburg, 04.03.1997 - 2 S 698/96
  • OLG Hamburg, 28.01.1987 - 11 U 14/87
  • BGH, 06.02.2020 - I ZB 21/19

    INJEKT/INJEX - Markenrecht: Benutzung für Spezialware kann auch in Bezug auf

    Damit ist sie als Rechtsnachfolgerin in die Verfahrensposition der früheren Markeninhaberin eingetreten (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2007 - X ZB 41/03, BGHZ 172, 98 Rn. 28 - Patentinhaberwechsel im Einspruchsverfahren) und muss in entsprechender Anwendung von § 265 Abs. 2 ZPO sämtliche Handlungen der früheren Markeninhaberin im Widerspruchs- und Beschwerdeverfahren gegen sich gelten lassen (zu § 265 ZPO vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 2005 - V ZR 230/04, NJW 2006, 1351 Rn. 25; zur grundsätzlichen Geltung des § 265 ZPO im Anwendungsbereich von § 28 MarkenG vgl. BGHZ 172, 98 Rn. 28 - Patentinhaberwechsel im Einspruchsverfahren).
  • BGH, 07.05.2013 - X ZR 69/11

    Fräsverfahren

    Für den Zeitraum zwischen Rechtsübergang und Eintragung fallen deshalb die materielle Berechtigung und die Verfahrensbeteiligung auseinander (BGH, Beschluss vom 17. April 2007 - X ZB 41/03, BGHZ 172, 98 = GRUR 2008, 87 Rn. 26 - Patentinhaberwechsel im Einspruchsverfahren).
  • BGH, 23.09.2008 - X ZR 135/04

    Sachverständigenablehnung III

    Dabei ist es jedenfalls nicht erforderlich, dass der materiell Berechtigte dem Verfahren beitritt (a.A. Keukenschrijver aaO); der Senatsbeschluss BGHZ 172, 98, 106 ff. - Patentinhaberwechsel im Einspruchsverfahren steht dem schon deshalb nicht entgegen, weil dort nicht ausgesagt ist, dass der materiell Berechtigte nur im Weg des Beitritts seine Rechte geltend machen kann.
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